Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite

C. 4. In Ansehung des Manuf. Handels.
ren, für welche Metalle das Material sind, daß
jeder in denselben angewandte Arbeiter nur einerlei
Werk tuht. Von den Uhren-Fabriken, nicht nur
in England, sondern auch in Geneve und Neuchatel,
ist eben dies bekannt. Kein Uhrwerk, groß oder
klein, wird von Einer Hand von Anfang bis zu Ende
ausgearbeitet. In Manufacturen anderer Art hat
sich dies von selbst eingeführt. Kein Spinner läßt
sich einfallen, auch sein Garn zu weben, auch wenn
Spinnen und Weben in Einer Familie und unter
Einem Dache geschieht.

§. 13.

c) Eine sorgfältige Aufsicht zur Verhütung des
Betrugs bei Waaren, welche nicht bei jedem Ein-
kauf Stückweise durchgesehen werden können, oder
auf guten Glauben von einem Commissionär in die
Ferne müssen versandt werden. Die Leinen- und
Wollen-Manufacturen sind gewöhnlich einer solchen
Aufsicht oder Schau von der Obrigkeit unterworfen.
Man sehe B. 2. C. 2. §. 2 mehr davon. Es giebt
viele Beispiele, daß eine Manufactur durch erste
gute Arbeit in Aufnahme gekommen ist; aber sich,
ehe die Obrigkeit sich ihrer annehmen konnte, wieder
verloren hat, weil der Unternehmer, um geschwin-
der zu gewinnen, sie schlechter bearbeiten ließ, oder
weil andere, um über ihn zu gewinnen, sie schlech-

C. 4. In Anſehung des Manuf. Handels.
ren, fuͤr welche Metalle das Material ſind, daß
jeder in denſelben angewandte Arbeiter nur einerlei
Werk tuht. Von den Uhren-Fabriken, nicht nur
in England, ſondern auch in Geneve und Neuchatel,
iſt eben dies bekannt. Kein Uhrwerk, groß oder
klein, wird von Einer Hand von Anfang bis zu Ende
ausgearbeitet. In Manufacturen anderer Art hat
ſich dies von ſelbſt eingefuͤhrt. Kein Spinner laͤßt
ſich einfallen, auch ſein Garn zu weben, auch wenn
Spinnen und Weben in Einer Familie und unter
Einem Dache geſchieht.

§. 13.

