letztexn aber stellen denn namentlich eine Reihe von Zufällen dar, welche wir als krankhafte Erhöhungen der im physio- logischen Abschnitte aufgeführten Symptome der Schwan- gerschaft zu betrachten haben, und welche mit diesen oft noch in so fern übereinstimmen, als sie, ihrer nächsten Ursache nach durch die Schwangerschaft selbst bedingt, durch die Kunst zwar oft gelindert aber keineswegs immer völlig gehoben werden können. Die übrigen allgemeinen Krankheiten, an welchen Schwangere leiden können, welche aber dem weibli- chen Körper weder ausschließend eigenthümlich sind, noch mit der Schwangerschaft selbst in einer ursachlichen Verbindung stehen, bleiben natürlich hiebei unberücksichtigt, da sie Gegen- stände theils der speciellen Nosologie und Therapie überhaupt, theils des ersten Theils der Gynäkologie insbesondere aus- machen.
§. 983.
Als einen Anhang dieses Kapitels werden wir drittens noch die Pathologie des Fetus betrachten müssen, und hier die verschiedenen, in bisherigen Schriften noch wenig beach- teten krankhaften Zustände, denen die Frucht schon vor der Geburt unterworfen seyn kann (obwohl sie gemeiniglich erst nach der Geburt zu erkennen sind und einer Behandlung fähig werden), durchzugehen haben.
I.Von den allgemeinen krankhaften Zuständen der Schwangern.
§. 984.
So wie wir in der Physiologie der Schwangerschaft (§. 758 u. fgg.) die Umstimmungen, welche durch diesen örtlichen Bildungsprozeß im Allgemeinbefinden veranlaßt werden, nach den einzelnen Systemen des Körpers einzutheilen pflegten, so werden auch die krankhaften Zufälle dieser Eintheilung am zweckmäßigsten unterliegen.
letztexn aber ſtellen denn namentlich eine Reihe von Zufaͤllen dar, welche wir als krankhafte Erhoͤhungen der im phyſio- logiſchen Abſchnitte aufgefuͤhrten Symptome der Schwan- gerſchaft zu betrachten haben, und welche mit dieſen oft noch in ſo fern uͤbereinſtimmen, als ſie, ihrer naͤchſten Urſache nach durch die Schwangerſchaft ſelbſt bedingt, durch die Kunſt zwar oft gelindert aber keineswegs immer voͤllig gehoben werden koͤnnen. Die uͤbrigen allgemeinen Krankheiten, an welchen Schwangere leiden koͤnnen, welche aber dem weibli- chen Koͤrper weder ausſchließend eigenthuͤmlich ſind, noch mit der Schwangerſchaft ſelbſt in einer urſachlichen Verbindung ſtehen, bleiben natuͤrlich hiebei unberuͤckſichtigt, da ſie Gegen- ſtaͤnde theils der ſpeciellen Noſologie und Therapie uͤberhaupt, theils des erſten Theils der Gynaͤkologie insbeſondere aus- machen.
§. 983.
Als einen Anhang dieſes Kapitels werden wir drittens noch die Pathologie des Fetus betrachten muͤſſen, und hier die verſchiedenen, in bisherigen Schriften noch wenig beach- teten krankhaften Zuſtaͤnde, denen die Frucht ſchon vor der Geburt unterworfen ſeyn kann (obwohl ſie gemeiniglich erſt nach der Geburt zu erkennen ſind und einer Behandlung faͤhig werden), durchzugehen haben.
I.Von den allgemeinen krankhaften Zuſtaͤnden der Schwangern.
§. 984.
So wie wir in der Phyſiologie der Schwangerſchaft (§. 758 u. fgg.) die Umſtimmungen, welche durch dieſen oͤrtlichen Bildungsprozeß im Allgemeinbefinden veranlaßt werden, nach den einzelnen Syſtemen des Koͤrpers einzutheilen pflegten, ſo werden auch die krankhaften Zufaͤlle dieſer Eintheilung am zweckmaͤßigſten unterliegen.
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letztexn aber ſtellen denn namentlich eine Reihe von Zufaͤllen
dar, welche wir als krankhafte Erhoͤhungen der im phyſio-
logiſchen Abſchnitte aufgefuͤhrten Symptome der Schwan-
gerſchaft zu betrachten haben, und welche mit dieſen oft noch
in ſo fern uͤbereinſtimmen, als ſie, ihrer naͤchſten Urſache
nach durch die Schwangerſchaft ſelbſt bedingt, durch die
Kunſt zwar oft gelindert aber keineswegs immer voͤllig gehoben
werden koͤnnen. Die uͤbrigen allgemeinen Krankheiten, an
welchen Schwangere leiden koͤnnen, welche aber dem weibli-
chen Koͤrper weder ausſchließend eigenthuͤmlich ſind, noch mit
der Schwangerſchaft ſelbſt in einer urſachlichen Verbindung
ſtehen, bleiben natuͤrlich hiebei unberuͤckſichtigt, da ſie Gegen-
ſtaͤnde theils der ſpeciellen Noſologie und Therapie uͤberhaupt,
theils des erſten Theils der Gynaͤkologie insbeſondere aus-
machen.
§. 983.
Als einen Anhang dieſes Kapitels werden wir drittens
noch die Pathologie des Fetus betrachten muͤſſen, und hier
die verſchiedenen, in bisherigen Schriften noch wenig beach-
teten krankhaften Zuſtaͤnde, denen die Frucht ſchon vor der
Geburt unterworfen ſeyn kann (obwohl ſie gemeiniglich erſt
nach der Geburt zu erkennen ſind und einer Behandlung
faͤhig werden), durchzugehen haben.
I. Von den allgemeinen krankhaften Zuſtaͤnden
der Schwangern.
§. 984.
So wie wir in der Phyſiologie der Schwangerſchaft
(§. 758 u. fgg.) die Umſtimmungen, welche durch dieſen oͤrtlichen
Bildungsprozeß im Allgemeinbefinden veranlaßt werden, nach
den einzelnen Syſtemen des Koͤrpers einzutheilen pflegten, ſo
werden auch die krankhaften Zufaͤlle dieſer Eintheilung am
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/229>, abgerufen am 26.11.2024.
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