Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Predig. die
heilig gschrifft erdacht / gmachet vnd erfunden werdend. Welcherley dann vil
funden werdend / als do sind die secten / Jtem der gwalt vnd die gleißnet
reinigkeit der genanten geistlichen / vnd jre vnzalbare Ceremonien / breüch vnd
ordnungen die sie in der kirchen habend. Von welchen allen sammen der Herr
einfaltigklich im Euangelio541 auß dem Propheten Esaia redt / Warumb überträttend jr
Gottes gebott vmb eüwerer satzungen willen / jhr gleißner / es hat wol Esaias von
eüch geweissaget vnd gesprochen / Diß volck nahet sich zuo mir mit seinen läfftzen
/ aber jr hertz ist verr von mir. Aber vergeblich dienend sie mir / dieweil sie
leerend sölliche leer / die nichts dann menschen gebott sind. Auff dise wort sicht
auch der heilig Marterer Christi Cyprianus im ersten buoch seiner Epistlen inn der
achten Epistel / da er spricht / Es ist Eebrächerisch / es ist Gottloß / es ist
Gottslesterlich / alles dz da menschliche vnsinnigkeit fürnimpt vnd ordnet /
dardurch Gottes ordnung zerbrochen wirt. Fliehend verr von der befleckung diser
leütten / vnd meidend jre wort vnd reden als ein böse anhärige
verderbliche erbsucht vnd prästen / dann eüch der Herr daruor gwarnet vnd
gesprochen / Sie sind blinde vnd blindenfürer. Also spricht auch der h. Apostel
Paulus in der Epistel zun Tito542 / Straff sie scharpff / vff dz sie gsund sygind im glauben /
vnd nit achtind vff die Jüdischen fablen vnd menschen gebott / welche die waarheyt
abwendend etc. Das ort S. Pauli aber zun Coloß. am ij. capitel / wil ich hie
mit fleiß vnderlassen / dieweyl es einem yeden wol bekannt ist.543 Auff diß mal wil ich eüwer lieb nit lenger vff halten mit weiteren erklären diser gesatzten allen / Wer fleißig vnd glöubig ist / der mag sich wol vernügen der kurtzen anzeigung die ich gethon hab von dem gsatzt der natur / vnd von den menschlichen satzungen / darinn dann begriffen sind die burgerlichen gsatz / auch die kirchen satzungen vnd ordnungen / Jtem die satzungen / breüch vnd ordnungen menschlichs guotdunckens vnd wolgfallens. Jr wöllind es aber alles eigentlicher (so jr nun heim kömmend) by eüch selbs erwegen vnd betrachten / vnd selbs auch läsen vnd erforschen die sprüch der h. gschrifft die ich jmmerdar anzüch. Der Herr verleihe vns allen gnad / dz wir die warnungen deß gsatzts der natur in vnseren gmüteren zuo keinen zeiten verachtind / auch in den satzungen menschlichs guotdunckens nimmerme verwicklet noch verstrickt werdind / sonder dz wir inn den burgerlichen satzungen die da recht vnd billich / vnd inn den kirchensatzungen die do guot vnd wolgegründt sind / ordenlich wandlind vnd läbind / vnd also dem Herren rechtgschaffenlich dienind. Dem sey lob ehr vnd preiß inn ewigkeyt / Amen. Die Zwölffte Predig. Von dem gsatzt Gottes / vnd von den zweyen ersten gebotten der ersten Tafel. 544DAs gsatz Gottes / dz von Gott vnserem Herren selbs
außkündt vnd gegeben ist / dz leert vns wz wir thuon vnd lassen söllind /
erfordert von vns ghorsamme / verkündet vnd tröwt den vnghorsammen dz verderben /
Vnd das wirt abteylt inn das gsatzt der sitten / in dz gsatzt der Ceremonien / vnd
in das gsatzt der gerichten. Dise gesatzte alle hat niemand fleißiger geschriben
vnd außgelegt dann Moses. 545 Das gsatzt der sitten leert guote sitten vnnd tugenden / vnd
zeigt an / was gerechtigkeyt / was heiligkeyt / was gehorsamme / vnd was
volkommenheyt Gott von vns erfordere. 546 Das gesatzt der Ceremonien haltet inn die
kirchenbreüch vnd ordnungen / vnd was da gehört zuo denen personen vnd sachen die
zum kirchendienst verordnet sind. 547 Das gesatzt der gerichten haltet inn die gebott
vnnd satzungen von den ausseren burgerlichen rächtßhändlen / vonn erhaltung deß
fridens / der billigkeyt vnnd 541
Matth.15. 542
Tit.1. 543 Beschlussz. 544 Was Gottes gesatzt sey. 545 Gsatzt der
sitten. 546
Gsatzt der Ceremonien. 547
Gsatzt der gerichten.
