Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

Bild:
<< vorherige Seite

Die Vier vnd zwentzigste
wäg der dapfferkeyt / deß fridens vnd der gerächtigkeyt. Es setze jm hierin ein yeder für das exempel vnnsers Herren Meysters vnnd Heylands Jesu Christi / der sein leiden auch im gebätt anhuob. Dann er gieng auff den ölberg vnnd bättet da zuo seinem Vatter / vnnd das mitt höchstem ernst. Er wideräferet auch sein gebätt etliche mal / vnnd hielt also dem Vatter mitt seinem gebätt sträng an / Doch also / das er es alles seinem willen vnnderwarff. Das wöllind auch wir thon / damitt wir der gegenwirtigen hilff vnnsers Vatters / auch seines krefftigen trosts in vnseren hertzen empfindind / vnnd also sein güte lobind vnd preysind jmmer vnnd ewigklich. Amen.

Die Vier vnd zwentzigste Predig.

Von dem fünfften / deßgleich auch von dem sechßten gebott der anderen Tafel / wel-
che in der ordnung der Zehen gebotten / die zwey letsten / namlich das neündt vnnd
zehend sind / vnd also lautend Du solt nicht falsche zeugknuß geben wider deinen näch-
sten. Jtem / Du solt nit begären das hauß deines nächsten / etc.

1201NVn kömmend wir auff die außlegung der zweyen letsten gebotten in den Zehen gebotten Gottes / Da das Neündte also lautet. Du solt nitt falsche zeügknuß reden wider deinen nächsten. Mit welchem gebott glaub vnd treüw in allerley händlen vnd Contracten zuo brauchen befolhen / die zung deß menschen eingezöumpt / die waarheyt / die die Kron aller tugenden ist / deßgleich auch frombkeyt vnd auffrechte in worten vnd wercken / geprisen vnd geleert wirt. Dann bißhar habend wir in den gebotten Gottes noch nichts gehört von der zungen / dann allein ein wenig im dritten gebott. Da aber vß der zungen vil guots vnd auch vil übels in dem läben deß menschens entstat. Dann die zung / wie der heilig Apostel Jacobus sagt 1202 / ist ein klein glid / vnd richtet grosse ding an. Sihe ein klein feür / wie es ein wald anzündt / vnd die zung ist auch ein feür / ein wält voll vngerächtigkeyt / Also ist die zung vnder vnseren glideren / vnd befleckt den gantzen leib / vnd zündt an allen vnseren wandel / wenn sie von der hellen entzündet ist. Dann alle natur der thieren / vnd der vöglen / vnd der schlangen / vnd der Meerthieren / werdend gezämet / vnnd sind gezämet von der menschlichen natur / aber die zung mag kein mensch zämen / dz vnrüwig übel / voll tödlichs giffts. Durch sie lobend wir Gott den vatter / vnd durch sie verflüchend wir die menschen / die nach der gleichnuß Gottes gemacht. Auß einem mund gat loben vnd fluochen. Darumb so ist es recht / notwendig / vnd nutzlich / das in disem neündten gebott deß menschen zung informiert wirt. Es begreifft aber dises gebott / vnd gebeüt in einer summ / das wir die zung recht vnd wol brauchind. Das wir weder heimlich noch offenlich vnserem nächsten damit schadind / weder an seinem leib / noch an seinen ehren / noch an seim guot / weder mit worten / noch mit gschrifften / noch mit gmälden / mit gleißnen oder einigen weiß vnnd pärden. Vnnd wirt hiemit alles das der waarheyt vnd ersamkeyt zuo wider ist verbotten. Dargegen wirt aber von vnser yedem einfalte / auffrechte / redligkeyt vnd frombkeyt erforderet. Jn summa vns wirt gebotten / das wir alle die waarheit mit vnd vnder einanderen brauchind. Dann Exo. xviij.läsend wir auch dz der Herr gebotten / Biß ferr von allen falschen sachen. Vnnd Leuit. am xix. cap. Jr söllend nit stälen / noch liegen / noch falschlich handlen einer mit dem anderen. Vnd Sanct Jacob / gleich auff das er geredt von dem übel das auß der zungen entspringt / besonders das auß einem mund guotes vnd böses herfür kömme / setzt er weiter vnd spricht. Es sol nit /

