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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Eilffte

527 Zum vierdten / so habend auch die Heiden jre breüch / jre Fäst / fyrtag / ceremonien vnd Priester gehabt. Vnder den Heidnischen priesteren sind besonders fürnem gewesen MelchiZedek vnd Jethro / vnd wiewol Paulus sagt / dz was die Heiden geopfferet habind / dz habind sie nitt Gott / sonder dem Teüffel geopfferet / so habend sie doch mit dem dz sie jre ceremonien vnd breüch so für hoch vnd heilig gehalten habend / erzeigt / das Gott den menschen etliche erkantnuß von Gott vnd vom dienst Gottes ynpflantzet habe / welche erkantnuß aber darnach durch falsche leeren vnd meinungen von Gott vnd vom dienst Gottes / zerstört ist worden.

528 Zum fünfften wie man die elteren vnd die Oberkeit ehren sölle / vnd die kinder ziehen / vnd wz den kinderen gebüre gegen jren elteren / dauon sind vil fürtreffenlicher gebotten vnd sprüchen bey den weysen der Heiden. Hierocles spricht vnder anderem. So gleich jemand die elteren nannte / die anderen oder jrdischen Gött / der wurde nit mechtig jrren / dieweil sey vns von wegen der nähe vnd beywonung / auch schier (so ichs sagen dörffte) etwas mehr dann die götter zuo verehren sind. Wir söllend aber das für notwendig achten / vnd vns befleissen mit höchster vnd stäter guotwilligkeit / das wir der guothat vnser elteren gleiche widergältung thügind. Vnd Gott geb was wir joch jnen jmmer guots thügind / so ist es doch alles nit dermaß wie es sein sölt etc. Vnd niemand möchte hie das alles einziehen / dz bey den Heiden hie von funden wirt / die zeyt möchts nit erleyden / darzuo ist es auch nit meins fürnemmens hie.

529 Zum sechsten. So sind auch von den Heiden treffenliche satzungen gemacht worden wider den todtschlag / wider allen muotwilligen gewalt vnbill vnd fräuel.

530 Zum sibenden. So ist von jnen gemacht worden / das gesatzt das man nennt legem Iuliam, wider den Ehbruch vnd vngebürliche beyschlaffung. Sie habend auch schöne decret vnd satzungen gemacht von der Eh / wie die bezogen vnd gehalten sölle werden. So leert auch die heilig geschrifft / dz die Chananeer vertilcket seyent von wegen der bluotschanden / vnd vngebürlichen huorery. Leuit.xviij. Es habend auch Lycurgus / Solon vnd die Römer satzungen gemachet / wider des köstlich überflüßig muotwillig läben / Jch geschweig hiebey / das es dem menschen von natur eingepflantzet ist / eigne frucht gebären vnd erziehen.

531 Zum achtenden / so habend auch die Heiden gar herrliche satzungen wider den diebstal / wider allen beschiß vnd trug / wider den wuocher. Jtem wie man guot mit rechten zügen überkommen vnd besitzen möge. Deßgleich von theilung der güteren / von kauffen verkauffen / enthlenen vnd allen contracten etc. dauon auch Ansonius schribt.

Was facht die welt doch immer an:
Der wuocher tödt den gmeinen man.

532 Zum neündten / so ist auch die warheit bey den Heiden hoch geprisen / lugen aber vnd nachred / vnd wz deßgleichen lasteren / sind gar vnd gantz von jnen verhasset worden. Das gesatzt dz man nent xij. Tabularum, gebeütet dz man ein falschen zeügen sölle vber den Tarpeyschen velsen herabstürtzen. Vnd Cherondas Cathanaeus vnder anderen seinen hüpschen sprüchen spricht auch / Es sol ein jeder Ersamkeit vnd warheit lieben vnd ehren / schand aber vnd lugen haßen. Dann in denen stucken werdend tugent vnd laster vnderscheiden. Daran muoß man die leüth von kindswesen auffgewenen / also / das man straffe die da gern liegend / vnd liebe die da waarhafft sind / damit das / dz in der tugent dz best vnd fruchtbarest ist / in eines jeden gemüt als vil als aufferzogen / vnd also zuo reden gar vnd gantz in sein natur verwandlet werde.

533 Zum zehenden / so wirt auch die begird / mit sampt allen bösen anfechtungen von den weysen der Heiden verdampt. Welche Iuuenalis Saty. 1 4. als ein wurtzel alles bösen schiltet / da er spricht.

