Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Die Achtzehende thuond / dann der gwaltig tregt dz
schwärt nit vergäben / dann er ist Gottes diener / ein recher zur straff über den
der böses thuot. Vß welcher leer deß h. Apostels wir abnemmend / dz von vns allen
erfordert wirt / dz wir Gott die raach laßind / vnd dz es sich nit gebüre / dz
yeman sich selbs räche. Die gmein vnd ordenlich rach aber ist drumb nit verbotten
/ dann Gott der da spricht / Mein ist die rach ich wils vergälten / der befilcht
vnd übergibt diß sein rach / die jm gegeben vnd heimgsetzt ist worden / der
Oberkeit. Darumb so stat der Oberkeit zuo / das sie mit dem schwärt straffe / so
yeman vnbill vnd gwallt geschicht / vnd das vß gheiß / in nammen vnd an statt
Gottes. Deßhalb817 wenn
ein Oberkeit strafft / so strafft Gott / deß alle rach ist / durch sie / die auch
darumb mit Gottes nammen genennt wirt. Zuo dem allem so stat auch heiter
geschriben / den übelthäter solt du nit leben lassen. Jtem818 / Ein weiser Künig zerströwt die
gottlosen / vnd laufft über sie mit dem rad. Jtem819 / Der Herr hasset äben als wol den /
der den übelthäter vngestrafft hinlaßt / als den der den vnschuldigen verurteylet
vnd strafft. 820 So
sind auch exempel in der gschrifft / die vns anzeigend vnnd bezeügend / das
etliche Gott damit hefftig erzürnet / das sie mit verkerter gnad denen verschonet
habend / die aber Gott mit dem schwärt hat geheissen vmb bringen. Von dem Saul
reden ich namlich vnd von Achab. Dargegen sind auch vnzalbar vil exempel frommer
redlicher Fürsten / die da bezeügend / das sie groß lob erlangt durch das / dz sie
die lasterhafften gestrafft habend / dann es versündet sich kein Fürst noch Oberer
/ vnd darff jm nichts drumb zeförchten wenn er ein schädlichen lasterhafften
menschen richtet vnd an dem leben strafft. Darumb wirt das im gsatzt so offt vnd
dick gemäldet / sein bluot sey auff jhm. Denn aber wirt das bluot deß
lasterhafften der Oberkeit zur sünd gerechnet / wenn sie in jrem ampt hinläßig vnd
liederlich ist / vnd denen gnad erzeigt / die jhr nit wärt sind / vnd so sie den
vnschuldigen nicht schirmpt vnd rettet. Dann dennzuomal wirt sie teylhafft der
vnbill vnd deß vergoßnen gerechten bluots / welches sie nitt richt / so sie dem
verschonet / auff dessen halß Gott das schwärt hat geheissen richten. 821 Vnnd ist söllicher ernst vnnd sölliche reühe der
Oberkeyt im straaffen der lasterhafften / kein grausamme noch grimmige / wie man
es aber mitt vnwaarheyt nennt / sonder die verkert gnad / die man den
lasterhafften vnd denen die deß läbens vnd das sie vnder den menschen wonind / nit
wärt sind / beweißt / die ist ein rechte grimmige grausamkeit. Dann wenn ein
Oberkeyt die mit dem läben vnd vngestrafft hinlaßt / die mitt jren schantlichen
mißthaten den todt wol beschuldet vnd verdient habend / so werdend auch die dest
fräfner in jrem wesen fürzuofaren / die auch mit gleichem laster behafftet sind /
dann sie sehend das man anderen jres gleichen verschonet hatt. Demnach so werdend
auch die dest leichter überwunden / dz sie sich in alle schand / vnd sünd begebend
/ die noch nit so gar in die tieffe der lasteren gefallen sind / aber täglich vnd
all stund treffenlich versuocht werdend / dann sie sehend wie gnädig sölliche leüt
gehalten werdend. Zuo letst so werdend auch die denen man schonet vnd also daruon
laßt / nichts dest besser / sonder nur vil dest böser / vnnd kumpt darzuo / das du
einen zuoletst von viler todtschlegen wegen straffen muost / den du vorhin von
eines todtschlags wegen nitt hast wöllen straaffen / da du hiezwüschend vil
vnschuldiger bey dem läben hettest mögen behalten / die der lotter vnd mörder
darzwüschend vmb bracht hat. Darumb welche sölliche schantliche buoben ledig
lassend / die schickend nichts dann Löwen vnnd Bären vß die leüt zuo verderben.
