Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

Bild:
<< vorherige Seite

Predig.
das jhr erkennind sein grosse guotthat / jhm danckbar sygind / vnnd heiligklich lebind.

196 Erstlich aber / so wil ich vor allen dingen reden von ettlichen stucken die zuo diser handlung von nöten sind / Namlich zum ersten von dem wörtlin iustification oder gerechtmachung. Das wörtli iustificieren oder gerecht machen ist bey den Hebreern gar gemeyn vnd breüchlich / vnd streckt sein bedeütnuß weyt auß / zuo vnsern zeiten ist es nit so gemeyn vnd bekannt / wie es aber wol solte sein. Es heißt aber iustificieren / einen ledig sprächen von dem gricht vnnd von der vrteyl vnd verdammnuß die schon vber jn gangen vnd gefellt was / vnd heißt also / die sünd verzeihen / reinigen / sälig vnd ein erben machen deß ewigen lebens. Dann es ist ein grichtswörtli dz am vssern Rechten brüchlich ist. Als laß dir sein / ein mensch werde gestellt für den Richtstuol Gottes / vnd werde da anklagt vnd vberzeüget der aller schwärsten sünden / vnd deßhalb erforderet zur straaff vnd verurteylung. Da kömme aber der Sun Gottes / vnd stelle sich dar zum mitler vnd verträtter / vnd begäre das jm alle schuld vnd peyn auffgelegt werde / vnd die nemme er hin vnd versüne sie mit seinem tod / vnd gäbe denen die er also versünt das ewig leben / Vnnd Gott der Oberst vnnd gerecht Richter nemme dise täding also an / vnd legge alle schuld vnd peyn auff sein Sun / vnnd ordne / das welcher nur glaube das der Sun Gottes gestorben syge für die sünd der welt / vnd das er damit zerstört habe den gwalt deß Tods vnd vns von der verdammnuß entlediget / das der yetz rein sye von sünden vnd ein erb deß ewigen lebens Wer kan nun da so doll sein / der da nicht sehe das yetz die menschen durch den glauben gerecht gmachet werdend?

Damit es aber alles heytter vnd verstendtlich sye / vnd niemand mangel oder mißverstand hierinn habe / so wil ich das / das ich yetz inn einer summ vnd inn der gleichnuß vnd bildtnuß eins rechtshandels fürgestellt hab / ettwas eygentlicher entscheiden / vnd es alles mit Göttlicher geschrifft beweren vnd erleütern / dermaß / das ein yeder wie grobs verstands er joch sye / heiter verstan muoß / was die krafft vnnd würckung deß glaubens sye / vnnd wie es vmb die Justification vnd gerechtmachung ein gestallt habe.

197 Vnd erstlich so wil ich anzeygen / das daß wörtli Justification oder gerechtmachung inn disem handel genommen vnnd braucht wirt / für die entledigung vnd verzeyhung der sünden / ja für das sälig machen vnnd annemmen inn die zaal der kinderen Gottes Dann also spricht der heilig Apostel Paulus Acto. am dreitzehenden capitel / Es sye eüch zuowissen / jhr männer lieben brüder / das eüch durch disen Herren Christum verkündiget wirt verzeyhung der sünd / vnd von allem / da von jr durch das gsatzt Mosis nit habend mögen gerechtgmachet werden / da wirt durch disen gerechtgmachet ein yeder der in jn glaubt. Sihe in Christo wirt vns verkündet verzeyhung der sünden / vnnd wer da glaubt inn Christum der vns verkündiget wirt / vnnd die sünden vergibt / der wirt gerecht gmachet. Darauß volget das die gerechtmachung nichts anders sye / dann die verzeihung der sünden. Vnd zun Röm. am fünfften cap. spricht er auch / Nach dem wir durch sein bluot gerecht gmachet sind / so werdend wir durch jn behalten vor dem zorn. Das bluot Christi aber wäscht vns ab die sünd / darumb so ist die gerechtmachung nichts anders dann die abwäschung oder verzeyhung der sünden. Vnd im selben capitel spricht er noch heitterer / Das vrteyl ist kommen auß einer sünd zur verdammnuß / die gaab aber auß vilen sünden zur gerechtmachung. Da setzt er ye die verdammnuß vnd die gerechtigkeyt gegen einanderen / darauß volget das die grechtmachung ein entledigung vnd erlösung von der verdamnuß sye. Zuo dem so nennt er auch heitter die gerechtmachung ein schencke / das ist ein schenckung oder nachlassung der sünden

