des Gemüths zu vermeiden; 2) erhitzender, spirituöser oder gewürzter Getränke und Speisen sich zu enthalten; 3) keine engen einzwängenden Kleidungsstücke zu tragen; 4) sich da- gegen an kühles Verhalten, leichte mehr vegetabilische Diät zu gewöhnen; 5) besonders große Mäßigkeit hinsichtlich der Geschlechtsbefriedigung zu beobachten, und 6) vor, in und nach der Menstruationsperiode mehr die horizontale Lage an- zunehmen. -- Ueberhaupt also die §. 195. genannten veran- lassenden Ursachen zu vermeiden.
§. 200.
Die medicinische Behandlung hingegen wird namentlich die Beseitigung der innern Verstimmungen, welche diese zu starke Ausscheidung bedingen, zu bewirken suchen, und in sofern bey verschiedenen Fällen verschieden seyn; ist daher über- haupt eine reichliche Stofferzeugung vorhanden und mit vor- herrschender produktiver Thätigkeit der Uteringefäße verbunden, so wird zwar hier die stärkere Blutausscheidung für den Au- genblick selbst heilsam werden und nicht zu stören seyn, allein um fernern Nachtheilen vorzubauen, ist sodann nöthig, außer einem streng antiphlogistischen Regimen, von gelinden Ab- führmitteln (aus Mittelsalzen, Pulpa Tamarindorum u. s. w.) Gebrauch zu machen, ja es können vorzüglich Anfangs der Behandlung selbst allgemeine Blutentleerungen mit dem gün- stigsten Erfolge angewendet werden; es muß ferner, außer der Periode, durch geregelte angemessene Bewegung für Un- terhaltung einer gelinden Transspiration und Verarbeitung der assimilirten Stoffe gesorgt, beym Herannahen der Periode aber der Gebrauch des Nitrums und der vegetabilischen Säuren empfohlen werden.
§. 201.
Ist es hingegen mehr allgemeine und örtlich aufgeregte Sensibilität, welche die profuse Menstruation hervorrief, so müssen die weitern, häufig in der Lebensart allein liegenden Ursachen, von welchen dieses abhängt, aufgesucht und mög- lichst beseitigt werden, als eigentliche Heilmittel aber dienen dann innerlich die rein bittern Mittel, Extrakte, China, Eisen,
des Gemuͤths zu vermeiden; 2) erhitzender, ſpirituoͤſer oder gewuͤrzter Getraͤnke und Speiſen ſich zu enthalten; 3) keine engen einzwaͤngenden Kleidungsſtuͤcke zu tragen; 4) ſich da- gegen an kuͤhles Verhalten, leichte mehr vegetabiliſche Diaͤt zu gewoͤhnen; 5) beſonders große Maͤßigkeit hinſichtlich der Geſchlechtsbefriedigung zu beobachten, und 6) vor, in und nach der Menſtruationsperiode mehr die horizontale Lage an- zunehmen. — Ueberhaupt alſo die §. 195. genannten veran- laſſenden Urſachen zu vermeiden.
§. 200.
Die mediciniſche Behandlung hingegen wird namentlich die Beſeitigung der innern Verſtimmungen, welche dieſe zu ſtarke Ausſcheidung bedingen, zu bewirken ſuchen, und in ſofern bey verſchiedenen Faͤllen verſchieden ſeyn; iſt daher uͤber- haupt eine reichliche Stofferzeugung vorhanden und mit vor- herrſchender produktiver Thaͤtigkeit der Uteringefaͤße verbunden, ſo wird zwar hier die ſtaͤrkere Blutausſcheidung fuͤr den Au- genblick ſelbſt heilſam werden und nicht zu ſtoͤren ſeyn, allein um fernern Nachtheilen vorzubauen, iſt ſodann noͤthig, außer einem ſtreng antiphlogiſtiſchen Regimen, von gelinden Ab- fuͤhrmitteln (aus Mittelſalzen, Pulpa Tamarindorum u. ſ. w.) Gebrauch zu machen, ja es koͤnnen vorzuͤglich Anfangs der Behandlung ſelbſt allgemeine Blutentleerungen mit dem guͤn- ſtigſten Erfolge angewendet werden; es muß ferner, außer der Periode, durch geregelte angemeſſene Bewegung fuͤr Un- terhaltung einer gelinden Transſpiration und Verarbeitung der aſſimilirten Stoffe geſorgt, beym Herannahen der Periode aber der Gebrauch des Nitrums und der vegetabiliſchen Saͤuren empfohlen werden.