Predig. die
heilig gschrifft erdacht / gmachet vnd erfunden werdend. Welcherley dann vil
funden werdend / als do sind die secten / Jtem der gwalt vnd die gleißnet
reinigkeit der genanten geistlichen / vnd jre vnzalbare Ceremonien / breüch vnd
ordnungen die sie in der kirchen habend. Von welchen allen sammen der Herr
einfaltigklich im Euangelio541 auß dem Propheten Esaia redt / Warumb übertraͤttend jr
Gottes gebott vmb eüwerer satzungen willen / jhr gleißner / es hat wol Esaias von
eüch geweissaget vnd gesprochen / Diß volck nahet sich zuͦ mir mit seinen laͤfftzen
/ aber jr hertz ist verr von mir. Aber vergeblich dienend sie mir / dieweil sie
leerend soͤlliche leer / die nichts dann menschen gebott sind. Auff dise wort sicht
auch der heilig Marterer Christi Cyprianus im ersten buͦch seiner Epistlen inn der
achten Epistel / da er spricht / Es ist Eebraͤcherisch / es ist Gottloß / es ist
Gottslesterlich / alles dz da menschliche vnsinnigkeit fürnimpt vnd ordnet /
dardurch Gottes ordnung zerbrochen wirt. Fliehend verr von der befleckung diser
leütten / vnd meidend jre wort vnd reden als ein boͤse anhaͤrige
verderbliche erbsucht vnd praͤsten / dann eüch der Herr daruͦr gwarnet vnd
gesprochen / Sie sind blinde vnd blindenfuͤrer. Also spricht auch der h. Apostel
Paulus in der Epistel zun Tito542 / Straff sie scharpff / vff dz sie gsund sygind im glauben /
vnd nit achtind vff die Jüdischen fablen vnd menschen gebott / welche die waarheyt
abwendend ꝛc. Das ort S. Pauli aber zun Coloß. am ij. capitel / wil ich hie
mit fleiß vnderlassen / dieweyl es einem yeden wol bekannt ist.543 Auff diß mal wil ich eüwer lieb nit lenger vff halten mit weiteren erklaͤren diser gesatzten allen / Wer fleißig vnd gloͤubig ist / der mag sich wol vernuͤgen der kurtzen anzeigung die ich gethon hab von dem gsatzt der natur / vnd von den menschlichen satzungen / darinn dann begriffen sind die burgerlichen gsatz / auch die kirchen satzungen vnd ordnungen / Jtem die satzungen / breüch vnd ordnungen menschlichs guͦtdunckens vnd wolgfallens. Jr woͤllind es aber alles eigentlicher (so jr nun heim koͤmmend) by eüch selbs erwegen vnd betrachten / vnd selbs auch laͤsen vnd erforschen die sprüch der h. gschrifft die ich jmmerdar anzüch. Der Herr verleihe vns allen gnad / dz wir die warnungen deß gsatzts der natur in vnseren gmuͤteren zuͦ keinen zeiten verachtind / auch in den satzungen menschlichs guͦtdunckens nimmerme verwicklet noch verstrickt werdind / sonder dz wir inn den burgerlichen satzungen die da recht vnd billich / vnd inn den kirchensatzungen die do guͦt vnd wolgegründt sind / ordenlich wandlind vnd laͤbind / vnd also dem Herren rechtgschaffenlich dienind. Dem sey lob ehr vnd preiß inn ewigkeyt / Amen. Die Zwoͤlffte Predig. Von dem gsatzt Gottes / vnd von den zweyen ersten gebotten der ersten Tafel. 544DAs gsatz Gottes / dz von Gott vnserem Herren selbs