196 Was das wörtli gerechtmachen oder iustificieren heisse.
197 Wz grechtmachung sye.

Predig.
das jhr erkennind sein grosse guͦtthat / jhm danckbar sygind / vnnd heiligklich lebind.

196 Erstlich aber / so wil ich vor allen dingen reden von ettlichen stucken die zuͦ diser handlung von noͤten sind / Namlich zum ersten von dem woͤrtlin iustification oder gerechtmachung. Das woͤrtli iustificieren oder gerecht machen ist bey den Hebreern gar gemeyn vnd breüchlich / vnd streckt sein bedeütnuß weyt auß / zuͦ vnsern zeiten ist es nit so gemeyn vnd bekannt / wie es aber wol solte sein. Es heißt aber iustificieren / einen ledig spraͤchen von dem gricht vnnd von der vrteyl vnd verdammnuß die schon vber jn gangen vnd gefellt was / vnd heißt also / die sünd verzeihen / reinigen / saͤlig vnd ein erben machen deß ewigen lebens. Dann es ist ein grichtswoͤrtli dz am vssern Rechten brüchlich ist. Als laß dir sein / ein mensch werde gestellt für den Richtstuͦl Gottes / vnd werde da anklagt vnd vberzeüget der aller schwaͤrsten sünden / vnd deßhalb erforderet zur straaff vnd verurteylung. Da koͤmme aber der Sun Gottes / vnd stelle sich dar zum mitler vnd vertraͤtter / vnd begaͤre das jm alle schuld vnd peyn auffgelegt werde / vnd die nemme er hin vnd versuͤne sie mit seinem tod / vnd gaͤbe denen die er also versuͤnt das ewig leben / Vnnd Gott der Oberst vnnd gerecht Richter nemme dise taͤding also an / vnd legge alle schuld vnd peyn auff sein Sun / vnnd ordne / das welcher nur glaube das der Sun Gottes gestorben syge für die sünd der welt / vnd das er damit zerstoͤrt habe den gwalt deß Tods vnd vns von der verdammnuß entlediget / das der yetz rein sye von sünden vnd ein erb deß ewigen lebens Wer kan nun da so doll sein / der da nicht sehe das yetz die menschen durch den glauben gerecht gmachet werdend?

Damit es aber alles heytter vnd verstendtlich sye / vnd niemand mangel oder mißverstand hierinn habe / so wil ich das / das ich yetz inn einer summ vnd inn der gleichnuß vnd bildtnuß eins rechtshandels fürgestellt hab / ettwas eygentlicher entscheiden / vnd es alles mit Goͤttlicher geschrifft beweren vnd erleütern / dermaß / das ein yeder wie grobs verstands er joch sye / heiter verstan muͦß / was die krafft vnnd würckung deß glaubens sye / vnnd wie es vmb die Justification vnd gerechtmachung ein gestallt habe.

