Gegenstände hat, insonderheit kann sich jeder Krä- mer und Ausschnitter und auch mancher Manufactu- rist damit behelfen. Doch wird er einzelne derjeni- gen Nebenbücher nötig haben, deren ich bald erwäh- nen werde.
§. 4.
Allein der Kaufmann, welcher wichtigere und mannigfaltige Geschafte treibt, hat nicht genug an einer solchen Rechnung, welche die Geschäfte ge- wissermassen durch einander wirft. Er muß seine Rechnung so einrichten, daß er nicht nur im Allge- meinen den Zustand seiner Sachen, sondern auch, wenn er, wie gewöhnlich, mehrere Cassen führt, den Bestand jeder Casse, so oft er will, übersehen könne. Er muß wissen, wie er mit jedem seiner Correspondenten stehe, und wie aus jedem Geschäfte, das er treibt, aus jeder Gattung Waare, womit er handelt, ihm Gewinn oder Verlust entstehe. Hier- aus ist bei den Italiänern, als die Handlung bei ih- nen lebhafter, als bei andern Völkern ward, eine Art des Buchhaltens entstanden, die man noch im- mer die Italiänische Buchhaltung nennt. Ihr Nuzen ist nicht blos auf die Handlung einzu- schränken. Schon vor bald 200 Jahren schrieb Si- mon Stevin seine Verrechting van Domeinen, ende Vorstelyke Boekhouding (Berechnung
Cap. 6. Vom Buchhalten.
Gegenſtaͤnde hat, inſonderheit kann ſich jeder Kraͤ- mer und Ausſchnitter und auch mancher Manufactu- riſt damit behelfen. Doch wird er einzelne derjeni- gen Nebenbuͤcher noͤtig haben, deren ich bald erwaͤh- nen werde.
§. 4.
Allein der Kaufmann, welcher wichtigere und mannigfaltige Geſchafte treibt, hat nicht genug an einer ſolchen Rechnung, welche die Geſchaͤfte ge- wiſſermaſſen durch einander wirft. Er muß ſeine Rechnung ſo einrichten, daß er nicht nur im Allge- meinen den Zuſtand ſeiner Sachen, ſondern auch, wenn er, wie gewoͤhnlich, mehrere Caſſen fuͤhrt, den Beſtand jeder Caſſe, ſo oft er will, uͤberſehen koͤnne. Er muß wiſſen, wie er mit jedem ſeiner Correſpondenten ſtehe, und wie aus jedem Geſchaͤfte, das er treibt, aus jeder Gattung Waare, womit er handelt, ihm Gewinn oder Verluſt entſtehe. Hier- aus iſt bei den Italiaͤnern, als die Handlung bei ih- nen lebhafter, als bei andern Voͤlkern ward, eine Art des Buchhaltens entſtanden, die man noch im- mer die Italiaͤniſche Buchhaltung nennt. Ihr Nuzen iſt nicht blos auf die Handlung einzu- ſchraͤnken. Schon vor bald 200 Jahren ſchrieb Si- mon Stevin ſeine Verrechting van Domeinen, ende Vorſtelyke Boekhouding (Berechnung
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Cap. 6. Vom Buchhalten.
Gegenſtaͤnde hat, inſonderheit kann ſich jeder Kraͤ-
mer und Ausſchnitter und auch mancher Manufactu-
riſt damit behelfen. Doch wird er einzelne derjeni-
gen Nebenbuͤcher noͤtig haben, deren ich bald erwaͤh-
nen werde.
§. 4.
Allein der Kaufmann, welcher wichtigere und
mannigfaltige Geſchafte treibt, hat nicht genug an
einer ſolchen Rechnung, welche die Geſchaͤfte ge-
wiſſermaſſen durch einander wirft. Er muß ſeine
Rechnung ſo einrichten, daß er nicht nur im Allge-
meinen den Zuſtand ſeiner Sachen, ſondern auch,
wenn er, wie gewoͤhnlich, mehrere Caſſen fuͤhrt,
den Beſtand jeder Caſſe, ſo oft er will, uͤberſehen
koͤnne. Er muß wiſſen, wie er mit jedem ſeiner
Correſpondenten ſtehe, und wie aus jedem Geſchaͤfte,
das er treibt, aus jeder Gattung Waare, womit er
handelt, ihm Gewinn oder Verluſt entſtehe. Hier-
aus iſt bei den Italiaͤnern, als die Handlung bei ih-
nen lebhafter, als bei andern Voͤlkern ward, eine
Art des Buchhaltens entſtanden, die man noch im-
mer die Italiaͤniſche Buchhaltung nennt.
Ihr Nuzen iſt nicht blos auf die Handlung einzu-
ſchraͤnken. Schon vor bald 200 Jahren ſchrieb Si-
mon Stevin ſeine Verrechting van Domeinen,
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/141>, abgerufen am 21.11.2024.
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