Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Predig. begären zum diener Christi vnd der Christenlichen
kirchen verordnet zuowerden?Zuo welchem auch gehört / das alles das zuo der heiligen weihung dienet / im Consistorio zuo Rom gar zerstört vnd verderbt ist / also das kaum noch ettliche anzeigungen der ynsatzungen Christi erschinend. Jch wil yetzund nit erzellen / das vil neüwer menschensatzungen darzuo kommen / das gar nach die Kirchen kein stimm mer habend im verordnen der Hirten / vnd das kein wal ist der verordneten von der Kirchen. Dann die rechtsamme deß fürstellens / deß verleihens / vnd deß bestätigens / ist auff vil zerströuwet / bey ettlichen auch erblich worden / also das Narren vnnd halbgouchen zuo Bischoffen werden mögend. Das kan ich aber nicht fürgon / das bey jhnen das recht examen vnd behören / vnd die ernsthaffte Hirten disciplin vnnd nachfragung gar vnd gantz dahin ist. Es ist wol noch ein examen / aber das gar kindtlich / darinn man gemeynlich die man weihen sol das fraget / das man die schüler inn den minderen schuolen fraget / ob einer könne läsen / Construieren / singen vnnd rechnen? Söllichs könnend sie nicht laugnen / gleich wie auch das nicht / das die Priester mer verordnet werdend zuo läsen / zuo singen vnnd mässz zuo halten / dann die Kirch mitt dem wort Gottes zuoleiten. Darumb hat man schier mer rechnung der stimm ob die guot seye zuo dem gesang / dann der geleerte vnnd erfarnuß inn der heiligen geschrifft. Sie meynend aber sie habind die sach mächtig wol geschaffet / wenn etwann nicht ein vngeschickter Jurist zuo dem Hirten ampt verordnet werde. Dann es bedunckt sie schier nutzlicher sein / wol können an dem rechten handlen / zuo meerung vnnd erhaltung der zeitlichen güteren / dann inn der Kirchen predigen die seelen zuo gewünnen. Jch geschweigen / das wir sehend auß dem Römischen vnd anderer Künigen vnnd Fürsten höfen / leüt geschickt werden die Kirchen ynzuonemmen / die zuo allen anderen dingen geschickter wärind / dann die Kirchen Gottes zuo regieren? Dann die Kirchenämpter habend angefangen für schanckungen vnnd verehrungen der Fürsten gehalten zuo werden / dahar sie auch beneficia sind genennet worden. Ja die Römischen Bischoff habend jhren Köchen / Pastetenmacheren / Kriegßleuten / Barbiereren vnnd Eseltreiberen pfründen zuogestellt / wiewol das dennocht ehrlicher / dann das sie es ettwan den Huorenwirten auch gäben. So ist ein guoter theyl Priesteren durch gewalt vnnd durch Simoney zuo dem Kirchendienst kommen / darinn sie doch wol dienen weder gemögen noch gewöllen. Welche aber mitt besseren fügen angenommen werdend / die werdend doch durch fürdernussen vnnd gunst angenommen. Da giltet fründtschafft gar vil / es seye sipschafft oder magschafft. Vnnd wirt in disem allem deß bauchs mer dann deß diensts geachtet / vnnd mer den Priesteren / die doch nicht Priester sind geholffen / dann der Kirchen Gottes vnnd dem heyl der seelen. Also falt es aber alles in der Kirchen zuo boden / vnnd wirt die härd Gottes durch den last vnnd fal der Hirten vndertruckt. 3222 Hiehar gehört auch die vile der pfruonden / wie mans nennt. Da ein kriegßman etwann / oder ein Curtisan sechs oder offt mer pfründen / die jhm der Bapst fürwirfft / an sich reißt / deren er niendert inn acht hatt / dann inn dem ynnemmen. Dann er leert nimmer / vnnd ist gar sälten bey der härd / dann wenn er sie beschären wil. Darzwüschend wirt die härd deß Herren versaumpt vnnd verdirbt. Dann die vonn disen an jhr statt gesetzt werdend / sind gemeynlich vngeleert / vnnd gedingte knächt. Welcher am wenigsten nimpt / der wirt einer härd fürgesetzt / Gott gäb wie er seye / Vnnd meynt man er seye geleert gnuog / wenn er kan läsen / singen / mässz haben / beicht hören / salben / vnd an dem Sontag das Euangelium auß dem buoch dahar läsen. Was weiter überigs ist / das schetzend sie für gering. 3222 Von der vile der pfruonden.
