selbst, und bleibt dem Bevollmächtigten, wenn auch die Versicherer selbst mehr verlieren, als gewinnen.
Der Preis dieses del Credere bestimmt sich ge- wissermassen nach der Prämie zwischen 1/4 und 1 p. C. des versicherten Capitals. Denn es hat damit eine andre Bewandnis, als mit dem del Credere bei Ver- kaufs-Commissionen. In diesem steht der Commis- sionär für sein bedungnes del Credere auf jeden Fall ein. Aber bei Assecuranzen wird seine Garantie nur in dem Falle wirksam, wenn Unglük erfolgt, und dieser Fall wird bei einer weitern Reise und in schlechter Jahrszeit in eben dem Verhältnis wahr- scheinlicher, in welchem der Versicherer seine Prämie erhöht. Liefen alle Assecuranzen glüklich ab, so zöge der Commissionär das del Credere gar umsonst.
§. 7.
III. Es mögte manchem seltsam erscheinen, daß der Versicherer in Ansehung der Taxe der versicherten Güter sich dem Willkühr des Versicherten so ganz überläßt. In der Taht ist es bei den Versicherungen auf das Schiff selbst (welche man eine Assecu- ranz aufs Casco nennt) sehr bedenklich, und die Fälle sind nicht selten, da ein betrügerischer Rheder ein Schiff hoch versichern läßt, und mit dem Schiffer unter Versprechung einer grossen Belohnung Abrede
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
ſelbſt, und bleibt dem Bevollmaͤchtigten, wenn auch die Verſicherer ſelbſt mehr verlieren, als gewinnen.
Der Preis dieſes del Credere beſtimmt ſich ge- wiſſermaſſen nach der Praͤmie zwiſchen ¼ und 1 p. C. des verſicherten Capitals. Denn es hat damit eine andre Bewandnis, als mit dem del Credere bei Ver- kaufs-Commiſſionen. In dieſem ſteht der Commis- ſionaͤr fuͤr ſein bedungnes del Credere auf jeden Fall ein. Aber bei Aſſecuranzen wird ſeine Garantie nur in dem Falle wirkſam, wenn Ungluͤk erfolgt, und dieſer Fall wird bei einer weitern Reiſe und in ſchlechter Jahrszeit in eben dem Verhaͤltnis wahr- ſcheinlicher, in welchem der Verſicherer ſeine Praͤmie erhoͤht. Liefen alle Aſſecuranzen gluͤklich ab, ſo zoͤge der Commiſſionaͤr das del Credere gar umſonſt.
§. 7.
III. Es moͤgte manchem ſeltſam erſcheinen, daß der Verſicherer in Anſehung der Taxe der verſicherten Guͤter ſich dem Willkuͤhr des Verſicherten ſo ganz uͤberlaͤßt. In der Taht iſt es bei den Verſicherungen auf das Schiff ſelbſt (welche man eine Aſſecu- ranz aufs Caſco nennt) ſehr bedenklich, und die Faͤlle ſind nicht ſelten, da ein betruͤgeriſcher Rheder ein Schiff hoch verſichern laͤßt, und mit dem Schiffer unter Verſprechung einer groſſen Belohnung Abrede
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4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
ſelbſt, und bleibt dem Bevollmaͤchtigten, wenn auch
die Verſicherer ſelbſt mehr verlieren, als gewinnen.
Der Preis dieſes del Credere beſtimmt ſich ge-
wiſſermaſſen nach der Praͤmie zwiſchen ¼ und 1 p. C.
des verſicherten Capitals. Denn es hat damit eine
andre Bewandnis, als mit dem del Credere bei Ver-
kaufs-Commiſſionen. In dieſem ſteht der Commis-
ſionaͤr fuͤr ſein bedungnes del Credere auf jeden Fall
ein. Aber bei Aſſecuranzen wird ſeine Garantie
nur in dem Falle wirkſam, wenn Ungluͤk erfolgt,
und dieſer Fall wird bei einer weitern Reiſe und in
ſchlechter Jahrszeit in eben dem Verhaͤltnis wahr-
ſcheinlicher, in welchem der Verſicherer ſeine Praͤmie
erhoͤht. Liefen alle Aſſecuranzen gluͤklich ab, ſo zoͤge
der Commiſſionaͤr das del Credere gar umſonſt.
§. 7.
III. Es moͤgte manchem ſeltſam erſcheinen, daß
der Verſicherer in Anſehung der Taxe der verſicherten
Guͤter ſich dem Willkuͤhr des Verſicherten ſo ganz
uͤberlaͤßt. In der Taht iſt es bei den Verſicherungen
auf das Schiff ſelbſt (welche man eine Aſſecu-
ranz aufs Caſco nennt) ſehr bedenklich, und die
Faͤlle ſind nicht ſelten, da ein betruͤgeriſcher Rheder
ein Schiff hoch verſichern laͤßt, und mit dem Schiffer
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/62>, abgerufen am 23.11.2024.
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