Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 3. Von Maassen und Gewigten etc. §. 11. In der Hamburgischen Waarenhandlung hat es §. 12. Der Handel mit Ellen-Waaren ist von allen die- §. 13. Es würde eine grosse Erleichterung für die Hand- M
Cap. 3. Von Maaſſen und Gewigten ꝛc. §. 11. In der Hamburgiſchen Waarenhandlung hat es §. 12. Der Handel mit Ellen-Waaren iſt von allen die- §. 13. Es wuͤrde eine groſſe Erleichterung fuͤr die Hand- M
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Cap. 3. Von Maaſſen und Gewigten ꝛc.
§. 11.
In der Hamburgiſchen Waarenhandlung hat es
ſich auch eingefuͤhrt, daß der Kaufmann dem Kraͤ-
mer manche Waaren in Curantgelde zu einem feſten
Agio von 120 oder 116 p. C. verkauft. Die wahr-
ſcheinliche Urſache davon iſt, um es dem Kraͤmer
leicht zu machen, dem das Steigen und Fallen des
Curant-Geldes gegen Banoo ſeine Rechnung zu ſehr
verruͤkken wuͤrde. Der Kaufmann aber muß dennoch
ſeine Rechnung ſo zu machen wiſſen, daß er ſeinen be-
rechneten Preis in Banco bekomme, und er ſchenkt dem
Kraͤmer nichts, wenn er gleich zum Schein ſein Cu-
rantgeld einige p. C. hoͤher annimmt, als daſſelbe
gegen Banco ſteht.
§. 12.
Der Handel mit Ellen-Waaren iſt von allen die-
ſen Weitlaͤuftigkeiten frei. Bei ihm weiß man
nichts von Thara, Gutgewigt oder Rabatt. Alles
wird hier gemeſſen, und die genaue Kenntnis und
Vergleichung von den Laͤngenmaaſſen verſchiedener
Laͤnder iſt die Hauptkenntnis desjenigen, der ſich mit
dieſem Waarenhandel beſchaͤftigt.
§. 13.
Es wuͤrde eine groſſe Erleichterung fuͤr die Hand-
lung ſeyn, wenn alle handelnde Staaten, wenig-
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