Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.Cap. 6. Vom Buchhalten. Einen besonders zum Cassirer, untergab einem an-dern die Besorgung aller Handlungs-Unkosten, wie auch der an seinem Wohnort zu zahlenden Zölle. Man nehme an, er habe in diesem Wege zwölf Per- sonen beschäftigt, deren jeder über das ihm anver- traute richtige Rechnung zu halten verpflichtet war. Einen jeden derselben konnte er also beim Anfang der Rechnung ansehen, als für dasjenige haftend, was seiner Aufsicht und Besorgung anvertraut war. So sah er z. B. denjenigen an, der sein Waarenlager in Wolle, und einen andern, der das in Seide wahrzu- nehmen hatte u. s. f. Wir wollen dabei annehmen, er habe Einem seiner Handlungs-Bedienten abson- derlich aufgetragen, aus den Händen des Cassirers zu empfangen, was diesem in den Rechnungen der übri- gen, als auf deren Geschäfte gewonnen, gezahlt ward, der aber auch aus dieser Gewinnmasse wieder gut ma- chen mußte, was in andern Geschäften verloren ward: so war die Folge davon überhaupt diese, daß die Rechnungen dieser zwölf Personen sehr in einander flossen. Eine besondere Folge aber war, daß jeder dieser Männer eine doppelte Rechnung führen mußte, deren eine angab, was der Principal aus seinen Hän- den zu erwarten hatte, die andere nachwies, wo dieses ganz oder teilweise sich finde. Z. B. Ambrosins hatte das Seidenlager unter seiner Gewahrsam und Berechnung, welches im Einkaufspreis 10000 Du- Cap. 6. Vom Buchhalten. Einen beſonders zum Caſſirer, untergab einem an-dern die Beſorgung aller Handlungs-Unkoſten, wie auch der an ſeinem Wohnort zu zahlenden Zoͤlle. Man nehme an, er habe in dieſem Wege zwoͤlf Per- ſonen beſchaͤftigt, deren jeder uͤber das ihm anver- traute richtige Rechnung zu halten verpflichtet war. Einen jeden derſelben konnte er alſo beim Anfang der Rechnung anſehen, als fuͤr dasjenige haftend, was ſeiner Aufſicht und Beſorgung anvertraut war. So ſah er z. B. denjenigen an, der ſein Waarenlager in Wolle, und einen andern, der das in Seide wahrzu- nehmen hatte u. ſ. f. Wir wollen dabei annehmen, er habe Einem ſeiner Handlungs-Bedienten abſon- derlich aufgetragen, aus den Haͤnden des Caſſirers zu empfangen, was dieſem in den Rechnungen der uͤbri- gen, als auf deren Geſchaͤfte gewonnen, gezahlt ward, der aber auch aus dieſer Gewinnmaſſe wieder gut ma- chen mußte, was in andern Geſchaͤften verloren ward: ſo war die Folge davon uͤberhaupt dieſe, daß die Rechnungen dieſer zwoͤlf Perſonen ſehr in einander floſſen. Eine beſondere Folge aber war, daß jeder dieſer Maͤnner eine doppelte Rechnung fuͤhren mußte, deren eine angab, was der Principal aus ſeinen Haͤn- den zu erwarten hatte, die andere nachwies, wo dieſes ganz oder teilweiſe ſich finde. Z. B. Ambroſins hatte das Seidenlager unter ſeiner Gewahrſam und Berechnung, welches im Einkaufspreis 10000 Du- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0143" n="135"/><fw place="top" type="header">Cap. 6. Vom Buchhalten.</fw><lb/> Einen beſonders zum Caſſirer, untergab einem an-<lb/> dern die Beſorgung aller Handlungs-Unkoſten, wie<lb/> auch der an ſeinem Wohnort zu zahlenden Zoͤlle.<lb/> Man nehme an, er habe in dieſem Wege zwoͤlf Per-<lb/> ſonen beſchaͤftigt, deren jeder uͤber das ihm anver-<lb/> traute richtige Rechnung zu halten verpflichtet war.<lb/> Einen jeden derſelben konnte er alſo beim Anfang der<lb/> Rechnung anſehen, als fuͤr dasjenige haftend, was<lb/> ſeiner Aufſicht und Beſorgung anvertraut war. So<lb/> ſah er z. B. denjenigen an, der ſein Waarenlager in<lb/> Wolle, und einen andern, der das in Seide wahrzu-<lb/> nehmen hatte u. ſ. f. Wir wollen dabei annehmen,<lb/> er habe Einem ſeiner Handlungs-Bedienten abſon-<lb/> derlich aufgetragen, aus den Haͤnden des Caſſirers zu<lb/> empfangen, was dieſem in den Rechnungen der uͤbri-<lb/> gen, als auf deren Geſchaͤfte gewonnen, gezahlt ward,<lb/> der aber auch aus dieſer Gewinnmaſſe wieder gut ma-<lb/> chen mußte, was in andern Geſchaͤften verloren ward:<lb/> ſo war die Folge davon uͤberhaupt dieſe, daß die<lb/> Rechnungen dieſer zwoͤlf Perſonen ſehr in einander<lb/> floſſen. Eine beſondere Folge aber war, daß jeder<lb/> dieſer Maͤnner eine doppelte Rechnung fuͤhren mußte,<lb/> deren eine angab, was der Principal aus ſeinen Haͤn-<lb/> den zu erwarten hatte, die andere nachwies, wo dieſes<lb/> ganz oder teilweiſe ſich finde. Z. B. Ambroſins<lb/> hatte das Seidenlager unter ſeiner Gewahrſam und<lb/> Berechnung, welches im Einkaufspreis 10000 Du-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [135/0143]
Cap. 6. Vom Buchhalten.
Einen beſonders zum Caſſirer, untergab einem an-
dern die Beſorgung aller Handlungs-Unkoſten, wie
auch der an ſeinem Wohnort zu zahlenden Zoͤlle.
Man nehme an, er habe in dieſem Wege zwoͤlf Per-
ſonen beſchaͤftigt, deren jeder uͤber das ihm anver-
traute richtige Rechnung zu halten verpflichtet war.
Einen jeden derſelben konnte er alſo beim Anfang der
Rechnung anſehen, als fuͤr dasjenige haftend, was
ſeiner Aufſicht und Beſorgung anvertraut war. So
ſah er z. B. denjenigen an, der ſein Waarenlager in
Wolle, und einen andern, der das in Seide wahrzu-
nehmen hatte u. ſ. f. Wir wollen dabei annehmen,
er habe Einem ſeiner Handlungs-Bedienten abſon-
derlich aufgetragen, aus den Haͤnden des Caſſirers zu
empfangen, was dieſem in den Rechnungen der uͤbri-
gen, als auf deren Geſchaͤfte gewonnen, gezahlt ward,
der aber auch aus dieſer Gewinnmaſſe wieder gut ma-
chen mußte, was in andern Geſchaͤften verloren ward:
ſo war die Folge davon uͤberhaupt dieſe, daß die
Rechnungen dieſer zwoͤlf Perſonen ſehr in einander
floſſen. Eine beſondere Folge aber war, daß jeder
dieſer Maͤnner eine doppelte Rechnung fuͤhren mußte,
deren eine angab, was der Principal aus ſeinen Haͤn-
den zu erwarten hatte, die andere nachwies, wo dieſes
ganz oder teilweiſe ſich finde. Z. B. Ambroſins
hatte das Seidenlager unter ſeiner Gewahrſam und
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