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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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Cap. 2. Vom Verlust bei der Seefahrt etc.
auch nötig, wenn durch nicht gewöhnliche Vorfälle
der Seefahrt Schaden und Verlust am Schiff oder an
Gütern entsteht, welcher seiner Natur nach nicht
dem einen oder dem andern besonders zur Last ge-
bracht werden kann. Ein Schiff geräht z. B. auf
eine Untiefe in offener See, und es muß, um dasselbe
zum Treiben zu bringen, ehe grösseres Unglük er-
folgt, derjenige Teil der Ladung, zu welchem am
leichtesten zu gelangen ist, oder die schwersten Güter
ins Meer geworfen werden. Eben das geschieht
sehr gewöhnlich in schwerem Sturm zur Erleichte-
rung eines Schiffes, das in der Voraussezung einer
gewöhnlichen Witterung nicht zu schwer beladen war.
Oder ein Schiff muß wegen Beschädigung einen
Nohthafen suchen. Die Billigkeit leuchtet ein, daß
aller Verlust und alle Unkosten, ohne deren Anwen-
dung Schiff und Gut verloren gegangen sein mögte,
oder, wenn es den Nohthafen gesucht hat, nicht die
Reise zum Ort seiner Bestimmung würde haben fort-
sezen können, von dem Schiff und allen Gütern, im
Verhältnis zu deren Wehrt getragen werden müssen.

Hier wird also eine sehr genaue Durchschnitts-
Rechnung nötig, welche nicht, wie bei der kleinen
Averei, nach Procenten der Fracht, sondern nach
Procenten des Wehrts von einzelnen und allen ge-
macht werden muß. Nach welchen Gründen dieser

C 2

Cap. 2. Vom Verluſt bei der Seefahrt ꝛc.
auch noͤtig, wenn durch nicht gewoͤhnliche Vorfaͤlle
der Seefahrt Schaden und Verluſt am Schiff oder an
Guͤtern entſteht, welcher ſeiner Natur nach nicht
dem einen oder dem andern beſonders zur Laſt ge-
bracht werden kann. Ein Schiff geraͤht z. B. auf
eine Untiefe in offener See, und es muß, um daſſelbe
zum Treiben zu bringen, ehe groͤſſeres Ungluͤk er-
folgt, derjenige Teil der Ladung, zu welchem am
leichteſten zu gelangen iſt, oder die ſchwerſten Guͤter
ins Meer geworfen werden. Eben das geſchieht
ſehr gewoͤhnlich in ſchwerem Sturm zur Erleichte-
rung eines Schiffes, das in der Vorausſezung einer
gewoͤhnlichen Witterung nicht zu ſchwer beladen war.
Oder ein Schiff muß wegen Beſchaͤdigung einen
Nohthafen ſuchen. Die Billigkeit leuchtet ein, daß
aller Verluſt und alle Unkoſten, ohne deren Anwen-
dung Schiff und Gut verloren gegangen ſein moͤgte,
oder, wenn es den Nohthafen geſucht hat, nicht die
Reiſe zum Ort ſeiner Beſtimmung wuͤrde haben fort-
ſezen koͤnnen, von dem Schiff und allen Guͤtern, im
Verhaͤltnis zu deren Wehrt getragen werden muͤſſen.

Hier wird alſo eine ſehr genaue Durchſchnitts-
Rechnung noͤtig, welche nicht, wie bei der kleinen
Averei, nach Procenten der Fracht, ſondern nach
Procenten des Wehrts von einzelnen und allen ge-
macht werden muß. Nach welchen Gruͤnden dieſer

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[35/0043] Cap. 2. Vom Verluſt bei der Seefahrt ꝛc. auch noͤtig, wenn durch nicht gewoͤhnliche Vorfaͤlle der Seefahrt Schaden und Verluſt am Schiff oder an Guͤtern entſteht, welcher ſeiner Natur nach nicht dem einen oder dem andern beſonders zur Laſt ge- bracht werden kann. Ein Schiff geraͤht z. B. auf eine Untiefe in offener See, und es muß, um daſſelbe zum Treiben zu bringen, ehe groͤſſeres Ungluͤk er- folgt, derjenige Teil der Ladung, zu welchem am leichteſten zu gelangen iſt, oder die ſchwerſten Guͤter ins Meer geworfen werden. Eben das geſchieht ſehr gewoͤhnlich in ſchwerem Sturm zur Erleichte- rung eines Schiffes, das in der Vorausſezung einer gewoͤhnlichen Witterung nicht zu ſchwer beladen war. Oder ein Schiff muß wegen Beſchaͤdigung einen Nohthafen ſuchen. Die Billigkeit leuchtet ein, daß aller Verluſt und alle Unkoſten, ohne deren Anwen- dung Schiff und Gut verloren gegangen ſein moͤgte, oder, wenn es den Nohthafen geſucht hat, nicht die Reiſe zum Ort ſeiner Beſtimmung wuͤrde haben fort- ſezen koͤnnen, von dem Schiff und allen Guͤtern, im Verhaͤltnis zu deren Wehrt getragen werden muͤſſen. Hier wird alſo eine ſehr genaue Durchſchnitts- Rechnung noͤtig, welche nicht, wie bei der kleinen Averei, nach Procenten der Fracht, ſondern nach Procenten des Wehrts von einzelnen und allen ge- macht werden muß. Nach welchen Gruͤnden dieſer C 2

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/43>, abgerufen am 21.11.2024.