Bücher, Karl: Die Entstehung der Volkswirtschaft. Sechs Vorträge. Tübingen, 1893.oder so, daß das Geld nur zur Ausgleichung der Wert- Das städtische Handwerk hatte ein ausschließliches Wenn an sich schon der direkte Verkehr des Hand- 1) Dieser wurde hie und da noch dadurch gewährleistet, daß nicht
einmal die Frau des Handwerkers ihn beim Verkaufe vertreten durfte. Vgl. Gramich, Verf. u. Verw. d. St. Würzburg vom XIII. bis XV. Ih. S. 38 f. oder ſo, daß das Geld nur zur Ausgleichung der Wert- Das ſtädtiſche Handwerk hatte ein ausſchließliches Wenn an ſich ſchon der direkte Verkehr des Hand- 1) Dieſer wurde hie und da noch dadurch gewährleiſtet, daß nicht
einmal die Frau des Handwerkers ihn beim Verkaufe vertreten durfte. Vgl. Gramich, Verf. u. Verw. d. St. Würzburg vom XIII. bis XV. Ih. S. 38 f. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0066" n="52"/> oder ſo, daß das Geld nur zur Ausgleichung der Wert-<lb/> unterſchiede herangezogen wurde.</p><lb/> <p>Das ſtädtiſche <hi rendition="#g">Handwerk</hi> hatte ein ausſchließliches<lb/> Abſatzrecht auf dem Markte. Handwerksprodukte aus fremden<lb/> Städten wurden nur dann zugelaſſen, wenn das betreffende<lb/> Gewerbe in der Stadt keine Vertreter hatte. Sie pflegten<lb/> von den auswärtigen Erzeugern an den Jahrmärkten zum<lb/> Verkauf gebracht zu werden, und an dieſer einen Stelle greifen<lb/> wohl die verſchiedenen ſtädtiſchen Marktgebiete in einander<lb/> über. Aber, was das weſentlichſte iſt: der direkte Abſatz<lb/> des Produzenten an den Konſumenten iſt auch hier gewahrt,<lb/> und es ſind Ausnahmefälle. War ein Gewerbe in der Stadt<lb/> nicht vertreten, das ſeinen Mann dort hätte nähren können,<lb/> ſo berief der Rat einen geſchickten Meiſter von außen und<lb/> bewog ihn durch Steuererlaß und andere Vorteile zur An-<lb/> ſiedelung. Brauchte er größeres Anlagekapital, ſo trat die<lb/> Stadt ſelbſt ins Mittel, baute Werkſtätten und Verkaufs-<lb/> läden und legte Mühlen, Schleifwerke, Tuchrahmen, Bleichen,<lb/> Färbehäuſer, Walkmühlen u. dgl. auf ihre Koſten an —<lb/> alles in der Abſicht möglichſte Vielſeitigkeit der Bedürfnis-<lb/> befriedigung durch einheimiſche Produktion zu gewährleiſten.</p><lb/> <p>Wenn an ſich ſchon der direkte Verkehr des Hand-<lb/> werkers mit dem Verbraucher ſeiner Erzeugniſſe <note place="foot" n="1)">Dieſer wurde hie und da noch dadurch gewährleiſtet, daß nicht<lb/> einmal die Frau des Handwerkers ihn beim Verkaufe vertreten durfte.<lb/> Vgl. <hi rendition="#g">Gramich</hi>, Verf. u. Verw. d. St. Würzburg vom <hi rendition="#aq">XIII.</hi> bis<lb/><hi rendition="#aq">XV.</hi> Ih. S. 38 f.</note> das Ge-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [52/0066]
oder ſo, daß das Geld nur zur Ausgleichung der Wert-
unterſchiede herangezogen wurde.
Das ſtädtiſche Handwerk hatte ein ausſchließliches
Abſatzrecht auf dem Markte. Handwerksprodukte aus fremden
Städten wurden nur dann zugelaſſen, wenn das betreffende
Gewerbe in der Stadt keine Vertreter hatte. Sie pflegten
von den auswärtigen Erzeugern an den Jahrmärkten zum
Verkauf gebracht zu werden, und an dieſer einen Stelle greifen
wohl die verſchiedenen ſtädtiſchen Marktgebiete in einander
über. Aber, was das weſentlichſte iſt: der direkte Abſatz
des Produzenten an den Konſumenten iſt auch hier gewahrt,
und es ſind Ausnahmefälle. War ein Gewerbe in der Stadt
nicht vertreten, das ſeinen Mann dort hätte nähren können,
ſo berief der Rat einen geſchickten Meiſter von außen und
bewog ihn durch Steuererlaß und andere Vorteile zur An-
ſiedelung. Brauchte er größeres Anlagekapital, ſo trat die
Stadt ſelbſt ins Mittel, baute Werkſtätten und Verkaufs-
läden und legte Mühlen, Schleifwerke, Tuchrahmen, Bleichen,
Färbehäuſer, Walkmühlen u. dgl. auf ihre Koſten an —
alles in der Abſicht möglichſte Vielſeitigkeit der Bedürfnis-
befriedigung durch einheimiſche Produktion zu gewährleiſten.
Wenn an ſich ſchon der direkte Verkehr des Hand-
werkers mit dem Verbraucher ſeiner Erzeugniſſe 1) das Ge-
1) Dieſer wurde hie und da noch dadurch gewährleiſtet, daß nicht
einmal die Frau des Handwerkers ihn beim Verkaufe vertreten durfte.
Vgl. Gramich, Verf. u. Verw. d. St. Würzburg vom XIII. bis
XV. Ih. S. 38 f.
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