Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Predig. beichten / so sol man auch allein für die
priester bitten. Man sol aber nit allein für die priester bitten / ergo, so sol
man auch nitt alein den priesteren beichten / sonder ye einer dem anderen eins
vmbs ander. Dises ort Jacobi sol auch nit verstanden werden von einer heimlichen
oren beicht / sonder von der offnen bekanntnuß / durch die widerumb mitt ein ander
eins werdend / die einanderen vorhin erzürnt vnd verletzt hattend / vnd yetzund
ein ander versünt für ein anderen bittend das sie heyl werdind. Darumb so
beschliessend wir das vngezweiflet / das die beschirmer der oren beicht niendert
erzeigt habind noch erzeigen mögind / das sie von Gott eingesetzt
sey.1988 So sie aber nun sehend das sie fallen
wil / so wöltends jren gern zuo hilff kommen / vnnd sie etwar mitt
vnderstützen / vnnd sagend deßhalb / man müsse dise jhre beicht in der
kirchen behalten allein von züchtigung vnnd straaff wegen / dann von deren wegen
sünde der mertheyl volcks dest minder / deßgleich auch von der besonderen
absolution vnnd deß besonderen trosts deß Euangelij wegen. Jst nun die orenbeicht
der kirchen so nütz vnnd guot / wie sie jhren ein ansehen machen wöllend /
wie kumpt es denn das jhren die kirchen vonn der Apostel zeyten har bey tausend
jaren gemanglet hatt? So ist es auch zuo verwunderen / das sie die Apostel
niendert braucht noch gebotten habend. Nun ist aber offenbar / das
denen in der alten zeyt vor der zuokunfft Christi / nun nützit vonn diser beicht
getroumt hatt / vnnd das auch die Apostel der Kirchen kein notwendig stuck
verhalten. Was disciplin vnnd zucht sie auch inn der Kirchen Gottes angerichtet /
das zeigend an die vnreinen laster vnnd schandtlichen thaten. Dann es habend die
beichtkinder vnnd beichtvätter greüliche laster auß erwegung der
vmbständen erlernet / dadurch ist anlaß vnnd vrsach gegeben worden zuo vil
huorey vnnd Eebruch. Jn der beicht hat man der weyberen vnnd töchteren ehr
mehr dann guot sey oder sich zimme zuo mälden zuogesetzt vnnd schmach
zuogefügt. Aller menschen heimligkeyten habend dise beichtvätter
erkundiget / welches jhnen nicht wenig fürschubs geben hatt jhre tyranney zuo
befestnen. Es habend waarlich die beychtvätter alle jhre beichtkinder wie
mans genennt / dest baß können berauben vnnd strauffen / dieweil sie gewüßt was guots ein yeder vermögen / vnnd wie er
das selbig überkommen. Vnd dieweil die vorständer deß Regiments gewüßt /
das die Pfaffen vmb jre laster guot wüssen tragen / so habend sies müssen
förchten. Dahar ist es kommen / das sie sich auch dem grossen verderben
vnd muotwillen der Pfaffen / mit keinem ernst widersetzt / der sonst vnder dem
volck Gottes nit wäre gelitten worden. Da hat man gehört von jnen
sölliche reden / Jch hab erfaren vnnd weyß bey dem seß auß der beicht /
was für mann weyber vnd Jungkfrauwen in diser Statt sygind. Jch kan frey mit einem
yetlichen vmbgon wie er ist. Es hett mich yederman vor augen vnd förchtet
mich / dann sie wüssend / das ich jhnen zuo hinderest in das hertz hinein gesehen
hab. Es sind auch wol etwan die heimligkeyten der beicht geschwätzt worden
mitt höchster gefar deren die beichtet. Etwan hat man
verrättereyen durch die beicht zuo wegen bracht / vnd deren nit wenig noch
geringe. Wie hat man es aber so wol geschaffet / wenn wir von eines menschen vnd
beichtvatters fleischlicher forcht vnd scham wegen / vnd nit von wegen rechter
forcht Gottes auffhörend sünden / so wir Gott nit förchtend
zuohaben für ein zeügen vnserer gewüßne / vnd ab seinem vrtheyl nicht
erschräckend? Zuo dem / das so dise orenbeicht in der kirchen auffgericht
wirt / man nichts anders machet / dann das gebott Gottes von vnser satzungen wegen
dester minder giltet / vnd wir dester minder dem Herren selb beichtend. Dann so
offt vnns gleich die sünden zuo sinn kömmend / so schlahend wirs mit
grosser sicherheyt von hertzen / biß das die zeit kumpt das man 1988 Ob man von disciplin wegen die
orenbeycht bhalten sölle.
