angewiesen, das Korn zu wägen, wenn die Han- delnden darüber einig werden.
§. 3.
3) Nassen Waaren, wenn sie in Quantität ver- führt und verkauft werden, giebt man Fässer nach beliebiger Form und Grösse, die der Böttger zwar, so gut er kann, auf einerlei Gehalt ausarbeitet, aber es doch nicht so genau gleich treffen kann. Bei eini- gen Waaren, z. E. bey den geringern Weinen, sieht man nicht sehr darauf. Wer ein Oxhofd Wein kauft, nimmt an, daß er 60 Hamburger Stübchen bekom- me. Man bekömmt aber öfters mehr. Wenn nun einer weniger bekömmt, darf er sich nicht be- klagen. Denn hätte er mehr bekommen, so würde ihm nichts abgefodert worden sein. Bei andern Waaren aber nimmt man es genauer, insonderheit bei dem Franzbrandtwein, Rum, Arak und verschie- denen feinen Weinen. Hier wird der Inhalt jedes Fasses durch einen Visir- oder Roye-Stab gemes- sen. Der dazu bestimmte Messer hat hier den Nah- men Royer. Die Erklärung der Gründe findet sich in meinem Versuch einer bürgerli- chen Mathematik am Ende der Geometrie. Das Visiren nicht voller Fässer, insonderheit wenn sie auf der langen Seite liegen, hat grosse Schwie- rigkeit. Lambert hat dieselbe in seinen mathe-
2. Buch. Von dem Waarenhandel.
angewieſen, das Korn zu waͤgen, wenn die Han- delnden daruͤber einig werden.
§. 3.
3) Naſſen Waaren, wenn ſie in Quantitaͤt ver- fuͤhrt und verkauft werden, giebt man Faͤſſer nach beliebiger Form und Groͤſſe, die der Boͤttger zwar, ſo gut er kann, auf einerlei Gehalt ausarbeitet, aber es doch nicht ſo genau gleich treffen kann. Bei eini- gen Waaren, z. E. bey den geringern Weinen, ſieht man nicht ſehr darauf. Wer ein Oxhofd Wein kauft, nimmt an, daß er 60 Hamburger Stuͤbchen bekom- me. Man bekoͤmmt aber oͤfters mehr. Wenn nun einer weniger bekoͤmmt, darf er ſich nicht be- klagen. Denn haͤtte er mehr bekommen, ſo wuͤrde ihm nichts abgefodert worden ſein. Bei andern Waaren aber nimmt man es genauer, inſonderheit bei dem Franzbrandtwein, Rum, Arak und verſchie- denen feinen Weinen. Hier wird der Inhalt jedes Faſſes durch einen Viſir- oder Roye-Stab gemeſ- ſen. Der dazu beſtimmte Meſſer hat hier den Nah- men Royer. Die Erklaͤrung der Gruͤnde findet ſich in meinem Verſuch einer buͤrgerli- chen Mathematik am Ende der Geometrie. Das Viſiren nicht voller Faͤſſer, inſonderheit wenn ſie auf der langen Seite liegen, hat groſſe Schwie- rigkeit. Lambert hat dieſelbe in ſeinen mathe-
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2. Buch. Von dem Waarenhandel.
angewieſen, das Korn zu waͤgen, wenn die Han-
delnden daruͤber einig werden.
§. 3.
3) Naſſen Waaren, wenn ſie in Quantitaͤt ver-
fuͤhrt und verkauft werden, giebt man Faͤſſer nach
beliebiger Form und Groͤſſe, die der Boͤttger zwar,
ſo gut er kann, auf einerlei Gehalt ausarbeitet, aber
es doch nicht ſo genau gleich treffen kann. Bei eini-
gen Waaren, z. E. bey den geringern Weinen, ſieht
man nicht ſehr darauf. Wer ein Oxhofd Wein kauft,
nimmt an, daß er 60 Hamburger Stuͤbchen bekom-
me. Man bekoͤmmt aber oͤfters mehr. Wenn
nun einer weniger bekoͤmmt, darf er ſich nicht be-
klagen. Denn haͤtte er mehr bekommen, ſo wuͤrde
ihm nichts abgefodert worden ſein. Bei andern
Waaren aber nimmt man es genauer, inſonderheit
bei dem Franzbrandtwein, Rum, Arak und verſchie-
denen feinen Weinen. Hier wird der Inhalt jedes
Faſſes durch einen Viſir- oder Roye-Stab gemeſ-
ſen. Der dazu beſtimmte Meſſer hat hier den Nah-
men Royer. Die Erklaͤrung der Gruͤnde findet
ſich in meinem Verſuch einer buͤrgerli-
chen Mathematik am Ende der Geometrie.
Das Viſiren nicht voller Faͤſſer, inſonderheit wenn
ſie auf der langen Seite liegen, hat groſſe Schwie-
rigkeit. Lambert hat dieſelbe in ſeinen mathe-
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/188>, abgerufen am 24.11.2024.
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