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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
dann äben so verr alle gheimnussen Gottes vnd vnsers heils in gmein sacrament / das ist / verborgne vnd geistliche gheimnussen Gottes vnd vnsers heils / genennt werdend. Dann in einem vollen vnnd rechten sacrament müssend die zwey ding zuosamen kommen / die ausser leyblich oder empfindtlich heilig action / vnd die geistlich übung oder betrachtung dessen / darumb die gantz sacramentlich handlung eyngesetzt ist vnd begangen wirt. Vnd da disputierend nun etlich vil vnd mancherley von der sacramentlichen vnion vnd vereinbarung / ob die personalis, realis / oder rationalis seye. 3527 Dieweyl ich aber sich daß die apostel hievon nichts engächßts angäben / vnd daß der handel / der sunst für sich selbs heiter vnnd einfalt / mit sölichem sophisticieren / krumb / verworren / dunckel / vnd voller haspels wirt / so sagen ich einfaltig vnd klar / daß das zeichen vnnd das verzeichnet in sacramenten vereinbaret werdind durch die göttlich eynsatzung / durch den heiligen brauch vnd die glöubig betrachtung / deßgleychen durch die bedeütung vnd gleychheit beider dingen. Vnd laugnen aber in allwäg / dz die beide ding natürlich vereinbaret werdind / also / dz das zeichen im Sacrament anfahe das seyn / daß das verzeichnet ist in seiner substantz vnd natur. Jch laugnen auch / daß das verzeichnet / dem zeichen leyblich also zuogethon werde / daß das zeichen wol in seinem wäsen vnnd in seiner natur bleybe / vnd jm aber nichtsdestminder das verzeichnet leyblich zuogethon werde / also / das wär deß zeichens teilhafftig werde / daß der gleych auch deß verzeichneten durch das zeichen / oder mit dem zeichen / teilhafftig seye. Warumb ich aber das so stracks laugne / ist offenbar / als ich achten / auß dem das ich bißhär disputiert hab / vnd dauon noch bald weyter volgen wirt.

Durch die eynsatzung sag ich aber / das zeichen vnd das verzeichnet vereinbaret seyn also / dz der das sacrament deß Tauffs vnd deß Herren Nachtmals eyngesetzt hat / der hat es nit darumb eyngesetzt / daß wir mit dem wasser deß leybs vnsauberkeiten abwüschind / wie man in den täglichen gmeinen bederen zethuon gewon ist / auch nit daß er vns mit brot vnd weyn settigete: sonder daß er vns mit denen sichtbaren zeichen die gheimnussen vnsers heils befulhe / vnd die selbigen mit sölichem fürstellen erneüwerte / vnd also besiglete vnd bestätigete. Darnach sag ich auch / daß sy vereinbaret seygind durch die betrachtung deß glaubens: dann die die sacrament mit glauben empfahend / die richtend jre augen nit allein auff die ausseren empfindtlichen / sonder vil mer auff die vnempfindtlichen bedeüteten vnnd himmelischen ding / also / daß sy die zwey ding in jnen selbs vereinbaret habend / die sunst ins zeichen / oder ans zeichen keins wägs gebunden sind. Dann leyblich vnd empfindtlich empfahend sy die zeichen: geistlich aber / besitzend / handlend / erneüwerend vnnd übend sy die bedeüteten ding. Zum dritten sag ich / daß sy vereinbaret seygind durch die bedeütung vnd gleychheit beider dingen: dann das zeichen ist ein zeichen dessen das verzeichnet wirt. Wenn aber die zeichen kein gleychheit hettend mit denen dingen deren zeichen sy sind / so wärend es ye nit zeichen. Darumb so habend sy gar ein schöne vnnd wolgerympte gleychheit vnd verwandtnuß mit einanderen. Dann wie das wasser deß leybs vnsauberkeit abwäscht / wie das brot vnd der weyn deß menschen hertz ersettigend vnd erfröuwend: also wirt auch das volck Gottes durch die gnad Gottes gereiniget: also ersettigend vnnd erfröuwend auch der leyb vnd das bluot deß Herren / die für vns gäben sind / vnd durch den glauben genossen werdend / den gantzen menschen / also / das er sich selbs gantz vnd gar außgeüßt in die dancksagung vnd gehorsame Gottes. Vnd hie wäre wol zereden von der Analogy oder änliche deß zeichens vnnd deß verzeichneten / wenn ich nit achtete / das sölichs daß vnnd komlicher hernach geschehen wurde. Daß aber sölichs mit vilen vnnd mer

