Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Drittes Buch. Von den mancherley Arten die Handlung zu betreiben. Erstes Capitel. Von der sogenannten Propre- oder Eigenen Handlung. §. 1. Wenn wir auf den zu Anfang angegebenen Be- Eine solche Handlung benennt man die Eignen- Drittes Buch. Von den mancherley Arten die Handlung zu betreiben. Erſtes Capitel. Von der ſogenannten Propre- oder Eigenen Handlung. §. 1. Wenn wir auf den zu Anfang angegebenen Be- Eine ſolche Handlung benennt man die Eignen- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0214" n="192"/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Drittes Buch.<lb/> Von den mancherley Arten die Handlung<lb/> zu betreiben</hi>.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="4"> <head><hi rendition="#g">Erſtes Capitel.<lb/> Von der ſogenannten Propre- oder<lb/> Eigenen Handlung</hi>.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="5"> <head>§. 1.</head><lb/> <p><hi rendition="#in">W</hi>enn wir auf den zu Anfang angegebenen Be-<lb/> grif der Handlung zuruͤk ſehen, ſo giebt es eigent-<lb/> lich keine andre wahre Handlung, als diejenige, in<lb/> welcher man wenigſtens eine Zeitlang voͤllig Eigen-<lb/> tuͤhmer der Waare wird, aus deren Verkauf der<lb/> Gewinn entſtehen ſoll. In alten Zeiten kannte man<lb/> keine andre Handlung, als dieſe, und man wuͤrde die<lb/> Geſchaͤfte derjenigen, die derſelben zu Huͤlfe kom-<lb/> men, nimmer mit dem Nahmen der Handlung be-<lb/> legt haben.</p><lb/> <p>Eine ſolche Handlung benennt man die <hi rendition="#g">Eignen</hi>-<lb/> oder <hi rendition="#g">Propre-Handlung</hi>. Doch verſteht man<lb/> noch nicht darunter den Handel, welchen der Hervor-<lb/> bringer eines Natur- oder der Verfertiger eines Kunſt-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [192/0214]
Drittes Buch.
Von den mancherley Arten die Handlung
zu betreiben.
Erſtes Capitel.
Von der ſogenannten Propre- oder
Eigenen Handlung.
§. 1.
Wenn wir auf den zu Anfang angegebenen Be-
grif der Handlung zuruͤk ſehen, ſo giebt es eigent-
lich keine andre wahre Handlung, als diejenige, in
welcher man wenigſtens eine Zeitlang voͤllig Eigen-
tuͤhmer der Waare wird, aus deren Verkauf der
Gewinn entſtehen ſoll. In alten Zeiten kannte man
keine andre Handlung, als dieſe, und man wuͤrde die
Geſchaͤfte derjenigen, die derſelben zu Huͤlfe kom-
men, nimmer mit dem Nahmen der Handlung be-
legt haben.
Eine ſolche Handlung benennt man die Eignen-
oder Propre-Handlung. Doch verſteht man
noch nicht darunter den Handel, welchen der Hervor-
bringer eines Natur- oder der Verfertiger eines Kunſt-
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