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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
das jhr erkennind sein grosse guotthat / jhm danckbar sygind / vnnd heiligklich lebind.

196 Erstlich aber / so wil ich vor allen dingen reden von ettlichen stucken die zuo diser handlung von nöten sind / Namlich zum ersten von dem wörtlin iustification oder gerechtmachung. Das wörtli iustificieren oder gerecht machen ist bey den Hebreern gar gemeyn vnd breüchlich / vnd streckt sein bedeütnuß weyt auß / zuo vnsern zeiten ist es nit so gemeyn vnd bekannt / wie es aber wol solte sein. Es heißt aber iustificieren / einen ledig sprächen von dem gricht vnnd von der vrteyl vnd verdammnuß die schon vber jn gangen vnd gefellt was / vnd heißt also / die sünd verzeihen / reinigen / sälig vnd ein erben machen deß ewigen lebens. Dann es ist ein grichtswörtli dz am vssern Rechten brüchlich ist. Als laß dir sein / ein mensch werde gestellt für den Richtstuol Gottes / vnd werde da anklagt vnd vberzeüget der aller schwärsten sünden / vnd deßhalb erforderet zur straaff vnd verurteylung. Da kömme aber der Sun Gottes / vnd stelle sich dar zum mitler vnd verträtter / vnd begäre das jm alle schuld vnd peyn auffgelegt werde / vnd die nemme er hin vnd versüne sie mit seinem tod / vnd gäbe denen die er also versünt das ewig leben / Vnnd Gott der Oberst vnnd gerecht Richter nemme dise täding also an / vnd legge alle schuld vnd peyn auff sein Sun / vnnd ordne / das welcher nur glaube das der Sun Gottes gestorben syge für die sünd der welt / vnd das er damit zerstört habe den gwalt deß Tods vnd vns von der verdammnuß entlediget / das der yetz rein sye von sünden vnd ein erb deß ewigen lebens Wer kan nun da so doll sein / der da nicht sehe das yetz die menschen durch den glauben gerecht gmachet werdend?

Damit es aber alles heytter vnd verstendtlich sye / vnd niemand mangel oder mißverstand hierinn habe / so wil ich das / das ich yetz inn einer summ vnd inn der gleichnuß vnd bildtnuß eins rechtshandels fürgestellt hab / ettwas eygentlicher entscheiden / vnd es alles mit Göttlicher geschrifft beweren vnd erleütern / dermaß / das ein yeder wie grobs verstands er joch sye / heiter verstan muoß / was die krafft vnnd würckung deß glaubens sye / vnnd wie es vmb die Justification vnd gerechtmachung ein gestallt habe.

197 Vnd erstlich so wil ich anzeygen / das daß wörtli Justification oder gerechtmachung inn disem handel genommen vnnd braucht wirt / für die entledigung vnd verzeyhung der sünden / ja für das sälig machen vnnd annemmen inn die zaal der kinderen Gottes Dann also spricht der heilig Apostel Paulus Acto. am dreitzehenden capitel / Es sye eüch zuowissen / jhr männer lieben brüder / das eüch durch disen Herren Christum verkündiget wirt verzeyhung der sünd / vnd von allem / da von jr durch das gsatzt Mosis nit habend mögen gerechtgmachet werden / da wirt durch disen gerechtgmachet ein yeder der in jn glaubt. Sihe in Christo wirt vns verkündet verzeyhung der sünden / vnnd wer da glaubt inn Christum der vns verkündiget wirt / vnnd die sünden vergibt / der wirt gerecht gmachet. Darauß volget das die gerechtmachung nichts anders sye / dann die verzeihung der sünden. Vnd zun Röm. am fünfften cap. spricht er auch / Nach dem wir durch sein bluot gerecht gmachet sind / so werdend wir durch jn behalten vor dem zorn. Das bluot Christi aber wäscht vns ab die sünd / darumb so ist die gerechtmachung nichts anders dann die abwäschung oder verzeyhung der sünden. Vnd im selben capitel spricht er noch heitterer / Das vrteyl ist kommen auß einer sünd zur verdammnuß / die gaab aber auß vilen sünden zur gerechtmachung. Da setzt er ye die verdammnuß vnd die gerechtigkeyt gegen einanderen / darauß volget das die grechtmachung ein entledigung vnd erlösung von der verdamnuß sye. Zuo dem so nennt er auch heitter die gerechtmachung ein schencke / das ist ein schenckung oder nachlassung der sünden

196 Was das wörtli gerechtmachen oder iustificieren heisse.
197 Wz grechtmachung sye.

Predig.
das jhr erkennind sein grosse guͦtthat / jhm danckbar sygind / vnnd heiligklich lebind.

