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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Vier vnd viertzigste
dem volck berathschlaget hat: Also auch on zweiffel der heilig Titus / wiewol jhm gesagt was / das er durch alle stett Eltesten verordnete / hatt er doch wol verstanden / das jhm hierinn nicht zuogelassen ützit das jhn guot dunckte on rath der Kirchen zuohandlen. Darumb so sündend die nichts / die der Römischen Bischoffen joch vnd Tyranney ab dem halß werffend / vnd die alte rechtsamme so von Christo gegeben / den Kirchen / mitt rechten vnnd billichen vrsachen widerumb zuostellend. Vnnd ist daran nicht vil gelägen / ob ettliche besondere ernsthaffte vnnd vonn der Kirchen darzuo verordnete männer / geschickte diener erwöllind / oder ob es die gantz gemeynd thüge / vnnd das durch die meerer stimm / oder durch das loß / oder sonst ettwan durch ein ander heilig fügklich mittel: Dann hierinn zancket die Gottsäligkeyt nützit / allein das es alles mitt glauben vnnd guoter ordnung zuogange. Da wil ich aber nicht erzellen die list / auffsätz / vnd schwären krieg / die vonn diser rechtsamme wegen der erwöllung / mitt so vil bluotvergiessens vnnd jämerlichem berauben vnnd verbrennen gantzer landen sind geübt worden. Die Historien der Keyseren Heinrici deß vierdten vnnd fünfften / Jtem der Friderychen bezeügend heiter / wie vnuerschampt vnnd schandtlich sich die Römischen vorstender mitt sampt jhren geschwornen Bischoffen hierinnen gehalten. Villeicht wirt mir auch anlaß gegeben vonn disem handel an anderen orten weytlöuffiger zuoreden.

3210 Jetzund wil ich anzeigen was mann für leüt darzuo verordnen sölle / namlich nicht yede / sonder die aller außerläßnisten / Gottßförchtige männer / die mitt allerley gaben begabet / die inn der geschrifft geübt / vnnd die geheymnuß deß glaubens vest haltind / die dapffer vnnd standthafft / empsig / arbeitsamm / fleißig / treüw / wachtbar / bescheyden / eines frommen vnnd bewärten läbens seyend / damitt nicht der gantz dienst vonn deß bösen läbens vnnd lümbdens wegen liecht gehalten werde / vnnd sie also mitt dem argen läben widerumb zerstörind / was sie mitt der gesunden leer erbauwen. Da wöllend wir den Apostolischen Canonem vorläsen / der alles das zuo disem handel gehört volkommenlich begreifft / der lautet also:3211 Verordne zuo Eltesten oder Bischoffen / so yemand vnsträfflich ist / eines weibs mann / der da glöubige kinder habe / nicht beschreyt mitt muotwilligem läben / oder vnpändig vnnd vngehorsam. Dann3212 wär seinem eignen hauß nicht weißt fürzuoston / wie wirdt der die gemeynd Gottes versorgen? Dann ein Bischoff sol vnsträfflich sein / als ein haußhalter Gottes. (das wirdt aber an einem haußhalter erforderet / das er treüw erfunden werde) nicht eigensinnig / nicht zornmütig / nicht schlegig / sonder fründtlich / nicht häderig / nicht weinig / nicht gytig / nicht schandtlichs gewüns begirig / sonder gastfrey / ein liebhaber der erbarkeyt / nüchter / wacker / heilig / gerächt / gemäß / züchtig / geschickt zuo leeren / vnnd hebig der leer deß glaubens / das er auch mächtig seye zuo ermanen mitt gesunder leer / vnnd zuo widerfächten die widerreder / vnnd jhnen den mund zuo verstopffen. Nicht ein neüwling / auff das er sich nicht auffblase / vnnd dem lesterer inn das vrtheyl falle. Er muoß aber auch ein guote zeügknuß haben von denen die da vssen sind / auff das er nicht falle dem lesterer inn die schmach vnnd strick. Das sind alles wort deß heiligen Apostels auß der ersten Epistel zuo dem Timotheo / vnnd deren die er zuo dem Tito geschriben hatt.

3213 Darumb so bedarff es hie eines scharpffen vrtheyls vnnd grossen fleisses / das alle stuck der leer vnnd deß läbens eigentlich erduret werdind. Ja es bedarff einer scharpffen Censur vnnd beschetzung deß läbens / vnnd eines eigentlichen examens vnnd erkundigens der geleerte. Dann an disem handel ist

3210 Was mann für diener ordnen sölle.
3211 Tit.1. 1.Tim.3.
3212 1.Cor.4.
3213 Von der nachfrag deß läbens vnd der gleerte.

