Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.4. Buch. Von Hülfsgeschäften der Handl. See und im Schagerak von südlichen Stürmen über-fallen werden. Nur in wenigen derselben ist eine so ausgebreitete Correspondenz mit andern Handels- Pläzen, daß ein Schiffer dort einen Einwohner an- treffen könnte, der ihm auf den Credit seiner Rhe- der oder Einlader den nötigen Beistand leistete. Es ist wenigstens eine ganz zufällige Sache, wenn es sich so trift. Aber er findet leicht offene Casse bei be- mittelten Einwohnern, wenn er sich zu einem Bod- merei-Contracte versteht. In dem jezigen Zustande der Handlung kann zur Erfüllung der von dem Schif- fer eingegangenen Verpflichtung, die vorgeschossene Summe zu bezahlen, nachdem er in seinem Bestim- mungsort eingelaufen ist, leicht Raht geschaft wer- den, und ein betrügerischer Anschlag, einen andern Weg zu nehmen, um der Bezalung zu entgehen, kann so gut als unmöglich angesehen werden. Der Bodmereigeber kann also durch den Weg der Corres- pondenz und Wechsel Anstalt machen, daß ihm diese Bezalung zur rechter Zeit zu Händen komme. Die in seiner Bodmerei-Prämie gerechnete Assecuranz kann er nun freilich auf seine Gefahr fortdauern lassen. Aber sehr gewöhnlich läßt er diese an dem nächsten Orte, wo es Assecuradöre oder Assecuranz- Companien giebt, auf seine Bodmerei-Gelder besor- gen. Natürlich ist die Prämie, welche er dort zahlt, geringer als diejenige, welche er in seinem Contracte 4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl. See und im Schagerak von ſuͤdlichen Stuͤrmen uͤber-fallen werden. Nur in wenigen derſelben iſt eine ſo ausgebreitete Correſpondenz mit andern Handels- Plaͤzen, daß ein Schiffer dort einen Einwohner an- treffen koͤnnte, der ihm auf den Credit ſeiner Rhe- der oder Einlader den noͤtigen Beiſtand leiſtete. Es iſt wenigſtens eine ganz zufaͤllige Sache, wenn es ſich ſo trift. Aber er findet leicht offene Caſſe bei be- mittelten Einwohnern, wenn er ſich zu einem Bod- merei-Contracte verſteht. In dem jezigen Zuſtande der Handlung kann zur Erfuͤllung der von dem Schif- fer eingegangenen Verpflichtung, die vorgeſchoſſene Summe zu bezahlen, nachdem er in ſeinem Beſtim- mungsort eingelaufen iſt, leicht Raht geſchaft wer- den, und ein betruͤgeriſcher Anſchlag, einen andern Weg zu nehmen, um der Bezalung zu entgehen, kann ſo gut als unmoͤglich angeſehen werden. Der Bodmereigeber kann alſo durch den Weg der Corres- pondenz und Wechſel Anſtalt machen, daß ihm dieſe Bezalung zur rechter Zeit zu Haͤnden komme. Die in ſeiner Bodmerei-Praͤmie gerechnete Aſſecuranz kann er nun freilich auf ſeine Gefahr fortdauern laſſen. Aber ſehr gewoͤhnlich laͤßt er dieſe an dem naͤchſten Orte, wo es Aſſecuradoͤre oder Aſſecuranz- Companien giebt, auf ſeine Bodmerei-Gelder beſor- gen. Natuͤrlich iſt die Praͤmie, welche er dort zahlt, geringer als diejenige, welche er in ſeinem Contracte <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0112" n="104"/><fw place="top" type="header">4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.