Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

Bild:
<< vorherige Seite

Predig.
ein gmeind: dann er hat vor gesprochen / Das brot ist die gmeinsamme des lybs Christi: yetzund sagt er aber / Wir die vile sind ein brot vnd ein leyb. Ja wir / die vile / das ist / wir alle / die wir ein vile vnd kirch oder gemeind sind / die durch den hingegäbnen leyb vnd das vergossen bluot Christi erlößt sind. Darnach daß er spricht / Wir die vile sind ein leyb. Er spricht nit / wir werdend ein lyb. Dann / wie nun offt gemäldet / so werdend wir nit erst durch die sacrament dem leyb Christi eyngepflantzet / sonder die wir vorhin durch die gnad vnsichtbarlich eyngepflantzt warend / werdend yetz auch sichtbarlicher weyß consecriert vnd geheiliget. Auff das so zeigt er nun durch die gleyche rächnung / die es mit den sacramenten hat / oder durch ein beyspil der geschrifft / das er von den sacramenten des alten volcks nimpt / an / daß die / die einer opfferen teilhafftig werdend / ein leyb seygind / mit dem / dem sy opfferend / vnnd mit denen / mit denen sy opfferend / oder mit denen sy vom götzenopffer ässend. Besähend mir die Jsraeliter / spricht er / die noch die fleischlichen opffer opfferend. Welche die opffer ässend / sind die nit [fremdsprachliches Material] / das ist gmeindet / verwante oder gnossen des altars? Durch das wörtle Altar aber (im Griechischen stadt [fremdsprachliches Material]) verstadt er alles das zuo dem Judischen Gottsdienst vnd glauben gehört. Vnd ist das der verstand. Sind nit alle die ein leyb / ein gemeinsamme / ein volck / mit dem Gott Jsraels / vnd mit seinem volck / die da von den opfferen ässend / die vom Jsraelitischen volck dem Gott Jsraels aufgeopfferet sind? als wölte er sagen / Es ist niemants der das nit wüsse / oder der es verlougne / dieweyl es bey mengklichem offenbar vnnd bekannt ist. Darauß laßt er nun die Corinther selbs schliessen / das welche deßhalb der Heyden sacramenten oder opfferen teilhafftig werdind ein leyb vnd ein gmeinsamme mit den Heidnischen abgötten / vnd jnen den opfferenden Heiden seygind. Darnach fürkumpt er aber eim gägenwurff vnd spricht / Jch sag aber darumb nit / daß der götz neißwas seye oder vermöge / oder daß das götzenopffer neißwas göttlichen ansähens oder maiestet habe. Vnd setzt weyter: Das ist aber mein meinung / daß was die Heiden opfferend / das opfferend sy nit Gott / sonder den teüflen. Darauf hette er nun ordenlich mögen setzen / 3633 Darumb wenn jr fürfarend von den götzenopfferen zuo ässen / so werdend jr warlich mit dem teüfel vnd allen seinen glideren ein leyb vnd ein gmeinsame. Dieweyl aber das für reüher hette mögen aufgenommen werden / so setzt er ein anders vnnd zimmlichers an dstatt / vnd spricht: Jch wil aber nit / daß jr gemeinder / gesellen oder genossen der teüflen seygind. Vnd fürt darauf die gantz summ auff die ers alles gerichtet / durch gägensatz beyder teilen eyn / vnnd spricht / Jr mögend nit des Herren trinckgschirr trincken / vnd das trinckgschirr der teüflen / Jr mögend nit teilhafftig seyn des Herren tisch vnnd des tischs der teüflen. Darumb so sünderend vns die sacrament ab von allen anderen glauben vnnd gottsdiensten / vnd verbindend dargägen / ergäbend vnd leybend vns eyn dem waren Gott vnd dem waren Christenlichen glauben. Dann mit dem das wir die selbigen niessend / bezeügend wir offentlich daß wir glider Christi seygind / welche kein verständiger nimpt / vnnd sy zuo glideren der huoren oder der götzen machet.