Predig. beichten / so sol man auch allein für die
priester bitten. Man sol aber nit allein für die priester bitten / ergo, so sol
man auch nitt alein den priesteren beichten / sonder ye einer dem anderen eins
vmbs ander. Dises ort Jacobi sol auch nit verstanden werden von einer heimlichen
oren beicht / sonder von der offnen bekanntnuß / durch die widerumb mitt ein ander
eins werdend / die einanderen vorhin erzürnt vnd verletzt hattend / vnd yetzund
ein ander versuͤnt für ein anderen bittend das sie heyl werdind. Darumb so
beschliessend wir das vngezweiflet / das die beschirmer der oren beicht niendert
erzeigt habind noch erzeigen moͤgind / das sie von Gott eingesetzt
sey.1988 So sie aber nun sehend das sie fallen
wil / so woͤltends jren gern zuͦ hilff kommen / vnnd sie etwar mitt
vnderstützen / vnnd sagend deßhalb / man muͤsse dise jhre beicht in der
kirchen behalten allein von züchtigung vnnd straaff wegen / dann von deren wegen
sünde der mertheyl volcks dest minder / deßgleich auch von der besonderen
absolution vnnd deß besonderen trosts deß Euangelij wegen. Jst nun die orenbeicht
der kirchen so nütz vnnd guͦt / wie sie jhren ein ansehen machen woͤllend /
wie kumpt es denn das jhren die kirchen vonn der Apostel zeyten har bey tausend
jaren gemanglet hatt? So ist es auch zuͦ verwunderen / das sie die Apostel
niendert braucht noch gebotten habend. Nun ist aber offenbar / das
denen in der alten zeyt vor der zuͦkunfft Christi / nun nützit vonn diser beicht
getroumt hatt / vnnd das auch die Apostel der Kirchen kein notwendig stuck
verhalten. Was disciplin vnnd zucht sie auch inn der Kirchen Gottes angerichtet /
das zeigend an die vnreinen laster vnnd schandtlichen thaten. Dann es habend die
beichtkinder vnnd beichtvaͤtter greüliche laster auß erwegung der
vmbstaͤnden erlernet / dadurch ist anlaß vnnd vrsach gegeben worden zuͦ vil
huͦrey vnnd Eebruch. Jn der beicht hat man der weyberen vnnd toͤchteren ehr
mehr dann guͦt sey oder sich zimme zuͦ maͤlden zuͦgesetzt vnnd schmach
zuͦgefuͤgt. Aller menschen heimligkeyten habend dise beichtvaͤtter
erkundiget / welches jhnen nicht wenig fürschubs geben hatt jhre tyranney zuͦ
befestnen. Es habend waarlich die beychtvaͤtter alle jhre beichtkinder wie
mans genennt / dest baß koͤnnen berauben vnnd strauffen / dieweil sie gewüßt was guͦts ein yeder vermoͤgen / vnnd wie er
das selbig überkommen. Vnd dieweil die vorstaͤnder deß Regiments gewüßt /
das die Pfaffen vmb jre laster guͦt wüssen tragen / so habend sies muͤssen
foͤrchten. Dahar ist es kommen / das sie sich auch dem grossen verderben
vnd muͦtwillen der Pfaffen / mit keinem ernst widersetzt / der sonst vnder dem
volck Gottes nit waͤre gelitten worden. Da hat man gehoͤrt von jnen
soͤlliche reden / Jch hab erfaren vnnd weyß bey dem seß auß der beicht /
was für mann weyber vnd Jungkfrauwen in diser Statt sygind. Jch kan frey mit einem
yetlichen vmbgon wie er ist. Es hett mich yederman vor augen vnd foͤrchtet
mich / dann sie wüssend / das ich jhnen zuͦ hinderest in das hertz hinein gesehen
hab. Es sind auch wol etwan die heimligkeyten der beicht geschwaͤtzt worden
mitt hoͤchster gefar deren die beichtet. Etwan hat man
verraͤttereyen durch die beicht zuͦ wegen bracht / vnd deren nit wenig noch
geringe. Wie hat man es aber so wol geschaffet / wenn wir von eines menschen vnd
beichtvatters fleischlicher forcht vnd scham wegen / vnd nit von wegen rechter
forcht Gottes auffhoͤrend sünden / so wir Gott nit foͤrchtend
zuͦhaben für ein zeügen vnserer gewüßne / vnd ab seinem vrtheyl nicht
erschraͤckend? Zuͦ dem / das so dise orenbeicht in der kirchen auffgericht
wirt / man nichts anders machet / dann das gebott Gottes von vnser satzungen wegen
dester minder giltet / vnd wir dester minder dem Herren selb beichtend. Dann so
offt vnns gleich die sünden zuͦ sinn koͤmmend / so schlahend wirs mit
grosser sicherheyt von hertzen / biß das die zeit kumpt das man 1988 Ob man von disciplin wegen die
orenbeycht bhalten soͤlle.