§. 201.
Iſt es hingegen mehr allgemeine und oͤrtlich aufgeregte Senſibilitaͤt, welche die profuſe Menſtruation hervorrief, ſo muͤſſen die weitern, haͤufig in der Lebensart allein liegenden Urſachen, von welchen dieſes abhaͤngt, aufgeſucht und moͤg- lichſt beſeitigt werden, als eigentliche Heilmittel aber dienen dann innerlich die rein bittern Mittel, Extrakte, China, Eiſen,
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des Gemuͤths zu vermeiden; 2) erhitzender, ſpirituoͤſer oder
gewuͤrzter Getraͤnke und Speiſen ſich zu enthalten; 3) keine
engen einzwaͤngenden Kleidungsſtuͤcke zu tragen; 4) ſich da-
gegen an kuͤhles Verhalten, leichte mehr vegetabiliſche Diaͤt
zu gewoͤhnen; 5) beſonders große Maͤßigkeit hinſichtlich der
Geſchlechtsbefriedigung zu beobachten, und 6) vor, in und
nach der Menſtruationsperiode mehr die horizontale Lage an-
zunehmen. — Ueberhaupt alſo die §. 195. genannten veran-
laſſenden Urſachen zu vermeiden.
§. 200.
Die mediciniſche Behandlung hingegen wird namentlich
die Beſeitigung der innern Verſtimmungen, welche dieſe zu
ſtarke Ausſcheidung bedingen, zu bewirken ſuchen, und in
ſofern bey verſchiedenen Faͤllen verſchieden ſeyn; iſt daher uͤber-
haupt eine reichliche Stofferzeugung vorhanden und mit vor-
herrſchender produktiver Thaͤtigkeit der Uteringefaͤße verbunden,
ſo wird zwar hier die ſtaͤrkere Blutausſcheidung fuͤr den Au-
genblick ſelbſt heilſam werden und nicht zu ſtoͤren ſeyn, allein
um fernern Nachtheilen vorzubauen, iſt ſodann noͤthig, außer
einem ſtreng antiphlogiſtiſchen Regimen, von gelinden Ab-
fuͤhrmitteln (aus Mittelſalzen, Pulpa Tamarindorum u. ſ. w.)
Gebrauch zu machen, ja es koͤnnen vorzuͤglich Anfangs der
Behandlung ſelbſt allgemeine Blutentleerungen mit dem guͤn-
ſtigſten Erfolge angewendet werden; es muß ferner, außer
der Periode, durch geregelte angemeſſene Bewegung fuͤr Un-
terhaltung einer gelinden Transſpiration und Verarbeitung
der aſſimilirten Stoffe geſorgt, beym Herannahen der Periode
aber der Gebrauch des Nitrums und der vegetabiliſchen
Saͤuren empfohlen werden.
§. 201.
Iſt es hingegen mehr allgemeine und oͤrtlich aufgeregte
Senſibilitaͤt, welche die profuſe Menſtruation hervorrief, ſo
muͤſſen die weitern, haͤufig in der Lebensart allein liegenden
Urſachen, von welchen dieſes abhaͤngt, aufgeſucht und moͤg-
lichſt beſeitigt werden, als eigentliche Heilmittel aber dienen
dann innerlich die rein bittern Mittel, Extrakte, China, Eiſen,
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/168>, abgerufen am 21.11.2024.
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