Ausrottung durch schneidende Werkzeuge; denn das bloße Ausreißen, Abdrehen und Abkneipen entweder mit der Hand oder durch Polypenzangen ist wegen der Reizung oder Ver- letzung der Uterinsubstanz gar nicht, noch weniger aber die Ausrottung durch erregte Eiterung mittelst des Glüheisens oder der Aetzmittel zu empfehlen, indem für letztere Mittel diese Auswüchse theils ihres Orts wegen nicht geeignet sind, theils diese Ausrottung langwierig, schmerzhaft seyn und meistens nur unvollkommen gelingen würde. -- Wir sprechen zuerst von den verschiedenen Methoden der Unterbindung der Gebär- mutterpolypen.
§. 431.
Man kann aber die Unterbindung dieser Polypen ent- weder durch einen mit bloßer Hand, oder durch den mit In- strumenten umgelegten Faden bewerkstelligen. Die Unterbin- dung mit bloßer Hand ist vorzüglich zweckmäßig, wo der Polyp entweder äußerlich am oder im Muttermunde ansitzt, oder zugleich Vorfall oder Umstülpung des Uterus Statt fin- det. Man bedarf sodann bloß eines hinreichend starken sei- denen oder hanfenen gewächsten Fadens, in welchen man eine Schleife macht, diese, nachdem die Kranke nach gehabter Darm- und Harnausleerung halbsitzend und halbliegend quer auf ein Bett gebracht worden ist (ohngefähr so, wie im zweyten Theile das Lager zum Unternehmen der Wendung beschrieben werden wird), mit einer in die Mutterscheide gebrachten Hand bis an die Wurzel des Polypen herauf leitet, sie dort mit der Hand fixirt und alsdann durch einen Gehülfen zu- ziehen läßt, bis der Zug von der Kranken schmerzhaft em- pfunden wird. Hierauf befestigt man den Faden äußerlich an einer Leibbinde, und zieht denselben, immer bey einge- brachter Hand, in den nächsten Tagen täglich einigemal fester zu. -- Indem nun aber eben dieses Zuziehen des Fadens oft ohne weitere Hülfsmittel etwas schwieriger ist, verdie- nen doch zweckmäßig eingerichtete Instrumente, vorzüglich die einfacher construirten, namentlich für alle die Fälle empfohlen zu werden, wo der Sitz des Polypen etwas höher ist.
Ausrottung durch ſchneidende Werkzeuge; denn das bloße Ausreißen, Abdrehen und Abkneipen entweder mit der Hand oder durch Polypenzangen iſt wegen der Reizung oder Ver- letzung der Uterinſubſtanz gar nicht, noch weniger aber die Ausrottung durch erregte Eiterung mittelſt des Gluͤheiſens oder der Aetzmittel zu empfehlen, indem fuͤr letztere Mittel dieſe Auswuͤchſe theils ihres Orts wegen nicht geeignet ſind, theils dieſe Ausrottung langwierig, ſchmerzhaft ſeyn und meiſtens nur unvollkommen gelingen wuͤrde. — Wir ſprechen zuerſt von den verſchiedenen Methoden der Unterbindung der Gebaͤr- mutterpolypen.
§. 431.
Man kann aber die Unterbindung dieſer Polypen ent- weder durch einen mit bloßer Hand, oder durch den mit In- ſtrumenten umgelegten Faden bewerkſtelligen. Die Unterbin- dung mit bloßer Hand iſt vorzuͤglich zweckmaͤßig, wo der Polyp entweder aͤußerlich am oder im Muttermunde anſitzt, oder zugleich Vorfall oder Umſtuͤlpung des Uterus Statt fin- det. Man bedarf ſodann bloß eines hinreichend ſtarken ſei- denen oder hanfenen gewaͤchſten Fadens, in welchen man eine Schleife macht, dieſe, nachdem die Kranke nach gehabter Darm- und Harnausleerung halbſitzend und halbliegend quer auf ein Bett gebracht worden iſt (ohngefaͤhr ſo, wie im zweyten Theile das Lager zum Unternehmen der Wendung beſchrieben werden wird), mit einer in die Mutterſcheide gebrachten Hand bis an die Wurzel des Polypen herauf leitet, ſie dort mit der Hand fixirt und alsdann durch einen Gehuͤlfen zu- ziehen laͤßt, bis der Zug von der Kranken ſchmerzhaft em- pfunden wird. Hierauf befeſtigt man den Faden aͤußerlich an einer Leibbinde, und zieht denſelben, immer bey einge- brachter Hand, in den naͤchſten Tagen taͤglich einigemal feſter zu. — Indem nun aber eben dieſes Zuziehen des Fadens oft ohne weitere Huͤlfsmittel etwas ſchwieriger iſt, verdie- nen doch zweckmaͤßig eingerichtete Inſtrumente, vorzuͤglich die einfacher conſtruirten, namentlich fuͤr alle die Faͤlle empfohlen zu werden, wo der Sitz des Polypen etwas hoͤher iſt.
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Ausrottung durch ſchneidende Werkzeuge; denn das bloße
Ausreißen, Abdrehen und Abkneipen entweder mit der Hand
oder durch Polypenzangen iſt wegen der Reizung oder Ver-
letzung der Uterinſubſtanz gar nicht, noch weniger aber die
Ausrottung durch erregte Eiterung mittelſt des Gluͤheiſens oder
der Aetzmittel zu empfehlen, indem fuͤr letztere Mittel dieſe
Auswuͤchſe theils ihres Orts wegen nicht geeignet ſind, theils
dieſe Ausrottung langwierig, ſchmerzhaft ſeyn und meiſtens
nur unvollkommen gelingen wuͤrde. — Wir ſprechen zuerſt
von den verſchiedenen Methoden der Unterbindung der Gebaͤr-
mutterpolypen.
§. 431.
Man kann aber die Unterbindung dieſer Polypen ent-
weder durch einen mit bloßer Hand, oder durch den mit In-
ſtrumenten umgelegten Faden bewerkſtelligen. Die Unterbin-
dung mit bloßer Hand iſt vorzuͤglich zweckmaͤßig, wo der
Polyp entweder aͤußerlich am oder im Muttermunde anſitzt,
oder zugleich Vorfall oder Umſtuͤlpung des Uterus Statt fin-
det. Man bedarf ſodann bloß eines hinreichend ſtarken ſei-
denen oder hanfenen gewaͤchſten Fadens, in welchen man eine
Schleife macht, dieſe, nachdem die Kranke nach gehabter
Darm- und Harnausleerung halbſitzend und halbliegend quer auf
ein Bett gebracht worden iſt (ohngefaͤhr ſo, wie im zweyten
Theile das Lager zum Unternehmen der Wendung beſchrieben
werden wird), mit einer in die Mutterſcheide gebrachten
Hand bis an die Wurzel des Polypen herauf leitet, ſie dort
mit der Hand fixirt und alsdann durch einen Gehuͤlfen zu-
ziehen laͤßt, bis der Zug von der Kranken ſchmerzhaft em-
pfunden wird. Hierauf befeſtigt man den Faden aͤußerlich
an einer Leibbinde, und zieht denſelben, immer bey einge-
brachter Hand, in den naͤchſten Tagen taͤglich einigemal feſter
zu. — Indem nun aber eben dieſes Zuziehen des Fadens
oft ohne weitere Huͤlfsmittel etwas ſchwieriger iſt, verdie-
nen doch zweckmaͤßig eingerichtete Inſtrumente, vorzuͤglich die
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werden, wo der Sitz des Polypen etwas hoͤher iſt.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 333. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/353>, abgerufen am 22.11.2024.
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