Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Predig. scheühend vnd verwerffend wir aber das Latinsch
wörtli / Sacrament / nit: wir wöllend auch kein neüws an desselben statt
erdencken: es gefalt vns wol / allein daß es recht braucht vnnd verstanden werde.
Der heilig Augustinus spricht in Epistola ad Marcellinum 5.
Es wurde lang zereden seyn von dem vnderscheid der zeichen / welche / wenn sy zuo
göttlichen sachen gehörend / Sacrament genennet werdend. Dahär ist on zweyfel dise
gemein beschreybung oder verzeichnung genommen / Sacrament seye ein zeichen eines
heiligen dings. Welche beschreybung / ob sy gleych nit mag verworffen werden / so
verstadt doch ein yeder das hierinnen die natur vnd eigenschafft deß handels selbs
nit vollkommenlich vnd gnuogsam begriffen vnd außtruckt wirt / vnd die Sacrament
dadurch von anderen heiligen zeichen nit gnuogsam vnderscheiden werdend. Derhalben
braucht man ein andere beschreybung / die zwar etwas eigentlicher ist / namlich /
Sacrament ist ein sichtbare gstalt der vnsichtbaren gnad. Dieweyl aber auch dise
beschreybung nit allenklich die natur der Sacramenten erleüteret / so ist dise
beschreybung von vilen die besser gehalten worden / die also lautet: Die Sacrament
sind ceremonien / das ist / ausserliche breüch vnd übungen / mit denen der Herr
sein volck übt: erstlich den glauben in jnen zuo erwecken vnnd zuo erfrischen:
demnach den selben damit bey den menschen zuo bezeügen. Das ist nun nit übel
geredt. Wie wenn du aber die Sacrament etwas weytlöuffiger vnd eigentlicher also
beschribist? 3448 Sacrament / sind heilige breüch vnnd übungen / die in
euangelischen worten oder verheissungen / vnd in vorgeschribnen breüchen stond /
vnd der kirchen von Gott darumb angäben sind / daß sy als kundtschafften vnd sigel
seygind der predig deß euangeliums: item / dz sy den glauben übind / vnd durch
irrdische vnd sichtbare ding die grossen gheimnussen Gottes anbildind vnnd
fürstellind: darzuo daß sy die kirch sichtbarlicher weyß zuosamenfassind / vnd sy
jres ampts erinnerind. Diß ist zwar
ein lange weytgenomne vnnd vilfaltige beschreybung / die auß vilen stucken
zuosamen gefasset. Jch hab aber wöllen heiter seyn / vnnd den gantzen handel eins
mals mit einanderen fürstellen. Hernach aber wöllend wir ein yedes stuck einander
nach erklären / vnnd mit kundtschafften der gschrifft bestätigen.Yetzund damit ich völliger vnnd weytlöuffiger von dem nammen dises handels rede / so
sich ich daß die Latiner auch den Eyd / vnd ein yede wichtige verbindung ein
Sacrament nennend / freylich darumb / als ich achten / daß die selben ding mit
etwas Ceremonien verhandlet wurdend. 3449 M. Varro linguae Latinae lib. 2. da er anzeiget / was es
seyge durch Sacrament rechten / da spricht er: So einer ansprächig was an ein
anderen / vnd der ander lougnet / so legt yeder fünffhundert ehrin pfennig an ein
gewüß ort zur bruggen / deß gleych auch von anderen sachen ein gewüsse zal gälts.
Welcher dann die sach mit dem rechten gewan / der nam sein Sacrament / das ist /
sein dargelegte summ pfennigen hinweg: deß anderen teil aber der die sach verloren
/ ward inn gemeinen seckel genommen. Dieweyl nun
wir auch durch die gemeinschafft der Sacramenten / als durch darlegungen / Gott vnd allen glöubigen verbunden werdend / vnnd ja Gott der eynsetzer
der Sacramenten sich selbs vns mit den selben / gleych als an eydsstatt
verpflichtet / so sähend wir wie ordenlich vnd wol der namm / Sacrament / vnseren
heiligen zeichen gegäben vnnd aufgelegt seyge. 3450 Man lißt auch bey den Latineren / daß sy den
kriegseyd ein Sacrament genennet habend. Dann es dorfft niemants streyten dann wär
mit disem Sacrament darzuo verbunden was. Dann wie Vegetius de
re militari schreybt / so schwuorend sy nach einer gwüssen form / alles
das treüwlich vnd redlich zethuon / was der hauptmann heissen wurde / vnnd daß 3448 Was Sacrament
seye. 3449
Das wörtle Sacrament / für eydspflicht genommen. 3450 Kriegseyd.