Die Vier vnd viertzigste
dem volck berathschlaget hat: Also auch on zweiffel der heilig Titus / wiewol jhm gesagt was / das er durch alle stett Eltesten verordnete / hatt er doch wol verstanden / das jhm hierinn nicht zuͦgelassen ützit das jhn guͦt dunckte on rath der Kirchen zuͦhandlen. Darumb so sündend die nichts / die der Roͤmischen Bischoffen joch vnd Tyranney ab dem halß werffend / vnd die alte rechtsamme so von Christo gegeben / den Kirchen / mitt rechten vnnd billichen vrsachen widerumb zuͦstellend. Vnnd ist daran nicht vil gelaͤgen / ob ettliche besondere ernsthaffte vnnd vonn der Kirchen darzuͦ verordnete maͤnner / geschickte diener erwoͤllind / oder ob es die gantz gemeynd thuͤge / vnnd das durch die meerer stimm / oder durch das loß / oder sonst ettwan durch ein ander heilig fuͤgklich mittel: Dann hierinn zancket die Gottsaͤligkeyt nützit / allein das es alles mitt glauben vnnd guͦter ordnung zuͦgange. Da wil ich aber nicht erzellen die list / auffsaͤtz / vnd schwaͤren krieg / die vonn diser rechtsamme wegen der erwoͤllung / mitt so vil bluͦtvergiessens vnnd jaͤmerlichem berauben vnnd verbrennen gantzer landen sind geuͤbt worden. Die Historien der Keyseren Heinrici deß vierdten vnnd fünfften / Jtem der Friderychen bezeügend heiter / wie vnuerschampt vnnd schandtlich sich die Roͤmischen vorstender mitt sampt jhren geschwornen Bischoffen hierinnen gehalten. Villeicht wirt mir auch anlaß gegeben vonn disem handel an anderen orten weytloͤuffiger zuͦreden.

3210 Jetzund wil ich anzeigen was mann für leüt darzuͦ verordnen soͤlle / namlich nicht yede / sonder die aller außerlaͤßnisten / Gottßfoͤrchtige maͤnner / die mitt allerley gaben begabet / die inn der geschrifft geuͤbt / vnnd die geheymnuß deß glaubens vest haltind / die dapffer vnnd standthafft / empsig / arbeitsamm / fleißig / treüw / wachtbar / bescheyden / eines frommen vnnd bewaͤrten laͤbens seyend / damitt nicht der gantz dienst vonn deß boͤsen laͤbens vnnd lümbdens wegen liecht gehalten werde / vnnd sie also mitt dem argen laͤben widerumb zerstoͤrind / was sie mitt der gesunden leer erbauwen. Da woͤllend wir den Apostolischen Canonem vorlaͤsen / der alles das zuͦ disem handel gehoͤrt volkommenlich begreifft / der lautet also:3211 Verordne zuͦ Eltesten oder Bischoffen / so yemand vnstraͤfflich ist / eines weibs mann / der da gloͤubige kinder habe / nicht beschreyt mitt muͦtwilligem laͤben / oder vnpaͤndig vnnd vngehorsam. Dann3212 waͤr seinem eignen hauß nicht weißt fürzuͦston / wie wirdt der die gemeynd Gottes versorgen? Dann ein Bischoff sol vnstraͤfflich sein / als ein haußhalter Gottes. (das wirdt aber an einem haußhalter erforderet / das er treüw erfunden werde) nicht eigensinnig / nicht zornmuͤtig / nicht schlegig / sonder fründtlich / nicht haͤderig / nicht weinig / nicht gytig / nicht schandtlichs gewüns begirig / sonder gastfrey / ein liebhaber der erbarkeyt / nuͤchter / wacker / heilig / geraͤcht / gemaͤß / züchtig / geschickt zuͦ leeren / vnnd hebig der leer deß glaubens / das er auch maͤchtig seye zuͦ ermanen mitt gesunder leer / vnnd zuͦ widerfaͤchten die widerreder / vnnd jhnen den mund zuͦ verstopffen. Nicht ein neüwling / auff das er sich nicht auffblase / vnnd dem lesterer inn das vrtheyl falle. Er muͦß aber auch ein guͦte zeügknuß haben von denen die da vssen sind / auff das er nicht falle dem lesterer inn die schmach vnnd strick. Das sind alles wort deß heiligen Apostels auß der ersten Epistel zuͦ dem Timotheo / vnnd deren die er zuͦ dem Tito geschriben hatt.

3213 Darumb so bedarff es hie eines scharpffen vrtheyls vnnd grossen fleisses / das alle stuck der leer vnnd deß laͤbens eigentlich erduret werdind. Ja es bedarff einer scharpffen Censur vnnd beschetzung deß laͤbens / vnnd eines eigentlichen examens vnnd erkundigens der geleerte. Dann an disem handel ist