1201 Das neünte gebott.
1202 Jac.3. Von der zungen.

Die Vier vnd zwentzigste
waͤg der dapfferkeyt / deß fridens vnd der geraͤchtigkeyt. Es setze jm hierin ein yeder für das exempel vnnsers Herren Meysters vnnd Heylands Jesu Christi / der sein leiden auch im gebaͤtt anhuͦb. Dann er gieng auff den oͤlberg vnnd baͤttet da zuͦ seinem Vatter / vnnd das mitt hoͤchstem ernst. Er wideraͤferet auch sein gebaͤtt etliche mal / vnnd hielt also dem Vatter mitt seinem gebaͤtt straͤng an / Doch also / das er es alles seinem willen vnnderwarff. Das woͤllind auch wir thon / damitt wir der gegenwirtigen hilff vnnsers Vatters / auch seines krefftigen trosts in vnseren hertzen empfindind / vnnd also sein guͤte lobind vnd preysind jmmer vnnd ewigklich. Amen.

Die Vier vnd zwentzigste Predig.

Von dem fünfften / deßgleich auch von dem sechßten gebott der anderen Tafel / wel-
che in der ordnung der Zehen gebotten / die zwey letsten / namlich das neündt vnnd
zehend sind / vnd also lautend Du solt nicht falsche zeugknuß geben wider deinen naͤch-
sten. Jtem / Du solt nit begaͤren das hauß deines naͤchsten / ꝛc.

1201NVn koͤmmend wir auff die außlegung der zweyen letsten gebotten in den Zehen gebotten Gottes / Da das Neündte also lautet. Du solt nitt falsche zeügknuß reden wider deinen naͤchsten. Mit welchem gebott glaub vnd treüw in allerley haͤndlen vnd Contracten zuͦ brauchen befolhen / die zung deß menschen eingezoͤumpt / die waarheyt / die die Kron aller tugenden ist / deßgleich auch frombkeyt vnd auffrechte in worten vnd wercken / geprisen vnd geleert wirt. Dann bißhar habend wir in den gebotten Gottes noch nichts gehoͤrt von der zungen / dann allein ein wenig im dritten gebott. Da aber vß der zungen vil guͦts vnd auch vil übels in dem laͤben deß menschens entstat. Dann die zung / wie der heilig Apostel Jacobus sagt 1202 / ist ein klein glid / vnd richtet grosse ding an. Sihe ein klein feür / wie es ein wald anzündt / vnd die zung ist auch ein feür / ein waͤlt voll vngeraͤchtigkeyt / Also ist die zung vnder vnseren glideren / vnd befleckt den gantzen leib / vnd zündt an allen vnseren wandel / wenn sie von der hellen entzündet ist. Dann alle natur der thieren / vnd der voͤglen / vnd der schlangen / vnd der Meerthieren / werdend gezaͤmet / vnnd sind gezaͤmet von der menschlichen natur / aber die zung mag kein mensch zaͤmen / dz vnruͤwig übel / voll toͤdlichs giffts. Durch sie lobend wir Gott den vatter / vnd durch sie verfluͤchend wir die menschen / die nach der gleichnuß Gottes gemacht. Auß einem mund gat loben vnd fluͦchen. Darumb so ist es recht / notwendig / vnd nutzlich / das in disem neündten gebott deß menschen zung informiert wirt. Es begreifft aber dises gebott / vnd gebeüt in einer summ / das wir die zung recht vnd wol brauchind. Das wir weder heimlich noch offenlich vnserem naͤchsten damit schadind / weder an seinem leib / noch an seinen ehren / noch an seim guͦt / weder mit worten / noch mit gschrifften / noch mit gmaͤlden / mit gleißnen oder einigen weiß vnnd paͤrden. Vnnd wirt hiemit alles das der waarheyt vnd ersamkeyt zuͦ wider ist verbotten. Dargegen wirt aber von vnser yedem einfalte / auffrechte / redligkeyt vnd frombkeyt erforderet. Jn summa vns wirt gebotten / das wir alle die waarheit mit vnd vnder einanderen brauchind. Dann Exo. xviij.laͤsend wir auch dz der Herr gebotten / Biß ferr von allen falschen sachen. Vnnd Leuit. am xix. cap. Jr soͤllend nit staͤlen / noch liegen / noch falschlich handlen einer mit dem anderen. Vnd Sanct Jacob / gleich auff das er geredt von dem übel das auß der zungen entspringt / besonders das auß einem mund guͦtes vnd boͤses herfür koͤmme / setzt er weiter vnd spricht. Es sol nit /

