Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.4. Buch. Von Hülfsgeschäften der Handl. von Domänen und Fürstliche Buchhaltung) undwandte dieselbe auf die Berechnung der Einnahme und Ausgabe des Prinzen von Oranien an. Man hat viele spätere, z. E. Einleitung zu einem verbesserten Cameral- und Rechnungs- Buch, Wien 1744, in welchen Anweisung gegeben wird, das Kaufmännische Buchhalten auf die Staats- Wirtschaft und die Wirtschaft mit grossen Landgütern anzuwenden. §. 5. Vielleicht dient es manchem, der nicht ohnehin Ich denke mir einen Kaufmann, den ich Cosmus 4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl. von Domaͤnen und Fuͤrſtliche Buchhaltung) undwandte dieſelbe auf die Berechnung der Einnahme und Ausgabe des Prinzen von Oranien an. Man hat viele ſpaͤtere, z. E. Einleitung zu einem verbeſſerten Cameral- und Rechnungs- Buch, Wien 1744, in welchen Anweiſung gegeben wird, das Kaufmaͤnniſche Buchhalten auf die Staats- Wirtſchaft und die Wirtſchaft mit groſſen Landguͤtern anzuwenden. §. 5. Vielleicht dient es manchem, der nicht ohnehin Ich denke mir einen Kaufmann, den ich Coſmus <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0142" n="134"/><fw place="top" type="header">4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.</fw><lb/> von Domaͤnen und Fuͤrſtliche Buchhaltung) und<lb/> wandte dieſelbe auf die Berechnung der Einnahme<lb/> und Ausgabe des Prinzen von Oranien an. Man<lb/> hat viele ſpaͤtere, z. E. <hi rendition="#g">Einleitung zu einem<lb/> verbeſſerten Cameral- und Rechnungs-<lb/> Buch</hi>, Wien 1744, in welchen Anweiſung gegeben<lb/> wird, das Kaufmaͤnniſche Buchhalten auf die Staats-<lb/> Wirtſchaft und die Wirtſchaft mit groſſen Landguͤtern<lb/> anzuwenden.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 5.</head><lb/> <p>Vielleicht dient es manchem, der nicht ohnehin<lb/> mit dem Geſchaͤfte des Buchhaltens bekannt iſt, zur<lb/> Aufklaͤrung ſeiner Begriffe, wenn ich hier angebe,<lb/> wie ich mir vorſtelle, daß aus der einfachen und frei-<lb/> lich natuͤrlicher ſcheinenden Buchhalterei die Italiaͤ-<lb/> niſche doppelte Buchhaltung habe entſtehen koͤnnen.</p><lb/> <p>Ich denke mir einen Kaufmann, den ich Coſmus<lb/> nennen will, in irgend einer groſſen Handelsſtadt<lb/> Italiens zu der Zeit, als dieſes Land der Hauptſiz<lb/> der Handlung ward. Er hatte bisher nicht mit groſ-<lb/> ſen Vorraͤhten von mancherlei Waaren gehandelt,<lb/> erweiterte nun aber ſeine Handlung auf mehrere Ge-<lb/> genſtaͤnde, und hielt von jedem derſelben groͤſſere<lb/> Lager. Er vermehrte die Zahl ſeiner Bedienten und<lb/> untergab ihnen einzeln gewiſſe Waarenlager, machte<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [134/0142]
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
von Domaͤnen und Fuͤrſtliche Buchhaltung) und
wandte dieſelbe auf die Berechnung der Einnahme
und Ausgabe des Prinzen von Oranien an. Man
hat viele ſpaͤtere, z. E. Einleitung zu einem
verbeſſerten Cameral- und Rechnungs-
Buch, Wien 1744, in welchen Anweiſung gegeben
wird, das Kaufmaͤnniſche Buchhalten auf die Staats-
Wirtſchaft und die Wirtſchaft mit groſſen Landguͤtern
anzuwenden.
§. 5.
Vielleicht dient es manchem, der nicht ohnehin
mit dem Geſchaͤfte des Buchhaltens bekannt iſt, zur
Aufklaͤrung ſeiner Begriffe, wenn ich hier angebe,
wie ich mir vorſtelle, daß aus der einfachen und frei-
lich natuͤrlicher ſcheinenden Buchhalterei die Italiaͤ-
niſche doppelte Buchhaltung habe entſtehen koͤnnen.
Ich denke mir einen Kaufmann, den ich Coſmus
nennen will, in irgend einer groſſen Handelsſtadt
Italiens zu der Zeit, als dieſes Land der Hauptſiz
der Handlung ward. Er hatte bisher nicht mit groſ-
ſen Vorraͤhten von mancherlei Waaren gehandelt,
erweiterte nun aber ſeine Handlung auf mehrere Ge-
genſtaͤnde, und hielt von jedem derſelben groͤſſere
Lager. Er vermehrte die Zahl ſeiner Bedienten und
untergab ihnen einzeln gewiſſe Waarenlager, machte
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