Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite

Cap. 6. Vom Buchhalten.
Einen besonders zum Cassirer, untergab einem an-
dern die Besorgung aller Handlungs-Unkosten, wie
auch der an seinem Wohnort zu zahlenden Zölle.
Man nehme an, er habe in diesem Wege zwölf Per-
sonen beschäftigt, deren jeder über das ihm anver-
traute richtige Rechnung zu halten verpflichtet war.
Einen jeden derselben konnte er also beim Anfang der
Rechnung ansehen, als für dasjenige haftend, was
seiner Aufsicht und Besorgung anvertraut war. So
sah er z. B. denjenigen an, der sein Waarenlager in
Wolle, und einen andern, der das in Seide wahrzu-
nehmen hatte u. s. f. Wir wollen dabei annehmen,
er habe Einem seiner Handlungs-Bedienten abson-
derlich aufgetragen, aus den Händen des Cassirers zu
empfangen, was diesem in den Rechnungen der übri-
gen, als auf deren Geschäfte gewonnen, gezahlt ward,
der aber auch aus dieser Gewinnmasse wieder gut ma-
chen mußte, was in andern Geschäften verloren ward:
so war die Folge davon überhaupt diese, daß die
Rechnungen dieser zwölf Personen sehr in einander
flossen. Eine besondere Folge aber war, daß jeder
dieser Männer eine doppelte Rechnung führen mußte,
deren eine angab, was der Principal aus seinen Hän-
den zu erwarten hatte, die andere nachwies, wo dieses
ganz oder teilweise sich finde. Z. B. Ambrosins
hatte das Seidenlager unter seiner Gewahrsam und
Berechnung, welches im Einkaufspreis 10000 Du-

Cap. 6. Vom Buchhalten.
Einen beſonders zum Caſſirer, untergab einem an-
dern die Beſorgung aller Handlungs-Unkoſten, wie
auch der an ſeinem Wohnort zu zahlenden Zoͤlle.
Man nehme an, er habe in dieſem Wege zwoͤlf Per-
ſonen beſchaͤftigt, deren jeder uͤber das ihm anver-
traute richtige Rechnung zu halten verpflichtet war.
Einen jeden derſelben konnte er alſo beim Anfang der
Rechnung anſehen, als fuͤr dasjenige haftend, was
ſeiner Aufſicht und Beſorgung anvertraut war. So
ſah er z. B. denjenigen an, der ſein Waarenlager in
Wolle, und einen andern, der das in Seide wahrzu-
nehmen hatte u. ſ. f. Wir wollen dabei annehmen,
er habe Einem ſeiner Handlungs-Bedienten abſon-
derlich aufgetragen, aus den Haͤnden des Caſſirers zu
empfangen, was dieſem in den Rechnungen der uͤbri-
gen, als auf deren Geſchaͤfte gewonnen, gezahlt ward,
der aber auch aus dieſer Gewinnmaſſe wieder gut ma-
chen mußte, was in andern Geſchaͤften verloren ward:
ſo war die Folge davon uͤberhaupt dieſe, daß die
Rechnungen dieſer zwoͤlf Perſonen ſehr in einander
floſſen. Eine beſondere Folge aber war, daß jeder
dieſer Maͤnner eine doppelte Rechnung fuͤhren mußte,
deren eine angab, was der Principal aus ſeinen Haͤn-
den zu erwarten hatte, die andere nachwies, wo dieſes
ganz oder teilweiſe ſich finde. Z. B. Ambroſins
hatte das Seidenlager unter ſeiner Gewahrſam und
Berechnung, welches im Einkaufspreis 10000 Du-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0143" n="135"/><fw place="top" type="header">Cap. 6. Vom Buchhalten.</fw><lb/>
Einen be&#x017F;onders zum Ca&#x017F;&#x017F;irer, untergab einem an-<lb/>
dern die Be&#x017F;orgung aller Handlungs-Unko&#x017F;ten, wie<lb/>
auch der an &#x017F;einem Wohnort zu zahlenden Zo&#x0364;lle.<lb/>
Man nehme an, er habe in die&#x017F;em Wege zwo&#x0364;lf Per-<lb/>
