Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.4. Buch. Von Hülfsgeschäften der Handl. 50000 Tahler ein. Er wird also nun 150000 Tah-ler schuldig; aber seine Masse wird 80000 Tahler wehrt. Er kan also im Durchschnitt 53 p. C. und bei dem Vorzuge, welchen die Fallitordnungen den äl- tern Obligationen geben, allenfalls für diese 75 p. C. zahlen. Seine Vorteile sind: erstlich daß seine Cu- ratoren ihm aus einer so guten Masse ein so viel besseres Kostgeld zuteilen. Weit wichtiger aber ist zweitens, daß sein Bankerott einen guten Namen bekömmt. Der Mann, heißt es, hat 75 p. C. ge- geben, und er findet bald neuen Credit, wenn er wieder zu handeln anfängt. Zu solchen Kniffen hilft insonderheit das sehr viel, daß in den Falliten- Ordnungen die ältesten Hypothekarischen oder Obli- gations-Schulden doppelt so viel, als Wechsel und Buch-Schulden bekommen, und die neuern Obliga- tions-Schulden in der Mitte stehen. Ich weiß, was für Gründe für diese Verfügung reden, denen ich in meiner Abhandlung vom Wechselrecht ihr Gewicht eingeräumt habe. Aber hart ist es doch, daß ein Mann, der mit einer so deutlichen Absicht des Betrugs in einen so nahen Bankerott hinein- gezogen ward, mehr verlieren soll, als ein ande- rer, der dem Falliten vor vielen Jahren Geld ge- liehen und so lange Zeit durch die Zinsen dafür ge- zogen hat. 4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl. 50000 Tahler ein. Er wird alſo nun 150000 Tah-ler ſchuldig; aber ſeine Maſſe wird 80000 Tahler wehrt. Er kan alſo im Durchſchnitt 53 p. C. und bei dem Vorzuge, welchen die Fallitordnungen den aͤl- tern Obligationen geben, allenfalls fuͤr dieſe 75 p. C. zahlen. Seine Vorteile ſind: erſtlich daß ſeine Cu- ratoren ihm aus einer ſo guten Maſſe ein ſo viel beſſeres Koſtgeld zuteilen. Weit wichtiger aber iſt zweitens, daß ſein Bankerott einen guten Namen bekoͤmmt. Der Mann, heißt es, hat 75 p. C. ge- geben, und er findet bald neuen Credit, wenn er wieder zu handeln anfaͤngt. Zu ſolchen Kniffen hilft inſonderheit das ſehr viel, daß in den Falliten- Ordnungen die aͤlteſten Hypothekariſchen oder Obli- gations-Schulden doppelt ſo viel, als Wechſel und Buch-Schulden bekommen, und die neuern Obliga- tions-Schulden in der Mitte ſtehen. Ich weiß, was fuͤr Gruͤnde fuͤr dieſe Verfuͤgung reden, denen ich in meiner Abhandlung vom Wechſelrecht ihr Gewicht eingeraͤumt habe. Aber hart iſt es doch, daß ein Mann, der mit einer ſo deutlichen Abſicht des Betrugs in einen ſo nahen Bankerott hinein- gezogen ward, mehr verlieren ſoll, als ein ande- rer, der dem Falliten vor vielen Jahren Geld ge- liehen und ſo lange Zeit durch die Zinſen dafuͤr ge- zogen hat. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0180" n="172"/><fw place="top" type="header">4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.</fw><lb/> 50000 Tahler ein. Er wird alſo nun 150000 Tah-<lb/> ler ſchuldig; aber ſeine Maſſe wird 80000 Tahler<lb/> wehrt. Er kan alſo im Durchſchnitt 53 p. C. und<lb/> bei dem Vorzuge, welchen die Fallitordnungen den aͤl-<lb/> tern Obligationen geben, allenfalls fuͤr dieſe 75 p. C.<lb/> zahlen. Seine Vorteile ſind: erſtlich daß ſeine Cu-<lb/> ratoren ihm aus einer ſo guten Maſſe ein ſo viel<lb/> beſſeres Koſtgeld zuteilen. Weit wichtiger aber iſt<lb/> zweitens, daß ſein Bankerott einen guten Namen<lb/> bekoͤmmt. Der Mann, heißt es, hat 75 p. C. ge-<lb/> geben, und er findet bald neuen Credit, wenn er<lb/> wieder zu handeln anfaͤngt. Zu ſolchen Kniffen<lb/> hilft inſonderheit das ſehr viel, daß in den Falliten-<lb/> Ordnungen die aͤlteſten Hypothekariſchen oder Obli-<lb/> gations-Schulden doppelt ſo viel, als Wechſel und<lb/> Buch-Schulden bekommen, und die neuern Obliga-<lb/> tions-Schulden in der Mitte ſtehen. Ich weiß,<lb/> was fuͤr Gruͤnde fuͤr dieſe Verfuͤgung reden, denen<lb/> ich in meiner Abhandlung <hi rendition="#g">vom Wechſelrecht</hi><lb/> ihr Gewicht eingeraͤumt habe. Aber hart iſt es doch,<lb/> daß ein Mann, der mit einer ſo deutlichen Abſicht<lb/> des Betrugs in einen ſo nahen Bankerott hinein-<lb/> gezogen ward, mehr verlieren ſoll, als ein ande-<lb/> rer, der dem Falliten vor vielen Jahren Geld ge-<lb/> liehen und ſo lange Zeit durch die Zinſen dafuͤr ge-<lb/> zogen hat.</p> </div><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [172/0180]
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
50000 Tahler ein. Er wird alſo nun 150000 Tah-
ler ſchuldig; aber ſeine Maſſe wird 80000 Tahler
wehrt. Er kan alſo im Durchſchnitt 53 p. C. und
bei dem Vorzuge, welchen die Fallitordnungen den aͤl-
tern Obligationen geben, allenfalls fuͤr dieſe 75 p. C.
zahlen. Seine Vorteile ſind: erſtlich daß ſeine Cu-
ratoren ihm aus einer ſo guten Maſſe ein ſo viel
beſſeres Koſtgeld zuteilen. Weit wichtiger aber iſt
zweitens, daß ſein Bankerott einen guten Namen
bekoͤmmt. Der Mann, heißt es, hat 75 p. C. ge-
geben, und er findet bald neuen Credit, wenn er
wieder zu handeln anfaͤngt. Zu ſolchen Kniffen
hilft inſonderheit das ſehr viel, daß in den Falliten-
Ordnungen die aͤlteſten Hypothekariſchen oder Obli-
gations-Schulden doppelt ſo viel, als Wechſel und
Buch-Schulden bekommen, und die neuern Obliga-
tions-Schulden in der Mitte ſtehen. Ich weiß,
was fuͤr Gruͤnde fuͤr dieſe Verfuͤgung reden, denen
ich in meiner Abhandlung vom Wechſelrecht
ihr Gewicht eingeraͤumt habe. Aber hart iſt es doch,
daß ein Mann, der mit einer ſo deutlichen Abſicht
des Betrugs in einen ſo nahen Bankerott hinein-
gezogen ward, mehr verlieren ſoll, als ein ande-
rer, der dem Falliten vor vielen Jahren Geld ge-
liehen und ſo lange Zeit durch die Zinſen dafuͤr ge-
zogen hat.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |