Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Predig. außgelegt werden / namlich so yeman den anderen
ongfärt / vnd nit mit fleiß / nit vß neid oder hassz vmbbrächte /
der jm sonst überauß lieb / vnd den er theür widerkauffte vnd vergulte / so es
yenen müglich were. Ein sölicher ist yetz nit zuo töden / vnd
dispensiert deßhalb vnd mitlet hie ein Oberkeit in der scherpffe diser satzung.
Dargegen ist dann einer / der den anderen lang vnd hefftig gehasset hat / vnnd
bringt jn zeletst vmb / doch auch vnder dem schein als ob es ongfert gschehen sey
/ hat aber lang anlaß gsuocht / damit er der sach ein schein möcht machen
als obs ongfärt zuogangen wäre. Jn einem sölichen fal / da
kan yetz ein Oberkeit nützit an der satzung änderen / sonder ist schuldig
den zuo töden / den das gmüt vnd der sinn deß gesatztes heißt
töden. Dergleichen exempel möcht ich auch andere mer anzeigen /
aber ich fleiß mich so vil müglich / dz ich eüwer lieb nit mit
verlängerung überlägen sey. Vß dem aber dz bißhar gredt vnd disputiert ist worden / ist offenbar gnuog / dz die gsatzt an jnen selbs
guot vnd jmmerwärend sind / vnd wie ferr sie aber darnebend zuolaßind der
Oberkeit mäßigung / milterung / vnnd außlegung nach vermög der
billigkeit / damit nit nach dem gemeinen spruch summum ius
summa iniuria das ist das höchste recht die höchste
vnbilligkeyt werde.784 Nach dem ich aber nun anzeigt / dz die gsatzte guot / nutz
vnd notwendig / auch ewig sygind / so muoß ich volgends auch
mälden / wz für gsatzt ein Oberkeit fürnemlich brauchen sölle vnd
möge / damit sie also / erbarkeit / gerechtigkeit / vnd gmeinen friden
nach vermög jres ampts auffrichten vnd erhalten möge. Etliche sind
der meinung gwesen / ein Oberkeit sölle kein gschribne gsatzt brauchen /
sonder allein nach natürlicher billigkeit / vnd nach notturfft vnd gelegenheit der
zeiten der personen vnd der sachen selbs / vrteilen / wz sie billich vnd recht
sein erkennen möge. Andere dargegen vnderstond allen Reichen / regimenten
vnd landen / die gerichtssatzungen Mosis auffzuotrucken. Etliche aber schlahend
dise gar auß / vnd brauchend nichts / dann was auß den satzungen der Heydnischen
Fürsten gnommen ist. 785 Dieweil aber die so an der Oberkeit
sind / eintweders guot oder aber böß leüt sind / vnd darnebend auch guot
lüt etwan / bösen begirden / zorn / hassz / gunst / schmärtzen /
forcht vnd andern anfechtungen vnderworffen sind / so luogind die / wäm sie das regiment zuo regieren befälhind / die alle
gschribne recht vnd satzungen verwerffend / vnd also wöllend dz ein jeder
der an der Oberkeit ist / allein nach seim guotdüncken vrteile. Wirt nit dz
regiment also als vil als eim vnuernünftigen thier vnderworffen? Jch geschweig
erst so böse menschen an der Oberkeit wärind / da einer dem teüfel
selb also zereden dz reich vnderwurffe / der es so schantlicher vnd lasterhafften
leüten erkantnussen vnd guotduncken befälhe. Ja sprächend sie /
wir wöllend aber / dz sie vrteilind nach der natürlichen billigkeit / nit
nach dem muotwillen jres zerstörten gmüts. Sag du wz du
wöllist / sie werdend dich wol sagen lassen / aber darnebend nit anders
vrteilen dann nach dem muotwillen jres zerstörten gmüts / vnd so
man sie darumb wirt wellen schälten / so werdend sie sagen / sie habind
nach der natürlichen billigkeit gevrteilet / werdend auch sprächen / sie
können nit anders vrteilen / oder die sach anderst verston / dz duncke sie
dz best das sie erkennt habind / vnd habind hierinn nützit wider jr gwüßne
gehandlet / vnd werdend dich mit recht für nemmen / wenn du jr vrteil wirst
vnderstan zeschälten. Also wirt aber der gerecht zegrund gon / vnd alle
vihische anfechtungen mit sampt den lasterhafftigsten
leüten regieren. Vnd ob wir schon gleich zuogäbind /
dz nichts dann guot vnd fromm leüt an die Oberkeit geordnet wurdind / so werdend
doch die vngleichen vrteilen vnd meinungen vil jmmerwärends zancks vnd
spans bey jnen erwecken. Darumb so wir es alles bedenckend vnd erwegend / so ist
nützit bessers / dann das man geschribne satzungen brauche. Vnd das sol vns auch
das exempel vnsers einigen ewigen höchsten vnd allein weisen Gottes leeren
/ der also auch seinem volck / dz er jm zum eigenthumb erwellet hat / geschribne
gsatzt hat geben. Die Oberkeiten 784 Was gsatzt ein Oberkeit brauchen
möge. 785 Dz gschribne
gsatzt von nöten sygind.
