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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Zwentzigste
erbreiteret wirt / so man namlich nicht nur kinder gebirt / sonder auch dieselben in Gottes forcht vnd aller gottsäligkeit aufferzeücht. Hierocles spricht / Jch halt die meynung / das die Ee nutzlich sey / Erstlichen das auß deren waarlich ein göttliche frucht herfür wachßt / namlich das gebären der kinderen / welche vns so wir noch gsund vnd vermüglich sind als vnsere nächsten bluots verwanten / in allen gschäfften mögend behilfflich sein. Werdend wir dann alt vnd schwach / so sind sie vns aber guote behilffen / vnd sind also im wolstand angenämme gmeynder vnd gesellen vnserer fröuden / in widerwertigkeit aber mitleidende mitgenossen vnd nachkömmlig vnser traurigkeit etc. Antipater aber spricht / Es muoß ein mensch der ein burgerlich gemüt vnd art hat / den gemeinen handel deß vatterlands jmmerdar meeren / sonst möchtind die stett nicht erhalten werden / wo nit die ehren burger / vnd ehren leüten sün (so die vorderen jmmerdar wie bletter eines hüpschen baums abreisend vnd dahin fallend) zuo rechter zeit weyber nämind / vnd kinder als edle zwy vnd schoß deß vatterlands zeügetind vnd nach jnen verließind / vnd also nach allem jrem vermögen vnderstündind das vatterland allweg im bluost vnd auffgang zuo erhalten / vnd es also gegen allen feyenden vnüberwintlich zemachen. Dann dieweil sie auff das sehend / das sie todt oder läbendig das vatterland schirmind vnd dem selbigen hälffind / so haltend sie deßhalb das es überauß von nöten vnd gebürlich sey sich zuo vereelichen. Vnnd begärend also alles das zuo verbringen das die natur erforderet / insonderheyt aber das / das zum wolstand vnd zuo auffnung deß vatterlands / vnnd vor allen dingen zum dienst Gottes reicht vnd langet etc.

912 Dieweil nun zuo guotem vnnd säligem läben / souil an rechter Ee gelägen ist / so ist es nit one vrsach / das die glöubigen die selbig anhebend mitt der religion vnd einer Christenlichen Ceremoni / Dann Gott selb der vnsere ersten elteren zuosammen geben hat / der hat sie auch gleich anfencklich gebenedeyet vnnd gesägnet. Dahar der brauch in der kirchen Gottes ist angenommen worden / das die so sich mitt einanderen vereelichen / zum ersten ee dann sie bey einanderen anfahind wonen / inn die kirchen kömmend / da sie dann mitt anrüffung deß Nammens Gottes / mitten vnnder der gemeynd / die auch Gott für sie bittet / vonn dem diener Gottes / in nammen vnnd an statt Gottes zuosammen geben vnnd eingesägnet werdend. Darumb so sol in der Ee / das fürnemmest vnnd erst sein / das die Eeleüt Gott ernstlich vnnd ämpsig bittind / das er die mann weiß / verständig / gottsförchtig / züchtig / gütig / fromb / arbeytsam vnnd dultig mache / das sie jre weiber lieb habind / Die weyber aber / das sie gehorsamm / gütig / künsch / treüw / haußlich vnnd fruchtbar werdind / das sie jhre man vnd kinder lieb habind. Dann was übels vnnd vnglücks allein auß einer eintzigen bösen vnd verkerten Ee entstande / das mag niemand gnuog außsprächen. Es werdend dardurch die haußgesind verwirrt vnnd vnrüwig gemacht / da geht alle scham vnnd zucht zescheyteren / man kumpt vmb das guot / die kind werdend übel verderbt / vnd Gott treffenlich erzürnet / vnd kömmend auch gantze Regiment etwan dardurch in not vnd angst. Darumb man Gott trülich anrüffen vnd bitten sol / das er alle Eeleüt sägnen wölle / damitt die ehr seines heiligen Nammens / vnnd der wolstand deß gemeynen Regiments gefürderet werde.

913 Nun kumm ich aber auch vff den eebruch / Welches ein sölich laster ist / so eintweders der eeman mit einer andern zeschaffen hat / oder dz eeweib einen andern man zuo jr laßt / dem sie jres leibs (der do nit jren sonder jres mans leib ist) gwalt gibt. Etlich wöllend sich selb hie schönen / vnd meynend sie sygind deß eebruchs nit schuldig / wenn sie allein mit ledigen personen zeschaffen habind / vermeinende sölichs sey nit ein eebruch sonder allein ein huory. Aber die gschrifft haltet vil anderst darvon.

