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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
Donatisten so Christum vnd sein leer verachtind / wol vnd mit guoten rechten mögind straffen / vnd spricht vnder anderem also. Hat der künig Nabuchodonosor Gott die eer geben / das er die drey knaben auß dem feür genommen hatt / Ja söliche eer geben / das er ein sölich gebott ließ in allem seinem reich außgon / wie soltend dann vnsere künig vnnd oberkeiten nicht bewegt werden / die da sehend das nit nur drey knaben vom feür errettet / sonder das sie selbst vom helschen flammen erlößt sind worden / so sie also gesehend dz Christus der sie erlößt hat / in den Christen verspottet wirt / so sie hörend dz man Christen leüthen zuo muotet / dz sie sagen söllind / sie seyend nit Christen? vnsere widersecher wöllend sölichs wol anderen thuon / aber gleiches nit von anderen leiden. Dann sehend zuo / wz sie thuond vnd wz sie dargegen lydind. Sie tödend die seelen vnd werdend aber dargegen allein am leib gepeyniget. Sie bringend vil in ewigen todt vnd klagend sich / dz sie den zeitlichen müßind lyden. Das spricht S. Augustin. Also habend wir auch im neüwen Testament heitere exempel beider der fürnempsten Apostlen vnsers Herrn Jesu Christi Petri vnd Pauli. Vnder welchen der ein Ananiam vnd Saphiram mit dem gähen tod vmbbringt von wegen jrer glichßnery vnd luginen / oder jres glichßneten glaubens. Der ander bländet Elyman den zauberer dermaß als hette er jhm die augen außgestochen. Vnd ist hierin nichts dran gelegen / einer werde mit dem schwärt / mit gifft / oder mit worten tödet. Töden ist töden / Gott geb wie oder mit wz instrument vnd mittel dz geschech. Vnd Gott hat sölichs durch die Apostel gehandlet / der handlet auch noch durch die oberkeit. Dann die rach ist Gottes / der übergibt sie der oberkeit vnd den fürgesetzten / dz sie die übind vnd erstattind an den übeltheteren. So sind auch vil gesatzt der Christenlichen künigen vnd keiseren / die die religion belangend / darinn gebotten wirt / dz die götzendiener / die abtrünnigen / die kätzer vnd gottßlesterer söllind vmbbracht werden. Auß vilen wil ich ewer lieb allein eins fürhalten welches deß Christenlichen keisers Constantini ist. Der schreibt zuo Tauro dem teüren man also / Vnser will vnd meinung ist / dz angends in allen stetten vnd orten die götzen tempel zuogeschlossen werdind / damit dem verderbten volck durch sölichen verbottnen zuogang / vrsach vnd freyheit zuo sünden abgestrickt werde. Wir wöllend auch dz sich menigklicher aller götzen opfferen müßige. So aber etliche hiewider wurdind handlen / die söllend mit dem schwärt gestrafft / vnd jre güter confisciert werden. Zuo gleicher weiß söllend auch die amptleüt gestrafft werden / wo sie söliche übertrettungen zuostraffen seümig sein wurdind. Gar nach gebietend sölichs auch in offnen außgangnen edicten vnd mandaten / die keiser Theodosius vnd Valentinianus / wie man solichs findt in codice Theodosiano Tit.2. Jtem Valentinianus vnd Martianus in codice Justiniano Tit.ll.lib.l. Zuo welchem allem dienet / dz on alles widersprechen mit Gott vnd allem rechten die Eebrecher / todschleger / auffrürer / verfürer vnd gottßlesterer gestrafft werdend. Darauß dann volget dz auch die falschen leerer / vnnd trenner der waaren kirchen Christi mit guotem rechten mögind getödet vnd vmbbracht werden / dann was sind söliche anders / dann verfürer / Gottßlesterer vnd todschleger?