Predig. außgelegt werden / namlich so yeman den anderen
ongfaͤrt / vnd nit mit fleiß / nit vß neid oder hassz vmbbraͤchte /
der jm sonst überauß lieb / vnd den er theür widerkauffte vnd vergulte / so es
yenen müglich were. Ein soͤlicher ist yetz nit zuͦ toͤden / vnd
dispensiert deßhalb vnd mitlet hie ein Oberkeit in der scherpffe diser satzung.
Dargegen ist dann einer / der den anderen lang vnd hefftig gehasset hat / vnnd
bringt jn zeletst vmb / doch auch vnder dem schein als ob es ongfert gschehen sey
/ hat aber lang anlaß gsuͦcht / damit er der sach ein schein moͤcht machen
als obs ongfaͤrt zuͦgangen waͤre. Jn einem soͤlichen fal / da
kan yetz ein Oberkeit nützit an der satzung aͤnderen / sonder ist schuldig
den zuͦ toͤden / den das gmuͤt vnd der sinn deß gesatztes heißt
toͤden. Dergleichen exempel moͤcht ich auch andere mer anzeigen /
aber ich fleiß mich so vil müglich / dz ich eüwer lieb nit mit
verlaͤngerung überlaͤgen sey. Vß dem aber dz bißhar gredt vnd disputiert ist worden / ist offenbar gnuͦg / dz die gsatzt an jnen selbs
guͦt vnd jmmerwaͤrend sind / vnd wie ferr sie aber darnebend zuͦlaßind der
Oberkeit maͤßigung / milterung / vnnd außlegung nach vermoͤg der
billigkeit / damit nit nach dem gemeinen spruch summum ius
summa iniuria das ist das hoͤchste recht die hoͤchste
vnbilligkeyt werde.784 Nach dem ich aber nun anzeigt / dz die gsatzte guͦt / nutz
vnd notwendig / auch ewig sygind / so muͦß ich volgends auch
maͤlden / wz für gsatzt ein Oberkeit fürnemlich brauchen soͤlle vnd
moͤge / damit sie also / erbarkeit / gerechtigkeit / vnd gmeinen friden
nach vermoͤg jres ampts auffrichten vnd erhalten moͤge. Etliche sind
der meinung gwesen / ein Oberkeit soͤlle kein gschribne gsatzt brauchen /
sonder allein nach natürlicher billigkeit / vnd nach notturfft vnd gelegenheit der
zeiten der personen vnd der sachen selbs / vrteilen / wz sie billich vnd recht
sein erkennen moͤge. Andere dargegen vnderstond allen Reichen / regimenten
vnd landen / die gerichtssatzungen Mosis auffzuͦtrucken. Etliche aber schlahend
dise gar auß / vnd brauchend nichts / dann was auß den satzungen der Heydnischen
Fürsten gnommen ist. 785 Dieweil aber die so an der Oberkeit
sind / eintweders guͦt oder aber boͤß leüt sind / vnd darnebend auch guͦt
lüt etwan / boͤsen begirden / zorn / hassz / gunst / schmaͤrtzen /
forcht vnd andern anfechtungen vnderworffen sind / so luͦgind die / waͤm sie das regiment zuͦ regieren befaͤlhind / die alle
gschribne recht vnd satzungen verwerffend / vnd also woͤllend dz ein jeder
der an der Oberkeit ist / allein nach seim guͦtdüncken vrteile. Wirt nit dz
regiment also als vil als eim vnuernünftigen thier vnderworffen? Jch geschweig
erst so boͤse menschen an der Oberkeit waͤrind / da einer dem teüfel
selb also zereden dz reich vnderwurffe / der es so schantlicher vnd lasterhafften