Auff das wir aber nun also den brauch deß schwärts anzeigt / vnd dz es ein
Oberkeit möge rächen / so yeman gwalt geschicht / vnd die übelthäter töden vnd
vmbbringen / so wöllend wir auch besehen vnd erwegen / von was vrsachen wegen Gott
die übeltheter heisse töden / vnd wenn man töden sölle / auch wie / vnd waß töden
vnd straffen den übelthetern von der Oberkeit anzethuon sygind.817 Exo.22. 818 Pro.20. 819 Pro.17. 820 Verkerte gnad. 821 Rechter ernnst ist kein
grausamkeyt.
Die Achtzehende thuͦnd / dann der gwaltig tregt dz
schwaͤrt nit vergaͤben / dann er ist Gottes diener / ein recher zur straff über den
der boͤses thuͦt. Vß welcher leer deß h. Apostels wir abnemmend / dz von vns allen
erfordert wirt / dz wir Gott die raach laßind / vnd dz es sich nit gebüre / dz
yeman sich selbs raͤche. Die gmein vnd ordenlich rach aber ist drumb nit verbotten
/ dann Gott der da spricht / Mein ist die rach ich wils vergaͤlten / der befilcht
vnd übergibt diß sein rach / die jm gegeben vnd heimgsetzt ist worden / der
Oberkeit. Darumb so stat der Oberkeit zuͦ / das sie mit dem schwaͤrt straffe / so
yeman vnbill vnd gwallt geschicht / vnd das vß gheiß / in nammen vnd an statt
Gottes. Deßhalb817 wenn
ein Oberkeit strafft / so strafft Gott / deß alle rach ist / durch sie / die auch
darumb mit Gottes nammen genennt wirt. Zuͦ dem allem so stat auch heiter
geschriben / den übelthaͤter solt du nit leben lassen. Jtem818 / Ein weiser Künig zerstroͤwt die
gottlosen / vnd laufft über sie mit dem rad. Jtem819 / Der Herr hasset aͤben als wol den /
der den übelthaͤter vngestrafft hinlaßt / als den der den vnschuldigen verurteylet
vnd strafft. 820 So
sind auch exempel in der gschrifft / die vns anzeigend vnnd bezeügend / das
etliche Gott damit hefftig erzürnet / das sie mit verkerter gnad denen verschonet
habend / die aber Gott mit dem schwaͤrt hat geheissen vmb bringen. Von dem Saul
reden ich namlich vnd von Achab. Dargegen sind auch vnzalbar vil exempel frommer
redlicher Fürsten / die da bezeügend / das sie groß lob erlangt durch das / dz sie
die lasterhafften gestrafft habend / dann es versündet sich kein Fürst noch Oberer
/ vnd darff jm nichts drumb zefoͤrchten wenn er ein schaͤdlichen lasterhafften
menschen richtet vnd an dem leben strafft. Darumb wirt das im gsatzt so offt vnd
dick gemaͤldet / sein bluͦt sey auff jhm. Denn aber wirt das bluͦt deß
lasterhafften der Oberkeit zur sünd gerechnet / wenn sie in jrem ampt hinlaͤßig vnd
liederlich ist / vnd denen gnad erzeigt / die jhr nit waͤrt sind / vnd so sie den
vnschuldigen nicht schirmpt vnd rettet. Dann dennzuͦmal wirt sie teylhafft der
vnbill vnd deß vergoßnen gerechten bluͦts / welches sie nitt richt / so sie dem
verschonet / auff dessen halß Gott das schwaͤrt hat geheissen richten. 821 Vnnd ist soͤllicher ernst vnnd soͤlliche reühe der
Oberkeyt im straaffen der lasterhafften / kein grausamme noch grimmige / wie man
es aber mitt vnwaarheyt nennt / sonder die verkert gnad / die man den
lasterhafften vnd denen die deß laͤbens vnd das sie vnder den menschen wonind / nit
waͤrt sind / beweißt / die ist ein rechte grimmige grausamkeit. Dann wenn ein
Oberkeyt die mit dem laͤben vnd vngestrafft hinlaßt / die mitt jren schantlichen
mißthaten den todt wol beschuldet vnd verdient habend / so werdend auch die dest
fraͤfner in jrem wesen fürzuͦfaren / die auch mit gleichem laster behafftet sind /
dann sie sehend das man anderen jres gleichen verschonet hatt. Demnach so werdend
auch die dest leichter überwunden / dz sie sich in alle schand / vnd sünd begebend
/ die noch nit so gar in die tieffe der lasteren gefallen sind / aber taͤglich vnd
all stund treffenlich versuͦcht werdend / dann sie sehend wie gnaͤdig soͤlliche leüt
gehalten werdend. Zuͦ letst so werdend auch die denen man schonet vnd also daruͦn
laßt / nichts dest besser / sonder nur vil dest boͤser / vnnd kumpt darzuͦ / das du
einen zuͦletst von viler todtschlegen wegen straffen muͦst / den du vorhin von
eines todtschlags wegen nitt hast woͤllen straaffen / da du hiezwüschend vil
vnschuldiger bey dem laͤben hettest moͤgen behalten / die der lotter vnd moͤrder
darzwüschend vmb bracht hat. Darumb welche soͤlliche schantliche buͦben ledig
lassend / die schickend nichts dann Loͤwen vnnd Baͤren vß die leüt zuͦ verderben.