Es ist ins menschen hertz vnd gmüt
Kein ding das also tob vnd wüt /

527 Die Heiden habend vil auff den Gottesdienst gehalten.
528 Von verehrung der elteren.
529 Vom todtschlag.
530 Vom Ehbruch.
531 Vom diebstal.
532 Vom liegen vnd falschen zeügen.
533 Von der begierd.
Die Eilffte

527 Zum vierdten / so habend auch die Heiden jre breüch / jre Faͤst / fyrtag / ceremonien vnd Priester gehabt. Vnder den Heidnischen priesteren sind besonders fürnem gewesen MelchiZedek vnd Jethro / vnd wiewol Paulus sagt / dz was die Heiden geopfferet habind / dz habind sie nitt Gott / sonder dem Teüffel geopfferet / so habend sie doch mit dem dz sie jre ceremonien vnd breüch so für hoch vnd heilig gehalten habend / erzeigt / das Gott den menschen etliche erkantnuß von Gott vnd vom dienst Gottes ynpflantzet habe / welche erkantnuß aber darnach durch falsche leeren vnd meinungen von Gott vnd vom dienst Gottes / zerstoͤrt ist worden.

528 Zum fünfften wie man die elteren vnd die Oberkeit ehren soͤlle / vnd die kinder ziehen / vnd wz den kinderen gebüre gegen jren elteren / dauon sind vil fürtreffenlicher gebotten vnd sprüchen bey den weysen der Heiden. Hierocles spricht vnder anderem. So gleich jemand die elteren nannte / die anderen oder jrdischen Goͤtt / der wurde nit mechtig jrren / dieweil sey vns von wegen der naͤhe vnd beywonung / auch schier (so ichs sagen doͤrffte) etwas mehr dann die goͤtter zuͦ verehren sind. Wir soͤllend aber das für notwendig achten / vnd vns befleissen mit hoͤchster vnd staͤter guͦtwilligkeit / das wir der guͦthat vnser elteren gleiche widergaͤltung thuͤgind. Vnd Gott geb was wir joch jnen jmmer guͦts thuͤgind / so ist es doch alles nit dermaß wie es sein soͤlt ꝛc. Vnd niemand moͤchte hie das alles einziehen / dz bey den Heiden hie von funden wirt / die zeyt moͤchts nit erleyden / darzuͦ ist es auch nit meins fürnemmens hie.

529 Zum sechsten. So sind auch von den Heiden treffenliche satzungen gemacht worden wider den todtschlag / wider allen muͦtwilligen gewalt vnbill vnd fraͤuel.

530 Zum sibenden. So ist von jnen gemacht worden / das gesatzt das man nennt legem Iuliam, wider den Ehbruch vnd vngebürliche beyschlaffung. Sie habend auch schoͤne decret vnd satzungen gemacht von der Eh / wie die bezogen vnd gehalten soͤlle werden. So leert auch die heilig geschrifft / dz die Chananeer vertilcket seyent von wegen der bluͦtschanden / vnd vngebürlichen huͦrery. Leuit.xviij. Es habend auch Lycurgus / Solon vnd die Roͤmer satzungen gemachet / wider des koͤstlich überflüßig muͦtwillig laͤben / Jch geschweig hiebey / das es dem menschen von natur eingepflantzet ist / eigne frucht gebaͤren vnd erziehen.

531 Zum achtenden / so habend auch die Heiden gar herrliche satzungen wider den diebstal / wider allen beschiß vnd trug / wider den wuͦcher. Jtem wie man guͦt mit rechten zügen überkommen vnd besitzen moͤge. Deßgleich von theilung der guͤteren / von kauffen verkauffen / enthlenen vnd allen contracten ꝛc. dauon auch Ansonius schribt.

Was facht die welt doch immer an:
Der wuͦcher toͤdt den gmeinen man.

532 Zum neündten / so ist auch die warheit bey den Heiden hoch geprisen / lugen aber vnd nachred / vnd wz deßgleichen lasteren / sind gar vnd gantz von jnen verhasset worden. Das gesatzt dz man nent xij. Tabularum, gebeütet dz man ein falschen zeügen soͤlle vber den Tarpeyschen velsen herabstürtzen. Vnd Cherondas Cathanaeus vnder anderen seinen hüpschen sprüchen spricht auch / Es sol ein jeder Ersamkeit vnd warheit lieben vnd ehren / schand aber vnd lugen haßen. Dann in denen stucken werdend tugent vnd laster vnderscheiden. Daran muͦß man die leüth von kindswesen auffgewenen / also / das man straffe die da gern liegend / vnd liebe die da waarhafft sind / damit das / dz in der tugent dz best vnd fruchtbarest ist / in eines jeden gemuͤt als vil als aufferzogen / vnd also zuͦ reden gar vnd gantz in sein natur verwandlet werde.

533 Zum zehenden / so wirt auch die begird / mit sampt allen boͤsen anfechtungen von den weysen der Heiden verdampt. Welche Iuuenalis Saty. 1 4. als ein wurtzel alles boͤsen schiltet / da er spricht.

