Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.3. Buch. Verschiedene Arten der Handl. Kann sie ohne dieselben nicht bestehen, so ist derenErrichtung gewiß nicht zuträglich. 5) Auch Freilassung des Privathandels unter Abgaben an die Companie ist unnatürlich, wenn diese Abgaben mehr als einen billigen Zuschuß zu den der Companie zu Last fallenden Kosten sind. 6) Der Gang der Geschäfte einer Companie muß dem Gange der Privathandlungs-Geschäfte so ähnlich sein, als möglich. 7) Die Companie muß ihre ersten Unterneh- mungen nur klein machen und sie allmählig erwei- tern; und so auch ihre ersten Kosten. 8) Der Gehalt ihrer Bedienten muß, so viel möglich, aus dem reinen Gewinn bestimmt werden. 9) Sie muß ihre Bedienten unter kurzen Fri- sten zur Abrechnung anhalten. 10) Eben dieselben müssen, in ihren entfernten Handlungs-Etablissementern, nicht im Verhältnis des Belaufs, sondern des Gewinns der Geschäfte bezahlt werden. 3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl. Kann ſie ohne dieſelben nicht beſtehen, ſo iſt derenErrichtung gewiß nicht zutraͤglich. 5) Auch Freilaſſung des Privathandels unter Abgaben an die Companie iſt unnatuͤrlich, wenn dieſe Abgaben mehr als einen billigen Zuſchuß zu den der Companie zu Laſt fallenden Koſten ſind. 6) Der Gang der Geſchaͤfte einer Companie muß dem Gange der Privathandlungs-Geſchaͤfte ſo aͤhnlich ſein, als moͤglich. 7) Die Companie muß ihre erſten Unterneh- mungen nur klein machen und ſie allmaͤhlig erwei- tern; und ſo auch ihre erſten Koſten. 8) Der Gehalt ihrer Bedienten muß, ſo viel moͤglich, aus dem reinen Gewinn beſtimmt werden. 9) Sie muß ihre Bedienten unter kurzen Fri- ſten zur Abrechnung anhalten. 10) Eben dieſelben muͤſſen, in ihren entfernten Handlungs-Etabliſſementern, nicht im Verhaͤltnis des Belaufs, ſondern des Gewinns der Geſchaͤfte bezahlt werden. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <list> <item><pb facs="#f0282" n="260"/><fw place="top" type="header">3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.</fw><lb/> Kann ſie ohne dieſelben nicht beſtehen, ſo iſt deren<lb/> Errichtung gewiß nicht zutraͤglich.</item><lb/> <item>5) Auch Freilaſſung des Privathandels unter<lb/> Abgaben an die Companie iſt unnatuͤrlich, wenn<lb/> dieſe Abgaben mehr als einen billigen Zuſchuß zu den<lb/> der Companie zu Laſt fallenden Koſten ſind.</item><lb/> <item>6) Der Gang der Geſchaͤfte einer Companie<lb/> muß dem Gange der Privathandlungs-Geſchaͤfte ſo<lb/> aͤhnlich ſein, als moͤglich.</item><lb/> <item>7) Die Companie muß ihre erſten Unterneh-<lb/> mungen nur klein machen und ſie allmaͤhlig erwei-<lb/> tern; und ſo auch ihre erſten Koſten.</item><lb/> <item>8) Der Gehalt ihrer Bedienten muß, ſo viel<lb/> moͤglich, aus dem reinen Gewinn beſtimmt werden.</item><lb/> <item>9) Sie muß ihre Bedienten unter kurzen Fri-<lb/> ſten zur Abrechnung anhalten.</item><lb/> <item>10) Eben dieſelben muͤſſen, in ihren entfernten<lb/> Handlungs-Etabliſſementern, nicht im Verhaͤltnis<lb/> des Belaufs, ſondern des Gewinns der Geſchaͤfte<lb/> bezahlt werden.</item> </list><lb/> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [260/0282]
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
Kann ſie ohne dieſelben nicht beſtehen, ſo iſt deren
Errichtung gewiß nicht zutraͤglich.
5) Auch Freilaſſung des Privathandels unter
Abgaben an die Companie iſt unnatuͤrlich, wenn
dieſe Abgaben mehr als einen billigen Zuſchuß zu den
der Companie zu Laſt fallenden Koſten ſind.
6) Der Gang der Geſchaͤfte einer Companie
muß dem Gange der Privathandlungs-Geſchaͤfte ſo
aͤhnlich ſein, als moͤglich.
7) Die Companie muß ihre erſten Unterneh-
mungen nur klein machen und ſie allmaͤhlig erwei-
tern; und ſo auch ihre erſten Koſten.
8) Der Gehalt ihrer Bedienten muß, ſo viel
moͤglich, aus dem reinen Gewinn beſtimmt werden.
9) Sie muß ihre Bedienten unter kurzen Fri-
ſten zur Abrechnung anhalten.
10) Eben dieſelben muͤſſen, in ihren entfernten
Handlungs-Etabliſſementern, nicht im Verhaͤltnis
des Belaufs, ſondern des Gewinns der Geſchaͤfte
bezahlt werden.
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