3634 Hiehar dienet auch / das Zwingly in der erklärung des Christenlichen glaubens an den Christenlichen künig also spricht: Die sacrament sind als vil als eidspflicht: dann Sacramentum heißt bey den Latineren einen eid: dann alle die / die einerley sacrament brauchend / die werdend mit dem selben ein volck / vnd als die / die sich miteinander zuo etwas heiligen dingen pflichtend / zesamen schweerend vnd verbindend / werdend yetz ein leyb / ein volck vnnd gemeind. Wär nun von sölicher pundtnuß vnd gmeinsamme abtrittet / weycht vnd flüchtig

3633 Daß die glideren deß teüfels seygind / die sich abgöttischer opfferen vnd diensten teilhafftig machind.
3634 Zwingli von dem verpflichten der sacramenten

Predig.
ein gmeind: dann er hat vor gesprochen / Das brot ist die gmeinsamme des lybs Christi: yetzund sagt er aber / Wir die vile sind ein brot vnd ein leyb. Ja wir / die vile / das ist / wir alle / die wir ein vile vnd kirch oder gemeind sind / die durch den hingegaͤbnen leyb vnd das vergossen bluͦt Christi erloͤßt sind. Darnach daß er spricht / Wir die vile sind ein leyb. Er spricht nit / wir werdend ein lyb. Dann / wie nun offt gemaͤldet / so werdend wir nit erst durch die sacrament dem leyb Christi eyngepflantzet / sonder die wir vorhin durch die gnad vnsichtbarlich eyngepflantzt warend / werdend yetz auch sichtbarlicher weyß consecriert vnd geheiliget. Auff das so zeigt er nun durch die gleyche raͤchnung / die es mit den sacramenten hat / oder durch ein beyspil der geschrifft / das er von den sacramenten des alten volcks nimpt / an / daß die / die einer opfferen teilhafftig werdend / ein leyb seygind / mit dem / dem sy opfferend / vnnd mit denen / mit denen sy opfferend / oder mit denen sy vom goͤtzenopffer aͤssend. Besaͤhend mir die Jsraeliter / spricht er / die noch die fleischlichen opffer opfferend. Welche die opffer aͤssend / sind die nit [fremdsprachliches Material] / das ist gmeindet / verwante oder gnossen des altars? Durch das woͤrtle Altar aber (im Griechischen stadt [fremdsprachliches Material]) verstadt er alles das zuͦ dem Judischen Gottsdienst vnd glauben gehoͤrt. Vnd ist das der verstand. Sind nit alle die ein leyb / ein gemeinsamme / ein volck / mit dem Gott Jsraels / vnd mit seinem volck / die da von den opfferen aͤssend / die vom Jsraelitischen volck dem Gott Jsraels aufgeopfferet sind? als woͤlte er sagen / Es ist niemants der das nit wüsse / oder der es verlougne / dieweyl es bey mengklichem offenbar vnnd bekannt ist. Darauß laßt er nun die Corinther selbs schliessen / das welche deßhalb der Heyden sacramenten oder opfferen teilhafftig werdind ein leyb vnd ein gmeinsamme mit den Heidnischen abgoͤtten / vnd jnen den opfferenden Heiden seygind. Darnach fürkumpt er aber eim gaͤgenwurff vnd spricht / Jch sag aber darumb nit / daß der goͤtz neißwas seye oder vermoͤge / oder daß das goͤtzenopffer neißwas goͤttlichen ansaͤhens oder maiestet habe. Vnd setzt weyter: Das ist aber mein meinung / daß was die Heiden opfferend / das opfferend sy nit Gott / sonder den teüflen. Darauf hette er nun ordenlich moͤgen setzen / 3633 Darumb wenn jr fürfarend von den goͤtzenopfferen zuͦ aͤssen / so werdend jr warlich mit dem teüfel vnd allen seinen glideren ein leyb vnd ein gmeinsame. Dieweyl aber das für reüher hette moͤgen aufgenommen werden / so setzt er ein anders vnnd zimmlichers an dstatt / vnd spricht: Jch wil aber nit / daß jr gemeinder / gesellen oder genossen der teüflen seygind. Vnd fuͤrt darauf die gantz summ auff die ers alles gerichtet / durch gaͤgensatz beyder teilen eyn / vnnd spricht / Jr moͤgend nit des Herren trinckgschirr trincken / vnd das trinckgschirr der teüflen / Jr moͤgend nit teilhafftig seyn des Herren tisch vnnd des tischs der teüflen. Darumb so sünderend vns die sacrament ab von allen anderen glauben vnnd gottsdiensten / vnd verbindend dargaͤgen / ergaͤbend vnd leybend vns eyn dem waren Gott vnd dem waren Christenlichen glauben. Dann mit dem das wir die selbigen niessend / bezeügend wir offentlich daß wir glider Christi seygind / welche kein verstaͤndiger nimpt / vnnd sy zuͦ glideren der huͦren oder der goͤtzen machet.