außkündt vnd gegeben ist / dz leert vns wz wir thuͦn vnd lassen soͤllind /
erfordert von vns ghorsamme / verkündet vnd troͤwt den vnghorsammen dz verderben /
Vnd das wirt abteylt inn das gsatzt der sitten / in dz gsatzt der Ceremonien / vnd
in das gsatzt der gerichten. Dise gesatzte alle hat niemand fleißiger geschriben
vnd außgelegt dann Moses. 545 Das gsatzt der sitten leert guͦte sitten vnnd tugenden / vnd
zeigt an / was gerechtigkeyt / was heiligkeyt / was gehorsamme / vnd was
volkommenheyt Gott von vns erfordere. 546 Das gesatzt der Ceremonien haltet inn die
kirchenbreüch vnd ordnungen / vnd was da gehoͤrt zuͦ denen personen vnd sachen die
zum kirchendienst verordnet sind. 547 Das gesatzt der gerichten haltet inn die gebott
vnnd satzungen von den ausseren burgerlichen raͤchtßhaͤndlen / vonn erhaltung deß
fridens / der billigkeyt vnnd 541
Matth.15. 542
Tit.1. 543 Beschlussz. 544 Was Gottes gesatzt sey. 545 Gsatzt der
sitten. 546
Gsatzt der Ceremonien. 547
Gsatzt der gerichten.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0189" n="XLIX."/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">P</hi>redig.</hi></hi><lb/></fw>die heilig gschrifft erdacht / gmachet vnd erfunden werdend. Welcherley dann vil funden werdend / als do sind die secten / Jtem der gwalt vnd die gleißnet reinigkeit der genanten geistlichen / vnd jre vnzalbare Ceremonien / breüch vnd ordnungen die sie in der kirchen habend. Von welchen allen sammen der Herr einfaltigklich im Euangelio<note place="foot" n="541"> Matth.15.</note> auß dem Propheten Esaia redt / Warumb übertraͤttend jr Gottes gebott vmb eüwerer satzungen willen / jhr gleißner / es hat wol Esaias von eüch geweissaget vnd gesprochen / Diß volck nahet sich zuͦ mir mit seinen laͤfftzen / aber jr hertz ist verr von mir. Aber vergeblich dienend sie mir / dieweil sie leerend soͤlliche leer / die nichts dann menschen gebott sind. Auff dise wort sicht auch der heilig Marterer Christi Cyprianus im ersten buͦch seiner Epistlen inn der achten Epistel / da er spricht / Es ist Eebraͤcherisch / es ist Gottloß / es ist Gottslesterlich / alles dz da menschliche vnsinnigkeit fürnimpt vnd ordnet / dardurch Gottes ordnung zerbrochen wirt. Fliehend verr von der befleckung diser leütten / vnd meidend jre wort vnd reden als ein boͤse anhaͤrige verderbliche erbsucht vnd praͤsten / dann eüch der Herr daruͦr gwarnet vnd gesprochen / Sie sind blinde vnd blindenfuͤrer. Also spricht auch der h. Apostel Paulus in der Epistel zun Tito<note place="foot" n="542"> Tit.1.</note> / Straff sie scharpff / vff dz sie gsund sygind im glauben / vnd nit achtind vff die Jüdischen fablen vnd menschen gebott / welche die waarheyt abwendend ꝛc. Das ort S. Pauli aber zun Coloß. am ij. capitel / wil ich hie mit fleiß vnderlassen / dieweyl es einem yeden wol bekannt ist.