führen jedoch keineswegs immer zum Zwecke. -- Hat man übrigens auf die angegebene Weise die Untersuchung des Unterleibes bey aufrechter Stellung beendigt, so führt man nun die untersuchende Hand nach der andern Hüfte (welches, wo man mit der rechten Hand untersucht, die rechte seyn wird), betastet auch hier Hüftbeinkamm und Rollhügel, und gleitet nun an diesem Schenkel äußerlich eben so herab, wie man an dem andern heraufgegangen war. Würde übrigens an dieser Seite noch eine besonders genaue Betastung nöthig erachtet, so wählt man dazu lieber die andere (d. i. die linke) Hand, so wie es sich denn auch von selbst ergiebt, daß bey Kranken oder Gebärenden diese äußere Untersuchung ganz im Liegen oder Sitzen vorgenommen werden muß, obwohl diese letztere Haltung des Körpers namentlich der Untersuchung des Beckens weit weniger günstig ist als die aufrechte Stellung.
b) Innere Manual-Untersuchung.
§. 101.
In den Bereich derselben fällt hauptsächlich Erforschung a) der Mutterscheide, ihrer Weite, ihrer innern Fläche, ihrer Querfalten, Schleimabsonderung, Temperatur u. s. w.; sodann b) der Scheidenportion des Fruchthälters und des Mutter- mundes; c) des vorliegenden Theiles vom Ey überhaupt und insbesondere vom Kinde, so wie anderer vielleicht krankhafter hier wahrzunehmender Geschwülste u. s. w., und endlich d) des innern Raumes vom kleinen Becken. -- Am zweckmäßigsten wird die innere Untersuchung blos mit einem Finger, dem Zeigefinger, unternommen; selten wird man, um etwas höher herauf zu reichen, den Mittelfinger noch mit hinzu nehmen, und nur im Nothfall der genausten Bestimmung eines etwa sehr verunstalteten Beckens oder des vorliegenden Kindestheils, gebraucht man die ganze Hand.
§. 102.
Vorbereitungen zur innern Untersuchung sind, außer der §. 94. u. 95. angegebenen, erstens Sorge für eine zweck- mäßige Stellung der zu Untersuchenden. Auch hier nämlich
fuͤhren jedoch keineswegs immer zum Zwecke. — Hat man uͤbrigens auf die angegebene Weiſe die Unterſuchung des Unterleibes bey aufrechter Stellung beendigt, ſo fuͤhrt man nun die unterſuchende Hand nach der andern Huͤfte (welches, wo man mit der rechten Hand unterſucht, die rechte ſeyn wird), betaſtet auch hier Huͤftbeinkamm und Rollhuͤgel, und gleitet nun an dieſem Schenkel aͤußerlich eben ſo herab, wie man an dem andern heraufgegangen war. Wuͤrde uͤbrigens an dieſer Seite noch eine beſonders genaue Betaſtung noͤthig erachtet, ſo waͤhlt man dazu lieber die andere (d. i. die linke) Hand, ſo wie es ſich denn auch von ſelbſt ergiebt, daß bey Kranken oder Gebaͤrenden dieſe aͤußere Unterſuchung ganz im Liegen oder Sitzen vorgenommen werden muß, obwohl dieſe letztere Haltung des Koͤrpers namentlich der Unterſuchung des Beckens weit weniger guͤnſtig iſt als die aufrechte Stellung.
b) Innere Manual-Unterſuchung.
§. 101.
In den Bereich derſelben faͤllt hauptſaͤchlich Erforſchung a) der Mutterſcheide, ihrer Weite, ihrer innern Flaͤche, ihrer Querfalten, Schleimabſonderung, Temperatur u. ſ. w.; ſodann b) der Scheidenportion des Fruchthaͤlters und des Mutter- mundes; c) des vorliegenden Theiles vom Ey uͤberhaupt und insbeſondere vom Kinde, ſo wie anderer vielleicht krankhafter hier wahrzunehmender Geſchwuͤlſte u. ſ. w., und endlich d) des innern Raumes vom kleinen Becken. — Am zweckmaͤßigſten wird die innere Unterſuchung blos mit einem Finger, dem Zeigefinger, unternommen; ſelten wird man, um etwas hoͤher herauf zu reichen, den Mittelfinger noch mit hinzu nehmen, und nur im Nothfall der genauſten Beſtimmung eines etwa ſehr verunſtalteten Beckens oder des vorliegenden Kindestheils, gebraucht man die ganze Hand.
§. 102.
Vorbereitungen zur innern Unterſuchung ſind, außer der §. 94. u. 95. angegebenen, erſtens Sorge fuͤr eine zweck- maͤßige Stellung der zu Unterſuchenden. Auch hier naͤmlich
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fuͤhren jedoch keineswegs immer zum Zwecke. — Hat man
uͤbrigens auf die angegebene Weiſe die Unterſuchung des
Unterleibes bey aufrechter Stellung beendigt, ſo fuͤhrt man
nun die unterſuchende Hand nach der andern Huͤfte (welches,
wo man mit der rechten Hand unterſucht, die rechte ſeyn
wird), betaſtet auch hier Huͤftbeinkamm und Rollhuͤgel, und
gleitet nun an dieſem Schenkel aͤußerlich eben ſo herab, wie
man an dem andern heraufgegangen war. Wuͤrde uͤbrigens
an dieſer Seite noch eine beſonders genaue Betaſtung noͤthig
erachtet, ſo waͤhlt man dazu lieber die andere (d. i. die linke)
Hand, ſo wie es ſich denn auch von ſelbſt ergiebt, daß bey
Kranken oder Gebaͤrenden dieſe aͤußere Unterſuchung ganz im
Liegen oder Sitzen vorgenommen werden muß, obwohl dieſe
letztere Haltung des Koͤrpers namentlich der Unterſuchung
des Beckens weit weniger guͤnſtig iſt als die aufrechte Stellung.
b) Innere Manual-Unterſuchung.
§. 101.
In den Bereich derſelben faͤllt hauptſaͤchlich Erforſchung
a) der Mutterſcheide, ihrer Weite, ihrer innern Flaͤche, ihrer
Querfalten, Schleimabſonderung, Temperatur u. ſ. w.; ſodann
b) der Scheidenportion des Fruchthaͤlters und des Mutter-
mundes; c) des vorliegenden Theiles vom Ey uͤberhaupt und
insbeſondere vom Kinde, ſo wie anderer vielleicht krankhafter
hier wahrzunehmender Geſchwuͤlſte u. ſ. w., und endlich d) des
innern Raumes vom kleinen Becken. — Am zweckmaͤßigſten
wird die innere Unterſuchung blos mit einem Finger, dem
Zeigefinger, unternommen; ſelten wird man, um etwas hoͤher
herauf zu reichen, den Mittelfinger noch mit hinzu nehmen,
und nur im Nothfall der genauſten Beſtimmung eines etwa
ſehr verunſtalteten Beckens oder des vorliegenden Kindestheils,
gebraucht man die ganze Hand.
§. 102.
Vorbereitungen zur innern Unterſuchung ſind, außer der
§. 94. u. 95. angegebenen, erſtens Sorge fuͤr eine zweck-
maͤßige Stellung der zu Unterſuchenden. Auch hier naͤmlich
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 1. Leipzig, 1820, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie01_1820/92>, abgerufen am 24.11.2024.
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