3634 Hiehar dienet auch / das Zwingly in der erklaͤrung des Christenlichen glaubens an den Christenlichen künig also spricht: Die sacrament sind als vil als eidspflicht: dann Sacramentum heißt bey den Latineren einen eid: dann alle die / die einerley sacrament brauchend / die werdend mit dem selben ein volck / vnd als die / die sich miteinander zuͦ etwas heiligen dingen pflichtend / zesamen schweerend vnd verbindend / werdend yetz ein leyb / ein volck vnnd gemeind. Waͤr nun von soͤlicher pundtnuß vnd gmeinsamme abtrittet / weycht vnd flüchtig

3633 Daß die glideren deß teüfels seygind / die sich abgoͤttischer opfferen vnd diensten teilhafftig machind.
3634 Zwingli von dem verpflichten der sacramenten
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0941" n="CCCCXXV."/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">P</hi>redig.</hi></hi><lb/></fw>ein gmeind: dann er hat vor gesprochen / Das brot
                   ist die gmeinsamme des lybs Christi: yetzund sagt er aber / Wir die vile sind ein
                   brot vnd ein leyb. Ja wir / die vile / das ist / wir alle / die wir ein vile vnd
                   kirch oder gemeind sind / die durch den hingega&#x0364;bnen leyb vnd das vergossen blu&#x0366;t
                   Christi erlo&#x0364;ßt sind. Darnach daß er spricht / Wir die vile sind ein leyb. Er
                   spricht nit / wir werdend ein lyb. Dann / wie nun offt gema&#x0364;ldet / so werdend wir
                   nit erst durch die sacrament dem leyb Christi eyngepflantzet / sonder die wir
                   vorhin durch die gnad vnsichtbarlich eyngepflantzt warend / werdend yetz auch
                   sichtbarlicher weyß consecriert vnd geheiliget. Auff das so zeigt er nun durch die
                   gleyche ra&#x0364;chnung / die es mit den sacramenten hat / oder durch ein beyspil der
                   geschrifft / das er von den sacramenten des alten volcks nimpt / an / daß die /
                   die einer opfferen teilhafftig werdend / ein leyb seygind / mit dem / dem sy
                   opfferend / vnnd mit denen / mit denen sy opfferend / oder mit denen sy vom
                   go&#x0364;tzenopffer a&#x0364;ssend. Besa&#x0364;hend mir die Jsraeliter / spricht er / die noch die
                   fleischlichen opffer opfferend. Welche die opffer a&#x0364;ssend / sind die nit <foreign xml:lang="ell"><gap reason="fm"/></foreign> / das ist gmeindet / verwante oder gnossen des
                altars? Durch das wo&#x0364;rtle Altar aber (im Griechischen stadt <foreign xml:lang="ell"><gap reason="fm"/></foreign>) verstadt er alles das zu&#x0366; dem Judischen Gottsdienst vnd
                   glauben geho&#x0364;rt. Vnd ist das der verstand. Sind nit alle die ein leyb / ein
                   gemeinsamme / ein volck / mit dem Gott Jsraels / vnd mit seinem volck / die da von
                   den opfferen a&#x0364;ssend / die vom Jsraelitischen volck dem Gott Jsraels aufgeopfferet
                   sind? als wo&#x0364;lte er sagen / Es ist niemants der das nit wüsse / oder der es
                   verlougne / dieweyl es bey mengklichem offenbar vnnd bekannt ist. Darauß laßt er
                   nun die Corinther selbs schliessen / das welche deßhalb der Heyden sacramenten
                   oder opfferen teilhafftig werdind ein leyb vnd ein gmeinsamme mit den Heidnischen
                   abgo&#x0364;tten / vnd jnen den opfferenden Heiden seygind. Darnach fürkumpt er aber eim
                   ga&#x0364;genwurff vnd spricht / Jch sag aber darumb nit / daß der go&#x0364;tz neißwas
                   seye oder vermo&#x0364;ge / oder daß das go&#x0364;tzenopffer neißwas go&#x0364;ttlichen ansa&#x0364;hens oder
                   maiestet habe. Vnd setzt weyter: Das ist aber mein meinung / daß was die Heiden
                   opfferend / das opfferend sy nit Gott / sonder den teüflen. Darauf hette er nun