831 Jm straffen aber sölicher lüthen muoß man guoten vnderscheid halten / erstlich der personen / demnach der jrthummen / vnd zuo letst auch der straffen. Dann in den personen ist grosse vngleichheit / Etlich sind redlifürer der jrthummen / vnd gantz halßstarrig kybig vnd fräfen / die wol glichßnen vnd vil schwätzen könnend / vnd deßhalb gschickt zuo verfüren. Die nit nur selb one enderung vnd besserung in jr eigen verderben fallend / sonder auch ander mit jnen ziehend. Söliche muoß man als verderptnussen der kirchen in allweg zemmen vnd paschgen / damit jr übel nit wie der kräps wyter vmb sich frässe. Dargegen aber sind denn etlich / die von anderen verfürt vnd betört sind / die nit auß boßheit jrrend oder vß kyb / sonder die sich weisen lond / vnd by zyten abstond. Die muoß man nit gleich verdammen / sonder tulden vnd den Herren für sie bitten / vnd mit senfftmütigem geist leeren vnd vnderwysen / biß sie wider zuo recht kommend.

831 Was mäßigung man in straffen von wegen deß glaubens halten sölle.

Predig.
Donatisten so Christum vnd sein leer verachtind / wol vnd mit guͦten rechten moͤgind straffen / vnd spricht vnder anderem also. Hat der künig Nabuchodonosor Gott die eer geben / das er die drey knaben auß dem feür genommen hatt / Ja soͤliche eer geben / das er ein soͤlich gebott ließ in allem seinem reich außgon / wie soltend dann vnsere künig vnnd oberkeiten nicht bewegt werden / die da sehend das nit nur drey knaben vom feür errettet / sonder das sie selbst vom helschen flammen erloͤßt sind worden / so sie also gesehend dz Christus der sie erloͤßt hat / in den Christen verspottet wirt / so sie hoͤrend dz man Christen leüthen zuͦ muͦtet / dz sie sagen soͤllind / sie seyend nit Christen? vnsere widersecher woͤllend soͤlichs wol anderen thuͦn / aber gleiches nit von anderen leiden. Dann sehend zuͦ / wz sie thuͦnd vnd wz sie dargegen lydind. Sie toͤdend die seelen vnd werdend aber dargegen allein am leib gepeyniget. Sie bringend vil in ewigen todt vnd klagend sich / dz sie den zeitlichen muͤßind lyden. Das spricht S. Augustin. Also habend wir auch im neüwen Testament heitere exempel beider der fürnempsten Apostlen vnsers Herrn Jesu Christi Petri vnd Pauli. Vnder welchen der ein Ananiam vnd Saphiram mit dem gaͤhen tod vmbbringt von wegen jrer glichßnery vnd luginen / oder jres glichßneten glaubens. Der ander blaͤndet Elyman den zauberer dermaß als hette er jhm die augen außgestochen. Vnd ist hierin nichts dran gelegen / einer werde mit dem schwaͤrt / mit gifft / oder mit worten toͤdet. Toͤden ist toͤden / Gott geb wie oder mit wz instrument vnd mittel dz geschech. Vnd Gott hat soͤlichs durch die Apostel gehandlet / der handlet auch noch durch die oberkeit. Dann die rach ist Gottes / der übergibt sie der oberkeit vnd den fürgesetzten / dz sie die uͤbind vnd erstattind an den übeltheteren. So sind auch vil gesatzt der Christenlichen künigen vnd keiseren / die die religion belangend / darinn gebotten wirt / dz die goͤtzendiener / die abtrünnigen / die kaͤtzer vnd gottßlesterer soͤllind vmbbracht werden. Auß vilen wil ich ewer lieb allein eins fürhalten welches deß Christenlichen keisers Constantini ist. Der schreibt zuͦ Tauro dem teüren man also / Vnser will vnd meinung ist / dz angends in allen stetten vnd orten die goͤtzen tempel zuͦgeschlossen werdind / damit dem verderbten volck durch soͤlichen verbottnen zuͦgang / vrsach vnd freyheit zuͦ sünden abgestrickt werde. Wir woͤllend auch dz sich menigklicher aller goͤtzen opfferen muͤßige. So aber etliche hiewider wurdind handlen / die soͤllend mit dem schwaͤrt gestrafft / vnd jre guͤter confisciert werden. Zuͦ gleicher weiß soͤllend auch die amptleüt gestrafft werden / wo sie soͤliche übertrettungen zuͦstraffen seümig sein wurdind. Gar nach gebietend soͤlichs auch in offnen außgangnen edicten vnd mandaten / die keiser Theodosius vnd Valentinianus / wie man solichs findt in codice Theodosiano Tit.2. Jtem Valentinianus vnd Martianus in codice Justiniano Tit.ll.lib.l. Zuͦ welchem allem dienet / dz on alles widersprechen mit Gott vnd allem rechten die Eebrecher / todschleger / auffruͤrer / verfuͤrer vnd gottßlesterer gestrafft werdend. Darauß dann volget dz auch die falschen leerer / vnnd trenner der waaren kirchen Christi mit guͦtem rechten moͤgind getoͤdet vnd vmbbracht werden / dann was sind soͤliche anders / dann verfuͤrer / Gottßlesterer vnd todschleger?

831 Jm straffen aber soͤlicher lüthen muͦß man guͦten vnderscheid halten / erstlich der personen / demnach der jrthummen / vnd zuͦ letst auch der straffen. Dann in den personen ist grosse vngleichheit / Etlich sind redlifuͤrer der jrthummen / vnd gantz halßstarrig kybig vnd fraͤfen / die wol glichßnen vnd vil schwaͤtzen koͤnnend / vnd deßhalb gschickt zuͦ verfuͤren. Die nit nur selb one enderung vnd besserung in jr eigen verderben fallend / sonder auch ander mit jnen ziehend. Soͤliche muͦß man als verderptnussen der kirchen in allweg zemmen vnd paschgen / damit jr übel nit wie der kraͤps wyter vmb sich fraͤsse. Dargegen aber sind denn etlich / die von anderen verfuͤrt vnd betoͤrt sind / die nit auß boßheit jrrend oder vß kyb / sonder die sich weisen lond / vnd by zyten abstond. Die muͦß man nit gleich verdammen / sonder tulden vnd den Herren für sie bitten / vnd mit senfftmuͤtigem geist leeren vnd vnderwysen / biß sie wider zuͦ recht kommend.

831 Was maͤßigung man in straffen von wegen deß glaubens halten soͤlle.
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                   Sie to&#x0364;dend die seelen vnd werdend aber dargegen allein am leib gepeyniget. Sie
                   bringend vil in ewigen todt vnd klagend sich / dz sie den zeitlichen mu&#x0364;ßind
                   lyden. Das spricht S. Augustin. Also habend wir auch im neüwen Testament heitere
                   exempel beider der fürnempsten Apostlen vnsers Herrn Jesu Christi Petri vnd Pauli.
                   Vnder welchen der ein Ananiam vnd Saphiram mit dem ga&#x0364;hen tod vmbbringt von wegen
                   jrer glichßnery vnd luginen / oder jres glichßneten glaubens. Der
                   ander bla&#x0364;ndet Elyman den zauberer dermaß als hette er jhm die augen außgestochen.
                   Vnd ist hierin nichts dran gelegen / einer werde mit dem schwa&#x0364;rt / mit gifft /
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                   auch noch durch die oberkeit. Dann die rach ist Gottes / der übergibt sie der
                   oberkeit vnd den fürgesetzten / dz sie die u&#x0364;bind vnd erstattind an den
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                   ich ewer lieb allein eins fürhalten welches deß Christenlichen keisers Constantini
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                   angends in allen stetten vnd orten die go&#x0364;tzen tempel zu&#x0366;geschlossen werdind /
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[XC./0271] Predig. Donatisten so Christum vnd sein leer verachtind / wol vnd mit guͦten rechten moͤgind straffen / vnd spricht vnder anderem also. Hat der künig Nabuchodonosor Gott die eer geben / das er die drey knaben auß dem feür genommen hatt / Ja soͤliche eer geben / das er ein soͤlich gebott ließ in allem seinem reich außgon / wie soltend dann vnsere künig vnnd oberkeiten nicht bewegt werden / die da sehend das nit nur drey knaben vom feür errettet / sonder das sie selbst vom helschen flammen erloͤßt sind worden / so sie also gesehend dz Christus der sie erloͤßt hat / in den Christen verspottet wirt / so sie hoͤrend dz man Christen leüthen zuͦ muͦtet / dz sie sagen soͤllind / sie seyend nit Christen? vnsere widersecher woͤllend soͤlichs wol anderen thuͦn / aber gleiches nit von anderen leiden. Dann sehend zuͦ / wz sie thuͦnd vnd wz sie dargegen lydind. Sie toͤdend die seelen vnd werdend aber dargegen allein am leib gepeyniget. Sie bringend vil in ewigen todt vnd klagend sich / dz sie den