1201 Das neünte gebott.
1202 Jac.3. Von der zungen.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0360" n="[134]"/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">D</hi>ie <hi rendition="#in">V</hi>ier
                            vnd zwentzigste</hi></hi><lb/></fw>wa&#x0364;g der dapfferkeyt / deß fridens vnd
                   der gera&#x0364;chtigkeyt. Es setze jm hierin ein yeder für das exempel vnnsers Herren
                   Meysters vnnd Heylands Jesu Christi / der sein leiden auch im geba&#x0364;tt anhu&#x0366;b. Dann
                   er gieng auff den o&#x0364;lberg vnnd ba&#x0364;ttet da zu&#x0366; seinem Vatter / vnnd das mitt ho&#x0364;chstem
                   ernst. Er widera&#x0364;feret auch sein geba&#x0364;tt etliche mal / vnnd hielt also dem Vatter
                   mitt seinem geba&#x0364;tt stra&#x0364;ng an / Doch also / das er es alles seinem willen
                   vnnderwarff. Das wo&#x0364;llind auch wir thon / damitt wir der gegenwirtigen hilff
                   vnnsers Vatters / auch seines krefftigen trosts in vnseren hertzen empfindind /
                   vnnd also sein gu&#x0364;te lobind vnd preysind jmmer vnnd ewigklich. Amen.</p><lb/>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head rendition="#c"> <hi rendition="#g"> <hi rendition="#b"><hi rendition="#in">D</hi>ie <hi rendition="#in">V</hi>ier vnd zwentzigste <hi rendition="#in">P</hi>redig.</hi> </hi> </head><lb/>
        <div n="2">
          <p> <hi rendition="#c">Von dem fünfften / deßgleich auch von dem sechßten gebott der anderen Tafel /
                      wel-<lb/>
che in der ordnung der Zehen gebotten / die zwey letsten / namlich das
                      neündt vnnd<lb/>
zehend sind / vnd also lautend Du solt nicht falsche zeugknuß
                      geben wider deinen na&#x0364;ch-<lb/>
sten. Jtem / Du solt nit bega&#x0364;ren das hauß deines
                      na&#x0364;chsten / &#xA75B;c.</hi> </p><lb/>
          <p><note place="foot" n="1201"> Das neünte gebott.</note><hi rendition="#in">N</hi>Vn ko&#x0364;mmend wir auff die außlegung der zweyen letsten
                   gebotten in den Zehen gebotten Gottes / Da das Neündte also lautet. Du solt nitt
                   falsche zeügknuß reden wider deinen na&#x0364;chsten. Mit welchem gebott glaub vnd treüw
                   in allerley ha&#x0364;ndlen vnd Contracten zu&#x0366; brauchen befolhen / die zung deß
                   menschen eingezo&#x0364;umpt / die waarheyt / die die Kron aller tugenden ist
                   / deßgleich auch frombkeyt vnd auffrechte in worten vnd wercken
                   / geprisen vnd geleert wirt. Dann bißhar habend wir in den gebotten Gottes noch
                   nichts geho&#x0364;rt von der zungen / dann allein ein wenig im dritten gebott. Da aber vß
                   der zungen vil gu&#x0366;ts vnd auch vil übels in dem la&#x0364;ben deß menschens entstat. Dann
                   die zung / wie der heilig Apostel Jacobus sagt <note place="foot" n="1202"> Jac.3. Von der zungen.</note> / ist ein klein glid / vnd richtet
                   grosse ding an. Sihe ein klein feür / wie es ein wald anzündt / vnd die zung ist
                   auch ein feür / ein wa&#x0364;lt voll vngera&#x0364;chtigkeyt / Also ist die zung vnder vnseren
                   glideren / vnd befleckt den gantzen leib / vnd zündt an allen vnseren wandel /
                   wenn sie von der hellen entzündet ist. Dann alle natur der thieren / vnd der
