Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.rung rechter Christlicher zucht vnd vbung / nit vn zeitlich bewegt worden / volgende Kirchenordnung / vermög Göttlicher Lehr / in schrifft begreiffen vnd verfassen zülassen / ernstlich hiemit befehlend / das alle Pfarrherr vnd Kirchendiener vnsers Fürstenthumbs / sich derselben biß auff ein gemeyne Christliche Reformation vnd vnsern fernern bescheydt / gemeß vnnd gehorsamlich halten / vnd sich hierinn dermassen so geflissen erzeygen / wie sie begern der Kirchen mit rechtem ernst vnd eyfer zü dienen / vnd Gottes straff / auch vnser Vngnad zü vermeyden. Von der Lehr vnd Predigt. DAs Göttliche Wort vnd Himlische Lehr zü predigen / ist nicht auß menschlichem gütbedun[-]cken erfunden vnd bedacht / sonder von vnserm Herrn Gott selbst gestifft vnnd verordnet. Es ist auch von Gott so thewr vnd hochwichtig geachtet worden / das sich dises Ampts sein Göttliche Maiestet anfengklich selbs vnterfangen / hernach zü zeiten den Engeln / vnnd dann den heiligen Patriarchen vnnd Propheten / auch seinem eingebornen Sohn vnserm lieben HErrn Ihesu Christo / da er Mensch ist worden / vnnd desselben Aposteln zü verrichten aufferlegt vnd befohlen hat. Die summa aber der rechten warhafftigen / Göttlichen / Himlischen vnnd einig seligmachenden Lehr / so von anfang der Welt her in der Kirchen / oder versamlung Gottes volck auff Erden geübt vnnd getrieben / rung rechter Christlicher zucht vnd vbung / nit vn zeitlich bewegt worden / volgende Kirchenordnung / vermög Göttlicher Lehr / in schrifft begreiffen vnd verfassen zülassen / ernstlich hiemit befehlend / das alle Pfarrherr vnd Kirchendiener vnsers Fürstenthumbs / sich derselben biß auff ein gemeyne Christliche Reformation vnd vnsern fernern bescheydt / gemeß vnnd gehorsamlich halten / vnd sich hieriñ dermassen so geflissen erzeygen / wie sie begern der Kirchen mit rechtem ernst vnd eyfer zü dienen / vnd Gottes straff / auch vnser Vngnad zü vermeyden. Von der Lehr vnd Predigt. DAs Göttliche Wort vnd Himlische Lehr zü predigen / ist nicht auß menschlichem gütbedun[-]cken erfunden vnd bedacht / sonder von vnserm Herrn Gott selbst gestifft vnnd verordnet. Es ist auch von Gott so thewr vnd hochwichtig geachtet worden / das sich dises Ampts sein Göttliche Maiestet anfengklich selbs vnterfangen / hernach zü zeiten den Engeln / vnnd dann den heiligen Patriarchen vnnd Propheten / auch seinem eingebornen Sohn vnserm lieben HErrn Ihesu Christo / da er Mensch ist worden / vnnd desselben Aposteln zü verrichten aufferlegt vnd befohlen hat. Die summa aber der rechten warhafftigen / Göttlichen / Himlischen vnnd einig seligmachenden Lehr / so von anfang der Welt her in der Kirchen / oder versamlung Gottes volck auff Erden geübt vnnd getrieben / <TEI> <text> <front> <div> <p><pb facs="#f0006"/> rung rechter Christlicher zucht vnd vbung / nit vn zeitlich bewegt worden / volgende Kirchenordnung / vermög Göttlicher Lehr / in schrifft begreiffen vnd verfassen zülassen / ernstlich hiemit befehlend / das alle Pfarrherr vnd Kirchendiener vnsers Fürstenthumbs / sich derselben biß auff ein gemeyne Christliche Reformation vnd vnsern fernern bescheydt / gemeß vnnd gehorsamlich halten / vnd sich hieriñ dermassen so geflissen erzeygen / wie sie begern der Kirchen mit rechtem ernst vnd eyfer zü dienen / vnd Gottes straff / auch vnser Vngnad zü vermeyden.</p> </div> </front> <body> <div> <head>Von der Lehr vnd Predigt.<lb/></head> <p>DAs Göttliche Wort vnd Himlische Lehr zü predigen / ist nicht auß menschlichem gütbedun<supplied>-</supplied>cken erfunden vnd bedacht / sonder von vnserm Herrn Gott selbst gestifft vnnd verordnet. Es ist auch von Gott so thewr vnd hochwichtig geachtet worden / das sich dises Ampts sein Göttliche Maiestet anfengklich selbs vnterfangen / hernach zü zeiten den Engeln / vnnd dann den heiligen Patriarchen vnnd Propheten / auch seinem eingebornen Sohn vnserm lieben HErrn Ihesu Christo / da er Mensch ist worden / vnnd desselben Aposteln zü verrichten aufferlegt vnd befohlen hat.</p> <p>Die summa aber der rechten warhafftigen / Göttlichen / Himlischen vnnd einig seligmachenden Lehr / so von anfang der Welt her in der Kirchen / oder versamlung Gottes volck auff Erden geübt vnnd getrieben / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0006]
rung rechter Christlicher zucht vnd vbung / nit vn zeitlich bewegt worden / volgende Kirchenordnung / vermög Göttlicher Lehr / in schrifft begreiffen vnd verfassen zülassen / ernstlich hiemit befehlend / das alle Pfarrherr vnd Kirchendiener vnsers Fürstenthumbs / sich derselben biß auff ein gemeyne Christliche Reformation vnd vnsern fernern bescheydt / gemeß vnnd gehorsamlich halten / vnd sich hieriñ dermassen so geflissen erzeygen / wie sie begern der Kirchen mit rechtem ernst vnd eyfer zü dienen / vnd Gottes straff / auch vnser Vngnad zü vermeyden.
Von der Lehr vnd Predigt.
DAs Göttliche Wort vnd Himlische Lehr zü predigen / ist nicht auß menschlichem gütbedun-cken erfunden vnd bedacht / sonder von vnserm Herrn Gott selbst gestifft vnnd verordnet. Es ist auch von Gott so thewr vnd hochwichtig geachtet worden / das sich dises Ampts sein Göttliche Maiestet anfengklich selbs vnterfangen / hernach zü zeiten den Engeln / vnnd dann den heiligen Patriarchen vnnd Propheten / auch seinem eingebornen Sohn vnserm lieben HErrn Ihesu Christo / da er Mensch ist worden / vnnd desselben Aposteln zü verrichten aufferlegt vnd befohlen hat.
Die summa aber der rechten warhafftigen / Göttlichen / Himlischen vnnd einig seligmachenden Lehr / so von anfang der Welt her in der Kirchen / oder versamlung Gottes volck auff Erden geübt vnnd getrieben /
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/6>, abgerufen am 16.07.2024. |