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Campe, Joachim Heinrich: Robinson der Jüngere. Bd. 2. Hamburg, 1780.

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die er begnadiget hat, das Schif wieder erobern
kan, oder nicht? Ist jenes, so haben die Müh-
seligkeiten unsers Freundes ein Ende; ist aber
dieses, ja so bleibt alles, wie es war, und es ist
an keine Erlösung für ihn zu denken.

Der Begnadigten, welche sich jezt vor der
Burg versamlet hatten, waren zehn. Robin-
son
deutete ihnen im Nahmen des Stadthalters
an, daß ihr Verbrechen ihnen unter der Bedin-
gung verziehen werden solte, wenn sie ihren recht-
mäßigen Vorgesezten behülflich wären, wieder
Besiz von seinem Schiffe zu nehmen. Da nun
alle die heiligste Versicherung gaben, daß sie die-
se Bedingung gern und treulich erfüllen würden:
so fügte Robinson hinzu, daß sie hierdurch
nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch zugleich
das Leben ihrer noch gefangenen Kameraden ret-
ten könten, die, im Fal, daß das Schif nicht
erobert würde, morgen mit Anbruch des Tages
samt und sonders gehengt werden solten.

Eben dieses Urtheil wurde auch den Gefan-
genen kund gethan. Dan führte man beide Par-
theien, die Gefangenen und die Freigelassenen,

zu-

die er begnadiget hat, das Schif wieder erobern
kan, oder nicht? Iſt jenes, ſo haben die Muͤh-
ſeligkeiten unſers Freundes ein Ende; iſt aber
dieſes, ja ſo bleibt alles, wie es war, und es iſt
an keine Erloͤſung fuͤr ihn zu denken.

Der Begnadigten, welche ſich jezt vor der
Burg verſamlet hatten, waren zehn. Robin-
ſon
deutete ihnen im Nahmen des Stadthalters
an, daß ihr Verbrechen ihnen unter der Bedin-
gung verziehen werden ſolte, wenn ſie ihren recht-
maͤßigen Vorgeſezten behuͤlflich waͤren, wieder
Beſiz von ſeinem Schiffe zu nehmen. Da nun
alle die heiligſte Verſicherung gaben, daß ſie die-
ſe Bedingung gern und treulich erfuͤllen wuͤrden:
ſo fuͤgte Robinſon hinzu, daß ſie hierdurch
nicht nur ihr eigenes Leben, ſondern auch zugleich
das Leben ihrer noch gefangenen Kameraden ret-
ten koͤnten, die, im Fal, daß das Schif nicht
erobert wuͤrde, morgen mit Anbruch des Tages
ſamt und ſonders gehengt werden ſolten.

Eben dieſes Urtheil wurde auch den Gefan-
genen kund gethan. Dan fuͤhrte man beide Par-
theien, die Gefangenen und die Freigelaſſenen,

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[338/0344] die er begnadiget hat, das Schif wieder erobern kan, oder nicht? Iſt jenes, ſo haben die Muͤh- ſeligkeiten unſers Freundes ein Ende; iſt aber dieſes, ja ſo bleibt alles, wie es war, und es iſt an keine Erloͤſung fuͤr ihn zu denken. Der Begnadigten, welche ſich jezt vor der Burg verſamlet hatten, waren zehn. Robin- ſon deutete ihnen im Nahmen des Stadthalters an, daß ihr Verbrechen ihnen unter der Bedin- gung verziehen werden ſolte, wenn ſie ihren recht- maͤßigen Vorgeſezten behuͤlflich waͤren, wieder Beſiz von ſeinem Schiffe zu nehmen. Da nun alle die heiligſte Verſicherung gaben, daß ſie die- ſe Bedingung gern und treulich erfuͤllen wuͤrden: ſo fuͤgte Robinſon hinzu, daß ſie hierdurch nicht nur ihr eigenes Leben, ſondern auch zugleich das Leben ihrer noch gefangenen Kameraden ret- ten koͤnten, die, im Fal, daß das Schif nicht erobert wuͤrde, morgen mit Anbruch des Tages ſamt und ſonders gehengt werden ſolten. Eben dieſes Urtheil wurde auch den Gefan- genen kund gethan. Dan fuͤhrte man beide Par- theien, die Gefangenen und die Freigelaſſenen, zu-

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Zitationshilfe: Campe, Joachim Heinrich: Robinson der Jüngere. Bd. 2. Hamburg, 1780, S. 338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/campe_robinson02_1780/344>, abgerufen am 24.11.2024.