Predig. begaͤren zum diener Christi vnd der Christenlichen
kirchen verordnet zuͦwerden?Zuͦ welchem auch gehoͤrt / das alles das zuͦ der heiligen weihung dienet / im Consistorio zuͦ Rom gar zerstoͤrt vnd verderbt ist / also das kaum noch ettliche anzeigungen der ynsatzungen Christi erschinend. Jch wil yetzund nit erzellen / das vil neüwer menschensatzungen darzuͦ kommen / das gar nach die Kirchen kein stimm mer habend im verordnen der Hirten / vnd das kein wal ist der verordneten von der Kirchen. Dann die rechtsamme deß fürstellens / deß verleihens / vnd deß bestaͤtigens / ist auff vil zerstroͤuwet / bey ettlichen auch erblich worden / also das Narren vnnd halbgouchen zuͦ Bischoffen werden moͤgend. Das kan ich aber nicht fürgon / das bey jhnen das recht examen vnd behoͤren / vnd die ernsthaffte Hirten disciplin vnnd nachfragung gar vnd gantz dahin ist. Es ist wol noch ein examen / aber das gar kindtlich / darinn man gemeynlich die man weihen sol das fraget / das man die schuͤler inn den minderen schuͦlen fraget / ob einer koͤnne laͤsen / Construieren / singen vnnd rechnen? Soͤllichs koͤnnend sie nicht laugnen / gleich wie auch das nicht / das die Priester mer verordnet werdend zuͦ laͤsen / zuͦ singen vnnd maͤssz zuͦ halten / dann die Kirch mitt dem wort Gottes zuͦleiten. Darumb hat man schier mer rechnung der stimm ob die guͦt seye zuͦ dem gesang / dann der geleerte vnnd erfarnuß inn der heiligen geschrifft. Sie meynend aber sie habind die sach maͤchtig wol geschaffet / wenn etwann nicht ein vngeschickter Jurist zuͦ dem Hirten ampt verordnet werde. Dann es bedunckt sie schier nutzlicher sein / wol koͤnnen an dem rechten handlen / zuͦ meerung vnnd erhaltung der zeitlichen guͤteren / dann inn der Kirchen predigen die seelen zuͦ gewünnen. Jch geschweigen / das wir sehend auß dem Roͤmischen vnd anderer Künigen vnnd Fürsten hoͤfen / leüt geschickt werden die Kirchen ynzuͦnemmen / die zuͦ allen anderen dingen geschickter waͤrind / dann die Kirchen Gottes zuͦ regieren? Dann die Kirchenaͤmpter habend angefangen für schanckungen vnnd verehrungen der Fürsten gehalten zuͦ werden / dahar sie auch beneficia sind genennet worden. Ja die Roͤmischen Bischoff habend jhren Koͤchen / Pastetenmacheren / Kriegßleuten / Barbiereren vnnd Eseltreiberen pfruͤnden zuͦgestellt / wiewol das dennocht ehrlicher / dann das sie es ettwan den Huͦrenwirten auch gaͤben. So ist ein guͦter theyl Priesteren durch gewalt vnnd durch Simoney zuͦ dem Kirchendienst kommen / darinn sie doch wol dienen weder gemoͤgen noch gewoͤllen. Welche aber mitt besseren fuͤgen angenommen werdend / die werdend doch durch fürdernussen vnnd gunst angenommen. Da giltet fründtschafft gar vil / es seye sipschafft oder magschafft. Vnnd wirt in disem allem deß bauchs mer dann deß diensts geachtet / vnnd mer den Priesteren / die doch nicht Priester sind geholffen / dann der Kirchen Gottes vnnd dem heyl der seelen. Also falt es aber alles in der Kirchen zuͦ boden / vnnd wirt die haͤrd Gottes durch den last vnnd fal der Hirten vndertruckt. 3222 Hiehar gehoͤrt auch die vile der pfruͦnden / wie mans nennt. Da ein kriegßman etwann / oder ein Curtisan sechs oder offt mer pfruͤnden / die jhm der Bapst fürwirfft / an sich reißt / deren er niendert inn acht hatt / dann inn dem ynnemmen. Dann er leert nimmer / vnnd ist gar saͤlten bey der haͤrd / dann wenn er sie beschaͤren wil. Darzwüschend wirt die haͤrd deß Herren versaumpt vnnd verdirbt. Dann die vonn disen an jhr statt gesetzt werdend / sind gemeynlich vngeleert / vnnd gedingte knaͤcht. Welcher am wenigsten nimpt / der wirt einer haͤrd fürgesetzt / Gott gaͤb wie er seye / Vnnd meynt man er seye geleert gnuͦg / wenn er kan laͤsen / singen / maͤssz haben / beicht hoͤren / salben / vnd an dem Sontag das Euangelium auß dem buͦch dahar laͤsen. Was weiter überigs ist / das schetzend sie für gering. 3222 Von der vile der pfruͦnden.
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Predig.
begaͤren zum diener Christi vnd der Christenlichen kirchen verordnet zuͦwerden?
