welche Husten haben, als ein nicht unzweckmäßiges Mittel zur Unterstützung der Contraktion im Uterus empfohlen werden.
§. 962.
Was die Wahl der Nahrungsmittel betrifft, so sind in Hinsicht der Speisen für die ersten Tage des Wo- chenbettes durchaus nur wenig nährende und leichtverdauliche nicht blähende Dinge zu erlauben, indem hier, wie in allen Evolutions- und Revolutionsperioden, der Körper von einer reichlichern Stoffaufnahme nur gestört werden würde: Was- sersuppe, dünne Fleischbrühsuppe, etwas weiß Brod und der- gleichen, ist daher alles, worauf sich in den ersten 4 bis 5 Tagen die Speiseordnung beschränken darf. Von dem 5. bis 6. Tage kann allmählig, vorzüglich bei Personen, welche selbst stillen und nicht viel Milch haben, die Quan- tität etwas vermehrt werden, z. B. durch stärkere Bouillon, Zusatz von Eiern, Sago u. s. w. Das Getränk be- stehe in Theeaufgüssen, welche zugleich die Hautausdünstung befördern. Flieder-, Fenchel-, Kamillenaufgüsse sind die zweckmäßigsten; zur Abwechselung in heißer Jahreszeit ab- gekochtes Wasser mit etwas Obstsaft, Brod u. dgl.; erst nach dem 5. Tage dürfen Stillende etwas Bier genießen, so wie bei größerer Erschöpfung auch etwas Wein zweckmä- ßig ist. -- Nichtstillende müssen bis zum Verschwinden der Milch bei Wassersuppen und Thee gehalten werden.
§. 963.
Diese Vorsicht in der Wahl der Nahrungsmittel muß sich übrigens auf gewisse Weise selbst über die ganze Periode des Stillungsgeschäfts fortsetzen. Der Einfluß der Nahrungsmittel nämlich auf die Milch ist nicht zu verkennen, und man erkennt selbst bei Thieren oft im Geschmacke der Milch die Art des gegebenen Futters. -- Wenn daher auch, nachdem der Ute- rus mehr in seinen frühern Zustand zurückgekehrt ist, und die Mutter wieder außer dem Bette zu verweilen anfängt,
II. Theil. 13
welche Huſten haben, als ein nicht unzweckmaͤßiges Mittel zur Unterſtuͤtzung der Contraktion im Uterus empfohlen werden.
§. 962.
Was die Wahl der Nahrungsmittel betrifft, ſo ſind in Hinſicht der Speiſen fuͤr die erſten Tage des Wo- chenbettes durchaus nur wenig naͤhrende und leichtverdauliche nicht blaͤhende Dinge zu erlauben, indem hier, wie in allen Evolutions- und Revolutionsperioden, der Koͤrper von einer reichlichern Stoffaufnahme nur geſtoͤrt werden wuͤrde: Waſ- ſerſuppe, duͤnne Fleiſchbruͤhſuppe, etwas weiß Brod und der- gleichen, iſt daher alles, worauf ſich in den erſten 4 bis 5 Tagen die Speiſeordnung beſchraͤnken darf. Von dem 5. bis 6. Tage kann allmaͤhlig, vorzuͤglich bei Perſonen, welche ſelbſt ſtillen und nicht viel Milch haben, die Quan- titaͤt etwas vermehrt werden, z. B. durch ſtaͤrkere Bouillon, Zuſatz von Eiern, Sago u. ſ. w. Das Getraͤnk be- ſtehe in Theeaufguͤſſen, welche zugleich die Hautausduͤnſtung befoͤrdern. Flieder-, Fenchel-, Kamillenaufguͤſſe ſind die zweckmaͤßigſten; zur Abwechſelung in heißer Jahreszeit ab- gekochtes Waſſer mit etwas Obſtſaft, Brod u. dgl.; erſt nach dem 5. Tage duͤrfen Stillende etwas Bier genießen, ſo wie bei groͤßerer Erſchoͤpfung auch etwas Wein zweckmaͤ- ßig iſt. — Nichtſtillende muͤſſen bis zum Verſchwinden der Milch bei Waſſerſuppen und Thee gehalten werden.
§. 963.
Dieſe Vorſicht in der Wahl der Nahrungsmittel muß ſich uͤbrigens auf gewiſſe Weiſe ſelbſt uͤber die ganze Periode des Stillungsgeſchaͤfts fortſetzen. Der Einfluß der Nahrungsmittel naͤmlich auf die Milch iſt nicht zu verkennen, und man erkennt ſelbſt bei Thieren oft im Geſchmacke der Milch die Art des gegebenen Futters. — Wenn daher auch, nachdem der Ute- rus mehr in ſeinen fruͤhern Zuſtand zuruͤckgekehrt iſt, und die Mutter wieder außer dem Bette zu verweilen anfaͤngt,
II. Theil. 13
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welche Huſten haben, als ein nicht unzweckmaͤßiges Mittel
zur Unterſtuͤtzung der Contraktion im Uterus empfohlen werden.
§. 962.
Was die Wahl der Nahrungsmittel betrifft, ſo
ſind in Hinſicht der Speiſen fuͤr die erſten Tage des Wo-
chenbettes durchaus nur wenig naͤhrende und leichtverdauliche
nicht blaͤhende Dinge zu erlauben, indem hier, wie in allen
Evolutions- und Revolutionsperioden, der Koͤrper von einer
reichlichern Stoffaufnahme nur geſtoͤrt werden wuͤrde: Waſ-
ſerſuppe, duͤnne Fleiſchbruͤhſuppe, etwas weiß Brod und der-
gleichen, iſt daher alles, worauf ſich in den erſten 4 bis
5 Tagen die Speiſeordnung beſchraͤnken darf. Von dem
5. bis 6. Tage kann allmaͤhlig, vorzuͤglich bei Perſonen,
welche ſelbſt ſtillen und nicht viel Milch haben, die Quan-
titaͤt etwas vermehrt werden, z. B. durch ſtaͤrkere Bouillon,
Zuſatz von Eiern, Sago u. ſ. w. Das Getraͤnk be-
ſtehe in Theeaufguͤſſen, welche zugleich die Hautausduͤnſtung
befoͤrdern. Flieder-, Fenchel-, Kamillenaufguͤſſe ſind die
zweckmaͤßigſten; zur Abwechſelung in heißer Jahreszeit ab-
gekochtes Waſſer mit etwas Obſtſaft, Brod u. dgl.; erſt
nach dem 5. Tage duͤrfen Stillende etwas Bier genießen,
ſo wie bei groͤßerer Erſchoͤpfung auch etwas Wein zweckmaͤ-
ßig iſt. — Nichtſtillende muͤſſen bis zum Verſchwinden der
Milch bei Waſſerſuppen und Thee gehalten werden.
§. 963.
Dieſe Vorſicht in der Wahl der Nahrungsmittel muß ſich
uͤbrigens auf gewiſſe Weiſe ſelbſt uͤber die ganze Periode des
Stillungsgeſchaͤfts fortſetzen. Der Einfluß der Nahrungsmittel
naͤmlich auf die Milch iſt nicht zu verkennen, und man erkennt
ſelbſt bei Thieren oft im Geſchmacke der Milch die Art des
gegebenen Futters. — Wenn daher auch, nachdem der Ute-
rus mehr in ſeinen fruͤhern Zuſtand zuruͤckgekehrt iſt, und
die Mutter wieder außer dem Bette zu verweilen anfaͤngt,
II. Theil. 13
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 193. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/217>, abgerufen am 26.11.2024.
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