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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
deß Herren. Dann darumb ist er mensch worden / das er möchte leyden vnnd sterben / vnnd mitt disem seinem leiden vnnd sterben vnns vom ewigen tod vnd von der pein der hellen erlösen / vnnd vns reinigen vnnd zuo erben deß ewigen läbens machen. Dann von deß ends wegen ist der Herr gestorben / wie wir bald anzeigen wöllend / vnnd Paulus erklärt sölichs nach der lenge zun Hebreern am ix. Capitel.

295 Es hatt aber diser artickel auch seine stuck / die wir kurtz ein anderen nach bsehen wöllend. Zum ersten so bekennen wir das der Herr gelitten habe / ja warhafftigklich vnd nit vermeinter weiß. Dann er hat gelitten ellend vnd trübsal diser zeit / demnach auch die pein vnd marter von denen die jn creützigtend / deßgleich den bitteren todt selb / hat deßhalb gelitten am leib vnd auch am gemüt / vnd das vilfaltiglich. Dann auch Esaias spricht296 / er ist ein man der schmertzen wol erfaren hatt / vnd er tregt vnsere kranckheiten vnnd duldet vnsere schmertzen. So spricht auch der Herr im Euangelio selbs297 / Mein seel ist bekümmeret biß in tod. Das alles aber hat er gelitten von vnseretwegen / dann in jm was kein sünd oder ützit darumb er leiden sölte.

298 Zum anderen so wirdt auch gemeldet die zeit vnd der Richter Pontius Pilatus vnder welchem vnser Herr Jesus Christus gelitten vnnd die wält vonn der sünd / vom tod / vom Teuffel vnnd der hellen erlößt hatte. Namlich so hatt der Herr gelitten vnder der Monarchij der Römeren / zun zeiten deß Keisers Tiberij / als ietz das Jüdisch volck nach der weißsagung deß Ertzuatters Jacobs oder Jsraels299 frembden herren vnderworffen was / vnnd keine eigne künig oder fürsten vom Jüdischen stammen mehr hatte. Dann also hatt Jacob vor gesagt / das zuo der selben zeit / der Meßias kommen würde. So hatt es auch der Herr im Euangelio selb vor seinem leiden offt vorgesagt / er würde in die händ der Heiden vberantwortet vnd von jnen getödt werden.

300 Zum dritten so truckend wir auch vß die weiß seines leidens / dann wir setzend druff / creützget / vnd am creütz gestorben. Der tod deß creützes was nit nun der aller schmächlichest / sonder auch der aller schmertzlichest todt. Den hatt aber der Herr auff sich genommen / das er für die wält gnuog thäte. Es warend auch im alten testament dessen etliche vorbildungen vorgangen / das der Herr ans holtz würde auffgehenckt werden. Dann 301 do Jsaac solt auffgeopfferet werden / do ward er auff die holtzbigen gelegt. Jtem302 der ehrin schlang ward von Mose an einem pfal auffgericht vnd auffgehenckt. So spricht auch der Herr selb303 / Nach dem ich erhöcht wird / wil ich es alles zuo mir ziehen. Am creütz ist er auch gestorben vnd hat Gott seinen geist auffgeben. Jst ja warlich gestorben wie bald hernach volgen wird. Da ich nun kurtz auch muoß anzeigen die frucht deß tods Christi. 304 Erstlichen so warend wir verflücht von wegen der sünden / 305 den fluoch hat er nun auff sich genommen / ist auffgehenckt ans creütz / damit er den fluoch hinnemme / vnd wir in jhm gebenedeyet vnd gesegnet wurdind. Demnach so hatt vns die erbschafft / so vns durch das testament Gottes verordnet / nit mögen werden / der sturbe dann vor / der das testament verordnet vnd auffgericht. Gott aber hat sölichs testament verordnet vnnd auffgericht. Welcher / damit er sterben möchte / so hatt er die menschheit an sich genommen / vnd ist gestorben nach der menschlichen natur / damit wir die erbschafft erlangeten. / So spricht auch Paulus306 / Den der von keiner sünd nicht wüßt / den hat Gott für vns zur sünd gmachet / damit wir durch jn wurdind die gerechtigkeit Gottes. Also ist Christus vnser Herr ein versünlicher mensch vnnd ein sündopffer für vns worden. Auff welchen gleich wie im alten testament auff den bock der die sünd truog / alle sünd der gantzen welt gelegt vnd geladen sind / welche er alle mit seinem sterben hingenommen vnnd versünt hatt /

295 Christus hat gelitten.
296 Esa.53.
297 Mat.26.
298 Glitten vnter Pontio Pilato.
299 Gen.49.
300 Crütziget.
301 Gen.22.
302 Num.21.
303 Johan.12.
304 Frucht deß tods Christi.
305 Gal.3.
306 2.Cor.5.