Auff das wir aber nun also den brauch deß schwaͤrts anzeigt / vnd dz es ein
Oberkeit moͤge raͤchen / so yeman gwalt geschicht / vnd die übelthaͤter toͤden vnd
vmbbringen / so woͤllend wir auch besehen vnd erwegen / von was vrsachen wegen Gott
die übeltheter heisse toͤden / vnd wenn man toͤden soͤlle / auch wie / vnd waß toͤden
vnd straffen den übelthetern von der Oberkeit anzethuͦn sygind.817 Exo.22. 818 Pro.20. 819 Pro.17. 820 Verkerte gnad. 821 Rechter ernnst ist kein
grausamkeyt.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0268" n="[88]"/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">D</hi>ie <hi rendition="#in">A</hi>chtzehende</hi></hi><lb/></fw>thuͦnd / dann der gwaltig tregt dz schwaͤrt nit vergaͤben / dann er ist Gottes diener / ein recher zur straff über den der boͤses thuͦt. Vß welcher leer deß h. Apostels wir abnemmend / dz von vns allen erfordert wirt / dz wir Gott die raach laßind / vnd dz es sich nit gebüre / dz yeman sich selbs raͤche. Die gmein vnd ordenlich rach aber ist drumb nit verbotten / dann Gott der da spricht / Mein ist die rach ich wils vergaͤlten / der befilcht vnd übergibt diß sein rach / die jm gegeben vnd heimgsetzt ist worden / der Oberkeit. Darumb so stat der Oberkeit zuͦ / das sie mit dem schwaͤrt straffe / so yeman vnbill vnd gwallt geschicht / vnd das vß gheiß / in nammen vnd an statt Gottes. Deßhalb<note place="foot" n="817"> Exo.22.</note> wenn ein Oberkeit strafft / so strafft Gott / deß alle rach ist / durch sie / die auch darumb mit Gottes nammen genennt wirt. Zuͦ dem allem so stat auch heiter geschriben / den übelthaͤter solt du nit leben lassen. Jtem<note place="foot" n="818"> Pro.20.</note> / Ein weiser Künig zerstroͤwt die gottlosen / vnd laufft über sie mit dem rad. Jtem<note place="foot" n="819"> Pro.17.</note> / Der Herr hasset aͤben als wol den / der den übelthaͤter vngestrafft hinlaßt / als den der den vnschuldigen verurteylet vnd strafft. <note place="foot" n="820"> Verkerte gnad.</note> So sind auch exempel in der gschrifft / die vns anzeigend vnnd bezeügend / das etliche Gott damit hefftig erzürnet / das sie mit verkerter gnad denen verschonet habend / die aber Gott mit dem schwaͤrt hat geheissen vmb bringen. Von dem Saul reden ich namlich vnd von Achab. Dargegen sind auch vnzalbar vil exempel frommer redlicher Fürsten / die da bezeügend / das sie groß lob erlangt durch das / dz sie die lasterhafften gestrafft habend / dann es versündet sich kein Fürst noch Oberer / vnd darff jm nichts drumb zefoͤrchten wenn er ein schaͤdlichen lasterhafften menschen richtet vnd an dem leben strafft. Darumb wirt das im gsatzt so offt vnd dick gemaͤldet / sein bluͦt sey auff jhm. Denn aber wirt das bluͦt deß lasterhafften der Oberkeit zur sünd gerechnet / wenn sie in jrem ampt hinlaͤßig vnd liederlich ist / vnd denen gnad erzeigt / die jhr nit waͤrt sind / vnd so sie den vnschuldigen nicht schirmpt vnd rettet. Dann dennzuͦmal wirt sie teylhafft der vnbill vnd deß vergoßnen gerechten bluͦts / welches sie nitt richt / so sie dem verschonet / auff dessen halß Gott das schwaͤrt hat geheissen richten. <note place="foot" n="821"> Rechter ernnst ist kein grausamkeyt.</note> Vnnd ist soͤllicher ernst vnnd soͤlliche reühe der Oberkeyt im straaffen der lasterhafften / kein grausamme noch grimmige / wie man es aber mitt vnwaarheyt nennt / sonder die verkert gnad / die man den lasterhafften vnd denen die deß laͤbens vnd das sie vnder den menschen wonind / nit waͤrt sind / beweißt / die ist ein rechte grimmige grausamkeit. Dann wenn ein Oberkeyt die mit dem laͤben vnd vngestrafft hinlaßt / die mitt jren schantlichen mißthaten den todt wol beschuldet vnd verdient habend / so werdend auch die dest fraͤfner in jrem wesen fürzuͦfaren / die auch mit gleichem laster behafftet sind / dann sie sehend das man anderen jres gleichen verschonet hatt. Demnach so werdend auch die dest leichter überwunden / dz sie sich in alle schand / vnd sünd begebend / die noch nit so gar in die tieffe der lasteren gefallen sind / aber taͤglich vnd all stund treffenlich versuͦcht werdend / dann sie sehend wie gnaͤdig soͤlliche leüt gehalten werdend. Zuͦ letst so werdend auch die denen man schonet vnd also daruͦn laßt / nichts dest besser / sonder nur vil dest boͤser / vnnd kumpt darzuͦ / das du einen zuͦletst von viler todtschlegen wegen straffen muͦst / den du vorhin von eines todtschlags wegen nitt hast woͤllen straaffen / da du hiezwüschend vil vnschuldiger bey dem laͤben hettest moͤgen behalten / die der lotter vnd moͤrder darzwüschend vmb bracht hat. Darumb welche soͤlliche schantliche buͦben ledig lassend / die schickend nichts dann Loͤwen vnnd Baͤren vß die leüt zuͦ verderben. Auff das wir aber nun also den brauch deß schwaͤrts anzeigt / vnd dz es ein Oberkeit moͤge raͤchen / so yeman gwalt geschicht / vnd die übelthaͤter toͤden vnd vmbbringen / so woͤllend wir auch besehen vnd erwegen / von was vrsachen wegen Gott die übeltheter heisse toͤden / vnd wenn man toͤden soͤlle / auch wie / vnd waß toͤden vnd straffen den übelthetern von der Oberkeit anzethuͦn sygind.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[88]/0268]
Die Achtzehende
thuͦnd / dann der gwaltig tregt dz schwaͤrt nit vergaͤben / dann er ist Gottes diener / ein recher zur straff über den der boͤses thuͦt. Vß welcher leer deß h. Apostels wir abnemmend / dz von vns allen erfordert wirt / dz wir Gott die raach laßind / vnd dz es sich nit gebüre / dz yeman sich selbs raͤche. Die gmein vnd ordenlich rach aber ist drumb nit verbotten / dann Gott der da spricht / Mein ist die rach ich wils vergaͤlten / der befilcht vnd übergibt diß sein rach / die jm gegeben vnd heimgsetzt ist worden / der Oberkeit. Darumb so stat der Oberkeit zuͦ / das sie mit dem schwaͤrt straffe / so yeman vnbill vnd gwallt geschicht / vnd das vß gheiß / in nammen vnd an statt Gottes. Deßhalb 817 wenn ein Oberkeit strafft / so strafft Gott / deß alle rach ist / durch sie / die auch darumb mit Gottes nammen genennt wirt. Zuͦ dem allem so stat auch heiter geschriben / den übelthaͤter solt du nit leben lassen. Jtem 818 / Ein weiser Künig zerstroͤwt die gottlosen / vnd laufft über sie mit dem rad. Jtem 819 / Der Herr hasset aͤben als wol den / der den übelthaͤter vngestrafft hinlaßt / als den der den vnschuldigen verurteylet vnd strafft. 