leüten erkantnussen vnd guͦtduncken befaͤlhe. Ja spraͤchend sie /
wir woͤllend aber / dz sie vrteilind nach der natürlichen billigkeit / nit
nach dem muͦtwillen jres zerstoͤrten gmuͤts. Sag du wz du
woͤllist / sie werdend dich wol sagen lassen / aber darnebend nit anders
vrteilen dann nach dem muͦtwillen jres zerstoͤrten gmuͤts / vnd so
man sie darumb wirt wellen schaͤlten / so werdend sie sagen / sie habind
nach der natürlichen billigkeit gevrteilet / werdend auch spraͤchen / sie
koͤnnen nit anders vrteilen / oder die sach anderst verston / dz duncke sie
dz best das sie erkennt habind / vnd habind hierinn nützit wider jr gwüßne
gehandlet / vnd werdend dich mit recht für nemmen / wenn du jr vrteil wirst
vnderstan zeschaͤlten. Also wirt aber der gerecht zegrund gon / vnd alle
vihische anfechtungen mit sampt den lasterhafftigsten
leüten regieren. Vnd ob wir schon gleich zuͦgaͤbind /
dz nichts dann guͦt vnd fromm leüt an die Oberkeit geordnet wurdind / so werdend
doch die vngleichen vrteilen vnd meinungen vil jmmerwaͤrends zancks vnd
spans bey jnen erwecken. Darumb so wir es alles bedenckend vnd erwegend / so ist
nützit bessers / dann das man geschribne satzungen brauche. Vnd das sol vns auch
das exempel vnsers einigen ewigen hoͤchsten vnd allein weisen Gottes leeren
/ der also auch seinem volck / dz er jm zum eigenthumb erwellet hat / geschribne
gsatzt hat geben. Die Oberkeiten 784 Was gsatzt ein Oberkeit brauchen
moͤge. 785 Dz gschribne
gsatzt von noͤten sygind.
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Predig.
außgelegt werden / namlich so yeman den anderen ongfaͤrt / vnd nit mit fleiß / nit vß neid oder hassz vmbbraͤchte / der jm sonst überauß lieb / vnd den er theür widerkauffte vnd vergulte / so es yenen müglich were. Ein soͤlicher ist yetz nit zuͦ toͤden / vnd dispensiert deßhalb vnd mitlet hie ein Oberkeit in der scherpffe diser satzung. Dargegen ist dann einer / der den anderen lang vnd hefftig gehasset hat / vnnd bringt jn zeletst vmb / doch auch vnder dem schein als ob es ongfert gschehen sey / hat aber lang anlaß gsuͦcht / damit er der sach ein schein moͤcht machen als obs ongfaͤrt zuͦgangen waͤre. Jn einem soͤlichen fal / da kan yetz ein Oberkeit nützit an der satzung aͤnderen / sonder ist schuldig den zuͦ toͤden / den das gmuͤt vnd der sinn deß gesatztes heißt toͤden. Dergleichen exempel moͤcht ich auch andere mer anzeigen / aber ich fleiß mich so vil müglich / dz ich eüwer lieb nit mit verlaͤngerung überlaͤgen sey. Vß dem aber dz bißhar gredt vnd disputiert ist worden / ist offenbar gnuͦg / dz die gsatzt an jnen selbs guͦt vnd jmmerwaͤrend sind / vnd wie ferr sie aber darnebend zuͦlaßind der Oberkeit maͤßigung / milterung / vnnd außlegung nach vermoͤg der billigkeit / damit nit nach dem gemeinen spruch summum ius summa iniuria das ist das hoͤchste recht die hoͤchste vnbilligkeyt werde.