&#x017F;onen be&#x017F;cha&#x0364;ftigt, deren jeder u&#x0364;ber das ihm anver-<lb/>
traute richtige Rechnung zu halten verpflichtet war.<lb/>
Einen jeden der&#x017F;elben konnte er al&#x017F;o beim Anfang der<lb/>
Rechnung an&#x017F;ehen, als fu&#x0364;r dasjenige haftend, was<lb/>
&#x017F;einer Auf&#x017F;icht und Be&#x017F;orgung anvertraut war. So<lb/>
&#x017F;ah er z. B. denjenigen an, der &#x017F;ein Waarenlager in<lb/>
Wolle, und einen andern, der das in Seide wahrzu-<lb/>
nehmen hatte u. &#x017F;. f. Wir wollen dabei annehmen,<lb/>
er habe Einem &#x017F;einer Handlungs-Bedienten ab&#x017F;on-<lb/>
derlich aufgetragen, aus den Ha&#x0364;nden des Ca&#x017F;&#x017F;irers zu<lb/>
empfangen, was die&#x017F;em in den Rechnungen der u&#x0364;bri-<lb/>
gen, als auf deren Ge&#x017F;cha&#x0364;fte gewonnen, gezahlt ward,<lb/>
der aber auch aus die&#x017F;er Gewinnma&#x017F;&#x017F;e wieder gut ma-<lb/>
chen mußte, was in andern Ge&#x017F;cha&#x0364;ften verloren ward:<lb/>
&#x017F;o war die Folge davon u&#x0364;berhaupt die&#x017F;e, daß die<lb/>
Rechnungen die&#x017F;er zwo&#x0364;lf Per&#x017F;onen &#x017F;ehr in einander<lb/>
flo&#x017F;&#x017F;en. Eine be&#x017F;ondere Folge aber war, daß jeder<lb/>
die&#x017F;er Ma&#x0364;nner eine doppelte Rechnung fu&#x0364;hren mußte,<lb/>
deren eine angab, was der Principal aus &#x017F;einen Ha&#x0364;n-<lb/>
den zu erwarten hatte, die andere nachwies, wo die&#x017F;es<lb/>
ganz oder teilwei&#x017F;e &#x017F;ich finde. Z. B. Ambro&#x017F;ins<lb/>
hatte das Seidenlager unter &#x017F;einer Gewahr&#x017F;am und<lb/>
Berechnung, welches im Einkaufspreis 10000 Du-<lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[135/0143] Cap. 6. Vom Buchhalten. Einen beſonders zum Caſſirer, untergab einem an- dern die Beſorgung aller Handlungs-Unkoſten, wie auch der an ſeinem Wohnort zu zahlenden Zoͤlle. Man nehme an, er habe in dieſem Wege zwoͤlf Per- ſonen beſchaͤftigt, deren jeder uͤber das ihm anver- traute richtige Rechnung zu halten verpflichtet war. Einen jeden derſelben konnte er alſo beim Anfang der Rechnung anſehen, als fuͤr dasjenige haftend, was ſeiner Aufſicht und Beſorgung anvertraut war. So ſah er z. B. denjenigen an, der ſein Waarenlager in Wolle, und einen andern, der das in Seide wahrzu- nehmen hatte u. ſ. f. Wir wollen dabei annehmen, er habe Einem ſeiner Handlungs-Bedienten abſon- derlich aufgetragen, aus den Haͤnden des Caſſirers zu empfangen, was dieſem in den Rechnungen der uͤbri- gen, als auf deren Geſchaͤfte gewonnen, gezahlt ward, der aber auch aus dieſer Gewinnmaſſe wieder gut ma- chen mußte, was in andern Geſchaͤften verloren ward: ſo war die Folge davon uͤberhaupt dieſe, daß die Rechnungen dieſer zwoͤlf Perſonen ſehr in einander floſſen. Eine beſondere Folge aber war, daß jeder dieſer Maͤnner eine doppelte Rechnung fuͤhren mußte, deren eine angab, was der Principal aus ſeinen Haͤn- den zu erwarten hatte, die andere nachwies, wo dieſes ganz oder teilweiſe ſich finde. Z. B. Ambroſins hatte das Seidenlager unter ſeiner Gewahrſam und Berechnung, welches im Einkaufspreis 10000 Du-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/143
Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/143>, abgerufen am 21.11.2024.