Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Predig. ich
inn eim anderen büchli wider die widertöuffer weytleuffiger geschriben.620 Zum anderen so ist auch hie zuo bedencken / vonn was sachen wegen man schweeren sölle. Bey vilen oberkeiten vnd regimenten ist breüchlich / das man den eydt braucht zuo einer jeden sach wie leichtfertig sie joch seye / dahär dann kumpt / wie wir sehend / das der eydt nichts vnnd ring geachtet wirdt. Was ist das anders dann den nammen Gottes vergäblich nennen? Darumb söllend die oberkeiten hie lernen vnnd wüssen / das man den eydt nicht brauchen noch forderen sol / anderst dann in schwären sachen / die Gottes ehr / deß nechsten heil / vnd den gemeinen nutz anträffend. Vnnd ist guot das man eigentlich auffmercke inn der heiligen geschrifft / wenn vnnd warumb die geschworen habind / die Gottes volck gewesen sind. Abraham schweert / do er mit dem Künig Abimelech ein pündtnuß auffrichtet. Also hatt das gantz volck deß Herren vnder den künigen offt geschworen / so sie sich gegen Gott mit pündtnuß verstricktend zuo haltung der waaren religion. Also habend die alten etwan durch eydtschwür sich grosser argwonen entschlagen / wie wir lesend im anderen buoch Mosis am zwey vnd zwentzigsten capitel / Wenn jemands seinem nechsten / esel oder ochsen / oder schaf / oder jenen ein vich zuobehalten gibt / vnnd es stirbt jhm / oder wirdt beschediget / oder wirdt jhm hinweg getriben / das es niemands sicht / so sol mans vnder jhnen auff einen eydt deß Herren kommen lassen / das er nicht habe sein hand an seines nechsten hab gelegt / vnnd deß guotes herr sol es an nemmen / das es jhener nicht wider geben müsse etc. Darumb auch Paulus zun Hebreern am sechsten Capitel spricht / die menschen schweerend bey einem grösseren dann sie sind / vnd der eyd ist das end alles haders zur befestung vnder jnen. Also sol nun auch ein oberkeyt den eyd brauchen / vnnd fleißig sorg haben das sie auch inn anderen sachen es seye eyd zuo geben oder zuo nemen ernstlich vnnd Gottsförchtigklich handle / das auch sie selbs die oberen fleißig haltind was sie geschworen / Jtem das sie den eyd nimmermer leichtfertigen leüthen vertruwind vnnd aufflegind / auch kein ding sonst so hoch schetzind vnd haltind als den eydt / vnd den allweg erst zuoletsten so sunst nichts helffen wil / brauchind / vnd das mit grosser reuerentz / auch die meineiden / vnnd überträtter deß eyds zum höchsten straffind. Wenn das geschech / so wurde der eyd beim gemeinen man nicht so leichtfertig gehalten werden. Vnnd wee allen oberkeyten wenn vonn jhr vngottsforcht vnnd hinleßige wegen der eyd verachtet wirt / dann der wirdt sie ohn allen zweifel ernstlich straffen / der hie sagt / Jch wil den nicht vnschuldig halten / vnnd deßhalb nicht vngestrafft lassen / der den nammen deß Herren vergeblich nent. 622 Zum
dritten wöllen wir auch besehen was der eydschwuor seye. Der eydschwuor
ist / so wir die warheit vnserer worten mit anrüffung vnnd bezeügung deß
nammens Gottes bestetigend. Vnd ist deßhalb der eydschwuor weit vonn denen schwüren
dardurch Gott gelestert wirt / Jtem auch von denen flüchen / damit wir
vnserem nechsten übels vnnd args wünschend. Dann dise schwür vnd
flüch sind nicht wärt das sie schwür genent werdind.
Dieweil aber das wörtli schweeren vil begreifft vnd sich weit außstreckt /
so ist es nicht on vrsach geschehen / das man die rechten vnd Göttlichen
schwür bey den latineren nent vnd außstruckt
mit dem wörtli / iusiurandum, das zuo
eigentlichem teütsch heißt ein rächtschwuor. Dann das wörtli Ius, das da heißt Rächt / wirt hinzuogesetzt /
darumb das diser schwuor dem rächten vnnd der gerächtigkeit
zuogehört. Die bezeügung aber deß nammens Gottes begreifft auch ein
verlüptnuß vnd anrüffung Gottes / dann die gemein form deß
eidschwuors ist die / dz wir sprechend / Jch wil diß oder das thuon oder reden
warhafftig on allen trug vnd gfar als mir Gott 620 Von was sachen wegen man schweeren solle. 622 Was der eydschwuor seye.
