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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820.

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da ich theils überzeugt bin, daß die geschnittene Wunde
beim Durchgange des Kopfs gewiß sich vergrößern würde,
theils dieses Einschneiden als überflüßig erkennen muß, wenn
ich behaupten darf, daß mit dem hier zu beschreibenden Ver-
fahren der Einriß, selbst wo er nicht völlig vermieden wer-
den kann, immer nur höchst unbeträchtlich werden kann,
so daß er durchaus keine nachtheiligen Folgen herbeiführen
wird.

§. 931.

Der erste und wichtigste Punkt in der Besorgung
des Dammes während des Ein- und Durchschneidens des
Kindeskörpers ist aber unfehlbar die Unterstützung des-
selben mittelst der Hand
. Hierunter darf man indeß
nicht etwa das Unterhalten, und gelinde Andrängen einer
Serviette gegen den Damm, das Anlegen eines mit Kreide
bestrichenen Daumens an das Schambändchen, das Herab-
streichen der Haut auf der innern Schenkelfläche, und was
dergleichen Spielereien mehr sind, verstehen, sondern eine
Unterstützung, welche auch dem hintern Rande
der Schamspalte eine feste Rückwand gewährt,
wie es die Sitz- und Schambeine für die Seiten-
ränder der Schamspalte gewähren
. -- Offenbar reißt
nämlich deßhalb die äußere Geschlechtsöffnung weder nach
vorn noch seitwärts, sondern allein nach hinten ein, weil
hier der feste Anhaltungspunkt mangelt.

§. 932.

Um diese Unterstützung zu machen, legt man daher die
Hand so an den Damm, daß die Finger über dem After
(dessen Gegend wegen häufig erfolgendem Kothabgang mit
einem Tuche bedeckt werden kann) ausgestreckt werden, und
die Ballen der Hand genau den vordern Rand des Dammes
fixiren. Diese Unterstützung fängt an, so wie der Kopf das
Mittelfleisch kuglich hervortreibt, und er selbst zwischen den
Schamlippen sichtbar wird, und muß mit ausdauernder
Festigkeit und Kraft fortgesetzt werden, bis die Schul-

da ich theils uͤberzeugt bin, daß die geſchnittene Wunde
beim Durchgange des Kopfs gewiß ſich vergroͤßern wuͤrde,
theils dieſes Einſchneiden als uͤberfluͤßig erkennen muß, wenn
ich behaupten darf, daß mit dem hier zu beſchreibenden Ver-
fahren der Einriß, ſelbſt wo er nicht voͤllig vermieden wer-
den kann, immer nur hoͤchſt unbetraͤchtlich werden kann,
ſo daß er durchaus keine nachtheiligen Folgen herbeifuͤhren
wird.

§. 931.

Der erſte und wichtigſte Punkt in der Beſorgung
des Dammes waͤhrend des Ein- und Durchſchneidens des
Kindeskoͤrpers iſt aber unfehlbar die Unterſtuͤtzung deſ-
ſelben mittelſt der Hand
. Hierunter darf man indeß
nicht etwa das Unterhalten, und gelinde Andraͤngen einer
Serviette gegen den Damm, das Anlegen eines mit Kreide
beſtrichenen Daumens an das Schambaͤndchen, das Herab-
ſtreichen der Haut auf der innern Schenkelflaͤche, und was
dergleichen Spielereien mehr ſind, verſtehen, ſondern eine
Unterſtuͤtzung, welche auch dem hintern Rande
der Schamſpalte eine feſte Ruͤckwand gewaͤhrt,
wie es die Sitz- und Schambeine fuͤr die Seiten-
raͤnder der Schamſpalte gewaͤhren
. — Offenbar reißt
naͤmlich deßhalb die aͤußere Geſchlechtsoͤffnung weder nach
vorn noch ſeitwaͤrts, ſondern allein nach hinten ein, weil
hier der feſte Anhaltungspunkt mangelt.

§. 932.

Um dieſe Unterſtuͤtzung zu machen, legt man daher die
Hand ſo an den Damm, daß die Finger uͤber dem After
(deſſen Gegend wegen haͤufig erfolgendem Kothabgang mit
einem Tuche bedeckt werden kann) ausgeſtreckt werden, und
die Ballen der Hand genau den vordern Rand des Dammes
fixiren. Dieſe Unterſtuͤtzung faͤngt an, ſo wie der Kopf das
Mittelfleiſch kuglich hervortreibt, und er ſelbſt zwiſchen den
Schamlippen ſichtbar wird, und muß mit ausdauernder
Feſtigkeit und Kraft fortgeſetzt werden, bis die Schul-

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[174/0198] da ich theils uͤberzeugt bin, daß die geſchnittene Wunde beim Durchgange des Kopfs gewiß ſich vergroͤßern wuͤrde, theils dieſes Einſchneiden als uͤberfluͤßig erkennen muß, wenn ich behaupten darf, daß mit dem hier zu beſchreibenden Ver- fahren der Einriß, ſelbſt wo er nicht voͤllig vermieden wer- den kann, immer nur hoͤchſt unbetraͤchtlich werden kann, ſo daß er durchaus keine nachtheiligen Folgen herbeifuͤhren wird. §. 931. Der erſte und wichtigſte Punkt in der Beſorgung des Dammes waͤhrend des Ein- und Durchſchneidens des Kindeskoͤrpers iſt aber unfehlbar die Unterſtuͤtzung deſ- ſelben mittelſt der Hand. Hierunter darf man indeß nicht etwa das Unterhalten, und gelinde Andraͤngen einer Serviette gegen den Damm, das Anlegen eines mit Kreide beſtrichenen Daumens an das Schambaͤndchen, das Herab- ſtreichen der Haut auf der innern Schenkelflaͤche, und was dergleichen Spielereien mehr ſind, verſtehen, ſondern eine Unterſtuͤtzung, welche auch dem hintern Rande der Schamſpalte eine feſte Ruͤckwand gewaͤhrt, wie es die Sitz- und Schambeine fuͤr die Seiten- raͤnder der Schamſpalte gewaͤhren. — Offenbar reißt naͤmlich deßhalb die aͤußere Geſchlechtsoͤffnung weder nach vorn noch ſeitwaͤrts, ſondern allein nach hinten ein, weil hier der feſte Anhaltungspunkt mangelt. §. 932. Um dieſe Unterſtuͤtzung zu machen, legt man daher die Hand ſo an den Damm, daß die Finger uͤber dem After (deſſen Gegend wegen haͤufig erfolgendem Kothabgang mit einem Tuche bedeckt werden kann) ausgeſtreckt werden, und die Ballen der Hand genau den vordern Rand des Dammes fixiren. Dieſe Unterſtuͤtzung faͤngt an, ſo wie der Kopf das Mittelfleiſch kuglich hervortreibt, und er ſelbſt zwiſchen den Schamlippen ſichtbar wird, und muß mit ausdauernder Feſtigkeit und Kraft fortgeſetzt werden, bis die Schul-

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Zitationshilfe: Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/198>, abgerufen am 21.11.2024.