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Predig.
beichten / so sol man auch allein für die priester bitten. Man sol aber nit allein für die priester bitten / ergo, so sol man auch nitt alein den priesteren beichten / sonder ye einer dem anderen eins vmbs ander. Dises ort Jacobi sol auch nit verstanden werden von einer heimlichen oren beicht / sonder von der offnen bekanntnuß / durch die widerumb mitt ein ander eins werdend / die einanderen vorhin erzürnt vnd verletzt hattend / vnd yetzund ein ander versuͤnt für ein anderen bittend das sie heyl werdind. Darumb so beschliessend wir das vngezweiflet / das die beschirmer der oren beicht niendert erzeigt habind noch erzeigen moͤgind / das sie von Gott eingesetzt sey.
1988 So sie aber nun sehend das sie fallen wil / so woͤltends jren gern zuͦ hilff kommen / vnnd sie etwar mitt vnderstützen / vnnd sagend deßhalb / man muͤsse dise jhre beicht in der kirchen behalten allein von züchtigung vnnd straaff wegen / dann von deren wegen sünde der mertheyl volcks dest minder / deßgleich auch von der besonderen absolution vnnd deß besonderen trosts deß Euangelij wegen. Jst nun die orenbeicht der kirchen so nütz vnnd guͦt / wie sie jhren ein ansehen machen woͤllend / wie kumpt es denn das jhren die kirchen vonn der Apostel zeyten har bey tausend jaren gemanglet hatt? So ist es auch zuͦ verwunderen / das sie die Apostel niendert braucht noch gebotten habend. Nun ist aber offenbar / das denen in der alten zeyt vor der zuͦkunfft Christi / nun nützit vonn diser beicht getroumt hatt / vnnd das auch die Apostel der Kirchen kein notwendig stuck verhalten. Was disciplin vnnd zucht sie auch inn der Kirchen Gottes angerichtet / das zeigend an die vnreinen laster vnnd schandtlichen thaten. Dann es habend die beichtkinder vnnd beichtvaͤtter greüliche laster auß erwegung der vmbstaͤnden erlernet / dadurch ist anlaß vnnd vrsach gegeben worden zuͦ vil huͦrey vnnd Eebruch. Jn der beicht hat man der weyberen vnnd toͤchteren ehr mehr dann guͦt sey oder sich zimme zuͦ maͤlden zuͦgesetzt vnnd schmach zuͦgefuͤgt. Aller menschen heimligkeyten habend dise beichtvaͤtter erkundiget / welches jhnen nicht wenig fürschubs geben hatt jhre tyranney zuͦ befestnen. Es habend waarlich die beychtvaͤtter alle jhre beichtkinder wie mans genennt / dest baß koͤnnen berauben vnnd strauffen / dieweil sie gewüßt was guͦts ein yeder vermoͤgen / vnnd wie er das selbig überkommen. Vnd dieweil die vorstaͤnder deß Regiments gewüßt / das die Pfaffen vmb jre laster guͦt wüssen tragen / so habend sies muͤssen foͤrchten. Dahar ist es kommen / das sie sich auch dem grossen verderben vnd muͦtwillen der Pfaffen / mit keinem ernst widersetzt / der sonst vnder dem volck Gottes nit waͤre gelitten worden. Da hat man gehoͤrt von jnen soͤlliche reden / Jch hab erfaren vnnd weyß bey dem seß auß der beicht / was für mann weyber vnd Jungkfrauwen in diser Statt sygind. Jch kan frey mit einem yetlichen vmbgon wie er ist. Es hett mich yederman vor augen vnd foͤrchtet mich / dann sie wüssend / das ich jhnen zuͦ hinderest in das hertz hinein gesehen hab. Es sind auch wol etwan die heimligkeyten der beicht geschwaͤtzt worden mitt hoͤchster gefar deren die beichtet. Etwan hat man verraͤttereyen durch die beicht zuͦ wegen bracht / vnd deren nit wenig noch geringe. Wie hat man es aber so wol geschaffet / wenn wir von eines menschen vnd beichtvatters fleischlicher forcht vnd scham wegen / vnd nit von wegen rechter forcht Gottes auffhoͤrend sünden / so wir Gott nit foͤrchtend zuͦhaben für ein zeügen vnserer gewüßne / vnd ab seinem vrtheyl nicht erschraͤckend? Zuͦ dem / das so dise orenbeicht in der kirchen auffgericht wirt / man nichts anders machet / dann das gebott Gottes von vnser satzungen wegen dester minder giltet / vnd wir dester minder dem Herren selb beichtend. Dann so offt vnns gleich die sünden zuͦ sinn koͤmmend / so schlahend wirs mit grosser sicherheyt von hertzen / biß das die zeit kumpt das man
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(2014-03-16T11:00:00Z)
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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat
(2014-03-16T11:00:00Z)
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