</fw><lb/> See und im Schagerak von ſuͤdlichen Stuͤrmen uͤber-<lb/> fallen werden. Nur in wenigen derſelben iſt eine<lb/> ſo ausgebreitete Correſpondenz mit andern Handels-<lb/> Plaͤzen, daß ein Schiffer dort einen Einwohner an-<lb/> treffen koͤnnte, der ihm auf den Credit ſeiner Rhe-<lb/> der oder Einlader den noͤtigen Beiſtand leiſtete. Es<lb/> iſt wenigſtens eine ganz zufaͤllige Sache, wenn es<lb/> ſich ſo trift. Aber er findet leicht offene Caſſe bei be-<lb/> mittelten Einwohnern, wenn er ſich zu einem Bod-<lb/> merei-Contracte verſteht. In dem jezigen Zuſtande<lb/> der Handlung kann zur Erfuͤllung der von dem Schif-<lb/> fer eingegangenen Verpflichtung, die vorgeſchoſſene<lb/> Summe zu bezahlen, nachdem er in ſeinem Beſtim-<lb/> mungsort eingelaufen iſt, leicht Raht geſchaft wer-<lb/> den, und ein betruͤgeriſcher Anſchlag, einen andern<lb/> Weg zu nehmen, um der Bezalung zu entgehen,<lb/> kann ſo gut als unmoͤglich angeſehen werden. Der<lb/> Bodmereigeber kann alſo durch den Weg der Corres-<lb/> pondenz und Wechſel Anſtalt machen, daß ihm dieſe<lb/> Bezalung zur rechter Zeit zu Haͤnden komme. Die<lb/> in ſeiner Bodmerei-Praͤmie gerechnete Aſſecuranz<lb/> kann er nun freilich auf ſeine Gefahr fortdauern<lb/> laſſen. Aber ſehr gewoͤhnlich laͤßt er dieſe an dem<lb/> naͤchſten Orte, wo es Aſſecuradoͤre oder Aſſecuranz-<lb/> Companien giebt, auf ſeine Bodmerei-Gelder beſor-<lb/> gen. Natuͤrlich iſt die Praͤmie, welche er dort zahlt,<lb/> geringer als diejenige, welche er in ſeinem Contracte<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [104/0112]
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
See und im Schagerak von ſuͤdlichen Stuͤrmen uͤber-
fallen werden. Nur in wenigen derſelben iſt eine
ſo ausgebreitete Correſpondenz mit andern Handels-
Plaͤzen, daß ein Schiffer dort einen Einwohner an-
treffen koͤnnte, der ihm auf den Credit ſeiner Rhe-
der oder Einlader den noͤtigen Beiſtand leiſtete. Es
iſt wenigſtens eine ganz zufaͤllige Sache, wenn es
ſich ſo trift. Aber er findet leicht offene Caſſe bei be-
mittelten Einwohnern, wenn er ſich zu einem Bod-
merei-Contracte verſteht. In dem jezigen Zuſtande
der Handlung kann zur Erfuͤllung der von dem Schif-
fer eingegangenen Verpflichtung, die vorgeſchoſſene
Summe zu bezahlen, nachdem er in ſeinem Beſtim-
mungsort eingelaufen iſt, leicht Raht geſchaft wer-
den, und ein betruͤgeriſcher Anſchlag, einen andern
Weg zu nehmen, um der Bezalung zu entgehen,
kann ſo gut als unmoͤglich angeſehen werden. Der
Bodmereigeber kann alſo durch den Weg der Corres-
pondenz und Wechſel Anſtalt machen, daß ihm dieſe
Bezalung zur rechter Zeit zu Haͤnden komme. Die
in ſeiner Bodmerei-Praͤmie gerechnete Aſſecuranz
kann er nun freilich auf ſeine Gefahr fortdauern
laſſen. Aber ſehr gewoͤhnlich laͤßt er dieſe an dem
naͤchſten Orte, wo es Aſſecuradoͤre oder Aſſecuranz-
Companien giebt, auf ſeine Bodmerei-Gelder beſor-
gen. Natuͤrlich iſt die Praͤmie, welche er dort zahlt,
geringer als diejenige, welche er in ſeinem Contracte
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