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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

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1. Buch. Vom Gelde.
kann alsdann nicht mehr neue Schulden machen, ja
nicht einmal zur Bezahlung der Zinsen seiner alten
Schulden Raht schaffen. Alsdann verlieren diesel-
ben ihren Wehrt und der Reichtuhm verschwindet,
welchen die Nation an den Staats-Papieren zu be-
sitzen glaubte. Aber nicht anders verschwindet auch
der Reichtuhm eines jeden Begüterten, den er in
Schuldverschreibungen von Privatleuten zu besitzen
glaubte, wenn diese unfähig zu bezahlen werden.
Man sehe davon das mehrere im 1sten Abschnitt des
6ten Buchs von dem Gelds-Umlauf.

§. 11.

Eben dieses gilt auch von den Actien der Hand-
lungs-Companien, von denen ich bald näher handeln
werde. Sie sind kein Papier-Geld, sondern, wie
die Staats-Obligationen, ein nuzbares Eigentuhm,
das seinen Wehrt mit der Nutzung verändert.

Drittes Capitel.

Von der Circulation des Geldes.

§. 1.

Das Geld und andere Zeichen des Wehrtes dienen
dem Menschen, um sich ihre Dienste und Arbeiten

1. Buch. Vom Gelde.
kann alsdann nicht mehr neue Schulden machen, ja
nicht einmal zur Bezahlung der Zinſen ſeiner alten
Schulden Raht ſchaffen. Alsdann verlieren dieſel-
ben ihren Wehrt und der Reichtuhm verſchwindet,
welchen die Nation an den Staats-Papieren zu be-
ſitzen glaubte. Aber nicht anders verſchwindet auch
der Reichtuhm eines jeden Beguͤterten, den er in
Schuldverſchreibungen von Privatleuten zu beſitzen
glaubte, wenn dieſe unfaͤhig zu bezahlen werden.
Man ſehe davon das mehrere im 1ſten Abſchnitt des
6ten Buchs von dem Gelds-Umlauf.

§. 11.

Eben dieſes gilt auch von den Actien der Hand-
lungs-Companien, von denen ich bald naͤher handeln
werde. Sie ſind kein Papier-Geld, ſondern, wie
die Staats-Obligationen, ein nuzbares Eigentuhm,
das ſeinen Wehrt mit der Nutzung veraͤndert.

Drittes Capitel.

Von der Circulation des Geldes.

§. 1.

Das Geld und andere Zeichen des Wehrtes dienen
dem Menſchen, um ſich ihre Dienſte und Arbeiten

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[26/0048] 1. Buch. Vom Gelde. kann alsdann nicht mehr neue Schulden machen, ja nicht einmal zur Bezahlung der Zinſen ſeiner alten Schulden Raht ſchaffen. Alsdann verlieren dieſel- ben ihren Wehrt und der Reichtuhm verſchwindet, welchen die Nation an den Staats-Papieren zu be- ſitzen glaubte. Aber nicht anders verſchwindet auch der Reichtuhm eines jeden Beguͤterten, den er in Schuldverſchreibungen von Privatleuten zu beſitzen glaubte, wenn dieſe unfaͤhig zu bezahlen werden. Man ſehe davon das mehrere im 1ſten Abſchnitt des 6ten Buchs von dem Gelds-Umlauf. §. 11. Eben dieſes gilt auch von den Actien der Hand- lungs-Companien, von denen ich bald naͤher handeln werde. Sie ſind kein Papier-Geld, ſondern, wie die Staats-Obligationen, ein nuzbares Eigentuhm, das ſeinen Wehrt mit der Nutzung veraͤndert. Drittes Capitel. Von der Circulation des Geldes. §. 1. Das Geld und andere Zeichen des Wehrtes dienen dem Menſchen, um ſich ihre Dienſte und Arbeiten

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/48>, abgerufen am 21.11.2024.