196 Erstlich aber / so wil ich vor allen dingen reden von ettlichen stucken die zuͦ diser handlung von noͤten sind / Namlich zum ersten von dem woͤrtlin iustification oder gerechtmachung. Das woͤrtli iustificieren oder gerecht machen ist bey den Hebreern gar gemeyn vnd breüchlich / vnd streckt sein bedeütnuß weyt auß / zuͦ vnsern zeiten ist es nit so gemeyn vnd bekannt / wie es aber wol solte sein. Es heißt aber iustificieren / einen ledig spraͤchen von dem gricht vnnd von der vrteyl vnd verdammnuß die schon vber jn gangen vnd gefellt was / vnd heißt also / die sünd verzeihen / reinigen / saͤlig vnd ein erben machen deß ewigen lebens. Dann es ist ein grichtswoͤrtli dz am vssern Rechten brüchlich ist. Als laß dir sein / ein mensch werde gestellt für den Richtstuͦl Gottes / vnd werde da anklagt vnd vberzeüget der aller schwaͤrsten sünden / vnd deßhalb erforderet zur straaff vnd verurteylung. Da koͤmme aber der Sun Gottes / vnd stelle sich dar zum mitler vnd vertraͤtter / vnd begaͤre das jm alle schuld vnd peyn auffgelegt werde / vnd die nemme er hin vnd versuͤne sie mit seinem tod / vnd gaͤbe denen die er also versuͤnt das ewig leben / Vnnd Gott der Oberst vnnd gerecht Richter nemme dise taͤding also an / vnd legge alle schuld vnd peyn auff sein Sun / vnnd ordne / das welcher nur glaube das der Sun Gottes gestorben syge für die sünd der welt / vnd das er damit zerstoͤrt habe den gwalt deß Tods vnd vns von der verdammnuß entlediget / das der yetz rein sye von sünden vnd ein erb deß ewigen lebens Wer kan nun da so doll sein / der da nicht sehe das yetz die menschen durch den glauben gerecht gmachet werdend?

Damit es aber alles heytter vnd verstendtlich sye / vnd niemand mangel oder mißverstand hierinn habe / so wil ich das / das ich yetz inn einer summ vnd inn der gleichnuß vnd bildtnuß eins rechtshandels fürgestellt hab / ettwas eygentlicher entscheiden / vnd es alles mit Goͤttlicher geschrifft beweren vnd erleütern / dermaß / das ein yeder wie grobs verstands er joch sye / heiter verstan muͦß / was die krafft vnnd würckung deß glaubens sye / vnnd wie es vmb die Justification vnd gerechtmachung ein gestallt habe.

197 Vnd erstlich so wil ich anzeygen / das daß woͤrtli Justification oder gerechtmachung inn disem handel genommen vnnd braucht wirt / für die entledigung vnd verzeyhung der sünden / ja für das saͤlig machen vnnd annemmen inn die zaal der kinderen Gottes Dann also spricht der heilig Apostel Paulus Acto. am dreitzehenden capitel / Es sye eüch zuͦwissen / jhr maͤnner lieben bruͤder / das eüch durch disen Herren Christum verkündiget wirt verzeyhung der sünd / vnd von allem / da von jr durch das gsatzt Mosis nit habend moͤgen gerechtgmachet werden / da wirt durch disen gerechtgmachet ein yeder der in jn glaubt. Sihe in Christo wirt vns verkündet verzeyhung der sünden / vnnd wer da glaubt inn Christum der vns verkündiget wirt / vnnd die sünden vergibt / der wirt gerecht gmachet. Darauß volget das die gerechtmachung nichts anders sye / dann die verzeihung der sünden. Vnd zun Roͤm. am fünfften cap. spricht er auch / Nach dem wir durch sein bluͦt gerecht gmachet sind / so werdend wir durch jn behalten vor dem zorn. Das bluͦt Christi aber waͤscht vns ab die sünd / darumb so ist die gerechtmachung nichts anders dann die abwaͤschung oder verzeyhung der sünden. Vnd im selben capitel spricht er noch heitterer / Das vrteyl ist kommen auß einer sünd zur verdammnuß / die gaab aber auß vilen sünden zur gerechtmachung. Da setzt er ye die verdammnuß vnd die gerechtigkeyt gegen einanderen / darauß volget das die grechtmachung ein entledigung vnd erloͤsung von der verdamnuß sye. Zuͦ dem so nennt er auch heitter die gerechtmachung ein schencke / das ist ein schenckung oder nachlassung der sünden

