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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Achtzehende
wärt / es seye dann sein gegenwertige handlung vmb die er jetz gefangen ist so groß vnd böß / das sie kein gnad zuolasse. Hierinn wirt aber eim richter gottßforcht vnd fleißigs anrüffen Gottes / auch eigentliche betrachtung der übelthat die best regel sein / die jn leeren wirt wenn er nach der rüche oder nach gnaden richten sölle / dann sonst hat gebürliche gnad grossen ruom bey Gott vnd auch bey den menschen.

828 Also hat nun ewer lieb ghört dz ein oberkeit die übelthäter sölle vnd möge straffen / warumb auch Gott habe wöllen dz söliche offentlich gstrafft werdind / Jtem / wenn / wie vnd wie schwär sie zuo straffen seyend. Nun ist noch überig / dz wir auch anzeigind / warumb vnd von wz lasteren wegen man straffen sölle / dz mag aber mit eim wort verstanden werden. Nammlich / dz alle die wort vnd werck die Gottes vnd der oberkeit satzungen zuo wider sind / dz ist / wider die gsatzt gschehend / gstrafft werdind. Nun begriffend aber alle satzungen eintweders religions vnd glaubens hendel oder eussere sachen / welche eussere sachen stond in ersammkeit / grechtigkeit vnd friden. Daruß so volget / dz man alle die straffen sölle / welche die eersammkeit / grechtigkeit auch den gmeinen vnd besonderen friden / zerstörend / vmbkerend / verderbend vnd zuo nichts machend. Darumb so sol gestrafft werden alle vnflätigkeit / schand / vnzucht / geilheit / huorery / Ehbruch / bluotschand / sodomij / überfluß / trunckenheit / völle / geytz / beschiß vnd betrug / schädlicher übernutz vnd wuocher / verräterey / todtschlag da einer die seinen oder andere tödt / auffruor vnd was deß dings ist. Dessen vns ein zimmlich lang register der Herr selb Leuit. am xviij. vnd xx. fürstelt. Damit aber niemand meine das sölichs jetz auffgehept / vnd vns nichts angange / so merckend was S. Paul spricht / Der sagt also / Den gerechten ist kein gsatzt gegäben / sonder den vngerechten vnd vnghorsammen / den gottlosen vnd sünderen / den vnheiligen vnd vngeistlichen / den vattermörderen vnd muotermörderen / den todtschlegeren / den huoreren / den knabenschänderen / den menschendieben / den lugneren / den meineiden / vnd so etwz anders der heilsammen leer zuo wider ist. Wider die satzungen aber so die religion belangend / sündend die abfelligen / abtrünnling / götzen diener / gottslesterer / kätzer / falsche leerer / auch die verachter deß glaubens vnd der religion.

829 Da ist aber vil von disputiert worden / vnd disputiert man noch auff den heütigen tag daruon / ob einer oberkeit zuostande jre vnderthonen zuostraffen von wegen der religion / so die von jnen verachtet oder glesteret wirt. Die Manicheer vnd Donatisten sind der meinung gewesen / dz man niemand von wegen deß glaubens vnd der religion zwengen / vil minder töden sölle / sonder einem jeden hierinn sein freiheit lassen. Aber die h. gschrifft gebeütet der oberkeit heiter vnd außtrucklich / dz sie den falschen propheten nit schonen sölle / vnd wirt befolhen / dz die so Gott / guoten satzungen vnd der glöubigen oberkeit widerspenstig sind / on barmhertzigkeit vom läben zum tod gerichtet werdind. Die ort der gschrifft / die sölichs leerend sind offenbar / vnd meniglichen wol bekant. Nammlich eins Deut. xiij. dz ander am xvij. Capitel desselben buochs. So wirdt auch im anderen buoch Mosis am xxij. cap. ein sölichs gsatzt gäben. Wär den götteren opfferet / on dem Herren allein / der sol außgereütet werden. Jtem im iij. buoch Mosis wirt der getödet vnd versteiniget / der Gott glesteret hat. Jm iiij. buoch wirt auch der vmbbracht der den Sabbath überträtten hatt. Vnd wie vil meinst dz deren gewesen seyend / die mit dem schwärt sind vmbkommen / von wegen dz sie das kalb in der Wüste auffgericht vnd anbättet hattend? Helias opfferet vnd metzget etlich hundert falscher propheten auff dem berg Carmel. So salbet Eliseus den Jehu zum künig auß befelch deß Herren dz er das hauß Achab außreütete / vnd alle Baalßpfaffen mit einanderen vfopfferte. Also bracht der priester Joiada die Athaliam vmb. Vnd der Gottsgeliebt künig Josias thet zuo mal mit einanderen ab wäg alle gottßlesterische vnd halßstarrige pfaffen der höhinen. Es disputiert auch S. Augustin im II. Tract. über Joan. wider die Donatisten vß dem exempel Nabuchodonosors / vnd zeigt daruß an / dz Christenliche vnd glöubige Fürsten vnd oberkeiten die

828 Welche laster man straffen sölle.
829 Ob ein oberkeit iemand von religions sachen wegen straffen möge.

Die Achtzehende
waͤrt / es seye dann sein gegenwertige handlung vmb die er jetz gefangen ist so groß vnd boͤß / das sie kein gnad zuͦlasse. Hierinn wirt aber eim richter gottßforcht vnd fleißigs anruͤffen Gottes / auch eigentliche betrachtung der übelthat die best regel sein / die jn leeren wirt wenn er nach der rüche oder nach gnaden richten soͤlle / dann sonst hat gebürliche gnad grossen ruͦm bey Gott vnd auch bey den menschen.

828 Also hat nun ewer lieb ghoͤrt dz ein oberkeit die übelthaͤter soͤlle vnd moͤge straffen / warumb auch Gott habe woͤllen dz soͤliche offentlich gstrafft werdind / Jtem / wenn / wie vnd wie schwaͤr sie zuͦ straffen seyend. Nun ist noch überig / dz wir auch anzeigind / warumb vnd von wz lasteren wegen man straffen soͤlle / dz mag aber mit eim wort verstanden werden. Nammlich / dz alle die wort vnd werck die Gottes vnd der oberkeit satzungen zuͦ wider sind / dz ist / wider die gsatzt gschehend / gstrafft werdind. Nun begriffend aber alle satzungen eintweders religions vnd glaubens hendel oder eussere sachen / welche eussere sachen stond in ersammkeit / grechtigkeit vnd friden. Daruß so volget / dz man alle die straffen soͤlle / welche die eersammkeit / grechtigkeit auch den gmeinen vnd besonderen friden / zerstoͤrend / vmbkerend / verderbend vnd zuͦ nichts machend. Darumb so sol gestrafft werden alle vnflaͤtigkeit / schand / vnzucht / geilheit / huͦrery / Ehbruch / bluͦtschand / sodomij / überfluß / trunckenheit / voͤlle / geytz / beschiß vnd betrug / schaͤdlicher übernutz vnd wuͦcher / verraͤterey / todtschlag da einer die seinen oder andere toͤdt / auffruͦr vnd was deß dings ist. Dessen vns ein zimmlich lang register der Herr selb Leuit. am xviij. vnd xx. fürstelt. Damit aber niemand meine das soͤlichs jetz auffgehept / vnd vns nichts angange / so merckend was S. Paul spricht / Der sagt also / Den gerechten ist kein gsatzt gegaͤben / sonder den vngerechten vnd vnghorsammen / den gottlosen vnd sünderen / den vnheiligen vnd vngeistlichen / den vattermoͤrderen vnd muͦtermoͤrderen / den todtschlegeren / den huͦreren / den knabenschaͤnderen / den menschendieben / den lugneren / den meineiden / vnd so etwz anders der heilsammen leer zuͦ wider ist. Wider die satzungen aber so die religion belangend / sündend die abfelligen / abtrünnling / goͤtzen diener / gottslesterer / kaͤtzer / falsche leerer / auch die verachter deß glaubens vnd der religion.

829 Da ist aber vil von disputiert worden / vnd disputiert man noch auff den heütigen tag daruͦn / ob einer oberkeit zuͦstande jre vnderthonen zuͦstraffen von wegen der religion / so die von jnen verachtet oder glesteret wirt. Die Manicheer vnd Donatisten sind der meinung gewesen / dz man niemand von wegen deß glaubens vnd der religion zwengen / vil minder toͤden soͤlle / sonder einem jeden hierinn sein freiheit lassen. Aber die h. gschrifft gebeütet der oberkeit heiter vnd außtrucklich / dz sie den falschen propheten nit schonen soͤlle / vnd wirt befolhen / dz die so Gott / guͦten satzungen vnd der gloͤubigen oberkeit widerspenstig sind / on barmhertzigkeit vom laͤben zum tod gerichtet werdind. Die ort der gschrifft / die soͤlichs leerend sind offenbar / vnd meniglichen wol bekant. Nammlich eins Deut. xiij. dz ander am xvij. Capitel desselben buͦchs. So wirdt auch im anderen buͦch Mosis am xxij. cap. ein soͤlichs gsatzt gaͤben. Waͤr den goͤtteren opfferet / on dem Herren allein / der sol außgereütet werden. Jtem im iij. buͦch Mosis wirt der getoͤdet vnd versteiniget / der Gott glesteret hat. Jm iiij. buͦch wirt auch der vmbbracht der den Sabbath übertraͤtten hatt. Vnd wie vil meinst dz deren gewesen seyend / die mit dem schwaͤrt sind vmbkommen / von wegen dz sie das kalb in der Wuͤste auffgericht vnd anbaͤttet hattend? Helias opfferet vnd metzget etlich hundert falscher propheten auff dem berg Carmel. So salbet Eliseus den Jehu zum künig auß befelch deß Herren dz er das hauß Achab außreütete / vnd alle Baalßpfaffen mit einanderen vfopfferte. Also bracht der priester Joiada die Athaliam vmb. Vnd der Gottsgeliebt künig Josias thet zuͦ mal mit einanderen ab waͤg alle gottßlesterische vnd halßstarrige pfaffen der hoͤhinen. Es disputiert auch S. Augustin im II. Tract. über Joan. wider die Donatisten vß dem exempel Nabuchodonosors / vnd zeigt daruß an / dz Christenliche vnd gloͤubige Fürsten vnd oberkeiten die

828 Welche laster man straffen soͤlle.
829 Ob ein oberkeit iemand von religions sachen wegen straffen moͤge.
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[[89]/0270] Die Achtzehende waͤrt / es seye dann sein gegenwertige handlung vmb die er jetz gefangen ist so groß vnd boͤß / das sie kein gnad zuͦlasse. Hierinn wirt aber eim richter gottßforcht vnd fleißigs anruͤffen Gottes / auch eigentliche betrachtung der übelthat die best regel sein / die jn leeren wirt wenn er nach der rüche oder nach gnaden richten soͤlle / dann sonst hat gebürliche gnad grossen ruͦm bey Gott vnd auch bey den menschen. 828 Also hat nun ewer lieb ghoͤrt dz ein oberkeit die übelthaͤter soͤlle vnd moͤge straffen / warumb auch Gott habe woͤllen dz soͤliche offentlich gstrafft werdind / Jtem / wenn / wie vnd wie schwaͤr sie zuͦ straffen seyend. Nun ist noch überig / dz wir auch anzeigind / warumb vnd von wz lasteren wegen man straffen soͤlle / dz mag aber mit eim wort verstanden werden. Nammlich / dz alle die wort vnd werck die Gottes vnd der oberkeit satzungen zuͦ wider sind / dz ist / wider die gsatzt gschehend / gstrafft werdind. Nun begriffend aber alle satzungen eintweders religions vnd glaubens hendel oder eussere sachen / welche eussere sachen stond in ersammkeit / grechtigkeit vnd friden. Daruß so volget / dz man alle die straffen soͤlle / welche die eersammkeit / grechtigkeit auch den gmeinen vnd besonderen friden / zerstoͤrend / vmbkerend / verderbend vnd zuͦ nichts machend. Darumb so sol gestrafft werden alle vnflaͤtigkeit / schand / vnzucht / geilheit / huͦrery / Ehbruch / bluͦtschand / sodomij / überfluß / trunckenheit / voͤlle / geytz / beschiß vnd betrug / schaͤdlicher übernutz vnd wuͦcher / verraͤterey / todtschlag da einer die seinen oder andere toͤdt / auffruͦr vnd was deß dings ist. Dessen vns ein zimmlich lang register der Herr selb Leuit. am xviij. vnd xx. fürstelt. Damit aber niemand meine das soͤlichs jetz auffgehept / vnd vns nichts angange / so merckend was S. Paul spricht / Der sagt also / Den gerechten ist kein gsatzt gegaͤben / sonder den vngerechten vnd vnghorsammen / den gottlosen vnd sünderen / den vnheiligen vnd vngeistlichen / den vattermoͤrderen vnd muͦtermoͤrderen / den todtschlegeren / den huͦreren / den knabenschaͤnderen / den menschendieben / den lugneren / den meineiden / vnd so etwz anders der heilsammen leer zuͦ wider ist. Wider die satzungen aber so die religion belangend / sündend die abfelligen / abtrünnling / goͤtzen diener / gottslesterer / kaͤtzer / falsche leerer / auch die verachter deß glaubens vnd der religion. 829 Da ist aber vil von disputiert worden / vnd disputiert man noch auff den heütigen tag daruͦn / ob einer oberkeit zuͦstande jre vnderthonen zuͦstraffen von wegen der religion / so die von jnen verachtet oder glesteret wirt. Die Manicheer vnd Donatisten sind der meinung gewesen / dz man niemand von wegen deß glaubens vnd der religion zwengen / vil minder toͤden soͤlle / sonder einem jeden hierinn sein freiheit lassen. Aber die h. gschrifft gebeütet der oberkeit heiter vnd außtrucklich / dz sie den falschen propheten nit schonen soͤlle / vnd wirt befolhen / dz die so Gott / guͦten satzungen vnd der gloͤubigen oberkeit widerspenstig sind / on barmhertzigkeit vom laͤben zum tod gerichtet werdind. Die ort der gschrifft / die soͤlichs leerend sind offenbar / vnd meniglichen wol bekant. Nammlich eins Deut. xiij. dz ander am xvij. Capitel desselben buͦchs. So wirdt auch im anderen buͦch Mosis am xxij. cap. ein soͤlichs gsatzt gaͤben. Waͤr den goͤtteren opfferet / on dem Herren allein / der sol außgereütet werden. Jtem im iij. buͦch Mosis wirt der getoͤdet vnd versteiniget / der Gott glesteret hat. Jm iiij. buͦch wirt auch der vmbbracht der den Sabbath übertraͤtten hatt. Vnd wie vil meinst dz deren gewesen seyend / die mit dem schwaͤrt sind vmbkommen / von wegen dz sie das kalb in der Wuͤste auffgericht vnd anbaͤttet hattend? Helias opfferet vnd metzget etlich hundert falscher propheten auff dem berg Carmel. So salbet Eliseus den Jehu zum künig auß befelch deß Herren dz er das hauß Achab außreütete / vnd alle Baalßpfaffen mit einanderen vfopfferte. Also bracht der priester Joiada die Athaliam vmb. Vnd der Gottsgeliebt künig Josias thet zuͦ mal mit einanderen ab waͤg alle gottßlesterische vnd halßstarrige pfaffen der hoͤhinen. Es disputiert auch S. Augustin im II. Tract. über Joan. wider die Donatisten vß dem exempel Nabuchodonosors / vnd zeigt daruß an / dz Christenliche vnd gloͤubige Fürsten vnd oberkeiten die 828 Welche laster man straffen soͤlle. 829 Ob ein oberkeit iemand von religions sachen wegen straffen moͤge.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [89]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/270>, abgerufen am 24.11.2024.