zeitlichen muͤßind lyden. Das spricht S. Augustin. Also habend wir auch im neüwen Testament heitere exempel beider der fürnempsten Apostlen vnsers Herrn Jesu Christi Petri vnd Pauli. Vnder welchen der ein Ananiam vnd Saphiram mit dem gaͤhen tod vmbbringt von wegen jrer glichßnery vnd luginen / oder jres glichßneten glaubens. Der ander blaͤndet Elyman den zauberer dermaß als hette er jhm die augen außgestochen. Vnd ist hierin nichts dran gelegen / einer werde mit dem schwaͤrt / mit gifft / oder mit worten toͤdet. Toͤden ist toͤden / Gott geb wie oder mit wz instrument vnd mittel dz geschech. Vnd Gott hat soͤlichs durch die Apostel gehandlet / der handlet auch noch durch die oberkeit. Dann die rach ist Gottes / der übergibt sie der oberkeit vnd den fürgesetzten / dz sie die uͤbind vnd erstattind an den übeltheteren. So sind auch vil gesatzt der Christenlichen künigen vnd keiseren / die die religion belangend / darinn gebotten wirt / dz die goͤtzendiener / die abtrünnigen / die kaͤtzer vnd gottßlesterer soͤllind vmbbracht werden. Auß vilen wil ich ewer lieb allein eins fürhalten welches deß Christenlichen keisers Constantini ist. Der schreibt zuͦ Tauro dem teüren man also / Vnser will vnd meinung ist / dz angends in allen stetten vnd orten die goͤtzen tempel zuͦgeschlossen werdind / damit dem verderbten volck durch soͤlichen verbottnen zuͦgang / vrsach vnd freyheit zuͦ sünden abgestrickt werde. Wir woͤllend auch dz sich menigklicher aller goͤtzen opfferen muͤßige. So aber etliche hiewider wurdind handlen / die soͤllend mit dem schwaͤrt gestrafft / vnd jre guͤter confisciert werden. Zuͦ gleicher weiß soͤllend auch die amptleüt gestrafft werden / wo sie soͤliche übertrettungen zuͦstraffen seümig sein wurdind. Gar nach gebietend soͤlichs auch in offnen außgangnen edicten vnd mandaten / die keiser Theodosius vnd Valentinianus / wie man solichs findt in codice Theodosiano Tit.2. Jtem Valentinianus vnd Martianus in codice Justiniano Tit.ll.lib.l. Zuͦ welchem allem dienet / dz on alles widersprechen mit Gott vnd allem rechten die Eebrecher / todschleger / auffruͤrer / verfuͤrer vnd gottßlesterer gestrafft werdend. Darauß dann volget dz auch die falschen leerer / vnnd trenner der waaren kirchen Christi mit guͦtem rechten moͤgind getoͤdet vnd vmbbracht werden / dann was sind soͤliche anders / dann verfuͤrer / Gottßlesterer vnd todschleger? 831 Jm straffen aber soͤlicher lüthen muͦß man guͦten vnderscheid halten / erstlich der personen / demnach der jrthummen / vnd zuͦ letst auch der straffen. Dann in den personen ist grosse vngleichheit / Etlich sind redlifuͤrer der jrthummen / vnd gantz halßstarrig kybig vnd fraͤfen / die wol glichßnen vnd vil schwaͤtzen koͤnnend / vnd deßhalb gschickt zuͦ verfuͤren. Die nit nur selb one enderung vnd besserung in jr eigen verderben fallend / sonder auch ander mit jnen ziehend. Soͤliche muͦß man als verderptnussen der kirchen in allweg zemmen vnd paschgen / damit jr übel nit wie der kraͤps wyter vmb sich fraͤsse. Dargegen aber sind denn etlich / die von anderen verfuͤrt vnd betoͤrt sind / die nit auß boßheit jrrend oder vß kyb / sonder die sich weisen lond / vnd by zyten abstond. Die muͦß man nit gleich verdammen / sonder tulden vnd den Herren für sie bitten / vnd mit senfftmuͤtigem geist leeren vnd vnderwysen / biß sie wider zuͦ recht kommend. 831 Was maͤßigung man in straffen von wegen deß glaubens halten soͤlle.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. XC.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/271>, abgerufen am 31.10.2024.