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[XX./0131] Predig. das jhr erkennind sein grosse guͦtthat / jhm danckbar sygind / vnnd heiligklich lebind. 196 Erstlich aber / so wil ich vor allen dingen reden von ettlichen stucken die zuͦ diser handlung von noͤten sind / Namlich zum ersten von dem woͤrtlin iustification oder gerechtmachung. Das woͤrtli iustificieren oder gerecht machen ist bey den Hebreern gar gemeyn vnd breüchlich / vnd streckt sein bedeütnuß weyt auß / zuͦ vnsern zeiten ist es nit so gemeyn vnd bekannt / wie es aber wol solte sein. Es heißt aber iustificieren / einen ledig spraͤchen von dem gricht vnnd von der vrteyl vnd verdammnuß die schon vber jn gangen vnd gefellt was / vnd heißt also / die sünd verzeihen / reinigen / saͤlig vnd ein erben machen deß ewigen lebens. Dann es ist ein grichtswoͤrtli dz am vssern Rechten brüchlich ist. Als laß dir sein / ein mensch werde gestellt für den Richtstuͦl Gottes / vnd werde da anklagt vnd vberzeüget der aller schwaͤrsten sünden / vnd deßhalb erforderet zur straaff vnd verurteylung. Da koͤmme aber der Sun Gottes / vnd stelle sich dar zum mitler vnd vertraͤtter / vnd begaͤre das jm alle schuld vnd peyn auffgelegt werde / vnd die nemme er hin vnd versuͤne sie mit seinem tod / vnd gaͤbe denen die er also versuͤnt das ewig leben / Vnnd Gott der Oberst vnnd gerecht Richter nemme dise taͤding also an / vnd legge alle schuld vnd peyn auff sein Sun / vnnd ordne / das welcher nur glaube das der Sun Gottes gestorben syge für die sünd der welt / vnd das er damit zerstoͤrt habe den gwalt deß Tods vnd vns von der verdammnuß entlediget / das der yetz rein sye von sünden vnd ein erb deß ewigen lebens Wer kan nun da so doll sein / der da nicht sehe das yetz die menschen durch den glauben gerecht gmachet werdend? Damit es aber alles heytter vnd verstendtlich sye / vnd niemand mangel oder mißverstand hierinn habe / so wil ich das / das ich yetz inn einer summ vnd inn der gleichnuß vnd bildtnuß eins rechtshandels fürgestellt hab / ettwas eygentlicher entscheiden / vnd es alles mit Goͤttlicher geschrifft beweren vnd erleütern / dermaß / das ein yeder wie grobs verstands er joch sye / heiter verstan muͦß / was die krafft vnnd würckung deß glaubens sye / vnnd wie es vmb die Justification vnd gerechtmachung ein gestallt habe. 197 Vnd erstlich so wil ich anzeygen / das daß woͤrtli Justification oder gerechtmachung inn disem handel genommen vnnd braucht wirt / für die entledigung vnd verzeyhung der sünden / ja für das saͤlig machen vnnd annemmen inn die zaal der kinderen Gottes Dann also spricht der heilig Apostel Paulus Acto. am dreitzehenden capitel / Es sye eüch zuͦwissen / jhr maͤnner lieben bruͤder / das eüch durch disen Herren Christum verkündiget wirt verzeyhung der sünd / vnd von allem / da von jr durch das gsatzt Mosis nit habend moͤgen gerechtgmachet werden / da wirt durch disen gerechtgmachet ein yeder der in jn glaubt. Sihe in Christo wirt vns verkündet verzeyhung der sünden / vnnd wer da glaubt inn Christum der vns verkündiget wirt / vnnd die sünden vergibt / der wirt gerecht gmachet. Darauß volget das die gerechtmachung nichts anders sye / dann die verzeihung der sünden. Vnd zun Roͤm. am fünfften cap. spricht er auch / Nach dem wir durch sein bluͦt gerecht gmachet sind / so werdend wir durch jn behalten vor dem zorn. Das bluͦt Christi aber waͤscht vns ab die sünd / darumb so ist die gerechtmachung nichts anders dann die abwaͤschung oder verzeyhung der sünden. Vnd im selben capitel spricht er noch heitterer / Das vrteyl ist kommen auß einer sünd zur verdammnuß / die gaab aber auß vilen sünden zur gerechtmachung. Da setzt er ye die verdammnuß vnd die gerechtigkeyt gegen einanderen / darauß volget das die grechtmachung ein entledigung vnd erloͤsung von der verdamnuß sye. Zuͦ dem so nennt er auch heitter die gerechtmachung ein schencke / das ist ein schenckung oder nachlassung der sünden 196 Was das woͤrtli gerechtmachen oder iustificieren heisse. 197 Wz grechtmachung sye.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. XX.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/131>, abgerufen am 16.05.2024.