197 Vnd erstlich so wil ich anzeygen / das daß woͤrtli Justification oder gerechtmachung inn disem handel genommen vnnd braucht wirt / für die entledigung vnd verzeyhung der sünden / ja für das saͤlig machen vnnd annemmen inn die zaal der kinderen Gottes Dann also spricht der heilig Apostel Paulus Acto. am dreitzehenden capitel / Es sye eüch zuͦwissen / jhr maͤnner lieben bruͤder / das eüch durch disen Herren Christum verkündiget wirt verzeyhung der sünd / vnd von allem / da von jr durch das gsatzt Mosis nit habend moͤgen gerechtgmachet werden / da wirt durch disen gerechtgmachet ein yeder der in jn glaubt. Sihe in Christo wirt vns verkündet verzeyhung der sünden / vnnd wer da glaubt inn Christum der vns verkündiget wirt / vnnd die sünden vergibt / der wirt gerecht gmachet. Darauß volget das die gerechtmachung nichts anders sye / dann die verzeihung der sünden. Vnd zun Roͤm. am fünfften cap. spricht er auch / Nach dem wir durch sein bluͦt gerecht gmachet sind / so werdend wir durch jn behalten vor dem zorn. Das bluͦt Christi aber waͤscht vns ab die sünd / darumb so ist die gerechtmachung nichts anders dann die abwaͤschung oder verzeyhung der sünden. Vnd im selben capitel spricht er noch heitterer / Das vrteyl ist kommen auß einer sünd zur verdammnuß / die gaab aber auß vilen sünden zur gerechtmachung. Da setzt er ye die verdammnuß vnd die gerechtigkeyt gegen einanderen / darauß volget das die grechtmachung ein entledigung vnd erloͤsung von der verdamnuß sye. Zuͦ dem so nennt er auch heitter die gerechtmachung ein schencke / das ist ein schenckung oder nachlassung der sünden

