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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
ein gmeind: dann er hat vor gesprochen / Das brot ist die gmeinsamme des lybs Christi: yetzund sagt er aber / Wir die vile sind ein brot vnd ein leyb. Ja wir / die vile / das ist / wir alle / die wir ein vile vnd kirch oder gemeind sind / die durch den hingegäbnen leyb vnd das vergossen bluot Christi erlößt sind. Darnach daß er spricht / Wir die vile sind ein leyb. Er spricht nit / wir werdend ein lyb. Dann / wie nun offt gemäldet / so werdend wir nit erst durch die sacrament dem leyb Christi eyngepflantzet / sonder die wir vorhin durch die gnad vnsichtbarlich eyngepflantzt warend / werdend yetz auch sichtbarlicher weyß consecriert vnd geheiliget. Auff das so zeigt er nun durch die gleyche rächnung / die es mit den sacramenten hat / oder durch ein beyspil der geschrifft / das er von den sacramenten des alten volcks nimpt / an / daß die / die einer opfferen teilhafftig werdend / ein leyb seygind / mit dem / dem sy opfferend / vnnd mit denen / mit denen sy opfferend / oder mit denen sy vom götzenopffer ässend. Besähend mir die Jsraeliter / spricht er / die noch die fleischlichen opffer opfferend. Welche die opffer ässend / sind die nit [fremdsprachliches Material] / das ist gmeindet / verwante oder gnossen des altars? Durch das wörtle Altar aber (im Griechischen stadt [fremdsprachliches Material]) verstadt er alles das zuo dem Judischen Gottsdienst vnd glauben gehört. Vnd ist das der verstand. Sind nit alle die ein leyb / ein gemeinsamme / ein volck / mit dem Gott Jsraels / vnd mit seinem volck / die da von den opfferen ässend / die vom Jsraelitischen volck dem Gott Jsraels aufgeopfferet sind? als wölte er sagen / Es ist niemants der das nit wüsse / oder der es verlougne / dieweyl es bey mengklichem offenbar vnnd bekannt ist. Darauß laßt er nun die Corinther selbs schliessen / das welche deßhalb der Heyden sacramenten oder opfferen teilhafftig werdind ein leyb vnd ein gmeinsamme mit den Heidnischen abgötten / vnd jnen den opfferenden Heiden seygind. Darnach fürkumpt er aber eim gägenwurff vnd spricht / Jch sag aber darumb nit / daß der götz neißwas seye oder vermöge / oder daß das götzenopffer neißwas göttlichen ansähens oder maiestet habe. Vnd setzt weyter: Das ist aber mein meinung / daß was die Heiden opfferend / das opfferend sy nit Gott / sonder den teüflen. Darauf hette er nun ordenlich mögen setzen / 3633 Darumb wenn jr fürfarend von den götzenopfferen zuo ässen / so werdend jr warlich mit dem teüfel vnd allen seinen glideren ein leyb vnd ein gmeinsame. Dieweyl aber das für reüher hette mögen aufgenommen werden / so setzt er ein anders vnnd zimmlichers an dstatt / vnd spricht: Jch wil aber nit / daß jr gemeinder / gesellen oder genossen der teüflen seygind. Vnd fürt darauf die gantz summ auff die ers alles gerichtet / durch gägensatz beyder teilen eyn / vnnd spricht / Jr mögend nit des Herren trinckgschirr trincken / vnd das trinckgschirr der teüflen / Jr mögend nit teilhafftig seyn des Herren tisch vnnd des tischs der teüflen. Darumb so sünderend vns die sacrament ab von allen anderen glauben vnnd gottsdiensten / vnd verbindend dargägen / ergäbend vnd leybend vns eyn dem waren Gott vnd dem waren Christenlichen glauben. Dann mit dem das wir die selbigen niessend / bezeügend wir offentlich daß wir glider Christi seygind / welche kein verständiger nimpt / vnnd sy zuo glideren der huoren oder der götzen machet.

3634 Hiehar dienet auch / das Zwingly in der erklärung des Christenlichen glaubens an den Christenlichen künig also spricht: Die sacrament sind als vil als eidspflicht: dann Sacramentum heißt bey den Latineren einen eid: dann alle die / die einerley sacrament brauchend / die werdend mit dem selben ein volck / vnd als die / die sich miteinander zuo etwas heiligen dingen pflichtend / zesamen schweerend vnd verbindend / werdend yetz ein leyb / ein volck vnnd gemeind. Wär nun von sölicher pundtnuß vnd gmeinsamme abtrittet / weycht vnd flüchtig

3633 Daß die glideren deß teüfels seygind / die sich abgöttischer opfferen vnd diensten teilhafftig machind.
3634 Zwingli von dem verpflichten der sacramenten