Predig.
deß Herren. Dann darumb ist er mensch worden / das er moͤchte leyden vnnd sterben / vnnd mitt disem seinem leiden vnnd sterben vnns vom ewigen tod vnd von der pein der hellen erloͤsen / vnnd vns reinigen vnnd zuͦ erben deß ewigen laͤbens machen. Dann von deß ends wegen ist der Herr gestorben / wie wir bald anzeigen woͤllend / vnnd Paulus erklaͤrt soͤlichs nach der lenge zun Hebreern am ix. Capitel.

295 Es hatt aber diser artickel auch seine stuck / die wir kurtz ein anderen nach bsehen woͤllend. Zum ersten so bekennen wir das der Herr gelitten habe / ja warhafftigklich vnd nit vermeinter weiß. Dann er hat gelitten ellend vnd truͤbsal diser zeit / demnach auch die pein vnd marter von denen die jn creützigtend / deßgleich den bitteren todt selb / hat deßhalb gelitten am leib vnd auch am gemuͤt / vnd das vilfaltiglich. Dann auch Esaias spricht296 / er ist ein man der schmertzen wol erfaren hatt / vnd er tregt vnsere kranckheiten vnnd duldet vnsere schmertzen. So spricht auch der Herr im Euangelio selbs297 / Mein seel ist bekümmeret biß in tod. Das alles aber hat er gelitten von vnseretwegen / dann in jm was kein sünd oder ützit darumb er leiden soͤlte.

298 Zum anderen so wirdt auch gemeldet die zeit vnd der Richter Pontius Pilatus vnder welchem vnser Herr Jesus Christus gelitten vnnd die waͤlt vonn der sünd / vom tod / vom Teuffel vnnd der hellen erloͤßt hatte. Namlich so hatt der Herr gelitten vnder der Monarchij der Roͤmeren / zun zeiten deß Keisers Tiberij / als ietz das Jüdisch volck nach der weißsagung deß Ertzuatters Jacobs oder Jsraels299 frembden herren vnderworffen was / vnnd keine eigne künig oder fürsten vom Jüdischen stammen mehr hatte. Dann also hatt Jacob vor gesagt / das zuͦ der selben zeit / der Meßias kommen würde. So hatt es auch der Herr im Euangelio selb vor seinem leiden offt vorgesagt / er würde in die haͤnd der Heiden vberantwortet vnd von jnen getoͤdt werden.

300 Zum dritten so truckend wir auch vß die weiß seines leidens / dann wir setzend druff / creützget / vnd am creütz gestorben. Der tod deß creützes was nit nun der aller schmaͤchlichest / sonder auch der aller schmertzlichest todt. Den hatt aber der Herr auff sich genommen / das er für die waͤlt gnuͦg thaͤte. Es warend auch im alten testament dessen etliche vorbildungen vorgangen / das der Herr ans holtz würde auffgehenckt werden. Dann 301 do Jsaac solt auffgeopfferet werden / do ward er auff die holtzbigen gelegt. Jtem302 der ehrin schlang ward von Mose an einem pfal auffgericht vnd auffgehenckt. So spricht auch der Herr selb303 / Nach dem ich erhoͤcht wird / wil ich es alles zuͦ mir ziehen. Am creütz ist er auch gestorben vnd hat Gott seinen geist auffgeben. Jst ja warlich gestorben wie bald hernach volgen wird. Da ich nun kurtz auch muͦß anzeigen die frucht deß tods Christi. 304 Erstlichen so warend wir verfluͤcht von wegen der sünden / 305 den fluͦch hat er nun auff sich genommen / ist auffgehenckt ans creütz / damit er den fluͦch hinnemme / vnd wir in jhm gebenedeyet vnd gesegnet wurdind. Demnach so hatt vns die erbschafft / so vns durch das testament Gottes verordnet / nit moͤgen werden / der sturbe dann vor / der das testament verordnet vnd auffgericht. Gott aber hat soͤlichs testament verordnet vnnd auffgericht. Welcher / damit er sterben moͤchte / so hatt er die menschheit an sich genommen / vnd ist gestorben nach der menschlichen natur / damit wir die erbschafft erlangeten. / So spricht auch Paulus306 / Den der von keiner sünd nicht wüßt / den hat Gott für vns zur sünd gmachet / damit wir durch jn wurdind die gerechtigkeit Gottes. Also ist Christus vnser Herr ein versuͤnlicher mensch vnnd ein sündopffer für vns worden. Auff welchen gleich wie im alten testament auff den bock der die sünd truͦg / alle sünd der gantzen welt gelegt vnd geladen sind / welche er alle mit seinem sterben hingenommen vnnd versuͤnt hatt /