784 Nach dem ich aber nun anzeigt / dz die gsatzte guͦt / nutz vnd notwendig / auch ewig sygind / so muͦß ich volgends auch maͤlden / wz für gsatzt ein Oberkeit fürnemlich brauchen soͤlle vnd moͤge / damit sie also / erbarkeit / gerechtigkeit / vnd gmeinen friden nach vermoͤg jres ampts auffrichten vnd erhalten moͤge. Etliche sind der meinung gwesen / ein Oberkeit soͤlle kein gschribne gsatzt brauchen / sonder allein nach natürlicher billigkeit / vnd nach notturfft vnd gelegenheit der zeiten der personen vnd der sachen selbs / vrteilen / wz sie billich vnd recht sein erkennen moͤge. Andere dargegen vnderstond allen Reichen / regimenten vnd landen / die gerichtssatzungen Mosis auffzuͦtrucken. Etliche aber schlahend dise gar auß / vnd brauchend nichts / dann was auß den satzungen der Heydnischen Fürsten gnommen ist. 785 Dieweil aber die so an der Oberkeit sind / eintweders guͦt oder aber boͤß leüt sind / vnd darnebend auch guͦt lüt etwan / boͤsen begirden / zorn / hassz / gunst / schmaͤrtzen / forcht vnd andern anfechtungen vnderworffen sind / so luͦgind die / waͤm sie das regiment zuͦ regieren befaͤlhind / die alle gschribne recht vnd satzungen verwerffend / vnd also woͤllend dz ein jeder der an der Oberkeit ist / allein nach seim guͦtdüncken vrteile. Wirt nit dz regiment also als vil als eim vnuernünftigen thier vnderworffen? Jch geschweig erst so boͤse menschen an der Oberkeit waͤrind / da einer dem teüfel selb also zereden dz reich vnderwurffe / der es so schantlicher vnd lasterhafften leüten erkantnussen vnd guͦtduncken befaͤlhe. Ja spraͤchend sie / wir woͤllend aber / dz sie vrteilind nach der natürlichen billigkeit / nit nach dem muͦtwillen jres zerstoͤrten gmuͤts. Sag du wz du woͤllist / sie werdend dich wol sagen lassen / aber darnebend nit anders vrteilen dann nach dem muͦtwillen jres zerstoͤrten gmuͤts / vnd so man sie darumb wirt wellen schaͤlten / so werdend sie sagen / sie habind nach der natürlichen billigkeit gevrteilet / werdend auch spraͤchen / sie koͤnnen nit anders vrteilen / oder die sach anderst verston / dz duncke sie dz best das sie erkennt habind / vnd habind hierinn nützit wider jr gwüßne gehandlet / vnd werdend dich mit recht für nemmen / wenn du jr vrteil wirst vnderstan zeschaͤlten. Also wirt aber der gerecht zegrund gon / vnd alle vihische anfechtungen mit sampt den lasterhafftigsten leüten regieren. Vnd ob wir schon gleich zuͦgaͤbind / dz nichts dann guͦt vnd fromm leüt an die Oberkeit geordnet wurdind / so werdend doch die vngleichen vrteilen vnd meinungen vil jmmerwaͤrends zancks vnd spans bey jnen erwecken. Darumb so wir es alles bedenckend vnd erwegend / so ist nützit bessers / dann das man geschribne satzungen brauche. Vnd das sol vns auch das exempel vnsers einigen ewigen hoͤchsten vnd allein weisen Gottes leeren / der also auch seinem volck / dz er jm zum eigenthumb erwellet hat / geschribne gsatzt hat geben. Die Oberkeiten
784 Was gsatzt ein Oberkeit brauchen moͤge.
785 Dz gschribne gsatzt von noͤten sygind.
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(2014-03-16T11:00:00Z)
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(2014-03-16T11:00:00Z)
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