</p><lb/> <p><note place="foot" n="543"> Beschlussz.</note> Auff diß mal wil ich eüwer lieb nit lenger vff halten mit weiteren erklaͤren diser gesatzten allen / Wer fleißig vnd gloͤubig ist / der mag sich wol vernuͤgen der kurtzen anzeigung die ich gethon hab von dem gsatzt der natur / vnd von den menschlichen satzungen / darinn dann begriffen sind die burgerlichen gsatz / auch die kirchen satzungen vnd ordnungen / Jtem die satzungen / breüch vnd ordnungen menschlichs guͦtdunckens vnd wolgfallens. Jr woͤllind es aber alles eigentlicher (so jr nun heim koͤmmend) by eüch selbs erwegen vnd betrachten / vnd selbs auch laͤsen vnd erforschen die sprüch der h. gschrifft die ich jmmerdar anzüch. Der Herr verleihe vns allen gnad / dz wir die warnungen deß gsatzts der natur in vnseren gmuͤteren zuͦ keinen zeiten verachtind / auch in den satzungen menschlichs guͦtdunckens nimmerme verwicklet noch verstrickt werdind / sonder dz wir inn den burgerlichen satzungen die da recht vnd billich / vnd inn den kirchensatzungen die do guͦt vnd wolgegründt sind / ordenlich wandlind vnd laͤbind / vnd also dem Herren rechtgschaffenlich dienind. Dem sey lob ehr vnd preiß inn ewigkeyt / Amen.</p><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head rendition="#c"> <hi rendition="#g"> <hi rendition="#b"><hi rendition="#in">D</hi>ie <hi rendition="#in">Z</hi>woͤlffte <hi rendition="#in">P</hi>redig.</hi> </hi> </head><lb/> <div n="2"> <p> <hi rendition="#c">Von dem gsatzt Gottes / vnd von den zweyen ersten gebotten der ersten Tafel.</hi> </p><lb/> <p><note place="foot" n="544"> Was Gottes gesatzt sey.</note><hi rendition="#in">D</hi>As gsatz Gottes / dz von Gott vnserem Herren selbs außkündt vnd gegeben ist / dz leert vns wz wir thuͦn vnd lassen soͤllind / erfordert von vns ghorsamme / verkündet vnd troͤwt den vnghorsammen dz verderben / Vnd das wirt abteylt inn das gsatzt der sitten / in dz gsatzt der Ceremonien / vnd in das gsatzt der gerichten. Dise gesatzte alle hat niemand fleißiger geschriben vnd außgelegt dann Moses. <note place="foot" n="545"> Gsatzt der sitten.</note> Das gsatzt der sitten leert guͦte sitten vnnd tugenden / vnd zeigt an / was gerechtigkeyt / was heiligkeyt / was gehorsamme / vnd was volkommenheyt Gott von vns erfordere. <note place="foot" n="546"> Gsatzt der Ceremonien.</note> Das gesatzt der Ceremonien haltet inn die kirchenbreüch vnd ordnungen / vnd was da gehoͤrt zuͦ denen personen vnd sachen die zum kirchendienst verordnet sind. <note place="foot" n="547"> Gsatzt der gerichten.</note> Das gesatzt der gerichten haltet inn die gebott vnnd satzungen von den ausseren burgerlichen raͤchtßhaͤndlen / vonn erhaltung deß fridens / der billigkeyt vnnd<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [XLIX./0189]
Predig.
