Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Die Neün
vnd viertzigste Sacramenten zierd ist die erledigung
der gefangnen. Der heilig Hieronymus lobt den heiligen Exuperium den Bischoff zuo
Tolosen / der den leyb deß Herren in einem geflochtnen körblin / vnnd das
bluot in einem glaß truog / vnnd den geyt auß dem tempel vertriben hatt. Daß auch
etliche kirchen bey achthundert vnnd mer jaren nach dem leyden deß Herren /
höltzine gschirr gebraucht habind im darreichen deß bluots Christi / zeigt
der Canon deß Triburiensischen Conciliums gnügsam an / der noch in den
Bäpstischen Decreten geläsen wirt / darinnen verbotten wirt / daß
kein priester die heilig geheimnuß in höltzinen gschirren verhandle.
Darumb so habend höltzine gschirr im Nachtmal einen gar alten brauch. Der
Ertzbischoff Bonifacius ward auff ein zeyt (welches ich auch hie anziehen muoß /
dieweyl es sich zuo disem fürnemmen so wol schickt / ob ichs gleych anderschwo
auch anzogen hab) gefraget / ob man dörffte die sacrament in
höltzinen gschirren verhandlen? do antwortet er: Vor zeyten brauchtend
guldine priester höltzine gschirr / yetz im widerspil / brauchend
höltzine priester guldine gschirr. Wenn aber einer gleych auch gschirr die
auß anderer materi bereitet / on überfluß vnd aberglauben brauchte / mit dem
wölt ich keinen grossen stoß haben / allein daß er erkenne daß die nichts
sündind die höltzine gschirr brauchend. Dann so vil die form oder die
materi der trinckgschirren belanget / so ist es der glöubigen kirchen
alles frey.3780 Darnach so ist auch offenbar / daß vnser Herr ob dem ersten Nachtmal / deßgleychen auch die heiligen Apostel / wenn sy das Nachtmal gehalten / jr gemeine vnnd eerliche kleidung gebraucht habend. Darumb so ist es der ersten eynsatzung nit zuo wider / wenn der diener für den tisch deß Herren trittet / mit seinem kleid / das doch eerbar vnd eerlich seye / bekleidet. Die es ye empfahend / legend kein andere dann jr gemeine bekleidung an. Darumb muoß man sich hüten / daß da kein superstition vnd aberglauben eynwachse. Die alten sicht man mit einem einigen mantel bedeckt gewesen seyn / den sy über die gemein bekleidung anzugend: aber söliches nit nach dem exempel Christi oder der apostlen / sonder auß menschlichem angäben. Zletst ist der plunder allen / den man auff den heüttigen tag sicht / auß nachuolg der priesterlichen bekleidung im alten gsatz zuosamengeläsen / vnd den dieneren / wenn sy das Nachtmal halten wöllend / aufgelegt worden. Welches Jnnocentius diß nammens der III. keins wägs verhälet in lib. de sacrament. alt. myst. 4. cap. 4. Wir habend aber nun langest gelernet / daß alle Leuitische breüch nit nun aufgehebt sind worden / sonder von niemants weyter in die kirchen söllind eyngefürt werden. Darumb dieweyl wir im liecht deß Euangelij / vnnd nit im schatten deß gesatzes wandlend / so verwerffend wir billich die Leuitischen mäßkleidung. 3781 Jch hab auch anderschwo anzeiget / daß von alter här alle völcker im begon der sacramenten jr landtliche / vnd yederman verstentliche oder gemeine spraach gebraucht habind. 3782 Von dem gaugklen vnnd den seltzamen gebärden / die die diener in der haltung deß Nachtmals brauchen söllind / könnend wir auß dem Euangelio anders nichts sagen / dann das wir gelernet. Es hat der Herr brot genommen / danck gesagt / vnd es gebrochen / vnnd außteilt / etc. Wenn nun ein diener dises thuot / so darff er vmb weytere gebärden nit sorgfeltig seyn. Die gebärden so man auff den heüttigen tag in der Mäß zebrauchen angenommen hat / machend den geheimnussen so gar kein ansehen / daß sy jnen mer verachtung bringend / damit ich dennoch nit weyters sage das noch gröber ist. 3783 Das ist aber vnunderscheiden / ob die kirch das Nachtmal halten
sölle sitzende / oder daß sy zuohingang: item ob sy die heiligen zeichen in die
hend / oder in den mund von der hand der dieneren empfahe. Mit der vrsprünglichen einfalte 3780 Was bekleidung man im Nachtmal brauchen sölle. 3781 Wz spraach man brauchen sölle. 3782 Von den gebärden. 3783 Vom empfahen deß Nachtmals in die
hend.
