Buri, Maximilian von: Ueber Causalität und deren Verantwortung. Leipzig, 1873.die zukünftigen unregelmäßigen Ereignisse wenigstens die zukünftigen unregelmäßigen Ereigniſſe wenigſtens <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0012" n="8"/> die <hi rendition="#g">zukünftigen</hi> unregelmäßigen Ereigniſſe wenigſtens<lb/> einigermaßen vorhergeſehen haben müſſe, als inconſequent<lb/> erſcheinen. — Es liegen endlich aber auch bedenkliche Wider-<lb/> ſprüche in dieſer Richtung vor. Nachdem in § 3 mit bloßem<lb/> Accommodiren an die praktiſche Nothwendigkeit erörtert worden<lb/> iſt, daß die Zwiſchenurſachen — regelmäßige wie unregelmäßige<lb/> — nicht zur Urſache zugerechnet werden ſollen, wenn ſie ſich<lb/> nicht vorher im Bewußtſein des Handelnden wenigſtens<lb/> einigermaßen reflectirt hatten, wird daſelbſt weiter behauptet:<lb/> da weder Nothwendigkeit des Cauſalzuſammenhangs noch die<lb/> bloße Möglichkeit deſſelben entſcheidend ſein könne, ſo bleibe<lb/> nur übrig, eine gewiſſe Wahrſcheinlichkeit als Norm anzu-<lb/> nehmen, oder, was <hi rendition="#g">genauer ſei,</hi> zu ſagen: alle Folgen ſeien<lb/> auf den Handelnden als Urſache zu beziehen, welche in dem<lb/><hi rendition="#g">regelmäßigen</hi> Verlauf der Dinge lägen. Dieſe rein objective<lb/> Schlußfolgerung ſteht jedoch in diametralem Gegenſatz zu<lb/> den Vorderſätzen, weil hiernach der Handelnde die regel-<lb/> mäßigen Zwiſchenurſachen nicht vorausgeſehen zu haben<lb/> braucht. Aber ſofort wird dann wieder in die Subjectivität<lb/> übergeſprungen. Denn wenn der Handelnde auf eine regel-<lb/> widrige Zwiſchenurſache gerechnet hat, ſo ſoll er auch für ſie<lb/> einſtehen. Müſſen aber unregelmäßige Zwiſchenurſachen zur<lb/> Urſache zugerechnet werden, wenn ſie nur mit einer gewiſſen<lb/> Wahrſcheinlichkeit vorausgeſehen worden ſind, ſo liegt hierin<lb/> der Beweis, daß der Cauſalzuſammenhang nicht durch ſeine<lb/> Regelmäßigkeit bedingt wird. v. B. behauptet darum k. H.<lb/> (S. 21), die in Ausſicht genommenen unregelmäßigen Zwiſchen-<lb/> urſachen ſeien in Wahrheit nicht als unregelmäßige anzu-<lb/> ſehen. Aber wie kann denn eine Erſcheinung, welche, wenn<lb/> ſie nicht vorausgeſehen wird, eine regelwidrige iſt, dieſe<lb/> objective Qualität abſtreifen und ſich zu einer regelmäßigen<lb/> geſtalten, im Falle auf ſie gerechnet worden war — alſo<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [8/0012]
die zukünftigen unregelmäßigen Ereigniſſe wenigſtens
einigermaßen vorhergeſehen haben müſſe, als inconſequent
erſcheinen. — Es liegen endlich aber auch bedenkliche Wider-
ſprüche in dieſer Richtung vor. Nachdem in § 3 mit bloßem
Accommodiren an die praktiſche Nothwendigkeit erörtert worden
iſt, daß die Zwiſchenurſachen — regelmäßige wie unregelmäßige
— nicht zur Urſache zugerechnet werden ſollen, wenn ſie ſich
nicht vorher im Bewußtſein des Handelnden wenigſtens
einigermaßen reflectirt hatten, wird daſelbſt weiter behauptet:
da weder Nothwendigkeit des Cauſalzuſammenhangs noch die
bloße Möglichkeit deſſelben entſcheidend ſein könne, ſo bleibe
nur übrig, eine gewiſſe Wahrſcheinlichkeit als Norm anzu-
nehmen, oder, was genauer ſei, zu ſagen: alle Folgen ſeien
auf den Handelnden als Urſache zu beziehen, welche in dem
regelmäßigen Verlauf der Dinge lägen. Dieſe rein objective
Schlußfolgerung ſteht jedoch in diametralem Gegenſatz zu
den Vorderſätzen, weil hiernach der Handelnde die regel-
mäßigen Zwiſchenurſachen nicht vorausgeſehen zu haben
braucht. Aber ſofort wird dann wieder in die Subjectivität
übergeſprungen. Denn wenn der Handelnde auf eine regel-
widrige Zwiſchenurſache gerechnet hat, ſo ſoll er auch für ſie
einſtehen. Müſſen aber unregelmäßige Zwiſchenurſachen zur
Urſache zugerechnet werden, wenn ſie nur mit einer gewiſſen
Wahrſcheinlichkeit vorausgeſehen worden ſind, ſo liegt hierin
der Beweis, daß der Cauſalzuſammenhang nicht durch ſeine
Regelmäßigkeit bedingt wird. v. B. behauptet darum k. H.
(S. 21), die in Ausſicht genommenen unregelmäßigen Zwiſchen-
urſachen ſeien in Wahrheit nicht als unregelmäßige anzu-
ſehen. Aber wie kann denn eine Erſcheinung, welche, wenn
ſie nicht vorausgeſehen wird, eine regelwidrige iſt, dieſe
objective Qualität abſtreifen und ſich zu einer regelmäßigen
geſtalten, im Falle auf ſie gerechnet worden war — alſo
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