                   ordenlich mo&#x0364;gen setzen / <note place="foot" n="3633"> Daß die
                      glideren deß teüfels seygind / die sich abgo&#x0364;ttischer opfferen vnd diensten
                      teilhafftig machind.</note> Darumb wenn jr fürfarend von den go&#x0364;tzenopfferen zu&#x0366;
                   a&#x0364;ssen / so werdend jr warlich mit dem teüfel vnd allen seinen glideren ein leyb
                   vnd ein gmeinsame. Dieweyl aber das für reüher
                   hette mo&#x0364;gen aufgenommen werden / so setzt er ein anders vnnd zimmlichers
                   an dstatt / vnd spricht: Jch wil aber nit / daß jr gemeinder / gesellen
                   oder genossen der teüflen seygind. Vnd fu&#x0364;rt darauf die gantz summ auff die ers
                   alles gerichtet / durch ga&#x0364;gensatz beyder teilen eyn / vnnd spricht / Jr mo&#x0364;gend nit
                   des Herren trinckgschirr trincken / vnd das trinckgschirr der teüflen / Jr mo&#x0364;gend
                   nit teilhafftig seyn des Herren tisch vnnd des tischs der teüflen. Darumb so
                   sünderend vns die sacrament ab von allen anderen glauben vnnd gottsdiensten / vnd
                   verbindend darga&#x0364;gen / erga&#x0364;bend vnd leybend vns eyn dem waren Gott vnd dem waren
                   Christenlichen glauben. Dann mit dem das wir die selbigen niessend / bezeügend wir
                   offentlich daß wir glider Christi seygind / welche kein versta&#x0364;ndiger nimpt / vnnd
                   sy zu&#x0366; glideren der hu&#x0366;ren oder der go&#x0364;tzen machet.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="3634"> Zwingli von dem verpflichten der
                      sacramenten</note> Hiehar dienet auch / das Zwingly in der erkla&#x0364;rung des
                   Christenlichen glaubens an den Christenlichen künig also spricht: Die sacrament
                   sind als vil als eidspflicht: dann Sacramentum heißt bey den Latineren einen eid:
                   dann alle die / die einerley sacrament brauchend / die werdend mit dem selben ein
                   volck / vnd als die / die sich miteinander zu&#x0366; etwas heiligen dingen pflichtend /
                   zesamen schweerend vnd verbindend / werdend yetz ein leyb / ein volck vnnd
                   gemeind. Wa&#x0364;r nun von so&#x0364;licher pundtnuß vnd gmeinsamme abtrittet / weycht vnd flüchtig<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[CCCCXXV./0941] Predig. ein gmeind: dann er hat vor gesprochen / Das brot ist die gmeinsamme des lybs Christi: yetzund sagt er aber / Wir die vile sind ein brot vnd ein leyb. Ja wir / die vile / das ist / wir alle / die wir ein vile vnd kirch oder gemeind sind / die durch den hingegaͤbnen leyb vnd das vergossen bluͦt Christi erloͤßt sind. Darnach daß er spricht / Wir die vile sind ein leyb. Er spricht nit / wir werdend ein lyb. Dann / wie nun offt gemaͤldet / so werdend wir nit erst durch die sacrament dem leyb Christi eyngepflantzet / sonder die wir vorhin durch die gnad vnsichtbarlich eyngepflantzt warend / werdend yetz auch sichtbarlicher weyß consecriert vnd geheiliget. Auff das so zeigt er nun durch die gleyche raͤchnung / die es mit den sacramenten hat / oder durch ein beyspil der geschrifft / das er von den sacramenten des alten volcks nimpt / an / daß die / die einer opfferen teilhafftig werdend / ein leyb seygind / mit dem / dem sy opfferend / vnnd mit denen / mit denen sy opfferend / oder mit denen sy vom goͤtzenopffer aͤssend. Besaͤhend mir die Jsraeliter / spricht er / die noch die fleischlichen opffer opfferend. Welche die opffer aͤssend / sind die nit _ / das ist gmeindet / verwante oder gnossen des altars? Durch das woͤrtle Altar aber (im Griechischen stadt _ ) verstadt er alles das zuͦ dem Judischen Gottsdienst vnd