c) Eine ſorgfaͤltige Aufſicht zur Verhuͤtung des
Betrugs bei Waaren, welche nicht bei jedem Ein-
kauf Stuͤckweiſe durchgeſehen werden koͤnnen, oder
auf guten Glauben von einem Commiſſionaͤr in die
Ferne muͤſſen verſandt werden. Die Leinen- und
Wollen-Manufacturen ſind gewoͤhnlich einer ſolchen
Aufſicht oder Schau von der Obrigkeit unterworfen.
Man ſehe B. 2. C. 2. §. 2 mehr davon. Es giebt
viele Beiſpiele, daß eine Manufactur durch erſte
gute Arbeit in Aufnahme gekommen iſt; aber ſich,
ehe die Obrigkeit ſich ihrer annehmen konnte, wieder
verloren hat, weil der Unternehmer, um geſchwin-
der zu gewinnen, ſie ſchlechter bearbeiten ließ, oder
weil andere, um uͤber ihn zu gewinnen, ſie ſchlech-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0231" n="223"/><fw place="top" type="header">C. 4. In An&#x017F;ehung des Manuf. Handels.</fw><lb/>
ren, fu&#x0364;r welche Metalle das Material &#x017F;ind, daß<lb/>
jeder in den&#x017F;elben angewandte Arbeiter nur einerlei<lb/>
Werk tuht. Von den Uhren-Fabriken, nicht nur<lb/>
in England, &#x017F;ondern auch in Geneve und Neuchatel,<lb/>
i&#x017F;t eben dies bekannt. Kein Uhrwerk, groß oder<lb/>
klein, wird von Einer Hand von Anfang bis zu Ende<lb/>
ausgearbeitet. In Manufacturen anderer Art hat<lb/>
&#x017F;ich dies von &#x017F;elb&#x017F;t eingefu&#x0364;hrt. Kein Spinner la&#x0364;ßt<lb/>
&#x017F;ich einfallen, auch &#x017F;ein Garn zu weben, auch wenn<lb/>
Spinnen und Weben in Einer Familie und unter<lb/>
Einem Dache ge&#x017F;chieht.</p>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 13.</head><lb/>
                <p><hi rendition="#aq">c</hi>) Eine &#x017F;orgfa&#x0364;ltige Auf&#x017F;icht zur Verhu&#x0364;tung des<lb/>
Betrugs bei Waaren, welche nicht bei jedem Ein-<lb/>
kauf Stu&#x0364;ckwei&#x017F;e durchge&#x017F;ehen werden ko&#x0364;nnen, oder<lb/>
auf guten Glauben von einem Commi&#x017F;&#x017F;iona&#x0364;r in die<lb/>
Ferne mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en ver&#x017F;andt werden. Die Leinen- und<lb/>
Wollen-Manufacturen &#x017F;ind gewo&#x0364;hnlich einer &#x017F;olchen<lb/>
Auf&#x017F;icht oder Schau von der Obrigkeit unterworfen.<lb/>
Man &#x017F;ehe B. 2. C. 2. §. 2 mehr davon. Es giebt<lb/>
viele Bei&#x017F;piele, daß eine Manufactur durch er&#x017F;te<lb/>
gute Arbeit in Aufnahme gekommen i&#x017F;t; aber &#x017F;ich,<lb/>
ehe die Obrigkeit &#x017F;ich ihrer annehmen konnte, wieder<lb/>
verloren hat, weil der Unternehmer, um ge&#x017F;chwin-<lb/>
der zu gewinnen, &#x017F;ie &#x017F;chlechter bearbeiten ließ, oder<lb/>
weil andere, um u&#x0364;ber ihn zu gewinnen, &#x017F;ie &#x017F;chlech-<lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[223/0231] C. 4. In Anſehung des Manuf. Handels. ren, fuͤr welche Metalle das Material ſind, daß jeder in denſelben angewandte Arbeiter nur einerlei Werk tuht. Von den Uhren-Fabriken, nicht nur in England, ſondern auch in Geneve und Neuchatel, iſt eben dies bekannt. Kein Uhrwerk, groß oder klein, wird von Einer Hand von Anfang bis zu Ende ausgearbeitet. In Manufacturen anderer Art hat ſich dies von ſelbſt eingefuͤhrt. Kein Spinner laͤßt ſich einfallen, auch ſein Garn zu weben, auch wenn Spinnen und Weben in Einer Familie und unter Einem Dache geſchieht. §. 13. c) Eine ſorgfaͤltige Aufſicht zur Verhuͤtung des Betrugs bei Waaren, welche nicht bei jedem Ein- kauf Stuͤckweiſe durchgeſehen werden koͤnnen, oder auf guten Glauben von einem Commiſſionaͤr in die Ferne muͤſſen verſandt werden. Die Leinen- und Wollen-Manufacturen ſind gewoͤhnlich einer ſolchen Aufſicht oder Schau von der Obrigkeit unterworfen. Man ſehe B. 2. C. 2. §. 2 mehr davon. Es giebt viele Beiſpiele, daß eine Manufactur durch erſte gute Arbeit in Aufnahme gekommen iſt; aber ſich, ehe die Obrigkeit ſich ihrer annehmen konnte, wieder verloren hat, weil der Unternehmer, um geſchwin- der zu gewinnen, ſie ſchlechter bearbeiten ließ, oder weil andere, um uͤber ihn zu gewinnen, ſie ſchlech-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/231
Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/231>, abgerufen am 21.11.2024.