Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.5. Buch. Von der Handlungs-Politik. dem Hose gebilligt worden wäre, wenn er zu dessenWissenschaft kam. Nur die Britten, die doch so gut, wie andere, den Africanern diese Bedingung aufdran- gen, streben derselben bisher noch entgegen, verlan- gen von allen friedlichen Seefahrern Beweise, daß sie nur Eigentuhm ihres Volks führen, und schleppen sie in ihre Häfen, um auf jeden ihnen entstehenden Ver- dacht vor Gerichten, wo sie Kläger und Richter sind, es zu untersuchen. Noch in dem lezten Seekriege brachten sie es dahin, daß ein jedes aus friedlichen Nordischen Häfen abgehendes Schiff Documente eines über jede Waare geleisteten Eides mitführen mußte, daß sie nicht Französisches Eigentuhm sei. So empö- rend diese Maasregel für alle Völker Europens ist, wel- che das Recht der neutralen Flagge gelten lassen, so ganz zwekwidrig ist sie. Ich mögte freilich nicht für die Gewissenhaftigkeit aller bei dieser Gelegenheit ge- leisteten Eide einstehen. König Friedrich selbst glaubte den Britten fugen zu müssen; aber, um die Gewissen seiner Untertahnen zu erleichtern, war den Obrigkei- ten in Preussischen Handelsstädten die Weisung gege- ben, sie nicht zum Eide zu fodern, sondern einem je- den, der es verlangte, einen Attest zu geben, daß er der Britischen Vorschrift gemäß geschworen habe, die von ihm versandten Güter wären seine. So schrieben dann freilich die Magistrate die Unwahrheit, aber keine von ihnen beschworne Unwahrheit. Doch 5. Buch. Von der Handlungs-Politik. dem Hoſe gebilligt worden waͤre, wenn er zu deſſenWiſſenſchaft kam. Nur die Britten, die doch ſo gut, wie andere, den Africanern dieſe Bedingung aufdran- gen, ſtreben derſelben bisher noch entgegen, verlan- gen von allen friedlichen Seefahrern Beweiſe, daß ſie nur Eigentuhm ihres Volks fuͤhren, und ſchleppen ſie in ihre Haͤfen, um auf jeden ihnen entſtehenden Ver- dacht vor Gerichten, wo ſie Klaͤger und Richter ſind, es zu unterſuchen. Noch in dem lezten Seekriege brachten ſie es dahin, daß ein jedes aus friedlichen Nordiſchen Haͤfen abgehendes Schiff Documente eines uͤber jede Waare geleiſteten Eides mitfuͤhren mußte, daß ſie nicht Franzoͤſiſches Eigentuhm ſei. So empoͤ- rend dieſe Maasregel fuͤr alle Voͤlker Europens iſt, wel- che das Recht der neutralen Flagge gelten laſſen, ſo ganz zwekwidrig iſt ſie. Ich moͤgte freilich nicht fuͤr die Gewiſſenhaftigkeit aller bei dieſer Gelegenheit ge- leiſteten Eide einſtehen. Koͤnig Friedrich ſelbſt glaubte den Britten fugen zu muͤſſen; aber, um die Gewiſſen ſeiner Untertahnen zu erleichtern, war den Obrigkei- ten in Preuſſiſchen Handelsſtaͤdten die Weiſung gege- ben, ſie nicht zum Eide zu fodern, ſondern einem je- den, der es verlangte, einen Atteſt zu geben, daß er der Britiſchen Vorſchrift gemaͤß geſchworen habe, die von ihm verſandten Guͤter waͤren ſeine. So ſchrieben dann freilich die Magiſtrate die Unwahrheit, aber keine von ihnen beſchworne Unwahrheit. Doch <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0310" n="302"/><fw place="top" type="header">5. Buch. Von der Handlungs-Politik.</fw><lb/> dem Hoſe gebilligt worden waͤre, wenn er zu deſſen<lb/> Wiſſenſchaft kam. Nur die Britten, die doch ſo gut,<lb/> wie andere, den Africanern dieſe Bedingung aufdran-<lb/> gen, ſtreben derſelben bisher noch entgegen, verlan-<lb/> gen von allen friedlichen Seefahrern Beweiſe, daß ſie<lb/> nur Eigentuhm ihres Volks fuͤhren, und ſchleppen ſie<lb/> in ihre Haͤfen, um auf jeden ihnen entſtehenden Ver-<lb/> dacht vor Gerichten, wo ſie Klaͤger und Richter ſind,<lb/> es zu unterſuchen. Noch in dem lezten Seekriege<lb/> brachten ſie es dahin, daß ein jedes aus friedlichen<lb/> Nordiſchen Haͤfen abgehendes Schiff Documente eines<lb/> uͤber jede Waare geleiſteten Eides mitfuͤhren mußte,<lb/> daß ſie nicht Franzoͤſiſches Eigentuhm ſei. So empoͤ-<lb/> rend dieſe Maasregel fuͤr alle Voͤlker Europens iſt, wel-<lb/> che das Recht der neutralen Flagge gelten laſſen, ſo<lb/> ganz zwekwidrig iſt ſie. Ich moͤgte freilich nicht fuͤr<lb/> die Gewiſſenhaftigkeit aller bei dieſer Gelegenheit ge-<lb/> leiſteten Eide einſtehen. Koͤnig Friedrich ſelbſt glaubte<lb/> den Britten fugen zu muͤſſen; aber, um die Gewiſſen<lb/> ſeiner Untertahnen zu erleichtern, war den Obrigkei-<lb/> ten in Preuſſiſchen Handelsſtaͤdten die Weiſung gege-<lb/> ben, ſie nicht zum Eide zu fodern, ſondern einem je-<lb/> den, der es verlangte, einen Atteſt zu geben, daß<lb/> er der Britiſchen Vorſchrift gemaͤß geſchworen habe,<lb/> die von ihm verſandten Guͤter waͤren ſeine. So<lb/> ſchrieben dann freilich die Magiſtrate die Unwahrheit,<lb/> aber keine von ihnen beſchworne Unwahrheit. Doch<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [302/0310]
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
dem Hoſe gebilligt worden waͤre, wenn er zu deſſen
Wiſſenſchaft kam. Nur die Britten, die doch ſo gut,
wie andere, den Africanern dieſe Bedingung aufdran-
gen, ſtreben derſelben bisher noch entgegen, verlan-
gen von allen friedlichen Seefahrern Beweiſe, daß ſie
nur Eigentuhm ihres Volks fuͤhren, und ſchleppen ſie
in ihre Haͤfen, um auf jeden ihnen entſtehenden Ver-
dacht vor Gerichten, wo ſie Klaͤger und Richter ſind,
es zu unterſuchen. Noch in dem lezten Seekriege
brachten ſie es dahin, daß ein jedes aus friedlichen
Nordiſchen Haͤfen abgehendes Schiff Documente eines
uͤber jede Waare geleiſteten Eides mitfuͤhren mußte,
daß ſie nicht Franzoͤſiſches Eigentuhm ſei. So empoͤ-
rend dieſe Maasregel fuͤr alle Voͤlker Europens iſt, wel-
che das Recht der neutralen Flagge gelten laſſen, ſo
ganz zwekwidrig iſt ſie. Ich moͤgte freilich nicht fuͤr
die Gewiſſenhaftigkeit aller bei dieſer Gelegenheit ge-
leiſteten Eide einſtehen. Koͤnig Friedrich ſelbſt glaubte
den Britten fugen zu muͤſſen; aber, um die Gewiſſen
ſeiner Untertahnen zu erleichtern, war den Obrigkei-
ten in Preuſſiſchen Handelsſtaͤdten die Weiſung gege-
ben, ſie nicht zum Eide zu fodern, ſondern einem je-
den, der es verlangte, einen Atteſt zu geben, daß
er der Britiſchen Vorſchrift gemaͤß geſchworen habe,
die von ihm verſandten Guͤter waͤren ſeine. So
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aber keine von ihnen beſchworne Unwahrheit. Doch
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