912 Die Ee sol man mitt gottsforcht anfahen.
913 Vom Eebruch.

Die Zwentzigste
erbreiteret wirt / so man namlich nicht nur kinder gebirt / sonder auch dieselben in Gottes forcht vnd aller gottsaͤligkeit aufferzeücht. Hierocles spricht / Jch halt die meynung / das die Ee nutzlich sey / Erstlichen das auß deren waarlich ein goͤttliche frucht herfür wachßt / namlich das gebaͤren der kinderen / welche vns so wir noch gsund vnd vermüglich sind als vnsere naͤchsten bluͦts verwanten / in allen gschaͤfften moͤgend behilfflich sein. Werdend wir dann alt vnd schwach / so sind sie vns aber guͦte behilffen / vnd sind also im wolstand angenaͤmme gmeynder vnd gesellen vnserer froͤuden / in widerwertigkeit aber mitleidende mitgenossen vnd nachkoͤmmlig vnser traurigkeit ꝛc. Antipater aber spricht / Es muͦß ein mensch der ein burgerlich gemuͤt vnd art hat / den gemeinen handel deß vatterlands jmmerdar meeren / sonst moͤchtind die stett nicht erhalten werden / wo nit die ehren burger / vnd ehren leüten sün (so die vorderen jmmerdar wie bletter eines hüpschen baums abreisend vnd dahin fallend) zuͦ rechter zeit weyber naͤmind / vnd kinder als edle zwy vnd schoß deß vatterlands zeügetind vnd nach jnen verließind / vnd also nach allem jrem vermoͤgen vnderstuͤndind das vatterland allweg im bluͦst vnd auffgang zuͦ erhalten / vnd es also gegen allen feyenden vnüberwintlich zemachen. Dann dieweil sie auff das sehend / das sie todt oder laͤbendig das vatterland schirmind vnd dem selbigen haͤlffind / so haltend sie deßhalb das es überauß von noͤten vnd gebürlich sey sich zuͦ vereelichen. Vnnd begaͤrend also alles das zuͦ verbringen das die natur erforderet / insonderheyt aber das / das zum wolstand vnd zuͦ auffnung deß vatterlands / vnnd vor allen dingen zum dienst Gottes reicht vnd langet ꝛc.

912 Dieweil nun zuͦ guͦtem vnnd saͤligem laͤben / souil an rechter Ee gelaͤgen ist / so ist es nit one vrsach / das die gloͤubigen die selbig anhebend mitt der religion vnd einer Christenlichen Ceremoni / Dann Gott selb der vnsere ersten elteren zuͦsammen geben hat / der hat sie auch gleich anfencklich gebenedeyet vnnd gesaͤgnet. Dahar der brauch in der kirchen Gottes ist angenommen worden / das die so sich mitt einanderen vereelichen / zum ersten ee dann sie bey einanderen anfahind wonen / inn die kirchen koͤmmend / da sie dann mitt anruͤffung deß Nammens Gottes / mitten vnnder der gemeynd / die auch Gott für sie bittet / vonn dem diener Gottes / in nammen vnnd an statt Gottes zuͦsammen geben vnnd eingesaͤgnet werdend. Darumb so sol in der Ee / das fürnemmest vnnd erst sein / das die Eeleüt Gott ernstlich vnnd aͤmpsig bittind / das er die mann weiß / verstaͤndig / gottsfoͤrchtig / züchtig / guͤtig / fromb / arbeytsam vnnd dultig mache / das sie jre weiber lieb habind / Die weyber aber / das sie gehorsamm / guͤtig / künsch / treüw / haußlich vnnd fruchtbar werdind / das sie jhre man vnd kinder lieb habind. Dann was übels vnnd vnglücks allein auß einer eintzigen boͤsen vnd verkerten Ee entstande / das mag niemand gnuͦg außspraͤchen. Es werdend dardurch die haußgesind verwirrt vnnd vnruͤwig gemacht / da geht alle scham vnnd zucht zescheyteren / man kumpt vmb das guͦt / die kind werdend übel verderbt / vnd Gott treffenlich erzürnet / vnd koͤmmend auch gantze Regiment etwan dardurch in not vnd angst. Darumb man Gott trülich anruͤffen vnd bitten sol / das er alle Eeleüt saͤgnen woͤlle / damitt die ehr seines heiligen Nammens / vnnd der wolstand deß gemeynen Regiments gefürderet werde.

913 Nun kumm ich aber auch vff den eebruch / Welches ein soͤlich laster ist / so eintweders der eeman mit einer andern zeschaffen hat / oder dz eeweib einen andern man zuͦ jr laßt / dem sie jres leibs (der do nit jren sonder jres mans leib ist) gwalt gibt. Etlich woͤllend sich selb hie schoͤnen / vnd meynend sie sygind deß eebruchs nit schuldig / wenn sie allein mit ledigen personen zeschaffen habind / vermeinende soͤlichs sey nit ein eebruch sonder allein ein huͦry. Aber die gschrifft haltet vil anderst darvon.