Die Neün
vnd viertzigste Sacramenten zierd ist die erledigung
der gefangnen. Der heilig Hieronymus lobt den heiligen Exuperium den Bischoff zuͦ
Tolosen / der den leyb deß Herren in einem geflochtnen koͤrblin / vnnd das
bluͦt in einem glaß truͦg / vnnd den geyt auß dem tempel vertriben hatt. Daß auch
etliche kirchen bey achthundert vnnd mer jaren nach dem leyden deß Herren /
hoͤltzine gschirr gebraucht habind im darreichen deß bluͦts Christi / zeigt
der Canon deß Triburiensischen Conciliums gnuͤgsam an / der noch in den
Baͤpstischen Decreten gelaͤsen wirt / darinnen verbotten wirt / daß
kein priester die heilig geheimnuß in hoͤltzinen gschirren verhandle.
Darumb so habend hoͤltzine gschirr im Nachtmal einen gar alten brauch. Der
Ertzbischoff Bonifacius ward auff ein zeyt (welches ich auch hie anziehen muͦß /
dieweyl es sich zuͦ disem fürnemmen so wol schickt / ob ichs gleych anderschwo
auch anzogen hab) gefraget / ob man doͤrffte die sacrament in
hoͤltzinen gschirren verhandlen? do antwortet er: Vor zeyten brauchtend
guldine priester hoͤltzine gschirr / yetz im widerspil / brauchend
hoͤltzine priester guldine gschirr. Wenn aber einer gleych auch gschirr die
auß anderer materi bereitet / on überfluß vnd aberglauben brauchte / mit dem
woͤlt ich keinen grossen stoß haben / allein daß er erkenne daß die nichts
sündind die hoͤltzine gschirr brauchend. Dann so vil die form oder die
materi der trinckgschirren belanget / so ist es der gloͤubigen kirchen
alles frey.3780 Darnach so ist auch offenbar / daß vnser Herr ob dem ersten Nachtmal / deßgleychen auch die heiligen Apostel / wenn sy das Nachtmal gehalten / jr gemeine vnnd eerliche kleidung gebraucht habend. Darumb so ist es der ersten eynsatzung nit zuͦ wider / wenn der diener für den tisch deß Herren trittet / mit seinem kleid / das doch eerbar vnd eerlich seye / bekleidet. Die es ye empfahend / legend kein andere dann jr gemeine bekleidung an. Darumb muͦß man sich huͤten / daß da kein superstition vnd aberglauben eynwachse. Die alten sicht man mit einem einigen mantel bedeckt gewesen seyn / den sy über die gemein bekleidung anzugend: aber soͤliches nit nach dem exempel Christi oder der apostlen / sonder auß menschlichem angaͤben. Zletst ist der plunder allen / den man auff den heüttigen tag sicht / auß nachuͦlg der priesterlichen bekleidung im alten gsatz zuͦsamengelaͤsen / vnd den dieneren / wenn sy das Nachtmal halten woͤllend / aufgelegt worden. Welches Jnnocentius diß nammens der III. keins waͤgs verhaͤlet in lib. de sacrament. alt. myst. 4. cap. 4. Wir habend aber nun langest gelernet / daß alle Leuitische breüch nit nun aufgehebt sind worden / sonder von niemants weyter in die kirchen soͤllind eyngefuͤrt werden. Darumb dieweyl wir im liecht deß Euangelij / vnnd nit im schatten deß gesatzes wandlend / so verwerffend wir billich die Leuitischen maͤßkleidung. 3781 Jch hab auch anderschwo anzeiget / daß von alter haͤr alle voͤlcker im begon der sacramenten jr landtliche / vnd yederman verstentliche oder gemeine spraach gebraucht habind. 3782 Von dem gaugklen vnnd den seltzamen gebaͤrden / die die diener in der haltung deß Nachtmals brauchen soͤllind / koͤnnend wir auß dem Euangelio anders nichts sagen / dann das wir gelernet. Es hat der Herr brot genommen / danck gesagt / vnd es gebrochen / vnnd außteilt / ꝛc. Wenn nun ein diener dises thuͦt / so darff er vmb weytere gebaͤrden nit sorgfeltig seyn. Die gebaͤrden so man auff den heüttigen tag in der Maͤß zebrauchen angenommen hat / machend den geheimnussen so gar kein ansehen / daß sy jnen mer verachtung bringend / damit ich dennoch nit weyters sage das noch groͤber ist. 3783 Das ist aber vnunderscheiden / ob die kirch das Nachtmal halten
soͤlle sitzende / oder daß sy zuͦhingang: item ob sy die heiligen zeichen in die
hend / oder in den mund von der hand der dieneren empfahe. Mit der vrsprünglichen einfalte 3780 Was bekleidung man im Nachtmal brauchen soͤlle. 3781 Wz spraach man brauchen soͤlle. 3782 Von den gebaͤrden. 3783 Vom empfahen deß Nachtmals in die
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Die Neün vnd viertzigste
