chen ausführlich über die Arbeit sowohl als die Inschrift. Aber wenn ich auch gegen ihre Beweisführungen die man- nigfachsten Einwendungen erheben könnte, so verzichte ich darauf, da ich aus einem andern Grunde zu demselben Er- gebniss gelange, die Inschrift für untergeschoben zu erklären. Dieser Grund liegt in ihrer Fassung. Dass [fremdsprachliches Material - fehlt] nicht Nominativ sein könne, bemerkte schon Letronne Ann. dell' Inst. XVII, p. 267. Aber selbst wenn es Nominativ wäre, liesse sich ein römisches Pränomen nicht ohne ein Nomen mit dem griechischen Cognomen verbinden. Eben so wenig aber kann der Sohn eines Alexas einfach Quintus genannt werden. Es ist dies durchaus gegen die strengen und con- sequenten Gesetze der römischen Namengebung, die, tausend- fach bewährt, nicht durch eine oder zwei vereinzelte Gem- meninschriften umgestossen Werden können, bei denen die Möglichkeit des Betruges von vorn herein zugegeben werden muss. Denn was für Quintus, das gilt natürlich auch für den andern angeblichen Sohn des Alexas, Aulos. Sein Name [fremdsprachliches Material - fehlt] findet sich auf einer Glaspaste mit der Darstellung des Neptun und der Amymone, früher in der Barberini'schen Sammlung, jetzt im brittischen Museum: Visconti PCI. III, zu t. 41; Op. var. II, p. 120; C. I. 7167; Pulszky in Gerh. Arch. Anz. 1856, S. 272. Wenn daher auch Pulszky die Paste für "unzweifelhaft antik" hält, und wenn ausserdem auf derselben [fremdsprachliches Material - fehlt] und nicht E (worin Köhler S. 171 einen Grund zur Verdächtigung sah) sich finden sollte, so kann ich doch dadurch dem obigen Bedenken gegenüber die Echtheit nicht als erwiesen betrachten.
Rhegio, falsche Lesart für Gnaeos, Abth. II.
Rufus.
Carneol; Kopf des Ptolemaeos VIII., darüber ein Adler; Raspe n. 9823. Die Inschrift [fremdsprachliches Material - fehlt] ist nach Köhler S. 73 in grossen Buchstaben geschnitten und auf beide Seiten vertheilt, kann also nicht auf einen Künstler bezogen werden. Zwar hat man dies durch einen andern Stein beweisen zu können geglaubt: einen Camee, auf dem Eos schwebend mit den Ros- sen des Sonnengottes dargestellt und mit vertieften Buchsta- ben die Inschrift [fremdsprachliches Material - fehlt] eingeschnitten ist: Pierres gr. d'Orleans I, t. 45. Allein Köhler S. 171 macht darauf auf merksam, dass die Arbeit schon wegen des Steins, auf den sie ge-
chen ausführlich über die Arbeit sowohl als die Inschrift. Aber wenn ich auch gegen ihre Beweisführungen die man- nigfachsten Einwendungen erheben könnte, so verzichte ich darauf, da ich aus einem andern Grunde zu demselben Er- gebniss gelange, die Inschrift für untergeschoben zu erklären. Dieser Grund liegt in ihrer Fassung. Dass [fremdsprachliches Material – fehlt] nicht Nominativ sein könne, bemerkte schon Letronne Ann. dell’ Inst. XVII, p. 267. Aber selbst wenn es Nominativ wäre, liesse sich ein römisches Pränomen nicht ohne ein Nomen mit dem griechischen Cognomen verbinden. Eben so wenig aber kann der Sohn eines Alexas einfach Quintus genannt werden. Es ist dies durchaus gegen die strengen und con- sequenten Gesetze der römischen Namengebung, die, tausend- fach bewährt, nicht durch eine oder zwei vereinzelte Gem- meninschriften umgestossen Werden können, bei denen die Möglichkeit des Betruges von vorn herein zugegeben werden muss. Denn was für Quintus, das gilt natürlich auch für den andern angeblichen Sohn des Alexas, Aulos. Sein Name [fremdsprachliches Material – fehlt] findet sich auf einer Glaspaste mit der Darstellung des Neptun und der Amymone, früher in der Barberini’schen Sammlung, jetzt im brittischen Museum: Visconti PCI. III, zu t. 41; Op. var. II, p. 120; C. I. 7167; Pulszky in Gerh. Arch. Anz. 1856, S. 272. Wenn daher auch Pulszky die Paste für „unzweifelhaft antik‟ hält, und wenn ausserdem auf derselben [fremdsprachliches Material – fehlt] und nicht E (worin Köhler S. 171 einen Grund zur Verdächtigung sah) sich finden sollte, so kann ich doch dadurch dem obigen Bedenken gegenüber die Echtheit nicht als erwiesen betrachten.