                   vo&#x0364;glen / vnd der schlangen / vnd der Meerthieren / werdend geza&#x0364;met / vnnd sind
                   geza&#x0364;met von der menschlichen natur / aber die zung mag kein mensch za&#x0364;men / dz
                   vnru&#x0364;wig übel / voll to&#x0364;dlichs giffts. Durch sie lobend wir Gott den vatter / vnd
                   durch sie verflu&#x0364;chend wir die menschen / die nach der gleichnuß Gottes gemacht.
                   Auß einem mund gat loben vnd flu&#x0366;chen. Darumb so ist es recht / notwendig / vnd
                   nutzlich / das in disem neündten gebott deß menschen zung informiert
                   wirt. Es begreifft aber dises gebott / vnd gebeüt in einer summ / das wir die zung
                   recht vnd wol brauchind. Das wir weder heimlich noch offenlich vnserem na&#x0364;chsten
                   damit schadind / weder an seinem leib / noch an seinen ehren / noch an seim gu&#x0366;t /
                   weder mit worten / noch mit gschrifften / noch mit gma&#x0364;lden / mit gleißnen
                   oder einigen weiß vnnd pa&#x0364;rden. Vnnd
                   wirt hiemit alles das der waarheyt vnd ersamkeyt zu&#x0366; wider ist verbotten. Dargegen
                   wirt aber von vnser yedem einfalte / auffrechte / redligkeyt vnd frombkeyt
                   erforderet. Jn summa vns wirt gebotten / das wir alle die waarheit mit vnd vnder
                   einanderen brauchind. Dann Exo. xviij.la&#x0364;send wir auch dz der Herr gebotten /
                   Biß ferr von allen falschen sachen. Vnnd Leuit. am xix. cap. Jr so&#x0364;llend nit
                   sta&#x0364;len / noch liegen / noch falschlich handlen einer mit dem anderen. Vnd Sanct
                   Jacob / gleich auff das er geredt von dem übel das auß der zungen entspringt /
                   besonders das auß einem mund gu&#x0366;tes vnd bo&#x0364;ses herfür ko&#x0364;mme / setzt er weiter vnd
                   spricht. Es sol nit /<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[[134]/0360] Die Vier vnd zwentzigste waͤg der dapfferkeyt / deß fridens vnd der geraͤchtigkeyt. Es setze jm hierin ein yeder für das exempel vnnsers Herren Meysters vnnd Heylands Jesu Christi / der sein leiden auch im gebaͤtt anhuͦb. Dann er gieng auff den oͤlberg vnnd baͤttet da zuͦ seinem Vatter / vnnd das mitt hoͤchstem ernst. Er wideraͤferet auch sein gebaͤtt etliche mal / vnnd hielt also dem Vatter mitt seinem gebaͤtt straͤng an / Doch also / das er es alles seinem willen vnnderwarff. Das woͤllind auch wir thon / damitt wir der gegenwirtigen hilff vnnsers Vatters / auch seines krefftigen trosts in vnseren hertzen empfindind / vnnd also sein guͤte lobind vnd preysind jmmer vnnd ewigklich. Amen. Die Vier vnd zwentzigste Predig. Von dem fünfften / deßgleich auch von dem sechßten gebott der anderen Tafel / wel- che in der ordnung der Zehen gebotten / die zwey letsten / namlich das neündt vnnd zehend sind / vnd also lautend Du solt nicht falsche zeugknuß geben wider deinen naͤch- sten. Jtem / Du solt nit begaͤren das hauß deines naͤchsten / ꝛc. 1201NVn koͤmmend wir auff die außlegung der zweyen letsten gebotten in den Zehen gebotten Gottes / Da das Neündte also lautet. Du solt nitt falsche zeügknuß reden wider deinen naͤchsten. Mit welchem gebott glaub vnd treüw in allerley haͤndlen vnd Contracten zuͦ brauchen befolhen / die zung deß menschen