Predig.
ein gmeind: dann er hat vor gesprochen / Das brot ist die gmeinsamme des lybs Christi: yetzund sagt er aber / Wir die vile sind ein brot vnd ein leyb. Ja wir / die vile / das ist / wir alle / die wir ein vile vnd kirch oder gemeind sind / die durch den hingegaͤbnen leyb vnd das vergossen bluͦt Christi erloͤßt sind. Darnach daß er spricht / Wir die vile sind ein leyb. Er spricht nit / wir werdend ein lyb. Dann / wie nun offt gemaͤldet / so werdend wir nit erst durch die sacrament dem leyb Christi eyngepflantzet / sonder die wir vorhin durch die gnad vnsichtbarlich eyngepflantzt warend / werdend yetz auch sichtbarlicher weyß consecriert vnd geheiliget. Auff das so zeigt er nun durch die gleyche raͤchnung / die es mit den sacramenten hat / oder durch ein beyspil der geschrifft / das er von den sacramenten des alten volcks nimpt / an / daß die / die einer opfferen teilhafftig werdend / ein leyb seygind / mit dem / dem sy opfferend / vnnd mit denen / mit denen sy opfferend / oder mit denen sy vom goͤtzenopffer aͤssend. Besaͤhend mir die Jsraeliter / spricht er / die noch die fleischlichen opffer opfferend. Welche die opffer aͤssend / sind die nit [fremdsprachliches Material] / das ist gmeindet / verwante oder gnossen des altars? Durch das woͤrtle Altar aber (im Griechischen stadt [fremdsprachliches Material]) verstadt er alles das zuͦ dem Judischen Gottsdienst vnd glauben gehoͤrt. Vnd ist das der verstand. Sind nit alle die ein leyb / ein gemeinsamme / ein volck / mit dem Gott Jsraels / vnd mit seinem volck / die da von den opfferen aͤssend / die vom Jsraelitischen volck dem Gott Jsraels aufgeopfferet sind? als woͤlte er sagen / Es ist niemants der das nit wüsse / oder der es verlougne / dieweyl es bey mengklichem offenbar vnnd bekannt ist. Darauß laßt er nun die Corinther selbs schliessen / das welche deßhalb der Heyden sacramenten oder opfferen teilhafftig werdind ein leyb vnd ein gmeinsamme mit den Heidnischen abgoͤtten / vnd jnen den opfferenden Heiden seygind. Darnach fürkumpt er aber eim gaͤgenwurff vnd spricht / Jch sag aber darumb nit / daß der goͤtz neißwas seye oder vermoͤge / oder daß das goͤtzenopffer neißwas goͤttlichen ansaͤhens oder maiestet habe. Vnd setzt weyter: Das ist aber mein meinung / daß was die Heiden opfferend / das opfferend sy nit Gott / sonder den teüflen. Darauf hette er nun ordenlich moͤgen setzen / 3633 Darumb wenn jr fürfarend von den goͤtzenopfferen zuͦ aͤssen / so werdend jr warlich mit dem teüfel vnd allen seinen glideren ein leyb vnd ein gmeinsame. Dieweyl aber das für reüher hette moͤgen aufgenommen werden / so setzt er ein anders vnnd zimmlichers an dstatt / vnd spricht: Jch wil aber nit / daß jr gemeinder / gesellen oder genossen der teüflen seygind. Vnd fuͤrt darauf die gantz summ auff die ers alles gerichtet / durch gaͤgensatz beyder teilen eyn / vnnd spricht / Jr moͤgend nit des Herren trinckgschirr trincken / vnd das trinckgschirr der teüflen / Jr moͤgend nit teilhafftig seyn des Herren tisch vnnd des tischs der teüflen. Darumb so sünderend vns die sacrament ab von allen anderen glauben vnnd gottsdiensten / vnd verbindend dargaͤgen / ergaͤbend vnd leybend vns eyn dem waren Gott vnd dem waren Christenlichen glauben. Dann mit dem das wir die selbigen niessend / bezeügend wir offentlich daß wir glider Christi seygind / welche kein verstaͤndiger nimpt / vnnd sy zuͦ glideren der huͦren oder der goͤtzen machet.

3634 Hiehar dienet auch / das Zwingly in der erklaͤrung des Christenlichen glaubens an den Christenlichen künig also spricht: Die sacrament sind als vil als eidspflicht: dann Sacramentum heißt bey den Latineren einen eid: dann alle die / die einerley sacrament brauchend / die werdend mit dem selben ein volck / vnd als die / die sich miteinander zuͦ etwas heiligen dingen pflichtend / zesamen schweerend vnd verbindend / werdend yetz ein leyb / ein volck vnnd gemeind. Waͤr nun von soͤlicher pundtnuß vnd gmeinsamme abtrittet / weycht vnd flüchtig

