Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 5. Von Handlungs-Companien. mann, wenn er auch noch so sehr die Sache wünscht,sich unterwerfen wollen. Denn da müßte er jede solche Handlungs-Unternehmung, bei welcher er sich zu sichern sucht, dem Urteile des Versicherers offen darlegen, und seinen Correspondenten nennen. Das Schiff, in welches einer verladet, der Name des Schiffers, die Weite und Umstände der Seereise, können keine Geheimnisse sein. Aber, wenn der Versicherer auch verlangen dürfte, den Nahmen eines jeden Mannes zu wissen, an den die versicherten Güter versandt werden, so mögte dies allein schon manchen abhalten, Versicherung auf dieselben zu nehmen. Aber die, welche eine Kaufmännische Credit- S
Cap. 5. Von Handlungs-Companien. mann, wenn er auch noch ſo ſehr die Sache wuͤnſcht,ſich unterwerfen wollen. Denn da muͤßte er jede ſolche Handlungs-Unternehmung, bei welcher er ſich zu ſichern ſucht, dem Urteile des Verſicherers offen darlegen, und ſeinen Correſpondenten nennen. Das Schiff, in welches einer verladet, der Name des Schiffers, die Weite und Umſtaͤnde der Seereiſe, koͤnnen keine Geheimniſſe ſein. Aber, wenn der Verſicherer auch verlangen duͤrfte, den Nahmen eines jeden Mannes zu wiſſen, an den die verſicherten Guͤter verſandt werden, ſo moͤgte dies allein ſchon manchen abhalten, Verſicherung auf dieſelben zu nehmen. Aber die, welche eine Kaufmaͤnniſche Credit- S
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Cap. 5. Von Handlungs-Companien.
mann, wenn er auch noch ſo ſehr die Sache wuͤnſcht,
ſich unterwerfen wollen. Denn da muͤßte er jede
ſolche Handlungs-Unternehmung, bei welcher er ſich
zu ſichern ſucht, dem Urteile des Verſicherers offen
darlegen, und ſeinen Correſpondenten nennen. Das
Schiff, in welches einer verladet, der Name des
Schiffers, die Weite und Umſtaͤnde der Seereiſe,
koͤnnen keine Geheimniſſe ſein. Aber, wenn der
Verſicherer auch verlangen duͤrfte, den Nahmen eines
jeden Mannes zu wiſſen, an den die verſicherten
Guͤter verſandt werden, ſo moͤgte dies allein ſchon
manchen abhalten, Verſicherung auf dieſelben zu
nehmen.
Aber die, welche eine Kaufmaͤnniſche Credit-
Aſſecuranz vorſchlagen, geben es gewoͤhnlich ſo an,
daß ein Kaufmann eine beſtimmte Summe nach
Maasgabe der Ausdehnung ſeiner Handlung ſich ſolle
von Jahr zu Jahr verſichern laſſen koͤnnen, ohne daß
die Frage ſei, ob er in dem Lauf eines Jahrs mehr
oder weniger verborge? Wirklich geſchieht etwas dem
aͤhnliches in der Aſſecuranz fuͤr Feuersgefahr auf
Waarenlaͤger. Dieſe wird auf eins oder mehrere Jahre
zu einer gewiſſen Summe geleiſtet. Das Waarenla-
ger wird von dem Verſicherten zu einem beſtimmten
Wehrt zwar taxirt, der aber unmoͤglich lange deſſen
wahrem Wehrte gleich bleiben kann. Von einer
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