glauben gehoͤrt. Vnd ist das der verstand. Sind nit alle die ein leyb / ein gemeinsamme / ein volck / mit dem Gott Jsraels / vnd mit seinem volck / die da von den opfferen aͤssend / die vom Jsraelitischen volck dem Gott Jsraels aufgeopfferet sind? als woͤlte er sagen / Es ist niemants der das nit wüsse / oder der es verlougne / dieweyl es bey mengklichem offenbar vnnd bekannt ist. Darauß laßt er nun die Corinther selbs schliessen / das welche deßhalb der Heyden sacramenten oder opfferen teilhafftig werdind ein leyb vnd ein gmeinsamme mit den Heidnischen abgoͤtten / vnd jnen den opfferenden Heiden seygind. Darnach fürkumpt er aber eim gaͤgenwurff vnd spricht / Jch sag aber darumb nit / daß der goͤtz neißwas seye oder vermoͤge / oder daß das goͤtzenopffer neißwas goͤttlichen ansaͤhens oder maiestet habe. Vnd setzt weyter: Das ist aber mein meinung / daß was die Heiden opfferend / das opfferend sy nit Gott / sonder den teüflen. Darauf hette er nun ordenlich moͤgen setzen / 3633 Darumb wenn jr fürfarend von den goͤtzenopfferen zuͦ aͤssen / so werdend jr warlich mit dem teüfel vnd allen seinen glideren ein leyb vnd ein gmeinsame. Dieweyl aber das für reüher hette moͤgen aufgenommen werden / so setzt er ein anders vnnd zimmlichers an dstatt / vnd spricht: Jch wil aber nit / daß jr gemeinder / gesellen oder genossen der teüflen seygind. Vnd fuͤrt darauf die gantz summ auff die ers alles gerichtet / durch gaͤgensatz beyder teilen eyn / vnnd spricht / Jr moͤgend nit des Herren trinckgschirr trincken / vnd das trinckgschirr der teüflen / Jr moͤgend nit teilhafftig seyn des Herren tisch vnnd des tischs der teüflen. Darumb so sünderend vns die sacrament ab von allen anderen glauben vnnd gottsdiensten / vnd verbindend dargaͤgen / ergaͤbend vnd leybend vns eyn dem waren Gott vnd dem waren Christenlichen glauben. Dann mit dem das wir die selbigen niessend / bezeügend wir offentlich daß wir glider Christi seygind / welche kein verstaͤndiger nimpt / vnnd sy zuͦ glideren der huͦren oder der goͤtzen machet. 3634 Hiehar dienet auch / das Zwingly in der erklaͤrung des Christenlichen glaubens an den Christenlichen künig also spricht: Die sacrament sind als vil als eidspflicht: dann Sacramentum heißt bey den Latineren einen eid: dann alle die / die einerley sacrament brauchend / die werdend mit dem selben ein volck / vnd als die / die sich miteinander zuͦ etwas heiligen dingen pflichtend / zesamen schweerend vnd verbindend / werdend yetz ein leyb / ein volck vnnd gemeind. Waͤr nun von soͤlicher pundtnuß vnd gmeinsamme abtrittet / weycht vnd flüchtig 3633 Daß die glideren deß teüfels seygind / die sich abgoͤttischer opfferen vnd diensten teilhafftig machind. 3634 Zwingli von dem verpflichten der sacramenten

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien (2014-03-16T11:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44) (2014-03-12T12:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Teiltranskription des Gesamtwerks: ausschließlich 50 Predigten, ohne Vorrede und Register
  • Marginalien als Fußnoten wiedergegeben
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Bogensignaturen: nicht übernommen
  • Druckfehler sind nicht immer berichtigt
  • fremdsprachliches Material: gekennzeichnet
  • Geminations-/Abkürzungsstriche: nur expandiert
  • Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage
  • Kustoden: nicht übernommen
  • langes s (ſ): als s transkribiert
  • Vollständigkeit: teilweise erfasst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein
  • benötigt einen zweiten Korrekturgang
  • đ wurde als der transkribiert
  • Bindestriche werden nicht konsequent gesetzt
  • Antiquaschrift nicht konsequent gesetzt



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/941
Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCXXV.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/941>, abgerufen am 24.11.2024.