3633 Daß die glideren deß teüfels seygind / die sich abgoͤttischer opfferen vnd diensten teilhafftig machind.
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                   Christenlichen glaubens an den Christenlichen künig also spricht: Die sacrament
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[CCCCXXV./0941] Predig. ein gmeind: dann er hat vor gesprochen / Das brot ist die gmeinsamme des lybs Christi: yetzund sagt er aber / Wir die vile sind ein brot vnd ein leyb. Ja wir / die vile / das ist / wir alle / die wir ein vile vnd kirch oder gemeind sind / die durch den hingegaͤbnen leyb vnd das vergossen bluͦt Christi erloͤßt sind. Darnach daß er spricht / Wir die vile sind ein leyb. Er spricht nit / wir werdend ein lyb. Dann / wie nun offt gemaͤldet / so werdend wir nit erst durch die sacrament dem leyb Christi eyngepflantzet / sonder die wir vorhin durch die gnad vnsichtbarlich eyngepflantzt warend / werdend yetz auch sichtbarlicher weyß consecriert vnd geheiliget. Auff das so zeigt er nun durch die gleyche raͤchnung / die es mit den sacramenten hat / oder durch ein beyspil der geschrifft / das er von den sacramenten des alten volcks nimpt / an / daß die / die einer opfferen teilhafftig werdend / ein leyb seygind / mit dem / dem sy opfferend / vnnd mit denen / mit denen sy opfferend / oder mit denen sy vom goͤtzenopffer aͤssend. Besaͤhend mir die Jsraeliter / spricht er / die noch die fleischlichen opffer opfferend. Welche die opffer aͤssend / sind die nit _ / das ist gmeindet / verwante oder gnossen des altars? Durch das woͤrtle Altar aber (im Griechischen stadt _ ) verstadt er alles das zuͦ dem Judischen Gottsdienst vnd glauben gehoͤrt. Vnd ist das der verstand. Sind nit alle die ein leyb / ein gemeinsamme / ein volck / mit dem Gott Jsraels / vnd mit seinem volck / die da von den opfferen aͤssend / die vom Jsraelitischen volck dem Gott Jsraels aufgeopfferet sind? als woͤlte er sagen / Es ist niemants der das nit wüsse / oder der es verlougne / dieweyl es bey mengklichem offenbar vnnd bekannt ist. Darauß laßt er nun die Corinther selbs schliessen / das welche deßhalb der Heyden sacramenten oder opfferen teilhafftig werdind ein leyb vnd ein gmeinsamme mit den Heidnischen abgoͤtten / vnd jnen den opfferenden Heiden seygind. Darnach fürkumpt er aber eim gaͤgenwurff vnd spricht / Jch sag aber darumb nit / daß der goͤtz neißwas seye oder vermoͤge / oder daß das goͤtzenopffer neißwas goͤttlichen ansaͤhens oder maiestet habe. Vnd setzt weyter: Das ist aber mein meinung / daß was die Heiden opfferend / das opfferend sy nit Gott / sonder den teüflen. Darauf hette er nun ordenlich moͤgen setzen / 3633 Darumb wenn jr fürfarend von den goͤtzenopfferen zuͦ aͤssen / so werdend jr warlich mit dem teüfel vnd allen seinen glideren ein leyb vnd ein gmeinsame. Dieweyl aber das für reüher hette moͤgen aufgenommen werden / so setzt er ein anders vnnd zimmlichers an dstatt / vnd spricht: Jch wil aber nit / daß jr gemeinder / gesellen oder genossen der teüflen seygind. Vnd fuͤrt darauf die gantz summ auff die ers alles gerichtet / durch gaͤgensatz beyder teilen eyn / vnnd spricht / Jr moͤgend nit des Herren trinckgschirr trincken / vnd das trinckgschirr der teüflen / Jr moͤgend nit teilhafftig seyn des Herren tisch vnnd des tischs der teüflen. Darumb so sünderend vns die sacrament ab von allen anderen glauben vnnd gottsdiensten / vnd verbindend dargaͤgen / ergaͤbend vnd leybend vns eyn dem waren Gott vnd dem waren Christenlichen glauben. Dann mit dem das wir die selbigen niessend / bezeügend wir offentlich daß wir glider Christi seygind / welche kein verstaͤndiger nimpt / vnnd sy zuͦ glideren der huͦren oder der goͤtzen machet. 3634 Hiehar dienet auch / das Zwingly in der erklaͤrung des Christenlichen glaubens an den Christenlichen künig also spricht: Die sacrament sind als vil als eidspflicht: dann Sacramentum heißt bey den Latineren einen eid: dann alle die / die einerley sacrament brauchend / die werdend mit dem selben ein volck / vnd als die / die sich miteinander zuͦ etwas heiligen dingen pflichtend / zesamen schweerend vnd verbindend / werdend yetz ein leyb / ein volck vnnd gemeind. Waͤr nun von soͤlicher pundtnuß vnd gmeinsamme abtrittet / weycht vnd flüchtig 3633 Daß die glideren deß teüfels seygind / die sich abgoͤttischer opfferen vnd diensten teilhafftig machind. 3634 Zwingli von dem verpflichten der sacramenten

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCXXV.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/941>, abgerufen am 31.10.2024.