Sacramenten zierd ist die erledigung der gefangnen. Der heilig Hieronymus lobt den heiligen Exuperium den Bischoff zuͦ Tolosen / der den leyb deß Herren in einem geflochtnen koͤrblin / vnnd das bluͦt in einem glaß truͦg / vnnd den geyt auß dem tempel vertriben hatt. Daß auch etliche kirchen bey achthundert vnnd mer jaren nach dem leyden deß Herren / hoͤltzine gschirr gebraucht habind im darreichen deß bluͦts Christi / zeigt der Canon deß Triburiensischen Conciliums gnuͤgsam an / der noch in den Baͤpstischen Decreten gelaͤsen wirt / darinnen verbotten wirt / daß kein priester die heilig geheimnuß in hoͤltzinen gschirren verhandle. Darumb so habend hoͤltzine gschirr im Nachtmal einen gar alten brauch. Der Ertzbischoff Bonifacius ward auff ein zeyt (welches ich auch hie anziehen muͦß / dieweyl es sich zuͦ disem fürnemmen so wol schickt / ob ichs gleych anderschwo auch anzogen hab) gefraget / ob man doͤrffte die sacrament in hoͤltzinen gschirren verhandlen? do antwortet er: Vor zeyten brauchtend guldine priester hoͤltzine gschirr / yetz im widerspil / brauchend hoͤltzine priester guldine gschirr. Wenn aber einer gleych auch gschirr die auß anderer materi bereitet / on überfluß vnd aberglauben brauchte / mit dem woͤlt ich keinen grossen stoß haben / allein daß er erkenne daß die nichts sündind die hoͤltzine gschirr brauchend. Dann so vil die form oder die materi der trinckgschirren belanget / so ist es der gloͤubigen kirchen alles frey.
3780 Darnach so ist auch offenbar / daß vnser Herr ob dem ersten Nachtmal / deßgleychen auch die heiligen Apostel / wenn sy das Nachtmal gehalten / jr gemeine vnnd eerliche kleidung gebraucht habend. Darumb so ist es der ersten eynsatzung nit zuͦ wider / wenn der diener für den tisch deß Herren trittet / mit seinem kleid / das doch eerbar vnd eerlich seye / bekleidet. Die es ye empfahend / legend kein andere dann jr gemeine bekleidung an. Darumb muͦß man sich huͤten / daß da kein superstition vnd aberglauben eynwachse. Die alten sicht man mit einem einigen mantel bedeckt gewesen seyn / den sy über die gemein bekleidung anzugend: aber soͤliches nit nach dem exempel Christi oder der apostlen / sonder auß menschlichem angaͤben. Zletst ist der plunder allen / den man auff den heüttigen tag sicht / auß nachuͦlg der priesterlichen bekleidung im alten gsatz zuͦsamengelaͤsen / vnd den dieneren / wenn sy das Nachtmal halten woͤllend / aufgelegt worden. Welches Jnnocentius diß nammens der III. keins waͤgs verhaͤlet in lib. de sacrament. alt. myst. 4. cap. 4. Wir habend aber nun langest gelernet / daß alle Leuitische breüch nit nun aufgehebt sind worden / sonder von niemants weyter in die kirchen soͤllind eyngefuͤrt werden. Darumb dieweyl wir im liecht deß Euangelij / vnnd nit im schatten deß gesatzes wandlend / so verwerffend wir billich die Leuitischen maͤßkleidung.
3781 Jch hab auch anderschwo anzeiget / daß von alter haͤr alle voͤlcker im begon der sacramenten jr landtliche / vnd yederman verstentliche oder gemeine spraach gebraucht habind. 3782 Von dem gaugklen vnnd den seltzamen gebaͤrden / die die diener in der haltung deß Nachtmals brauchen soͤllind / koͤnnend wir auß dem Euangelio anders nichts sagen / dann das wir gelernet. Es hat der Herr brot genommen / danck gesagt / vnd es gebrochen / vnnd außteilt / ꝛc. Wenn nun ein diener dises thuͦt / so darff er vmb weytere gebaͤrden nit sorgfeltig seyn. Die gebaͤrden so man auff den heüttigen tag in der Maͤß zebrauchen angenommen hat / machend den geheimnussen so gar kein ansehen / daß sy jnen mer verachtung bringend / damit ich dennoch nit weyters sage das noch groͤber ist.
3783 Das ist aber vnunderscheiden / ob die kirch das Nachtmal halten soͤlle sitzende / oder daß sy zuͦhingang: item ob sy die heiligen zeichen in die hend / oder in den mund von der hand der dieneren empfahe. Mit der vrsprünglichen einfalte
3780 Was bekleidung man im Nachtmal brauchen soͤlle.
3781 Wz spraach man brauchen soͤlle.
3782 Von den gebaͤrden.
3783 Vom empfahen deß Nachtmals in die hend.
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(2014-03-16T11:00:00Z)
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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat
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