Predig. ich
inn eim anderen buͤchli wider die widertoͤuffer weytleuffiger geschriben.620 Zum anderen so ist auch hie zuͦ bedencken / vonn was sachen wegen man schweeren soͤlle. Bey vilen oberkeiten vnd regimenten ist breüchlich / das man den eydt braucht zuͦ einer jeden sach wie leichtfertig sie joch seye / dahaͤr dann kumpt / wie wir sehend / das der eydt nichts vnnd ring geachtet wirdt. Was ist das anders dann den nammen Gottes vergaͤblich nennen? Darumb soͤllend die oberkeiten hie lernen vnnd wüssen / das man den eydt nicht brauchen noch forderen sol / anderst dann in schwaͤren sachen / die Gottes ehr / deß nechsten heil / vnd den gemeinen nutz antraͤffend. Vnnd ist guͦt das man eigentlich auffmercke inn der heiligen geschrifft / wenn vnnd warumb die geschworen habind / die Gottes volck gewesen sind. Abraham schweert / do er mit dem Künig Abimelech ein pündtnuß auffrichtet. Also hatt das gantz volck deß Herren vnder den künigen offt geschworen / so sie sich gegen Gott mit pündtnuß verstricktend zuͦ haltung der waaren religion. Also habend die alten etwan durch eydtschwuͤr sich grosser argwonen entschlagen / wie wir lesend im anderen buͦch Mosis am zwey vnd zwentzigsten capitel / Wenn jemands seinem nechsten / esel oder ochsen / oder schaf / oder jenen ein vich zuͦbehalten gibt / vnnd es stirbt jhm / oder wirdt beschediget / oder wirdt jhm hinweg getriben / das es niemands sicht / so sol mans vnder jhnen auff einen eydt deß Herren kommen lassen / das er nicht habe sein hand an seines nechsten hab gelegt / vnnd deß guͦtes herr sol es an nemmen / das es jhener nicht wider geben muͤsse ꝛc. Darumb auch Paulus zun Hebreern am sechsten Capitel spricht / die menschen schweerend bey einem groͤsseren dann sie sind / vnd der eyd ist das end alles haders zur befestung vnder jnen. Also sol nun auch ein oberkeyt den eyd brauchen / vnnd fleißig sorg haben das sie auch inn anderen sachen es seye eyd zuͦ geben oder zuͦ nemen ernstlich vnnd Gottsfoͤrchtigklich handle / das auch sie selbs die oberen fleißig haltind was sie geschworen / Jtem das sie den eyd nimmermer leichtfertigen leüthen vertruwind vnnd aufflegind / auch kein ding sonst so hoch schetzind vnd haltind als den eydt / vnd den allweg erst zuͦletsten so sunst nichts helffen wil / brauchind / vnd das mit grosser reuerentz / auch die meineiden / vnnd übertraͤtter deß eyds zum hoͤchsten straffind. Wenn das geschech / so wurde der eyd beim gemeinen man nicht so leichtfertig gehalten werden. Vnnd wee allen oberkeyten wenn vonn jhr vngottsforcht vnnd hinleßige wegen der eyd verachtet wirt / dann der wirdt sie ohn allen zweifel ernstlich straffen / der hie sagt / Jch wil den nicht vnschuldig halten / vnnd deßhalb nicht vngestrafft lassen / der den nammen deß Herren vergeblich nent. 622 Zum
dritten woͤllen wir auch besehen was der eydschwuͦr seye. Der eydschwuͦr
ist / so wir die warheit vnserer worten mit anruͤffung vnnd bezeügung deß
nammens Gottes bestetigend. Vnd ist deßhalb der eydschwuͦr weit vonn denen schwuͤren
dardurch Gott gelestert wirt / Jtem auch von denen fluͤchen / damit wir
vnserem nechsten übels vnnd args wünschend. Dann dise schwuͤr vnd
fluͤch sind nicht waͤrt das sie schwuͤr genent werdind.
Dieweil aber das woͤrtli schweeren vil begreifft vnd sich weit außstreckt /
so ist es nicht on vrsach geschehen / das man die rechten vnd Goͤttlichen
schwuͤr bey den latineren nent vnd außstruckt
mit dem woͤrtli / iusiurandum, das zuͦ
eigentlichem teütsch heißt ein raͤchtschwuͦr. Dann das woͤrtli Ius, das da heißt Raͤcht / wirt hinzuͦgesetzt /
darumb das diser schwuͦr dem raͤchten vnnd der geraͤchtigkeit
zuͦgehoͤrt. Die bezeügung aber deß nammens Gottes begreifft auch ein
verlüptnuß vnd anruͤffung Gottes / dann die gemein form deß
eidschwuͦrs ist die / dz wir sprechend / Jch wil diß oder das thuͦn oder reden
warhafftig on allen trug vnd gfar als mir Gott 620 Von was sachen wegen man schweeren solle. 622 Was der eydschwuͦr seye.
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Predig.
ich inn eim anderen buͤchli wider die widertoͤuffer weytleuffiger geschriben.