Rhegio, falsche Lesart für Gnaeos, Abth. II.
Rufus.
Carneol; Kopf des Ptolemaeos VIII., darüber ein Adler; Raspe n. 9823. Die Inschrift [fremdsprachliches Material – fehlt] ist nach Köhler S. 73 in grossen Buchstaben geschnitten und auf beide Seiten vertheilt, kann also nicht auf einen Künstler bezogen werden. Zwar hat man dies durch einen andern Stein beweisen zu können geglaubt: einen Camee, auf dem Eos schwebend mit den Ros- sen des Sonnengottes dargestellt und mit vertieften Buchsta- ben die Inschrift [fremdsprachliches Material – fehlt] eingeschnitten ist: Pierres gr. d’Orléans I, t. 45. Allein Köhler S. 171 macht darauf auf merksam, dass die Arbeit schon wegen des Steins, auf den sie ge-
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Aber wenn ich auch gegen ihre Beweisführungen die man-
nigfachsten Einwendungen erheben könnte, so verzichte ich
darauf, da ich aus einem andern Grunde zu demselben Er-
gebniss gelange, die Inschrift für untergeschoben zu erklären.
Dieser Grund liegt in ihrer Fassung. Dass _ nicht
Nominativ sein könne, bemerkte schon Letronne Ann. dell’
Inst. XVII, p. 267. Aber selbst wenn es Nominativ wäre,
liesse sich ein römisches Pränomen nicht ohne ein Nomen
mit dem griechischen Cognomen verbinden. Eben so wenig
aber kann der Sohn eines Alexas einfach Quintus genannt
werden. Es ist dies durchaus gegen die strengen und con-
sequenten Gesetze der römischen Namengebung, die, tausend-
fach bewährt, nicht durch eine oder zwei vereinzelte Gem-
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den andern angeblichen Sohn des Alexas, Aulos. Sein Name
_ findet sich auf einer Glaspaste mit
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der Barberini’schen Sammlung, jetzt im brittischen Museum:
Visconti PCI. III, zu t. 41; Op. var. II, p. 120; C. I. 7167;
Pulszky in Gerh. Arch. Anz. 1856, S. 272. Wenn daher
auch Pulszky die Paste für „unzweifelhaft antik‟ hält, und
wenn ausserdem auf derselben _ und nicht E (worin Köhler
S. 171 einen Grund zur Verdächtigung sah) sich finden sollte,
so kann ich doch dadurch dem obigen Bedenken gegenüber
die Echtheit nicht als erwiesen betrachten.
Rhegio, falsche Lesart für Gnaeos, Abth. II.
Rufus.
Carneol; Kopf des Ptolemaeos VIII., darüber ein Adler; Raspe
n. 9823. Die Inschrift _ ist nach Köhler S. 73 in
grossen Buchstaben geschnitten und auf beide Seiten vertheilt,
kann also nicht auf einen Künstler bezogen werden. Zwar
hat man dies durch einen andern Stein beweisen zu können
geglaubt: einen Camee, auf dem Eos schwebend mit den Ros-
sen des Sonnengottes dargestellt und mit vertieften Buchsta-
ben die Inschrift _ eingeschnitten ist: Pierres
gr. d’Orléans I, t. 45. Allein Köhler S. 171 macht darauf auf
merksam, dass die Arbeit schon wegen des Steins, auf den sie ge-
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen … [mehr]
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen Künstler" von Heinrich von Brunn enthält ebenfalls den "Zweiten Teil der ersten Abteilung", die im Deutschen Textarchiv als eigenständiges Werk verzeichnet ist.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 631. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/648>, abgerufen am 24.11.2024.
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