196 Was das woͤrtli gerechtmachen oder iustificieren heisse.
197 Wz grechtmachung sye.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0131" n="XX."/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">P</hi>redig.</hi></hi><lb/></fw>das jhr erkennind sein grosse gu&#x0366;tthat /
                   jhm danckbar sygind / vnnd heiligklich lebind.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="196"> Was das wo&#x0364;rtli gerechtmachen oder iustificieren heisse.</note> Erstlich aber / so wil ich vor allen dingen reden von ettlichen stucken die zu&#x0366; diser handlung von no&#x0364;ten sind / Namlich zum ersten von dem wo&#x0364;rtlin iustification oder gerechtmachung. Das wo&#x0364;rtli iustificieren oder gerecht machen ist bey den Hebreern gar gemeyn vnd breüchlich / vnd streckt sein bedeütnuß weyt auß / zu&#x0366; vnsern zeiten ist es nit so gemeyn vnd bekannt / wie es aber wol solte sein. Es heißt aber iustificieren / einen ledig spra&#x0364;chen von dem gricht vnnd von der vrteyl vnd verdammnuß die schon vber jn gangen vnd gefellt was / vnd heißt also / die sünd verzeihen / reinigen / sa&#x0364;lig vnd ein erben machen deß ewigen lebens. Dann es ist ein grichtswo&#x0364;rtli dz am vssern Rechten brüchlich ist. Als laß dir sein / ein mensch werde gestellt für den Richtstu&#x0366;l Gottes / vnd werde da anklagt vnd vberzeüget der aller schwa&#x0364;rsten sünden / vnd deßhalb erforderet zur straaff vnd verurteylung. Da ko&#x0364;mme aber der Sun Gottes / vnd stelle sich dar zum mitler vnd vertra&#x0364;tter / vnd bega&#x0364;re das jm alle schuld vnd peyn auffgelegt werde / vnd die nemme er hin vnd versu&#x0364;ne sie mit seinem tod / vnd ga&#x0364;be denen die er also versu&#x0364;nt das ewig leben / Vnnd Gott der Oberst vnnd gerecht Richter nemme dise ta&#x0364;ding also an / vnd legge alle schuld vnd peyn auff sein Sun / vnnd ordne / das welcher nur glaube das der Sun Gottes gestorben syge für die sünd der welt / vnd das er damit zersto&#x0364;rt habe den gwalt deß Tods vnd vns von der verdammnuß entlediget / das der yetz rein sye von sünden vnd ein erb deß ewigen lebens Wer kan nun da so doll sein / der da nicht sehe das yetz die menschen durch den glauben gerecht gmachet werdend?</p><lb/>
          <p>Damit es aber alles heytter vnd verstendtlich sye / vnd niemand mangel oder mißverstand hierinn habe / so wil ich das / das ich yetz inn einer summ vnd inn der gleichnuß vnd bildtnuß eins rechtshandels fürgestellt hab / ettwas eygentlicher entscheiden / vnd es alles mit Go&#x0364;ttlicher geschrifft beweren vnd erleütern / dermaß / das ein yeder wie grobs verstands er joch sye / heiter verstan mu&#x0366;ß / was die krafft vnnd würckung deß glaubens sye / vnnd wie es vmb die Justification vnd gerechtmachung ein gestallt habe.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="197"> Wz grechtmachung sye.</note> Vnd
                   erstlich so wil ich anzeygen / das daß wo&#x0364;rtli Justification oder
                   gerechtmachung inn disem handel genommen vnnd braucht wirt / für die entledigung
                   vnd verzeyhung der sünden / ja für das sa&#x0364;lig machen vnnd annemmen inn die
                   zaal der kinderen Gottes Dann also spricht der heilig Apostel Paulus Acto. am
                   dreitzehenden capitel / Es sye eüch zu&#x0366;wissen / jhr ma&#x0364;nner lieben
                   bru&#x0364;der / das eüch durch disen Herren Christum verkündiget wirt verzeyhung
                   der sünd / vnd von allem / da von jr durch das gsatzt Mosis nit habend
                   mo&#x0364;gen gerechtgmachet werden / da wirt durch disen gerechtgmachet ein yeder
                   der in jn glaubt. Sihe in Christo wirt vns verkündet verzeyhung der sünden / vnnd
                   wer da glaubt inn Christum der vns verkündiget wirt / vnnd die sünden vergibt /
                   der wirt gerecht gmachet. Darauß volget das die gerechtmachung nichts anders sye /
                   dann die verzeihung der sünden. Vnd zun Ro&#x0364;m. am fünfften cap. spricht
                   er auch / Nach dem wir durch sein blu&#x0366;t gerecht gmachet sind / so werdend wir
                   durch jn behalten vor dem zorn. Das blu&#x0366;t Christi aber wa&#x0364;scht vns ab die
                   sünd / darumb so ist die gerechtmachung nichts anders dann die abwa&#x0364;schung
                   oder verzeyhung der sünden. Vnd im selben capitel spricht er noch heitterer / Das
                   vrteyl ist kommen auß einer sünd zur verdammnuß / die gaab aber auß vilen sünden
                   zur gerechtmachung. Da setzt er ye die verdammnuß vnd die gerechtigkeyt gegen
                   einanderen / darauß volget das die grechtmachung ein entledigung vnd
                   erlo&#x0364;sung von der verdamnuß sye. Zu&#x0366; dem so nennt er auch heitter die
