Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.Cap. 5. Von der Makelei. Kaufmann, wenn gleich nicht in Rüksicht auf seinenCredit, doch in der auf seinen Absaz. Hier liegt eine Ursache mehr für ihn, bei manchem Kaufe, den er schon mit seinem Mitbürger geschlossen hat, einen accreditirten Makler zu Hülfe zu rufen, und ihn die Curtage ohne alle Mühe verdienen zu lassen. §. 8. Indeß wird mancher Handel zwischen Kaufleuten Cap. 5. Von der Makelei. Kaufmann, wenn gleich nicht in Ruͤkſicht auf ſeinenCredit, doch in der auf ſeinen Abſaz. Hier liegt eine Urſache mehr fuͤr ihn, bei manchem Kaufe, den er ſchon mit ſeinem Mitbuͤrger geſchloſſen hat, einen accreditirten Makler zu Huͤlfe zu rufen, und ihn die Curtage ohne alle Muͤhe verdienen zu laſſen. §. 8. Indeß wird mancher Handel zwiſchen Kaufleuten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0133" n="125"/><fw place="top" type="header">Cap. 5. Von der Makelei.</fw><lb/> Kaufmann, wenn gleich nicht in Ruͤkſicht auf ſeinen<lb/> Credit, doch in der auf ſeinen Abſaz. Hier liegt<lb/> eine Urſache mehr fuͤr ihn, bei manchem Kaufe, den<lb/> er ſchon mit ſeinem Mitbuͤrger geſchloſſen hat, einen<lb/> accreditirten Makler zu Huͤlfe zu rufen, und ihn<lb/> die Curtage ohne alle Muͤhe verdienen zu laſſen.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 8.</head><lb/> <p>Indeß wird mancher Handel zwiſchen Kaufleuten<lb/> Eines Orts und auch mit Correſpondenten geſchloſſen,<lb/> ohne daß ein Makler dazu gezogen wuͤrde. Es faͤllt<lb/> vollends in jedem Handel weg, wenn ein Auswaͤrti-<lb/> ger Waaren von einem Manne verſchreibt, von de-<lb/> nen er weiß, daß dieſer ſie ſelbſt auf ſeinem Lagerhabe.<lb/> Da wuͤrde ein ſolcher es ſehr uͤbel anſehen, wenn<lb/> ihm Curtage berechnet wuͤrde. Es faͤllt auch bei ſol-<lb/> chen Commiſſionen weg, die auf Niederlagsplaͤze ge-<lb/> gegeben werden und nicht durch Aufkaufung der<lb/> Waare von den Mitbuͤrgern, ſondern durch Auftraͤge<lb/> an Collectoͤre ausgefuͤhrt werden koͤnnen, welche<lb/> die verlangte Waare im Lande aufkaufen. So geht<lb/> es z. B. mit den nach Petersburg oder Archangel auf<lb/> Ruſſiſche Produkte gegebenen Commiſſionen. Da tre-<lb/> ten dann dieſe Collectoͤre in die Stelle der Makler.<lb/> Der Lohn derſelben beſtimmt ſich nach ganz andern<lb/> Gruͤnden, und viele derſelben ſchlieſſen Contracte<lb/> uͤber die zu machenden Lieferungen, bei welchen ſie<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [125/0133]
Cap. 5. Von der Makelei.
Kaufmann, wenn gleich nicht in Ruͤkſicht auf ſeinen
Credit, doch in der auf ſeinen Abſaz. Hier liegt
eine Urſache mehr fuͤr ihn, bei manchem Kaufe, den
er ſchon mit ſeinem Mitbuͤrger geſchloſſen hat, einen
accreditirten Makler zu Huͤlfe zu rufen, und ihn
die Curtage ohne alle Muͤhe verdienen zu laſſen.
§. 8.
Indeß wird mancher Handel zwiſchen Kaufleuten
Eines Orts und auch mit Correſpondenten geſchloſſen,
ohne daß ein Makler dazu gezogen wuͤrde. Es faͤllt
vollends in jedem Handel weg, wenn ein Auswaͤrti-
ger Waaren von einem Manne verſchreibt, von de-
nen er weiß, daß dieſer ſie ſelbſt auf ſeinem Lagerhabe.
Da wuͤrde ein ſolcher es ſehr uͤbel anſehen, wenn
ihm Curtage berechnet wuͤrde. Es faͤllt auch bei ſol-
chen Commiſſionen weg, die auf Niederlagsplaͤze ge-
gegeben werden und nicht durch Aufkaufung der
Waare von den Mitbuͤrgern, ſondern durch Auftraͤge
an Collectoͤre ausgefuͤhrt werden koͤnnen, welche
die verlangte Waare im Lande aufkaufen. So geht
es z. B. mit den nach Petersburg oder Archangel auf
Ruſſiſche Produkte gegebenen Commiſſionen. Da tre-
ten dann dieſe Collectoͤre in die Stelle der Makler.
Der Lohn derſelben beſtimmt ſich nach ganz andern
Gruͤnden, und viele derſelben ſchlieſſen Contracte
uͤber die zu machenden Lieferungen, bei welchen ſie
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