3210 Was mann für diener ordnen soͤlle.
3211 Tit.1. 1.Tim.3.
3212 1.Cor.4.
3213 Von der nachfrag deß laͤbens vnd der gleerte.
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[[367]/0826] Die Vier vnd viertzigste dem volck berathschlaget hat: Also auch on zweiffel der heilig Titus / wiewol jhm gesagt was / das er durch alle stett Eltesten verordnete / hatt er doch wol verstanden / das jhm hierinn nicht zuͦgelassen ützit das jhn guͦt dunckte on rath der Kirchen zuͦhandlen. Darumb so sündend die nichts / die der Roͤmischen Bischoffen joch vnd Tyranney ab dem halß werffend / vnd die alte rechtsamme so von Christo gegeben / den Kirchen / mitt rechten vnnd billichen vrsachen widerumb zuͦstellend. Vnnd ist daran nicht vil gelaͤgen / ob ettliche besondere ernsthaffte vnnd vonn der Kirchen darzuͦ verordnete maͤnner / geschickte diener erwoͤllind / oder ob es die gantz gemeynd thuͤge / vnnd das durch die meerer stimm / oder durch das loß / oder sonst ettwan durch ein ander heilig fuͤgklich mittel: Dann hierinn zancket die Gottsaͤligkeyt nützit / allein das es alles mitt glauben vnnd guͦter ordnung zuͦgange. Da wil ich aber nicht erzellen die list / auffsaͤtz / vnd schwaͤren krieg / die vonn diser rechtsamme wegen der erwoͤllung / mitt so vil bluͦtvergiessens vnnd jaͤmerlichem berauben vnnd verbrennen gantzer landen sind geuͤbt worden. Die Historien der Keyseren Heinrici deß vierdten vnnd fünfften / Jtem der Friderychen bezeügend heiter / wie vnuerschampt vnnd schandtlich sich die Roͤmischen vorstender mitt sampt jhren geschwornen Bischoffen hierinnen gehalten. Villeicht wirt mir auch anlaß gegeben vonn disem handel an anderen orten weytloͤuffiger zuͦreden. 3210 Jetzund wil ich anzeigen was mann für leüt darzuͦ verordnen soͤlle / namlich nicht yede / sonder die aller außerlaͤßnisten / Gottßfoͤrchtige maͤnner / die mitt allerley gaben begabet / die inn der geschrifft geuͤbt / vnnd die geheymnuß deß glaubens vest haltind / die dapffer vnnd standthafft / empsig / arbeitsamm / fleißig / treüw / wachtbar / bescheyden / eines frommen vnnd bewaͤrten laͤbens seyend / damitt nicht der gantz dienst vonn deß boͤsen laͤbens vnnd lümbdens wegen liecht gehalten werde / vnnd sie also mitt dem argen laͤben widerumb zerstoͤrind / was sie mitt der gesunden leer erbauwen. Da woͤllend wir den Apostolischen Canonem vorlaͤsen / der alles das zuͦ disem handel gehoͤrt volkommenlich begreifft / der lautet also: 3211 Verordne zuͦ Eltesten oder Bischoffen / so yemand vnstraͤfflich ist / eines weibs mann / der da gloͤubige kinder habe / nicht beschreyt mitt muͦtwilligem laͤben / oder vnpaͤndig vnnd vngehorsam. Dann 3212 waͤr seinem eignen hauß nicht weißt fürzuͦston / wie wirdt der die gemeynd Gottes versorgen? Dann ein Bischoff sol vnstraͤfflich sein / als ein haußhalter Gottes. (das wirdt aber an einem haußhalter erforderet / das er treüw erfunden werde) nicht eigensinnig / nicht zornmuͤtig / nicht schlegig / sonder fründtlich / nicht haͤderig / nicht weinig / nicht gytig / nicht schandtlichs gewüns begirig / sonder gastfrey / ein liebhaber der erbarkeyt / nuͤchter / wacker / heilig / geraͤcht / gemaͤß / züchtig / geschickt zuͦ leeren / vnnd hebig der leer deß glaubens / das er auch maͤchtig seye zuͦ ermanen mitt gesunder leer / vnnd zuͦ widerfaͤchten die widerreder / vnnd jhnen den mund zuͦ verstopffen. Nicht ein neüwling / auff das er sich nicht auffblase / vnnd dem lesterer inn das vrtheyl falle. Er muͦß aber auch ein guͦte zeügknuß haben von denen die da vssen sind / auff das er nicht falle dem lesterer inn die schmach vnnd strick. Das sind alles wort deß heiligen Apostels auß der ersten Epistel zuͦ dem Timotheo / vnnd deren die er zuͦ dem Tito geschriben hatt. 3213 Darumb so bedarff es hie eines scharpffen vrtheyls vnnd grossen fleisses / das alle stuck der leer vnnd deß laͤbens eigentlich erduret werdind. Ja es bedarff einer scharpffen Censur vnnd beschetzung deß laͤbens / vnnd eines eigentlichen examens vnnd erkundigens der geleerte. Dann an disem handel ist 3210 Was mann für diener ordnen soͤlle. 3211 Tit.1. 1.Tim.3. 3212 1.Cor.4. 3213 Von der nachfrag deß laͤbens vnd der gleerte.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [367]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/826>, abgerufen am 22.11.2024.