eingezoͤumpt / die waarheyt / die die Kron aller tugenden ist / deßgleich auch frombkeyt vnd auffrechte in worten vnd wercken / geprisen vnd geleert wirt. Dann bißhar habend wir in den gebotten Gottes noch nichts gehoͤrt von der zungen / dann allein ein wenig im dritten gebott. Da aber vß der zungen vil guͦts vnd auch vil übels in dem laͤben deß menschens entstat. Dann die zung / wie der heilig Apostel Jacobus sagt 1202 / ist ein klein glid / vnd richtet grosse ding an. Sihe ein klein feür / wie es ein wald anzündt / vnd die zung ist auch ein feür / ein waͤlt voll vngeraͤchtigkeyt / Also ist die zung vnder vnseren glideren / vnd befleckt den gantzen leib / vnd zündt an allen vnseren wandel / wenn sie von der hellen entzündet ist. Dann alle natur der thieren / vnd der voͤglen / vnd der schlangen / vnd der Meerthieren / werdend gezaͤmet / vnnd sind gezaͤmet von der menschlichen natur / aber die zung mag kein mensch zaͤmen / dz vnruͤwig übel / voll toͤdlichs giffts. Durch sie lobend wir Gott den vatter / vnd durch sie verfluͤchend wir die menschen / die nach der gleichnuß Gottes gemacht. Auß einem mund gat loben vnd fluͦchen. Darumb so ist es recht / notwendig / vnd nutzlich / das in disem neündten gebott deß menschen zung informiert wirt. Es begreifft aber dises gebott / vnd gebeüt in einer summ / das wir die zung recht vnd wol brauchind. Das wir weder heimlich noch offenlich vnserem naͤchsten damit schadind / weder an seinem leib / noch an seinen ehren / noch an seim guͦt / weder mit worten / noch mit gschrifften / noch mit gmaͤlden / mit gleißnen oder einigen weiß vnnd paͤrden. Vnnd wirt hiemit alles das der waarheyt vnd ersamkeyt zuͦ wider ist verbotten. Dargegen wirt aber von vnser yedem einfalte / auffrechte / redligkeyt vnd frombkeyt erforderet. Jn summa vns wirt gebotten / das wir alle die waarheit mit vnd vnder einanderen brauchind. Dann Exo. xviij.laͤsend wir auch dz der Herr gebotten / Biß ferr von allen falschen sachen. Vnnd Leuit. am xix. cap. Jr soͤllend nit staͤlen / noch liegen / noch falschlich handlen einer mit dem anderen. Vnd Sanct Jacob / gleich auff das er geredt von dem übel das auß der zungen entspringt / besonders das auß einem mund guͦtes vnd boͤses herfür koͤmme / setzt er weiter vnd spricht. Es sol nit / 1201 Das neünte gebott. 1202 Jac.3. Von der zungen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien (2014-03-16T11:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44) (2014-03-12T12:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Teiltranskription des Gesamtwerks: ausschließlich 50 Predigten, ohne Vorrede und Register
  • Marginalien als Fußnoten wiedergegeben
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Bogensignaturen: nicht übernommen
  • Druckfehler sind nicht immer berichtigt
  • fremdsprachliches Material: gekennzeichnet
  • Geminations-/Abkürzungsstriche: nur expandiert
  • Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage
  • Kustoden: nicht übernommen
  • langes s (ſ): als s transkribiert
  • Vollständigkeit: teilweise erfasst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein
  • benötigt einen zweiten Korrekturgang
  • đ wurde als der transkribiert
  • Bindestriche werden nicht konsequent gesetzt
  • Antiquaschrift nicht konsequent gesetzt



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/360
Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [134]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/360>, abgerufen am 22.11.2024.