die heilig gschrifft erdacht / gmachet vnd erfunden werdend. Welcherley dann vil funden werdend / als do sind die secten / Jtem der gwalt vnd die gleißnet reinigkeit der genanten geistlichen / vnd jre vnzalbare Ceremonien / breüch vnd ordnungen die sie in der kirchen habend. Von welchen allen sammen der Herr einfaltigklich im Euangelio 541 auß dem Propheten Esaia redt / Warumb übertraͤttend jr Gottes gebott vmb eüwerer satzungen willen / jhr gleißner / es hat wol Esaias von eüch geweissaget vnd gesprochen / Diß volck nahet sich zuͦ mir mit seinen laͤfftzen / aber jr hertz ist verr von mir. Aber vergeblich dienend sie mir / dieweil sie leerend soͤlliche leer / die nichts dann menschen gebott sind. Auff dise wort sicht auch der heilig Marterer Christi Cyprianus im ersten buͦch seiner Epistlen inn der achten Epistel / da er spricht / Es ist Eebraͤcherisch / es ist Gottloß / es ist Gottslesterlich / alles dz da menschliche vnsinnigkeit fürnimpt vnd ordnet / dardurch Gottes ordnung zerbrochen wirt. Fliehend verr von der befleckung diser leütten / vnd meidend jre wort vnd reden als ein boͤse anhaͤrige verderbliche erbsucht vnd praͤsten / dann eüch der Herr daruͦr gwarnet vnd gesprochen / Sie sind blinde vnd blindenfuͤrer. Also spricht auch der h. Apostel Paulus in der Epistel zun Tito 542 / Straff sie scharpff / vff dz sie gsund sygind im glauben / vnd nit achtind vff die Jüdischen fablen vnd menschen gebott / welche die waarheyt abwendend ꝛc. Das ort S. Pauli aber zun Coloß. am ij. capitel / wil ich hie mit fleiß vnderlassen / dieweyl es einem yeden wol bekannt ist.
543 Auff diß mal wil ich eüwer lieb nit lenger vff halten mit weiteren erklaͤren diser gesatzten allen / Wer fleißig vnd gloͤubig ist / der mag sich wol vernuͤgen der kurtzen anzeigung die ich gethon hab von dem gsatzt der natur / vnd von den menschlichen satzungen / darinn dann begriffen sind die burgerlichen gsatz / auch die kirchen satzungen vnd ordnungen / Jtem die satzungen / breüch vnd ordnungen menschlichs guͦtdunckens vnd wolgfallens. Jr woͤllind es aber alles eigentlicher (so jr nun heim koͤmmend) by eüch selbs erwegen vnd betrachten / vnd selbs auch laͤsen vnd erforschen die sprüch der h. gschrifft die ich jmmerdar anzüch. Der Herr verleihe vns allen gnad / dz wir die warnungen deß gsatzts der natur in vnseren gmuͤteren zuͦ keinen zeiten verachtind / auch in den satzungen menschlichs guͦtdunckens nimmerme verwicklet noch verstrickt werdind / sonder dz wir inn den burgerlichen satzungen die da recht vnd billich / vnd inn den kirchensatzungen die do guͦt vnd wolgegründt sind / ordenlich wandlind vnd laͤbind / vnd also dem Herren rechtgschaffenlich dienind. Dem sey lob ehr vnd preiß inn ewigkeyt / Amen.
Die Zwoͤlffte Predig.
Von dem gsatzt Gottes / vnd von den zweyen ersten gebotten der ersten Tafel.
544DAs gsatz Gottes / dz von Gott vnserem Herren selbs außkündt vnd gegeben ist / dz leert vns wz wir thuͦn vnd lassen soͤllind / erfordert von vns ghorsamme / verkündet vnd troͤwt den vnghorsammen dz verderben / Vnd das wirt abteylt inn das gsatzt der sitten / in dz gsatzt der Ceremonien / vnd in das gsatzt der gerichten. Dise gesatzte alle hat niemand fleißiger geschriben vnd außgelegt dann Moses. 545 Das gsatzt der sitten leert guͦte sitten vnnd tugenden / vnd zeigt an / was gerechtigkeyt / was heiligkeyt / was gehorsamme / vnd was volkommenheyt Gott von vns erfordere. 546 Das gesatzt der Ceremonien haltet inn die kirchenbreüch vnd ordnungen / vnd was da gehoͤrt zuͦ denen personen vnd sachen die zum kirchendienst verordnet sind. 547 Das gesatzt der gerichten haltet inn die gebott vnnd satzungen von den ausseren burgerlichen raͤchtßhaͤndlen / vonn erhaltung deß fridens / der billigkeyt vnnd
541 Matth.15.
542 Tit.1.
543 Beschlussz.
544 Was Gottes gesatzt sey.
545 Gsatzt der sitten.
546 Gsatzt der Ceremonien.
547 Gsatzt der gerichten.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien
(2014-03-16T11:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat
(2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44)
(2014-03-12T12:00:00Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |