nachtragen; demnächst aber noch einige Anmerkungen über das Postwesen und die Erleichterungen kauf- männischer Reisen anhängen.
§. 1.
Die Banken sind von ihrem Anfange an in die Staatswirtschaft derer Völker, die sie errichtet haben, so verwebt worden, daß man ihres ursprünglichen Zweks, ein Hülfsmittel der Handlung zu sein, bei- nahe vergessen hat. Man hat sie vielmehr gemis- braucht, um dem Staat bei jeder ihm entstehenden Verlegenheit auszuhelfen. Republiken sind so wenig, als monarchische Staaten, dieses Vorwurfes frei. Der Schaz der Bank zu Venedig ist sehr früh in die Hände der Regierung gefallen, welche dafür Bürg- schaft leistet. Dieß sagt Kruse in seinem Conto- risten S. 427 der neuesten Ausgabe. Er konnte mir nicht seine Quelle angeben, und vergebens habe ich schon vor zwanzig Jahren in meiner Abhandlung von den Banken jeden näher davon unterrich- teten gebeten, mir dieß historisch aufzuklären. Ich weiß nicht ob von dem so wol unterrichteten Verfas- ser der Beschreibung von Venedig, Leipzig 1771, mehr zu erwarten sei, und mögte denselben hiedurch darum bitten, falls ihm diese Zeilen vor Vollendung seines sonst schönen Buches zu Gesichte kommen mög- ten. Aber gewiß genug mag die Sache sein. Denn
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
nachtragen; demnaͤchſt aber noch einige Anmerkungen uͤber das Poſtweſen und die Erleichterungen kauf- maͤnniſcher Reiſen anhaͤngen.
§. 1.
Die Banken ſind von ihrem Anfange an in die Staatswirtſchaft derer Voͤlker, die ſie errichtet haben, ſo verwebt worden, daß man ihres urſpruͤnglichen Zweks, ein Huͤlfsmittel der Handlung zu ſein, bei- nahe vergeſſen hat. Man hat ſie vielmehr gemis- braucht, um dem Staat bei jeder ihm entſtehenden Verlegenheit auszuhelfen. Republiken ſind ſo wenig, als monarchiſche Staaten, dieſes Vorwurfes frei. Der Schaz der Bank zu Venedig iſt ſehr fruͤh in die Haͤnde der Regierung gefallen, welche dafuͤr Buͤrg- ſchaft leiſtet. Dieß ſagt Kruſe in ſeinem Conto- riſten S. 427 der neueſten Ausgabe. Er konnte mir nicht ſeine Quelle angeben, und vergebens habe ich ſchon vor zwanzig Jahren in meiner Abhandlung von den Banken jeden naͤher davon unterrich- teten gebeten, mir dieß hiſtoriſch aufzuklaͤren. Ich weiß nicht ob von dem ſo wol unterrichteten Verfaſ- ſer der Beſchreibung von Venedig, Leipzig 1771, mehr zu erwarten ſei, und moͤgte denſelben hiedurch darum bitten, falls ihm dieſe Zeilen vor Vollendung ſeines ſonſt ſchoͤnen Buches zu Geſichte kommen moͤg- ten. Aber gewiß genug mag die Sache ſein. Denn
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0324"n="316"/><fwplace="top"type="header">5. Buch. Von der Handlungs-Politik.</fw><lb/>
nachtragen; demnaͤchſt aber noch einige Anmerkungen<lb/>
uͤber das Poſtweſen und die Erleichterungen kauf-<lb/>
maͤnniſcher Reiſen anhaͤngen.</p><lb/><divn="5"><head>§. 1.</head><lb/><p>Die Banken ſind von ihrem Anfange an in die<lb/>
Staatswirtſchaft derer Voͤlker, die ſie errichtet haben,<lb/>ſo verwebt worden, daß man ihres urſpruͤnglichen<lb/>
Zweks, ein Huͤlfsmittel der Handlung zu ſein, bei-<lb/>
nahe vergeſſen hat. Man hat ſie vielmehr gemis-<lb/>
braucht, um dem Staat bei jeder ihm entſtehenden<lb/>
Verlegenheit auszuhelfen. Republiken ſind ſo wenig,<lb/>
als monarchiſche Staaten, dieſes Vorwurfes frei.<lb/>
Der Schaz der Bank zu Venedig iſt ſehr fruͤh in die<lb/>
Haͤnde der Regierung gefallen, welche dafuͤr Buͤrg-<lb/>ſchaft leiſtet. Dieß ſagt <hirendition="#g">Kruſe</hi> in ſeinem <hirendition="#g">Conto-<lb/>
riſten</hi> S. 427 der neueſten Ausgabe. Er konnte<lb/>
mir nicht ſeine Quelle angeben, und vergebens habe<lb/>
ich ſchon vor zwanzig Jahren in meiner Abhandlung<lb/><hirendition="#g">von den Banken</hi> jeden naͤher davon unterrich-<lb/>
teten gebeten, mir dieß hiſtoriſch aufzuklaͤren. Ich<lb/>
weiß nicht ob von dem ſo wol unterrichteten Verfaſ-<lb/>ſer der Beſchreibung von Venedig, Leipzig 1771,<lb/>
mehr zu erwarten ſei, und moͤgte denſelben hiedurch<lb/>
darum bitten, falls ihm dieſe Zeilen vor Vollendung<lb/>ſeines ſonſt ſchoͤnen Buches zu Geſichte kommen moͤg-<lb/>
ten. Aber gewiß genug mag die Sache ſein. Denn<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[316/0324]
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
nachtragen; demnaͤchſt aber noch einige Anmerkungen
uͤber das Poſtweſen und die Erleichterungen kauf-
maͤnniſcher Reiſen anhaͤngen.
§. 1.
Die Banken ſind von ihrem Anfange an in die
Staatswirtſchaft derer Voͤlker, die ſie errichtet haben,
ſo verwebt worden, daß man ihres urſpruͤnglichen
Zweks, ein Huͤlfsmittel der Handlung zu ſein, bei-
nahe vergeſſen hat. Man hat ſie vielmehr gemis-
braucht, um dem Staat bei jeder ihm entſtehenden
Verlegenheit auszuhelfen. Republiken ſind ſo wenig,
als monarchiſche Staaten, dieſes Vorwurfes frei.
Der Schaz der Bank zu Venedig iſt ſehr fruͤh in die
Haͤnde der Regierung gefallen, welche dafuͤr Buͤrg-
ſchaft leiſtet. Dieß ſagt Kruſe in ſeinem Conto-
riſten S. 427 der neueſten Ausgabe. Er konnte
mir nicht ſeine Quelle angeben, und vergebens habe
ich ſchon vor zwanzig Jahren in meiner Abhandlung
von den Banken jeden naͤher davon unterrich-
teten gebeten, mir dieß hiſtoriſch aufzuklaͤren. Ich
weiß nicht ob von dem ſo wol unterrichteten Verfaſ-
ſer der Beſchreibung von Venedig, Leipzig 1771,
mehr zu erwarten ſei, und moͤgte denſelben hiedurch
darum bitten, falls ihm dieſe Zeilen vor Vollendung
ſeines ſonſt ſchoͤnen Buches zu Geſichte kommen moͤg-
ten. Aber gewiß genug mag die Sache ſein. Denn
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/324>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.