620 Zum anderen so ist auch hie zuͦ bedencken / vonn was sachen wegen man schweeren soͤlle. Bey vilen oberkeiten vnd regimenten ist breüchlich / das man den eydt braucht zuͦ einer jeden sach wie leichtfertig sie joch seye / dahaͤr dann kumpt / wie wir sehend / das der eydt nichts vnnd ring geachtet wirdt. Was ist das anders dann den nammen Gottes vergaͤblich nennen? Darumb soͤllend die oberkeiten hie lernen vnnd wüssen / das man den eydt nicht brauchen noch forderen sol / anderst dann in schwaͤren sachen / die Gottes ehr / deß nechsten heil / vnd den gemeinen nutz antraͤffend. Vnnd ist guͦt das man eigentlich auffmercke inn der heiligen geschrifft / wenn vnnd warumb die geschworen habind / die Gottes volck gewesen sind. Abraham schweert / do er mit dem Künig Abimelech ein pündtnuß auffrichtet. Also hatt das gantz volck deß Herren vnder den künigen offt geschworen / so sie sich gegen Gott mit pündtnuß verstricktend zuͦ haltung der waaren religion. Also habend die alten etwan durch eydtschwuͤr sich grosser argwonen entschlagen / wie wir lesend im anderen buͦch Mosis am zwey vnd zwentzigsten capitel / Wenn jemands seinem nechsten / esel oder ochsen / oder schaf / oder jenen ein vich zuͦbehalten gibt / vnnd es stirbt jhm / oder wirdt beschediget / oder wirdt jhm hinweg getriben / das es niemands sicht / so sol mans vnder jhnen auff einen eydt deß Herren kommen lassen / das er nicht habe sein hand an seines nechsten hab gelegt / vnnd deß guͦtes herr sol es an nemmen / das es jhener nicht wider geben muͤsse ꝛc. Darumb auch Paulus zun Hebreern am sechsten Capitel spricht / die menschen schweerend bey einem groͤsseren dann sie sind / vnd der eyd ist das end alles haders zur befestung vnder jnen. Also sol nun auch ein oberkeyt den eyd brauchen / vnnd fleißig sorg haben das sie auch inn anderen sachen es seye eyd zuͦ geben oder zuͦ nemen ernstlich vnnd Gottsfoͤrchtigklich handle / das auch sie selbs die oberen fleißig haltind was sie geschworen / Jtem das sie den eyd nimmermer leichtfertigen leüthen vertruwind vnnd aufflegind / auch kein ding sonst so hoch schetzind vnd haltind als den eydt / vnd den allweg erst zuͦletsten so sunst nichts helffen wil / brauchind / vnd das mit grosser reuerentz / auch die meineiden / vnnd übertraͤtter deß eyds zum hoͤchsten straffind. Wenn das geschech / so wurde der eyd beim gemeinen man nicht so leichtfertig gehalten werden. Vnnd wee allen oberkeyten wenn vonn jhr vngottsforcht vnnd hinleßige wegen der eyd verachtet wirt / dann der wirdt sie ohn allen zweifel ernstlich straffen / der hie sagt / Jch wil den nicht vnschuldig halten / vnnd deßhalb nicht vngestrafft lassen / der den nammen deß Herren vergeblich nent.
622 Zum dritten woͤllen wir auch besehen was der eydschwuͦr seye. Der eydschwuͦr ist / so wir die warheit vnserer worten mit anruͤffung vnnd bezeügung deß nammens Gottes bestetigend. Vnd ist deßhalb der eydschwuͦr weit vonn denen schwuͤren dardurch Gott gelestert wirt / Jtem auch von denen fluͤchen / damit wir vnserem nechsten übels vnnd args wünschend. Dann dise schwuͤr vnd fluͤch sind nicht waͤrt das sie schwuͤr genent werdind. Dieweil aber das woͤrtli schweeren vil begreifft vnd sich weit außstreckt / so ist es nicht on vrsach geschehen / das man die rechten vnd Goͤttlichen schwuͤr bey den latineren nent vnd außstruckt mit dem woͤrtli / iusiurandum, das zuͦ eigentlichem teütsch heißt ein raͤchtschwuͦr. Dann das woͤrtli Ius, das da heißt Raͤcht / wirt hinzuͦgesetzt / darumb das diser schwuͦr dem raͤchten vnnd der geraͤchtigkeit zuͦgehoͤrt. Die bezeügung aber deß nammens Gottes begreifft auch ein verlüptnuß vnd anruͤffung Gottes / dann die gemein form deß eidschwuͦrs ist die / dz wir sprechend / Jch wil diß oder das thuͦn oder reden warhafftig on allen trug vnd gfar als mir Gott
620 Von was sachen wegen man schweeren solle.
622 Was der eydschwuͦr seye.
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