Predig. scheühend vnd verwerffend wir aber das Latinsch
woͤrtli / Sacrament / nit: wir woͤllend auch kein neüws an desselben statt
erdencken: es gefalt vns wol / allein daß es recht braucht vnnd verstanden werde.
Der heilig Augustinus spricht in Epistola ad Marcellinum 5.
Es wurde lang zereden seyn von dem vnderscheid der zeichen / welche / wenn sy zuͦ
goͤttlichen sachen gehoͤrend / Sacrament genennet werdend. Dahaͤr ist on zweyfel dise
gemein beschreybung oder verzeichnung genommen / Sacrament seye ein zeichen eines
heiligen dings. Welche beschreybung / ob sy gleych nit mag verworffen werden / so
verstadt doch ein yeder das hierinnen die natur vnd eigenschafft deß handels selbs
nit vollkommenlich vnd gnuͦgsam begriffen vnd außtruckt wirt / vnd die Sacrament
dadurch von anderen heiligen zeichen nit gnuͦgsam vnderscheiden werdend. Derhalben
braucht man ein andere beschreybung / die zwar etwas eigentlicher ist / namlich /
Sacrament ist ein sichtbare gstalt der vnsichtbaren gnad. Dieweyl aber auch dise
beschreybung nit allenklich die natur der Sacramenten erleüteret / so ist dise
beschreybung von vilen die besser gehalten worden / die also lautet: Die Sacrament
sind ceremonien / das ist / ausserliche breüch vnd uͤbungen / mit denen der Herr
sein volck uͤbt: erstlich den glauben in jnen zuͦ erwecken vnnd zuͦ erfrischen:
demnach den selben damit bey den menschen zuͦ bezeügen. Das ist nun nit übel
geredt. Wie wenn du aber die Sacrament etwas weytloͤuffiger vnd eigentlicher also
beschribist? 3448 Sacrament / sind heilige breüch vnnd uͤbungen / die in
euangelischen worten oder verheissungen / vnd in vorgeschribnen breüchen stond /
vnd der kirchen von Gott darumb angaͤben sind / daß sy als kundtschafften vnd sigel
seygind der predig deß euangeliums: item / dz sy den glauben uͤbind / vnd durch
irrdische vnd sichtbare ding die grossen gheimnussen Gottes anbildind vnnd
fürstellind: darzuͦ daß sy die kirch sichtbarlicher weyß zuͦsamenfassind / vnd sy
jres ampts erinnerind. Diß ist zwar
ein lange weytgenomne vnnd vilfaltige beschreybung / die auß vilen stucken
zuͦsamen gefasset. Jch hab aber woͤllen heiter seyn / vnnd den gantzen handel eins
mals mit einanderen fürstellen. Hernach aber woͤllend wir ein yedes stuck einander
nach erklaͤren / vnnd mit kundtschafften der gschrifft bestaͤtigen.Yetzund damit ich voͤlliger vnnd weytloͤuffiger von dem nammen dises handels rede / so
sich ich daß die Latiner auch den Eyd / vnd ein yede wichtige verbindung ein
Sacrament nennend / freylich darumb / als ich achten / daß die selben ding mit
etwas Ceremonien verhandlet wurdend. 3449 M. Varro linguæ Latinæ lib. 2. da er anzeiget / was es
seyge durch Sacrament rechten / da spricht er: So einer anspraͤchig was an ein
anderen / vnd der ander lougnet / so legt yeder fünffhundert ehrin pfennig an ein
gewüß ort zur bruggen / deß gleych auch von anderen sachen ein gewüsse zal gaͤlts.
Welcher dann die sach mit dem rechten gewan / der nam sein Sacrament / das ist /
sein dargelegte summ pfennigen hinweg: deß anderen teil aber der die sach verloren
/ ward inn gemeinen seckel genommen. Dieweyl nun
wir auch durch die gemeinschafft der Sacramenten / als durch darlegungen / Gott vnd allen gloͤubigen verbunden werdend / vnnd ja Gott der eynsetzer
der Sacramenten sich selbs vns mit den selben / gleych als an eydsstatt
verpflichtet / so saͤhend wir wie ordenlich vnd wol der namm / Sacrament / vnseren
heiligen zeichen gegaͤben vnnd aufgelegt seyge. 3450 Man lißt auch bey den Latineren / daß sy den
kriegseyd ein Sacrament genennet habend. Dann es dorfft niemants streyten dann waͤr
mit disem Sacrament darzuͦ verbunden was. Dann wie Vegetius de
re militari schreybt / so schwuͦrend sy nach einer gwüssen form / alles
das treüwlich vnd redlich zethuͦn / was der hauptmann heissen wurde / vnnd daß 3448 Was Sacrament
seye. 3449
Das woͤrtle Sacrament / für eydspflicht genommen. 3450 Kriegseyd.