820 So sind auch exempel in der gschrifft / die vns anzeigend vnnd bezeügend / das etliche Gott damit hefftig erzürnet / das sie mit verkerter gnad denen verschonet habend / die aber Gott mit dem schwaͤrt hat geheissen vmb bringen. Von dem Saul reden ich namlich vnd von Achab. Dargegen sind auch vnzalbar vil exempel frommer redlicher Fürsten / die da bezeügend / das sie groß lob erlangt durch das / dz sie die lasterhafften gestrafft habend / dann es versündet sich kein Fürst noch Oberer / vnd darff jm nichts drumb zefoͤrchten wenn er ein schaͤdlichen lasterhafften menschen richtet vnd an dem leben strafft. Darumb wirt das im gsatzt so offt vnd dick gemaͤldet / sein bluͦt sey auff jhm. Denn aber wirt das bluͦt deß lasterhafften der Oberkeit zur sünd gerechnet / wenn sie in jrem ampt hinlaͤßig vnd liederlich ist / vnd denen gnad erzeigt / die jhr nit waͤrt sind / vnd so sie den vnschuldigen nicht schirmpt vnd rettet. Dann dennzuͦmal wirt sie teylhafft der vnbill vnd deß vergoßnen gerechten bluͦts / welches sie nitt richt / so sie dem verschonet / auff dessen halß Gott das schwaͤrt hat geheissen richten. 821 Vnnd ist soͤllicher ernst vnnd soͤlliche reühe der Oberkeyt im straaffen der lasterhafften / kein grausamme noch grimmige / wie man es aber mitt vnwaarheyt nennt / sonder die verkert gnad / die man den lasterhafften vnd denen die deß laͤbens vnd das sie vnder den menschen wonind / nit waͤrt sind / beweißt / die ist ein rechte grimmige grausamkeit. Dann wenn ein Oberkeyt die mit dem laͤben vnd vngestrafft hinlaßt / die mitt jren schantlichen mißthaten den todt wol beschuldet vnd verdient habend / so werdend auch die dest fraͤfner in jrem wesen fürzuͦfaren / die auch mit gleichem laster behafftet sind / dann sie sehend das man anderen jres gleichen verschonet hatt. Demnach so werdend auch die dest leichter überwunden / dz sie sich in alle schand / vnd sünd begebend / die noch nit so gar in die tieffe der lasteren gefallen sind / aber taͤglich vnd all stund treffenlich versuͦcht werdend / dann sie sehend wie gnaͤdig soͤlliche leüt gehalten werdend. Zuͦ letst so werdend auch die denen man schonet vnd also daruͦn laßt / nichts dest besser / sonder nur vil dest boͤser / vnnd kumpt darzuͦ / das du einen zuͦletst von viler todtschlegen wegen straffen muͦst / den du vorhin von eines todtschlags wegen nitt hast woͤllen straaffen / da du hiezwüschend vil vnschuldiger bey dem laͤben hettest moͤgen behalten / die der lotter vnd moͤrder darzwüschend vmb bracht hat. Darumb welche soͤlliche schantliche buͦben ledig lassend / die schickend nichts dann Loͤwen vnnd Baͤren vß die leüt zuͦ verderben. Auff das wir aber nun also den brauch deß schwaͤrts anzeigt / vnd dz es ein Oberkeit moͤge raͤchen / so yeman gwalt geschicht / vnd die übelthaͤter toͤden vnd vmbbringen / so woͤllend wir auch besehen vnd erwegen / von was vrsachen wegen Gott die übeltheter heisse toͤden / vnd wenn man toͤden soͤlle / auch wie / vnd waß toͤden vnd straffen den übelthetern von der Oberkeit anzethuͦn sygind.
817 Exo.22.
818 Pro.20.
819 Pro.17.
820 Verkerte gnad.
821 Rechter ernnst ist kein grausamkeyt.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien
(2014-03-16T11:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat
(2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44)
(2014-03-12T12:00:00Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |