Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.1. Buch. Vom Gelde. hat aber auch den Wechsel acceptirt. Denn er ist es,der bezahlen soll, und kein anderer, folglich Accep- tant und Trassant in Einer Person. 3) Er hat ihn aber auch an die Ordre von seinem Creditor gestellt, und ihn dadurch in das Recht gesezt, die Schuld zu übertragen, an wen er will. Aber aus dem Inhalt ist Sonnenklar, daß hier Es ist also klar, daß man durchaus den verkehr- 1. Buch. Vom Gelde. hat aber auch den Wechſel acceptirt. Denn er iſt es,der bezahlen ſoll, und kein anderer, folglich Accep- tant und Traſſant in Einer Perſon. 3) Er hat ihn aber auch an die Ordre von ſeinem Creditor geſtellt, und ihn dadurch in das Recht geſezt, die Schuld zu uͤbertragen, an wen er will. Aber aus dem Inhalt iſt Sonnenklar, daß hier Es iſt alſo klar, daß man durchaus den verkehr- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <p><pb facs="#f0088" n="66"/><fw place="top" type="header">1. Buch. Vom Gelde.</fw><lb/> hat aber auch den Wechſel acceptirt. Denn er iſt es,<lb/> der bezahlen ſoll, und kein anderer, folglich Accep-<lb/> tant und Traſſant in Einer Perſon. 3) Er hat ihn<lb/> aber auch an die Ordre von ſeinem Creditor geſtellt,<lb/> und ihn dadurch in das Recht geſezt, die Schuld zu<lb/> uͤbertragen, an wen er will.</p><lb/> <p>Aber aus dem Inhalt iſt Sonnenklar, daß hier<lb/> nichts mehr zum Grunde liege, als bei jeder andern<lb/> Anleihe, und daß kein Tauſch wechſelſeitiger Schulden<lb/> Statt habe, ſondern die Schuld des Schumacher<lb/> zugleich mit dem Wechſel entſtanden ſei. Der Glaͤu-<lb/> biger Neumann kann, wenn Schumacher nicht be-<lb/> zahlt, nicht ſagen: ich habe dir die Schuld eines<lb/> Dritten verkauft, und dieſe iſt mir nicht geliefert.<lb/> Auch kann der Dritte, an welchen Neumann den<lb/> Wechſel uͤbertraͤgt, nicht unwiſſend ſein, unter wel-<lb/> chem Verhaͤltnis der Wechſel ausgeſtellt ſei. Es<lb/> fehlt alſo auch der Grund, aus welchem jenem zwei-<lb/> ten Wechſel die Wechſelkraft gegeben werden mußte,<lb/> ganz und gar.</p><lb/> <p>Es iſt alſo klar, daß man durchaus den verkehr-<lb/> ten Weg gehe, wenn man die Erklaͤrung des Wech-<lb/> ſelrechts von dieſen ſo genannten troknen Wechſeln<lb/> anfaͤngt, in welchen derſelbe ganz fehlt. Wer einen<lb/> Wechſel wirklich verkauft hat, kann, wie oben ge-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [66/0088]
1. Buch. Vom Gelde.
hat aber auch den Wechſel acceptirt. Denn er iſt es,
der bezahlen ſoll, und kein anderer, folglich Accep-
tant und Traſſant in Einer Perſon. 3) Er hat ihn
aber auch an die Ordre von ſeinem Creditor geſtellt,
und ihn dadurch in das Recht geſezt, die Schuld zu
uͤbertragen, an wen er will.
Aber aus dem Inhalt iſt Sonnenklar, daß hier
nichts mehr zum Grunde liege, als bei jeder andern
Anleihe, und daß kein Tauſch wechſelſeitiger Schulden
Statt habe, ſondern die Schuld des Schumacher
zugleich mit dem Wechſel entſtanden ſei. Der Glaͤu-
biger Neumann kann, wenn Schumacher nicht be-
zahlt, nicht ſagen: ich habe dir die Schuld eines
Dritten verkauft, und dieſe iſt mir nicht geliefert.
Auch kann der Dritte, an welchen Neumann den
Wechſel uͤbertraͤgt, nicht unwiſſend ſein, unter wel-
chem Verhaͤltnis der Wechſel ausgeſtellt ſei. Es
fehlt alſo auch der Grund, aus welchem jenem zwei-
ten Wechſel die Wechſelkraft gegeben werden mußte,
ganz und gar.
Es iſt alſo klar, daß man durchaus den verkehr-
ten Weg gehe, wenn man die Erklaͤrung des Wech-
ſelrechts von dieſen ſo genannten troknen Wechſeln
anfaͤngt, in welchen derſelbe ganz fehlt. Wer einen
Wechſel wirklich verkauft hat, kann, wie oben ge-
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