                   gerechtmachung ein schencke / das ist ein schenckung oder nachlassung der sünden<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[XX./0131] Predig. das jhr erkennind sein grosse guͦtthat / jhm danckbar sygind / vnnd heiligklich lebind. 196 Erstlich aber / so wil ich vor allen dingen reden von ettlichen stucken die zuͦ diser handlung von noͤten sind / Namlich zum ersten von dem woͤrtlin iustification oder gerechtmachung. Das woͤrtli iustificieren oder gerecht machen ist bey den Hebreern gar gemeyn vnd breüchlich / vnd streckt sein bedeütnuß weyt auß / zuͦ vnsern zeiten ist es nit so gemeyn vnd bekannt / wie es aber wol solte sein. Es heißt aber iustificieren / einen ledig spraͤchen von dem gricht vnnd von der vrteyl vnd verdammnuß die schon vber jn gangen vnd gefellt was / vnd heißt also / die sünd verzeihen / reinigen / saͤlig vnd ein erben machen deß ewigen lebens. Dann es ist ein grichtswoͤrtli dz am vssern Rechten brüchlich ist. Als laß dir sein / ein mensch werde gestellt für den Richtstuͦl Gottes / vnd werde da anklagt vnd vberzeüget der aller schwaͤrsten sünden / vnd deßhalb erforderet zur straaff vnd verurteylung. Da koͤmme aber der Sun Gottes / vnd stelle sich dar zum mitler vnd vertraͤtter / vnd begaͤre das jm alle schuld vnd peyn auffgelegt werde / vnd die nemme er hin vnd versuͤne sie mit seinem tod / vnd gaͤbe denen die er also versuͤnt das ewig leben / Vnnd Gott der Oberst vnnd gerecht Richter nemme dise taͤding also an / vnd legge alle schuld vnd peyn auff sein Sun / vnnd ordne / das welcher nur glaube das der Sun Gottes gestorben syge für die sünd der welt / vnd das er damit zerstoͤrt habe den gwalt deß Tods vnd vns von der verdammnuß entlediget / das der yetz rein sye von sünden vnd ein erb deß ewigen lebens Wer kan nun da so doll sein / der da nicht sehe das yetz die menschen durch den glauben gerecht gmachet werdend? Damit es aber alles heytter vnd verstendtlich sye / vnd niemand mangel oder mißverstand hierinn habe / so wil ich das / das ich yetz inn einer summ vnd inn der gleichnuß vnd bildtnuß eins rechtshandels fürgestellt hab / ettwas eygentlicher entscheiden / vnd es alles mit Goͤttlicher geschrifft beweren vnd erleütern / dermaß / das ein yeder wie grobs verstands er joch sye / heiter verstan muͦß / was die krafft vnnd würckung deß glaubens sye / vnnd wie es vmb die Justification vnd gerechtmachung ein gestallt habe. 197 Vnd erstlich so wil ich anzeygen / das daß woͤrtli Justification oder gerechtmachung inn disem handel genommen vnnd braucht wirt / für die entledigung vnd verzeyhung der sünden / ja für das saͤlig machen vnnd annemmen inn die zaal der kinderen Gottes Dann also spricht der heilig Apostel Paulus Acto. am dreitzehenden capitel / Es sye eüch zuͦwissen / jhr maͤnner lieben bruͤder / das eüch durch disen Herren Christum verkündiget wirt verzeyhung der sünd / vnd von allem / da von jr durch das gsatzt Mosis nit habend moͤgen gerechtgmachet werden / da wirt durch disen gerechtgmachet ein yeder der in jn glaubt. Sihe in Christo wirt vns verkündet verzeyhung der sünden / vnnd wer da glaubt inn Christum der vns verkündiget wirt / vnnd die sünden vergibt / der wirt gerecht gmachet. Darauß volget das die gerechtmachung nichts anders sye / dann die verzeihung der sünden. Vnd zun Roͤm. am fünfften cap. spricht er auch / Nach dem wir durch sein bluͦt gerecht gmachet sind / so werdend wir durch jn behalten vor dem zorn. Das bluͦt Christi aber waͤscht vns ab die sünd / darumb so ist die gerechtmachung nichts anders dann die abwaͤschung oder verzeyhung der sünden. Vnd im selben capitel spricht er noch heitterer / Das vrteyl ist kommen auß einer sünd zur verdammnuß / die gaab aber auß vilen sünden zur gerechtmachung. Da setzt er ye die verdammnuß vnd die gerechtigkeyt gegen einanderen / darauß volget das die grechtmachung ein entledigung vnd erloͤsung von der verdamnuß sye. Zuͦ dem so nennt er auch heitter die gerechtmachung ein schencke / das ist ein schenckung oder nachlassung der sünden 196 Was das woͤrtli gerechtmachen oder iustificieren heisse. 197 Wz grechtmachung sye.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien (2014-03-16T11:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44) (2014-03-12T12:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Teiltranskription des Gesamtwerks: ausschließlich 50 Predigten, ohne Vorrede und Register
  • Marginalien als Fußnoten wiedergegeben
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Bogensignaturen: nicht übernommen
  • Druckfehler sind nicht immer berichtigt
  • fremdsprachliches Material: gekennzeichnet
  • Geminations-/Abkürzungsstriche: nur expandiert
  • Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage
  • Kustoden: nicht übernommen
  • langes s (ſ): als s transkribiert
  • Vollständigkeit: teilweise erfasst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein
  • benötigt einen zweiten Korrekturgang
  • đ wurde als der transkribiert
  • Bindestriche werden nicht konsequent gesetzt
  • Antiquaschrift nicht konsequent gesetzt



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/131
Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. XX.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/131>, abgerufen am 21.11.2024.