3527 Von der sacramentlichen vereinbarung der zeichen / vnd der verzeichneten dingen.

Predig.
dann aͤben so verr alle gheimnussen Gottes vnd vnsers heils in gmein sacrament / das ist / verborgne vnd geistliche gheimnussen Gottes vnd vnsers heils / genennt werdend. Dann in einem vollen vnnd rechten sacrament muͤssend die zwey ding zuͦsamen kommen / die ausser leyblich oder empfindtlich heilig action / vnd die geistlich uͤbung oder betrachtung dessen / darumb die gantz sacramentlich handlung eyngesetzt ist vnd begangen wirt. Vnd da disputierend nun etlich vil vnd mancherley von der sacramentlichen vnion vnd vereinbarung / ob die personalis, realis / oder rationalis seye. 3527 Dieweyl ich aber sich daß die apostel hievon nichts engaͤchßts angaͤben / vnd daß der handel / der sunst für sich selbs heiter vnnd einfalt / mit soͤlichem sophisticieren / krumb / verworren / dunckel / vnd voller haspels wirt / so sagen ich einfaltig vnd klar / daß das zeichen vnnd das verzeichnet in sacramenten vereinbaret werdind durch die goͤttlich eynsatzung / durch den heiligen brauch vnd die gloͤubig betrachtung / deßgleychen durch die bedeütung vnd gleychheit beider dingen. Vnd laugnen aber in allwaͤg / dz die beide ding natürlich vereinbaret werdind / also / dz das zeichen im Sacrament anfahe das seyn / daß das verzeichnet ist in seiner substantz vnd natur. Jch laugnen auch / daß das verzeichnet / dem zeichen leyblich also zuͦgethon werde / daß das zeichen wol in seinem waͤsen vnnd in seiner natur bleybe / vnd jm aber nichtsdestminder das verzeichnet leyblich zuͦgethon werde / also / das waͤr deß zeichens teilhafftig werde / daß der gleych auch deß verzeichneten durch das zeichen / oder mit dem zeichen / teilhafftig seye. Warumb ich aber das so stracks laugne / ist offenbar / als ich achten / auß dem das ich bißhaͤr disputiert hab / vnd dauon noch bald weyter volgen wirt.

Durch die eynsatzung sag ich aber / das zeichen vnd das verzeichnet vereinbaret seyn also / dz der das sacrament deß Tauffs vnd deß Herren Nachtmals eyngesetzt hat / der hat es nit darumb eyngesetzt / daß wir mit dem wasser deß leybs vnsauberkeiten abwuͤschind / wie man in den taͤglichen gmeinen bederen zethuͦn gewon ist / auch nit daß er vns mit brot vnd weyn settigete: sonder daß er vns mit denen sichtbaren zeichen die gheimnussen vnsers heils befulhe / vnd die selbigen mit soͤlichem fürstellen erneüwerte / vnd also besiglete vnd bestaͤtigete. Darnach sag ich auch / daß sy vereinbaret seygind durch die betrachtung deß glaubens: dann die die sacrament mit glauben empfahend / die richtend jre augen nit allein auff die ausseren empfindtlichen / sonder vil mer auff die vnempfindtlichen bedeüteten vnnd himmelischen ding / also / daß sy die zwey ding in jnen selbs vereinbaret habend / die sunst ins zeichen / oder ans zeichen keins waͤgs gebunden sind. Dann leyblich vnd empfindtlich empfahend sy die zeichen: geistlich aber / besitzend / handlend / erneüwerend vnnd uͤbend sy die bedeüteten ding. Zum dritten sag ich / daß sy vereinbaret seygind durch die bedeütung vnd gleychheit beider dingen: dann das zeichen ist ein zeichen dessen das verzeichnet wirt. Wenn aber die zeichen kein gleychheit hettend mit denen dingen deren zeichen sy sind / so waͤrend es ye nit zeichen. Darumb so habend sy gar ein schoͤne vnnd wolgerympte gleychheit vnd verwandtnuß mit einanderen. Dann wie das wasser deß leybs vnsauberkeit abwaͤscht / wie das brot vnd der weyn deß menschen hertz ersettigend vnd erfroͤuwend: also wirt auch das volck Gottes durch die gnad Gottes gereiniget: also ersettigend vnnd erfroͤuwend auch der leyb vnd das bluͦt deß Herren / die für vns gaͤben sind / vnd durch den glauben genossen werdend / den gantzen menschen / also / das er sich selbs gantz vnd gar außgeüßt in die dancksagung vnd gehorsame Gottes. Vnd hie waͤre wol zereden von der Analogy oder aͤnliche deß zeichens vnnd deß verzeichneten / wenn ich nit achtete / das soͤlichs daß vnnd komlicher hernach geschehen wurde. Daß aber soͤlichs mit vilen vnnd mer

3527 Von der sacramentlichen vereinbarung der zeichen / vnd der verzeichneten dingen.
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCICX.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/909>, abgerufen am 01.11.2024.