295 Christus hat gelitten.
296 Esa.53.
297 Mat.26.
298 Glitten vnter Pontio Pilato.
299 Gen.49.
300 Crütziget.
301 Gen.22.
302 Num.21.
303 Johan.12.
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305 Gal.3.
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[XXIX./0149] Predig. deß Herren. Dann darumb ist er mensch worden / das er moͤchte leyden vnnd sterben / vnnd mitt disem seinem leiden vnnd sterben vnns vom ewigen tod vnd von der pein der hellen erloͤsen / vnnd vns reinigen vnnd zuͦ erben deß ewigen laͤbens machen. Dann von deß ends wegen ist der Herr gestorben / wie wir bald anzeigen woͤllend / vnnd Paulus erklaͤrt soͤlichs nach der lenge zun Hebreern am ix. Capitel. 295 Es hatt aber diser artickel auch seine stuck / die wir kurtz ein anderen nach bsehen woͤllend. Zum ersten so bekennen wir das der Herr gelitten habe / ja warhafftigklich vnd nit vermeinter weiß. Dann er hat gelitten ellend vnd truͤbsal diser zeit / demnach auch die pein vnd marter von denen die jn creützigtend / deßgleich den bitteren todt selb / hat deßhalb gelitten am leib vnd auch am gemuͤt / vnd das vilfaltiglich. Dann auch Esaias spricht 296 / er ist ein man der schmertzen wol erfaren hatt / vnd er tregt vnsere kranckheiten vnnd duldet vnsere schmertzen. So spricht auch der Herr im Euangelio selbs 297 / Mein seel ist bekümmeret biß in tod. Das alles aber hat er gelitten von vnseretwegen / dann in jm was kein sünd oder ützit darumb er leiden soͤlte. 298 Zum anderen so wirdt auch gemeldet die zeit vnd der Richter Pontius Pilatus vnder welchem vnser Herr Jesus Christus gelitten vnnd die waͤlt vonn der sünd / vom tod / vom Teuffel vnnd der hellen erloͤßt hatte. Namlich so hatt der Herr gelitten vnder der Monarchij der Roͤmeren / zun zeiten deß Keisers Tiberij / als ietz das Jüdisch volck nach der weißsagung deß Ertzuatters Jacobs oder Jsraels 299 frembden herren vnderworffen was / vnnd keine eigne künig oder fürsten vom Jüdischen stammen mehr hatte. Dann also hatt Jacob vor gesagt / das zuͦ der selben zeit / der Meßias kommen würde. So hatt es auch der Herr im Euangelio selb vor seinem leiden offt vorgesagt / er würde in die haͤnd der Heiden vberantwortet vnd von jnen getoͤdt werden. 300 Zum dritten so truckend wir auch vß die weiß seines leidens / dann wir setzend druff / creützget / vnd am creütz gestorben. Der tod deß creützes was nit nun der aller schmaͤchlichest / sonder auch der aller schmertzlichest todt. Den hatt aber der Herr auff sich genommen / das er für die waͤlt gnuͦg thaͤte. Es warend auch im alten testament dessen etliche vorbildungen vorgangen / das der Herr ans holtz würde auffgehenckt werden. Dann 301 do Jsaac solt auffgeopfferet werden / do ward er auff die holtzbigen gelegt. Jtem 302 der ehrin schlang ward von Mose an einem pfal auffgericht vnd auffgehenckt. So spricht auch der Herr selb 303 / Nach dem ich erhoͤcht wird / wil ich es alles zuͦ mir ziehen. Am creütz ist er auch gestorben vnd hat Gott seinen geist auffgeben. Jst ja warlich gestorben wie bald hernach volgen wird. Da ich nun kurtz auch muͦß anzeigen die frucht deß tods Christi. 304 Erstlichen so warend wir verfluͤcht von wegen der sünden / 305 den fluͦch hat er nun auff sich genommen / ist auffgehenckt ans creütz / damit er den fluͦch hinnemme / vnd wir in jhm gebenedeyet vnd gesegnet wurdind. Demnach so hatt vns die erbschafft / so vns durch das testament Gottes verordnet / nit moͤgen werden / der sturbe dann vor / der das testament verordnet vnd auffgericht. Gott aber hat soͤlichs testament verordnet vnnd auffgericht. Welcher / damit er sterben moͤchte / so hatt er die menschheit an sich genommen / vnd ist gestorben nach der menschlichen natur / damit wir die erbschafft erlangeten. / So spricht auch Paulus 306 / Den der von keiner sünd nicht wüßt / den hat Gott für vns zur sünd gmachet / damit wir durch jn wurdind die gerechtigkeit Gottes. Also ist Christus vnser Herr ein versuͤnlicher mensch vnnd ein sündopffer für vns worden. Auff welchen gleich wie im alten testament auff den bock der die sünd truͦg / alle sünd der gantzen welt gelegt vnd geladen sind / welche er alle mit seinem sterben hingenommen vnnd versuͤnt hatt / 295 Christus hat gelitten. 296 Esa.53. 297 Mat.26. 298 Glitten vnter Pontio Pilato. 299 Gen.49. 300 Crütziget. 301 Gen.22. 302 Num.21. 303 Johan.12. 304 Frucht deß tods Christi. 305 Gal.3. 306 2.Cor.5.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. XXIX.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/149>, abgerufen am 16.05.2024.