Zuͦ welchem auch gehoͤrt / das alles das zuͦ der heiligen weihung dienet / im Consistorio zuͦ Rom gar zerstoͤrt vnd verderbt ist / also das kaum noch ettliche anzeigungen der ynsatzungen Christi erschinend. Jch wil yetzund nit erzellen / das vil neüwer menschensatzungen darzuͦ kommen / das gar nach die Kirchen kein stimm mer habend im verordnen der Hirten / vnd das kein wal ist der verordneten von der Kirchen. Dann die rechtsamme deß fürstellens / deß verleihens / vnd deß bestaͤtigens / ist auff vil zerstroͤuwet / bey ettlichen auch erblich worden / also das Narren vnnd halbgouchen zuͦ Bischoffen werden moͤgend. Das kan ich aber nicht fürgon / das bey jhnen das recht examen vnd behoͤren / vnd die ernsthaffte Hirten disciplin vnnd nachfragung gar vnd gantz dahin ist. Es ist wol noch ein examen / aber das gar kindtlich / darinn man gemeynlich die man weihen sol das fraget / das man die schuͤler inn den minderen schuͦlen fraget / ob einer koͤnne laͤsen / Construieren / singen vnnd rechnen? Soͤllichs koͤnnend sie nicht laugnen / gleich wie auch das nicht / das die Priester mer verordnet werdend zuͦ laͤsen / zuͦ singen vnnd maͤssz zuͦ halten / dann die Kirch mitt dem wort Gottes zuͦleiten. Darumb hat man schier mer rechnung der stimm ob die guͦt seye zuͦ dem gesang / dann der geleerte vnnd erfarnuß inn der heiligen geschrifft. Sie meynend aber sie habind die sach maͤchtig wol geschaffet / wenn etwann nicht ein vngeschickter Jurist zuͦ dem Hirten ampt verordnet werde. Dann es bedunckt sie schier nutzlicher sein / wol koͤnnen an dem rechten handlen / zuͦ meerung vnnd erhaltung der zeitlichen guͤteren / dann inn der Kirchen predigen die seelen zuͦ gewünnen. Jch geschweigen / das wir sehend auß dem Roͤmischen vnd anderer Künigen vnnd Fürsten hoͤfen / leüt geschickt werden die Kirchen ynzuͦnemmen / die zuͦ allen anderen dingen geschickter waͤrind / dann die Kirchen Gottes zuͦ regieren? Dann die Kirchenaͤmpter habend angefangen für schanckungen vnnd verehrungen der Fürsten gehalten zuͦ werden / dahar sie auch beneficia sind genennet worden. Ja die Roͤmischen Bischoff habend jhren Koͤchen / Pastetenmacheren / Kriegßleuten / Barbiereren vnnd Eseltreiberen pfruͤnden zuͦgestellt / wiewol das dennocht ehrlicher / dann das sie es ettwan den Huͦrenwirten auch gaͤben. So ist ein guͦter theyl Priesteren durch gewalt vnnd durch Simoney zuͦ dem Kirchendienst kommen / darinn sie doch wol dienen weder gemoͤgen noch gewoͤllen. Welche aber mitt besseren fuͤgen angenommen werdend / die werdend doch durch fürdernussen vnnd gunst angenommen. Da giltet fründtschafft gar vil / es seye sipschafft oder magschafft. Vnnd wirt in disem allem deß bauchs mer dann deß diensts geachtet / vnnd mer den Priesteren / die doch nicht Priester sind geholffen / dann der Kirchen Gottes vnnd dem heyl der seelen. Also falt es aber alles in der Kirchen zuͦ boden / vnnd wirt die haͤrd Gottes durch den last vnnd fal der Hirten vndertruckt.
3222 Hiehar gehoͤrt auch die vile der pfruͦnden / wie mans nennt. Da ein kriegßman etwann / oder ein Curtisan sechs oder offt mer pfruͤnden / die jhm der Bapst fürwirfft / an sich reißt / deren er niendert inn acht hatt / dann inn dem ynnemmen. Dann er leert nimmer / vnnd ist gar saͤlten bey der haͤrd / dann wenn er sie beschaͤren wil. Darzwüschend wirt die haͤrd deß Herren versaumpt vnnd verdirbt. Dann die vonn disen an jhr statt gesetzt werdend / sind gemeynlich vngeleert / vnnd gedingte knaͤcht. Welcher am wenigsten nimpt / der wirt einer haͤrd fürgesetzt / Gott gaͤb wie er seye / Vnnd meynt man er seye geleert gnuͦg / wenn er kan laͤsen / singen / maͤssz haben / beicht hoͤren / salben / vnd an dem Sontag das Euangelium auß dem buͦch dahar laͤsen. Was weiter überigs ist / das schetzend sie für gering.
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