912 Die Ee sol man mitt gottsforcht anfahen.
913 Vom Eebruch.
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                   gu&#x0366;te behilffen / vnd sind also im wolstand angena&#x0364;mme gmeynder vnd gesellen
                   vnserer fro&#x0364;uden / in widerwertigkeit aber mitleidende mitgenossen vnd nachko&#x0364;mmlig
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                   meeren / sonst mo&#x0364;chtind die stett nicht erhalten werden / wo nit die ehren burger
                   / vnd ehren leüten sün (so die vorderen jmmerdar wie bletter eines hüpschen baums
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[[103]/0298] Die Zwentzigste erbreiteret wirt / so man namlich nicht nur kinder gebirt / sonder auch dieselben in Gottes forcht vnd aller gottsaͤligkeit aufferzeücht. Hierocles spricht / Jch halt die meynung / das die Ee nutzlich sey / Erstlichen das auß deren waarlich ein goͤttliche frucht herfür wachßt / namlich das gebaͤren der kinderen / welche vns so wir noch gsund vnd vermüglich sind als vnsere naͤchsten bluͦts verwanten / in allen gschaͤfften moͤgend behilfflich sein. Werdend wir dann alt vnd schwach / so sind sie vns aber guͦte behilffen / vnd sind also im wolstand angenaͤmme gmeynder vnd gesellen vnserer froͤuden / in widerwertigkeit aber mitleidende mitgenossen vnd nachkoͤmmlig vnser traurigkeit ꝛc. Antipater aber spricht / Es muͦß ein mensch der ein burgerlich gemuͤt vnd art hat / den gemeinen handel deß vatterlands jmmerdar meeren / sonst moͤchtind die stett nicht erhalten werden / wo nit die ehren burger / vnd ehren leüten sün (so die vorderen jmmerdar wie bletter eines hüpschen baums abreisend vnd dahin fallend) zuͦ rechter zeit weyber naͤmind / vnd kinder als edle zwy vnd schoß deß vatterlands zeügetind vnd nach jnen verließind / vnd also nach allem jrem vermoͤgen vnderstuͤndind das vatterland allweg im bluͦst vnd auffgang zuͦ erhalten / vnd es also gegen allen feyenden vnüberwintlich zemachen. Dann dieweil sie auff das sehend / das sie todt oder laͤbendig das vatterland schirmind vnd dem selbigen haͤlffind / so haltend sie deßhalb das es überauß von noͤten vnd gebürlich sey sich zuͦ vereelichen. Vnnd begaͤrend also alles das zuͦ verbringen das die natur erforderet / insonderheyt aber das / das zum wolstand vnd zuͦ auffnung deß vatterlands / vnnd vor allen dingen zum dienst Gottes reicht vnd langet ꝛc. 912 Dieweil nun zuͦ guͦtem vnnd saͤligem laͤben / souil an rechter Ee gelaͤgen ist / so ist es nit one vrsach / das die gloͤubigen die selbig anhebend mitt der religion vnd einer Christenlichen Ceremoni / Dann Gott selb der vnsere ersten elteren zuͦsammen geben hat / der hat sie auch gleich anfencklich gebenedeyet vnnd gesaͤgnet. Dahar der brauch in der kirchen Gottes ist angenommen worden / das die so sich mitt einanderen vereelichen / zum ersten ee dann sie bey einanderen anfahind wonen / inn die kirchen koͤmmend / da sie dann mitt anruͤffung deß Nammens Gottes / mitten vnnder der gemeynd / die auch Gott für sie bittet / vonn dem diener Gottes / in nammen vnnd an statt Gottes zuͦsammen geben vnnd eingesaͤgnet werdend. Darumb so sol in der Ee / das fürnemmest vnnd erst sein / das die Eeleüt Gott ernstlich vnnd aͤmpsig bittind / das er die mann weiß / verstaͤndig / gottsfoͤrchtig / züchtig / guͤtig / fromb / arbeytsam vnnd dultig mache / das sie jre weiber lieb habind / Die weyber aber / das sie gehorsamm / guͤtig / künsch / treüw / haußlich vnnd fruchtbar werdind / das sie jhre man vnd kinder lieb habind. Dann was übels vnnd vnglücks allein auß einer eintzigen boͤsen vnd verkerten Ee entstande / das mag niemand gnuͦg außspraͤchen. Es werdend dardurch die haußgesind verwirrt vnnd vnruͤwig gemacht / da geht alle scham vnnd zucht zescheyteren / man kumpt vmb das guͦt / die kind werdend übel verderbt / vnd Gott treffenlich erzürnet / vnd koͤmmend auch gantze Regiment etwan dardurch in not vnd angst. Darumb man Gott trülich anruͤffen vnd bitten sol / das er alle Eeleüt saͤgnen woͤlle / damitt die ehr seines heiligen Nammens / vnnd der wolstand deß gemeynen Regiments gefürderet werde. 913 Nun kumm ich aber auch vff den eebruch / Welches ein soͤlich laster ist / so eintweders der eeman mit einer andern zeschaffen hat / oder dz eeweib einen andern man zuͦ jr laßt / dem sie jres leibs (der do nit jren sonder jres mans leib ist) gwalt gibt. Etlich woͤllend sich selb hie schoͤnen / vnd meynend sie sygind deß eebruchs nit schuldig / wenn sie allein mit ledigen personen zeschaffen habind / vermeinende soͤlichs sey nit ein eebruch sonder allein ein huͦry. Aber die gschrifft haltet vil anderst darvon. 912 Die Ee sol man mitt gottsforcht anfahen. 913 Vom Eebruch.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [103]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/298>, abgerufen am 31.10.2024.