Es ist ins menschen hertz vnd gmuͤt
Kein ding das also tob vnd wuͤt /

527 Die Heiden habend vil auff den Gottesdienst gehalten.
528 Von verehrung der elteren.
529 Vom todtschlag.
530 Vom Ehbruch.
531 Vom diebstal.
532 Vom liegen vnd falschen zeügen.
533 Von der begierd.
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[[47]/0186] Die Eilffte 527 Zum vierdten / so habend auch die Heiden jre breüch / jre Faͤst / fyrtag / ceremonien vnd Priester gehabt. Vnder den Heidnischen priesteren sind besonders fürnem gewesen MelchiZedek vnd Jethro / vnd wiewol Paulus sagt / dz was die Heiden geopfferet habind / dz habind sie nitt Gott / sonder dem Teüffel geopfferet / so habend sie doch mit dem dz sie jre ceremonien vnd breüch so für hoch vnd heilig gehalten habend / erzeigt / das Gott den menschen etliche erkantnuß von Gott vnd vom dienst Gottes ynpflantzet habe / welche erkantnuß aber darnach durch falsche leeren vnd meinungen von Gott vnd vom dienst Gottes / zerstoͤrt ist worden. 528 Zum fünfften wie man die elteren vnd die Oberkeit ehren soͤlle / vnd die kinder ziehen / vnd wz den kinderen gebüre gegen jren elteren / dauon sind vil fürtreffenlicher gebotten vnd sprüchen bey den weysen der Heiden. Hierocles spricht vnder anderem. So gleich jemand die elteren nannte / die anderen oder jrdischen Goͤtt / der wurde nit mechtig jrren / dieweil sey vns von wegen der naͤhe vnd beywonung / auch schier (so ichs sagen doͤrffte) etwas mehr dann die goͤtter zuͦ verehren sind. Wir soͤllend aber das für notwendig achten / vnd vns befleissen mit hoͤchster vnd staͤter guͦtwilligkeit / das wir der guͦthat vnser elteren gleiche widergaͤltung thuͤgind. Vnd Gott geb was wir joch jnen jmmer guͦts thuͤgind / so ist es doch alles nit dermaß wie es sein soͤlt ꝛc. Vnd niemand moͤchte hie das alles einziehen / dz bey den Heiden hie von funden wirt / die zeyt moͤchts nit erleyden / darzuͦ ist es auch nit meins fürnemmens hie. 529 Zum sechsten. So sind auch von den Heiden treffenliche satzungen gemacht worden wider den todtschlag / wider allen muͦtwilligen gewalt vnbill vnd fraͤuel. 530 Zum sibenden. So ist von jnen gemacht worden / das gesatzt das man nennt legem Iuliam, wider den Ehbruch vnd vngebürliche beyschlaffung. Sie habend auch schoͤne decret vnd satzungen gemacht von der Eh / wie die bezogen vnd gehalten soͤlle werden. So leert auch die heilig geschrifft / dz die Chananeer vertilcket seyent von wegen der bluͦtschanden / vnd vngebürlichen huͦrery. Leuit.xviij. Es habend auch Lycurgus / Solon vnd die Roͤmer satzungen gemachet / wider des koͤstlich überflüßig muͦtwillig laͤben / Jch geschweig hiebey / das es dem menschen von natur eingepflantzet ist / eigne frucht gebaͤren vnd erziehen. 531 Zum achtenden / so habend auch die Heiden gar herrliche satzungen wider den diebstal / wider allen beschiß vnd trug / wider den wuͦcher. Jtem wie man guͦt mit rechten zügen überkommen vnd besitzen moͤge. Deßgleich von theilung der guͤteren / von kauffen verkauffen / enthlenen vnd allen contracten ꝛc. dauon auch Ansonius schribt. Was facht die welt doch immer an: Der wuͦcher toͤdt den gmeinen man. 532 Zum neündten / so ist auch die warheit bey den Heiden hoch geprisen / lugen aber vnd nachred / vnd wz deßgleichen lasteren / sind gar vnd gantz von jnen verhasset worden. Das gesatzt dz man nent xij. Tabularum, gebeütet dz man ein falschen zeügen soͤlle vber den Tarpeyschen velsen herabstürtzen. Vnd Cherondas Cathanaeus vnder anderen seinen hüpschen sprüchen spricht auch / Es sol ein jeder Ersamkeit vnd warheit lieben vnd ehren / schand aber vnd lugen haßen. Dann in denen stucken werdend tugent vnd laster vnderscheiden. Daran muͦß man die leüth von kindswesen auffgewenen / also / das man straffe die da gern liegend / vnd liebe die da waarhafft sind / damit das / dz in der tugent dz best vnd fruchtbarest ist / in eines jeden gemuͤt als vil als aufferzogen / vnd also zuͦ reden gar vnd gantz in sein natur verwandlet werde. 533 Zum zehenden / so wirt auch die begird / mit sampt allen boͤsen anfechtungen von den weysen der Heiden verdampt. Welche Iuuenalis Saty. 1 4. als ein wurtzel alles boͤsen schiltet / da er spricht. Es ist ins menschen hertz vnd gmuͤt Kein ding das also tob vnd wuͤt / 527 Die Heiden habend vil auff den Gottesdienst gehalten. 528 Von verehrung der elteren. 529 Vom todtschlag. 530 Vom Ehbruch. 531 Vom diebstal. 532 Vom liegen vnd falschen zeügen. 533 Von der begierd.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [47]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/186>, abgerufen am 21.11.2024.