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Predig.
scheühend vnd verwerffend wir aber das Latinsch woͤrtli / Sacrament / nit: wir woͤllend auch kein neüws an desselben statt erdencken: es gefalt vns wol / allein daß es recht braucht vnnd verstanden werde. Der heilig Augustinus spricht in Epistola ad Marcellinum 5. Es wurde lang zereden seyn von dem vnderscheid der zeichen / welche / wenn sy zuͦ goͤttlichen sachen gehoͤrend / Sacrament genennet werdend. Dahaͤr ist on zweyfel dise gemein beschreybung oder verzeichnung genommen / Sacrament seye ein zeichen eines heiligen dings. Welche beschreybung / ob sy gleych nit mag verworffen werden / so verstadt doch ein yeder das hierinnen die natur vnd eigenschafft deß handels selbs nit vollkommenlich vnd gnuͦgsam begriffen vnd außtruckt wirt / vnd die Sacrament dadurch von anderen heiligen zeichen nit gnuͦgsam vnderscheiden werdend. Derhalben braucht man ein andere beschreybung / die zwar etwas eigentlicher ist / namlich / Sacrament ist ein sichtbare gstalt der vnsichtbaren gnad. Dieweyl aber auch dise beschreybung nit allenklich die natur der Sacramenten erleüteret / so ist dise beschreybung von vilen die besser gehalten worden / die also lautet: Die Sacrament sind ceremonien / das ist / ausserliche breüch vnd uͤbungen / mit denen der Herr sein volck uͤbt: erstlich den glauben in jnen zuͦ erwecken vnnd zuͦ erfrischen: demnach den selben damit bey den menschen zuͦ bezeügen. Das ist nun nit übel geredt. Wie wenn du aber die Sacrament etwas weytloͤuffiger vnd eigentlicher also beschribist? 3448 Sacrament / sind heilige breüch vnnd uͤbungen / die in euangelischen worten oder verheissungen / vnd in vorgeschribnen breüchen stond / vnd der kirchen von Gott darumb angaͤben sind / daß sy als kundtschafften vnd sigel seygind der predig deß euangeliums: item / dz sy den glauben uͤbind / vnd durch irrdische vnd sichtbare ding die grossen gheimnussen Gottes anbildind vnnd fürstellind: darzuͦ daß sy die kirch sichtbarlicher weyß zuͦsamenfassind / vnd sy jres ampts erinnerind. Diß ist zwar ein lange weytgenomne vnnd vilfaltige beschreybung / die auß vilen stucken zuͦsamen gefasset. Jch hab aber woͤllen heiter seyn / vnnd den gantzen handel eins mals mit einanderen fürstellen. Hernach aber woͤllend wir ein yedes stuck einander nach erklaͤren / vnnd mit kundtschafften der gschrifft bestaͤtigen.
Yetzund damit ich voͤlliger vnnd weytloͤuffiger von dem nammen dises handels rede / so sich ich daß die Latiner auch den Eyd / vnd ein yede wichtige verbindung ein Sacrament nennend / freylich darumb / als ich achten / daß die selben ding mit etwas Ceremonien verhandlet wurdend. 3449 M. Varro linguæ Latinæ lib. 2. da er anzeiget / was es seyge durch Sacrament rechten / da spricht er: So einer anspraͤchig was an ein anderen / vnd der ander lougnet / so legt yeder fünffhundert ehrin pfennig an ein gewüß ort zur bruggen / deß gleych auch von anderen sachen ein gewüsse zal gaͤlts. Welcher dann die sach mit dem rechten gewan / der nam sein Sacrament / das ist / sein dargelegte summ pfennigen hinweg: deß anderen teil aber der die sach verloren / ward inn gemeinen seckel genommen. Dieweyl nun wir auch durch die gemeinschafft der Sacramenten / als durch darlegungen / Gott vnd allen gloͤubigen verbunden werdend / vnnd ja Gott der eynsetzer der Sacramenten sich selbs vns mit den selben / gleych als an eydsstatt verpflichtet / so saͤhend wir wie ordenlich vnd wol der namm / Sacrament / vnseren heiligen zeichen gegaͤben vnnd aufgelegt seyge. 3450 Man lißt auch bey den Latineren / daß sy den kriegseyd ein Sacrament genennet habend. Dann es dorfft niemants streyten dann waͤr mit disem Sacrament darzuͦ verbunden was. Dann wie Vegetius de re militari schreybt / so schwuͦrend sy nach einer gwüssen form / alles das treüwlich vnd redlich zethuͦn / was der hauptmann heissen wurde / vnnd daß
3448 Was Sacrament seye.
3449 Das woͤrtle Sacrament / für eydspflicht genommen.
3450 Kriegseyd.
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(2014-03-16T11:00:00Z)
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