Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.Vnnd hernach dieselb Historien auff den grünen Donnerstag / vnd Charfreytag der gemeynen Kirchen außzülegen / vnd jren nutz vnnd gebrauch mit sonderlichem ernst vnd fleiß zü erklären. Von Ostern an / biß auff Ascensionis / sol man die Historien von der vrstend Christi / wie sie von den heiligen Euangelisten beschrieben / verkündigen / das man der zweyen Hauptartickel vnsers Christlichen Glaubens / Nemlich das Christus am dritten tag von Todten erstanden / vnd wir auch von Todten aufferstehn werden / ein güten gründtlichen bericht / auß heiliger Göttlicher Schrifft empfahen mög. en. Das Fest Ascensionis Christi / bringt auch mit jm selbs Acto. 1.sein Historien / wie sie in Actis Apostolicis Cap. 1. beschrieben / das darauff vnd den volgenden Sontag / von dem Artickel vnsers Glaubens / darinn wir bekennen / Christus sey gen Himmel gefaren / sitze zü der gerechten Gottes / vnd werde von dannen kommen / zü richten die Lebendigen vnd die Todten / gelehrt vnd geprediget werde. Auffden Pfingstag vnd Feyrtag hernach / sol man Acto. 2.das ander Capitel in Actis Apostolicis predigen. Der Sontag Trinitatis soll fürnemlich da hin gebraucht werden / das man darauff predige / wie nür ein Gott sey / vnd doch in diesem einigen Göttlichen wesen / seyen drey vnterschidliche Personen / nemlich Vatter / Son / vnd heiliger Geist. Auffden tag Ioannis Baptistae, gehöret neben der Historien von Johanne / auch die Stifftung des Tauffs / des Johannes erster Minister gewesen. Die Fest der Aposteln / sollen vns fürnemlich erinnern der warheit des heiligen Euangelions Christi / das Vnnd hernach dieselb Historien auff den grünen Donnerstag / vnd Charfreytag der gemeynen Kirchen außzülegen / vnd jren nutz vnnd gebrauch mit sonderlichem ernst vnd fleiß zü erklären. Von Ostern an / biß auff Ascensionis / sol man die Historien von der vrstend Christi / wie sie von den heiligen Euangelisten beschrieben / verkündigen / das man der zweyen Hauptartickel vnsers Christlichen Glaubens / Nemlich das Christus am dritten tag von Todten erstanden / vñ wir auch von Todten aufferstehn werden / ein güten gründtlichen bericht / auß heiliger Göttlicher Schrifft empfahen mög. en. Das Fest Ascensionis Christi / bringt auch mit jm selbs Acto. 1.sein Historien / wie sie in Actis Apostolicis Cap. 1. beschrieben / das darauff vnd den volgenden Sontag / von dem Artickel vnsers Glaubens / dariñ wir bekennen / Christus sey gen Himmel gefaren / sitze zü der gerechten Gottes / vnd werde von dannen kommen / zü richten die Lebendigen vnd die Todten / gelehrt vnd geprediget werde. Auffden Pfingstag vnd Feyrtag hernach / sol man Acto. 2.das ander Capitel in Actis Apostolicis predigen. Der Sontag Trinitatis soll fürnemlich da hin gebraucht werden / das man darauff predige / wie nür ein Gott sey / vnd doch in diesem einigen Göttlichen wesen / seyen drey vnterschidliche Personen / nemlich Vatter / Son / vnd heiliger Geist. Auffden tag Ioannis Baptistae, gehöret neben der Historien von Johanne / auch die Stifftung des Tauffs / des Johannes erster Minister gewesen. 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Vnnd hernach dieselb Historien auff den grünen Donnerstag / vnd Charfreytag der gemeynen Kirchen außzülegen / vnd jren nutz vnnd gebrauch mit sonderlichem ernst vnd fleiß zü erklären.
Von Ostern an / biß auff Ascensionis / sol man die Historien von der vrstend Christi / wie sie von den heiligen Euangelisten beschrieben / verkündigen / das man der zweyen Hauptartickel vnsers Christlichen Glaubens / Nemlich das Christus am dritten tag von Todten erstanden / vñ wir auch von Todten aufferstehn werden / ein güten gründtlichen bericht / auß heiliger Göttlicher Schrifft empfahen mög. en.
Das Fest Ascensionis Christi / bringt auch mit jm selbs sein Historien / wie sie in Actis Apostolicis Cap. 1. beschrieben / das darauff vnd den volgenden Sontag / von dem Artickel vnsers Glaubens / dariñ wir bekennen / Christus sey gen Himmel gefaren / sitze zü der gerechten Gottes / vnd werde von dannen kommen / zü richten die Lebendigen vnd die Todten / gelehrt vnd geprediget werde.
Acto. 1. Auffden Pfingstag vnd Feyrtag hernach / sol man das ander Capitel in Actis Apostolicis predigen.
Acto. 2. Der Sontag Trinitatis soll fürnemlich da hin gebraucht werden / das man darauff predige / wie nür ein Gott sey / vnd doch in diesem einigen Göttlichen wesen / seyen drey vnterschidliche Personen / nemlich Vatter / Son / vnd heiliger Geist.
Auffden tag Ioannis Baptistae, gehöret neben der Historien von Johanne / auch die Stifftung des Tauffs / des Johannes erster Minister gewesen.
Die Fest der Aposteln / sollen vns fürnemlich erinnern der warheit des heiligen Euangelions Christi / das
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/86>, abgerufen am 16.02.2025. |