seine Rheder erwarten könnte, so bald er mit seiner Verklarung dartuht, daß er es mit Ueberlegung getahn habe.
§. 10.
In diese Berechnung der Averei, selbst auch der particulären, kömmt auch die von dem Schiffe ver- diente Fracht mit in Anschlag, nach Abzug der Volks- Häuer (Schiffsvolks-Lohn) und Hafenkost, (Unter- halt im Nohthafen.) Es wiederfahre dem Schiff, was da wolle, und wo es wolle, so ist es höchst billig, daß die Fracht bis zu dem Orte des Unglüks von allen inhabenden Gütern als schon verdient an- gesehen werde. Dann aber ist das Schiff auch anzu- sehen, als wäre es seinen Eignern um so viel mehr wehrt geworden. Was also auf der Reise mit Ueber- legung vorgenommen wird, um Schiff und Gut zu retten oder die Vollendung der Reise zu befördern, das hat an dem Schiffe einen Gegenstand, der im Verhältnis des zurükgelegten Weges mehr wehrt geworden ist, und der Beitrag desselben zur Grossen Averei muß diesem gemäß berechnet werden.
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤft. der Handl.
ſeine Rheder erwarten koͤnnte, ſo bald er mit ſeiner Verklarung dartuht, daß er es mit Ueberlegung getahn habe.
§. 10.
In dieſe Berechnung der Averei, ſelbſt auch der particulaͤren, koͤmmt auch die von dem Schiffe ver- diente Fracht mit in Anſchlag, nach Abzug der Volks- Haͤuer (Schiffsvolks-Lohn) und Hafenkoſt, (Unter- halt im Nohthafen.) Es wiederfahre dem Schiff, was da wolle, und wo es wolle, ſo iſt es hoͤchſt billig, daß die Fracht bis zu dem Orte des Ungluͤks von allen inhabenden Guͤtern als ſchon verdient an- geſehen werde. Dann aber iſt das Schiff auch anzu- ſehen, als waͤre es ſeinen Eignern um ſo viel mehr wehrt geworden. Was alſo auf der Reiſe mit Ueber- legung vorgenommen wird, um Schiff und Gut zu retten oder die Vollendung der Reiſe zu befoͤrdern, das hat an dem Schiffe einen Gegenſtand, der im Verhaͤltnis des zuruͤkgelegten Weges mehr wehrt geworden iſt, und der Beitrag deſſelben zur Groſſen Averei muß dieſem gemaͤß berechnet werden.
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4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤft. der Handl.
ſeine Rheder erwarten koͤnnte, ſo bald er mit ſeiner
Verklarung dartuht, daß er es mit Ueberlegung
getahn habe.
§. 10.
In dieſe Berechnung der Averei, ſelbſt auch der
particulaͤren, koͤmmt auch die von dem Schiffe ver-
diente Fracht mit in Anſchlag, nach Abzug der Volks-
Haͤuer (Schiffsvolks-Lohn) und Hafenkoſt, (Unter-
halt im Nohthafen.) Es wiederfahre dem Schiff,
was da wolle, und wo es wolle, ſo iſt es hoͤchſt
billig, daß die Fracht bis zu dem Orte des Ungluͤks
von allen inhabenden Guͤtern als ſchon verdient an-
geſehen werde. Dann aber iſt das Schiff auch anzu-
ſehen, als waͤre es ſeinen Eignern um ſo viel mehr
wehrt geworden. Was alſo auf der Reiſe mit Ueber-
legung vorgenommen wird, um Schiff und Gut zu
retten oder die Vollendung der Reiſe zu befoͤrdern,
das hat an dem Schiffe einen Gegenſtand, der im
Verhaͤltnis des zuruͤkgelegten Weges mehr wehrt
geworden iſt, und der Beitrag deſſelben zur Groſſen
Averei muß dieſem gemaͤß berechnet werden.
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/52>, abgerufen am 22.11.2024.
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