Der wesentliche Zwek der Rechnung eines Kauf- manns ist freilich dieser, daß er seine Ausgabe und Einnahme, so oft er will, geschwind und richtig ver- gleichen könne. Um sich dazu in Stand zu sezen, muß er ein Verzeichnis aller seiner Kaufmännischen Geschäfte, mit Beziehung auf alle Umstände, welche den Geld Belauf in denselben bestimmen, zu Pa- pier bringen, um seine Rechnung daraus ziehen zu können.
Dies Verzeichnis hat den Nahmen des Memo- rials, und keine Handlung, wie auch Buch in der- selben gehalten werden mag, kann ohne dasselbe sein.
§. 3.
Aus diesem Memorial kann nun auf eine sehr einfache Art die Rechnung gezogen werden, wer dem Eigner der Handlung und, wem er selbst schuldig ge- worden sei, und zu bestimmter Zeit, insonderheit am Ende eines Jahrs, ob und wie weit Einnahme und Ausgabe einander übersteigen, wie hoch der Cassen-Vorraht sei, und was an Schulden noch aus- stehe. Eine solche Art der Rechnung war vor Alters allgemein gebräuchlich, und führt noch den Nahmen des Deutschen Buchhaltens. Mit ihr kann sich eine sehr einfache Handlung, die nicht mancherlei
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
§. 2.
Der weſentliche Zwek der Rechnung eines Kauf- manns iſt freilich dieſer, daß er ſeine Ausgabe und Einnahme, ſo oft er will, geſchwind und richtig ver- gleichen koͤnne. Um ſich dazu in Stand zu ſezen, muß er ein Verzeichnis aller ſeiner Kaufmaͤnniſchen Geſchaͤfte, mit Beziehung auf alle Umſtaͤnde, welche den Geld Belauf in denſelben beſtimmen, zu Pa- pier bringen, um ſeine Rechnung daraus ziehen zu koͤnnen.
Dies Verzeichnis hat den Nahmen des Memo- rials, und keine Handlung, wie auch Buch in der- ſelben gehalten werden mag, kann ohne daſſelbe ſein.
§. 3.
Aus dieſem Memorial kann nun auf eine ſehr einfache Art die Rechnung gezogen werden, wer dem Eigner der Handlung und, wem er ſelbſt ſchuldig ge- worden ſei, und zu beſtimmter Zeit, inſonderheit am Ende eines Jahrs, ob und wie weit Einnahme und Ausgabe einander uͤberſteigen, wie hoch der Caſſen-Vorraht ſei, und was an Schulden noch aus- ſtehe. Eine ſolche Art der Rechnung war vor Alters allgemein gebraͤuchlich, und fuͤhrt noch den Nahmen des Deutſchen Buchhaltens. Mit ihr kann ſich eine ſehr einfache Handlung, die nicht mancherlei
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0140"n="132"/><fwplace="top"type="header">4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.</fw><lb/><divn="5"><head>§. 2.</head><lb/><p>Der weſentliche Zwek der Rechnung eines Kauf-<lb/>
manns iſt freilich dieſer, daß er ſeine Ausgabe und<lb/>
Einnahme, ſo oft er will, geſchwind und richtig ver-<lb/>
gleichen koͤnne. Um ſich dazu in Stand zu ſezen,<lb/>
muß er ein Verzeichnis aller ſeiner Kaufmaͤnniſchen<lb/>
Geſchaͤfte, mit Beziehung auf alle Umſtaͤnde, welche<lb/>
den Geld Belauf in denſelben beſtimmen, zu Pa-<lb/>
pier bringen, um ſeine Rechnung daraus ziehen zu<lb/>
koͤnnen.</p><lb/><p>Dies Verzeichnis hat den Nahmen des <hirendition="#g">Memo-<lb/>
rials</hi>, und keine Handlung, wie auch Buch in der-<lb/>ſelben gehalten werden mag, kann ohne daſſelbe ſein.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 3.</head><lb/><p>Aus dieſem Memorial kann nun auf eine ſehr<lb/>
einfache Art die Rechnung gezogen werden, wer dem<lb/>
Eigner der Handlung und, wem er ſelbſt ſchuldig ge-<lb/>
worden ſei, und zu beſtimmter Zeit, inſonderheit<lb/>
am Ende eines Jahrs, ob und wie weit Einnahme<lb/>
und Ausgabe einander uͤberſteigen, wie hoch der<lb/>
Caſſen-Vorraht ſei, und was an Schulden noch aus-<lb/>ſtehe. Eine ſolche Art der Rechnung war vor Alters<lb/>
allgemein gebraͤuchlich, und fuͤhrt noch den Nahmen<lb/>
des <hirendition="#g">Deutſchen Buchhaltens</hi>. Mit ihr kann<lb/>ſich eine ſehr einfache Handlung, die nicht mancherlei<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[132/0140]
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
§. 2.
Der weſentliche Zwek der Rechnung eines Kauf-
manns iſt freilich dieſer, daß er ſeine Ausgabe und
Einnahme, ſo oft er will, geſchwind und richtig ver-
gleichen koͤnne. Um ſich dazu in Stand zu ſezen,
muß er ein Verzeichnis aller ſeiner Kaufmaͤnniſchen
Geſchaͤfte, mit Beziehung auf alle Umſtaͤnde, welche
den Geld Belauf in denſelben beſtimmen, zu Pa-
pier bringen, um ſeine Rechnung daraus ziehen zu
koͤnnen.
Dies Verzeichnis hat den Nahmen des Memo-
rials, und keine Handlung, wie auch Buch in der-
ſelben gehalten werden mag, kann ohne daſſelbe ſein.
§. 3.
Aus dieſem Memorial kann nun auf eine ſehr
einfache Art die Rechnung gezogen werden, wer dem
Eigner der Handlung und, wem er ſelbſt ſchuldig ge-
worden ſei, und zu beſtimmter Zeit, inſonderheit
am Ende eines Jahrs, ob und wie weit Einnahme
und Ausgabe einander uͤberſteigen, wie hoch der
Caſſen-Vorraht ſei, und was an Schulden noch aus-
ſtehe. Eine ſolche Art der Rechnung war vor Alters
allgemein gebraͤuchlich, und fuͤhrt noch den Nahmen
des Deutſchen Buchhaltens. Mit ihr kann
ſich eine ſehr einfache Handlung, die nicht mancherlei
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/140>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.